Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
12.02.2009
Erstellt
21.01.09, 06:38
Aktualisiert
21.01.09, 06:38
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 532/2008
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 17.10.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
04.11.2008
12.02.2009
Wohnraum für Asylbewerber, Flüchtlinge und Aussiedler / Optimierungskonzept
Finanzielle Auswirkungen:
Keine in 2008 / je nach Beschluss ab 2009
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 21.10.2008
Beschlussentwurf:
Das Optimierungskonzept zur Versorgung mit Wohnraum für Asylbewerber, Flüchtlinge und
Aussiedler wird beschlossen.
Die erforderlichen Gespräche mit der Bezirksregierung sind einzuleiten.
Begründung:
Den Bericht aus dem Produktbereich Asylbewerber, Flüchtlinge und Aussiedler des Amtes für
Jugend, Familie und Soziales hat der Sozialausschuss mit V 10/2008 am 24.01.2008 zur Kenntnis
genommen. Ergänzend beschloss der Sozialausschuss, die Deckenheizungen in dem
Übergangsheim Radmacher Straße abzuschaffen und ein Optimierungskonzept für die
Unterbringung der Zielgruppen vorzulegen.
Die Arbeiten an den Heizungen für die zur Zeit bewohnten Häuser sind inzwischen abgeschlossen.
Das Optimierungskonzept wurde nach Erkenntnissen aus Rücksprachen mit dem zentralen
Auffanglager in Unna-Massen erstellt.
I. Asylbewerberbereich
Erftstadt sind zur Zeit 658 Flüchtlinge zugewiesenen, davon 433 Personen mit einen sicheren und
225 Personen mit einem z.Zt. unsicheren bzw. befristeten Aufenthaltsstatus.
Die Personen mit einem sicheren Aufenthaltsstatus leben in Privatwohnungen.
Die Wohn- bzw. Unterbringungssituation der Flüchtlinge mit einem z.Z. unsicheren bzw. befristeten
Aufenthaltsstatus gestaltet sich wie folgt:
Aufenthaltsstatus
Leistungsanspruc
h
Im Ü-Heim In Wohnungen
Gesamt
Aufenthaltsgestattung (§55 AsylVfG)
AsylbLG
15
0
15 ( 0)***
AsylbLG
28
36
64 (11)***
AsylbLG
2
28
30 (2)***
SGB II / SGB XII
4
25
29
SGB II / SGB XII
4
83
87
53* (14)**
172(60)**
Asylbewerber, die im Asylverfahren sind
Duldung (§60a AufenthG)
Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung für
ausreisepflichtige Flüchtlinge, deren Asylverfahren
unanfechtbar negativ abgeschlossen ist
Aufenthaltserlaubnis(§25Abs.4 u. 5 AufenthG)
Abschaffung von Kettenduldungen für geduldete
Flüchtlinge, deren Ausreise aus rechtlichen
und tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden kann
Aufenthaltserlaubnis (§23 Abs.1 und §104a
AufenthG)
Gesetzliche Altfall- bzw. Bleiberechtsregelung für
langjährig geduldete Flüchtlinge
Befristete Aufenthaltserlaubnis
aus völkerrechtlichen, humanitären, politischen oder
familiären Gründen
Gesamt
225(75)**
* Hinzu kommen noch 3 Kinder, die im Ü-Heim wohnen und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Insofern sind in
den städtischen Übergangsheimen z.Z. insgesamt 56 Personen untergebracht, davon 53 Personen im Ü-Heim
Radmacher Str. 50 und 3 Personen im Ü-Heim Kloster Str. 30b.
** unter 16 Jahre
*** Selbstzahler
Das Groß der Flüchtlinge mit einem unsicheren und befristeten Aufenthaltsstatus ist aus folgenden
Gründen in Privatwohnungen im Stadtgebiet untergebracht.:
1.
2.
3.
4.
Anspruch aufgrund ihres befristeten Aufenthaltsstatus (SGB II –Leistungen)
Selbstzahler
sozialer Grund: zu lange Verweildauer (über 8 Jahre) in den städtischen Übergangsheimen
gesundheitliche Gründe
Von Januar bis September 2008 wurden 18 Asylbewerber Erftstadt zugewiesen. Davon wurden 17
Personen im Ü-Heim Radmacher Str. 50 untergebracht.
Zurzeit erfüllt Erftstadt die Aufnahmequote zu 88,18 %. Um die Quote zu 100 % zu erfüllen, fehlen
noch drei Personen. Die Aufnahmequote wird allerdings ständig angepasst. Sie ist von der
Gesamtzahl der Asylsuchenden in der Bundesrepublik abhängig. Das kann u. U. bedeuten, dass
z.B. durch den Kaukasus-Konflikt oder andere Krisen wie auch die verstärkte Zahl der
Bootsflüchtlinge aus Afrika, die in Italien, Malta oder Spanien stranden, die Aufnahmequote
automatisch angepasst wird. 100% basieren dann auf einer wesentlich höheren Gesamtzahl.
Eine verlässliche Prognose über die Zuweisungszahlen ist von daher für die nächsten Jahre nicht
möglich.
Das Ü-Heim Radmacher Str. 50 setzt sich aus 24 Häusern zusammen. Davon können 5 Häuser
nicht belegt werden. Sie dienen als Funktionshäuser:
1.
2.
3.
4.
Ein Hausmeisterhaus mit Elektroraum
Ein Sozialarbeiterhaus
Ein Betreuungshaus mit Magazinraum
Zwei Lagerhäuser
-2-
Gesamtkapazität:
114 Plätze
(Davon müssen 25% abgezogen werden, da aufgrund von Familienkonstellationen, gesundheitlichen
Problemen, ethnischen oder geschlechtsspezifischen Gründen die volle Kapazität nicht ausgeschöpft
werden kann. Insofern stehen folgende Kapazitäten zur Verfügung:)
Belegungskapazität:
derzeitige Belegung:
freie Plätze:
86 Plätze
53 Personen
33 Plätze
Damit die Stadt Erftstadt beim Eintreten von Krisensituationen handlungsfähig bleibt, hält das
Fachamt eine Unterbringungsreserve von 30 Plätzen im Ü-Heim Radmacher Str. 50 für
erforderlich. Werden auch diese Kapazitäten erschöpft, müssen andere Lösungen für die beiden
Lagerhäuser gefunden werden.
II. Aussiedlerbereich
Statistik
Nach der Zuweisungsstatistik der Bezirksregierung Arnsberg (Stand 01.09.2008) hat Erftstadt die
Aufnahmequote im Aussiedlerbereich zu 72,93 % erfüllt. Theoretisch fehlen Erftstadt zum heutigen
Stichtag 48 Personen bis zu 100% der Aufnahmequote.
Die Zahl der Erftstadt zugewiesenen Aussiedler ist in den letzten 2 Jahren rückläufig.
Mit welchen Prognosen wird auf der Landesebene gerechnet?
Die Aufnahmequote ist auch in NRW in den letzten 2 Jahren stark rückläufig. Derzeit befinden sich
lediglich ca. 300 Spätaussiedler im Auffanglager Unna Massen. Im Vergleich dazu lebten 2006
dort ca. 1.500 Spätaussiedler.
Der derzeitige Rückgang erklärt sich u.a. dadurch, dass Ausreisewillige einen Sprachtest bereits
vor der Einreise bestehen müssen. Doch trotz der stark rückläufigen Zahlen hält das zuständige
Ministerium für Integration am Standort Unna Massen fest, da Prognosen von noch ca. 2 Millionen
ausreisewilligen Spätaussiedlern ausgehen. Zudem rechnet man in Unna Massen mit einem
starken Zuzug von jüdischen Flüchtlingen. Hier sind 4000 Personen pro Jahr für NRW im
Gespräch.
Aufnahmekapazität und Auslastung in Erftstadt
Unterkunft
Kosten/
jährl.
Klosterstr.
23.710.- €
30b
Lechenich
Kiesstr. 3347.597.-€
35
Dirmerzheim
Flußstr.3
26.504.-€
Erp
Einnahmen/Benutzungsgebühren
jährl.
Kapazität
Bele- Freie
gung Plätze
Freie
Räume
30
7*
19
1
52
5
47
6
20
3
17
4
102
15**
83
11
6.662.- €
2.431.-€
2.070.-€
***
Gesamt
97.811.-€
11.163.-€
* In der Klosterstr. sind noch vier Asylbewerber untergebracht. Somit wohnen z.Z. 11 Personen in der Unterkunft.
** Im Zuge der Aufgabe des Ü-Heimes Elderbachweg sind 4 alleinstehende Aussiedler im Ü-Heim für Asylbewerber
Radmacher Str. 50 untergebracht.
-3-
***In diesen Kosten sind die Mieten (für die Klosterstr. an die Stadtwerke, für Fluß- und Kiesstr. an –82-) und die
Betriebskosten (größtenteils für Hausmeister) enthalten.
Verweildauer der z. Z. in den Ü-Heimen untergebrachten Aussiedler:
Klosterstrasse 30b:
3 alleinstehende Personen
1 alleinstehende Person
1 alleinstehende Person
1 Familie (2 Personenen)
seit 10/2003
seit 10/2001
seit 5/2004
seit 5/2004
Flußstr. 3:
1 Familie (2 Personen)
1 alleinstehende Person
seit 11/2002
seit 11/2002
Kiesstr. 33-35:
1 Familie (4 Personen)
1 alleinstehende Person
Gesamtkapazität:
seit 1/2005
seit 5/2004
102 Plätze
(Davon müssen 25% abgezogen werden, da aufgrund von Familienkonstellationen, gesundheitlichen
Problemen oder geschlechtsspezifischen Gründen die volle Kapazität nicht ausgeschöpft werden kann.
Insofern stehen folgende Kapazitäten zur Verfügung:)
Belegungskapazität:
derzeitige Belegung:
freie Plätze:
77 Plätze
15 Personen
62 Plätze
Angesichts der Finanzlage der Stadt Erftstadt und trotz der Prognose auf Landesebene schlägt
das Fachamt vor, die Kapazitäten auch nach der Aufgabe des Elderbachwegs weiter zu
reduzieren. Es sollte eine Belegungskapazität von ca 40 Plätzen vorgehalten werden. Eine
Hauptaufgabe sollte sein, die Aussiedler so schnell wie möglich mit Regelwohnraum zu versorgen.
Das Heim in der Flußstraße wurde 1993 mit 166.463,- DM durch die Bezirksregierung
bezuschusst. Im Falle einer Aufgabe in 2009 könnten ca. 32.000 € zurückgefordert werden. Die
Bewilligungsbehörde hatte seinerzeit die Entbindung von der Zweckbindung als Übergangsheim
zugesichert, wenn nachweislich kein Bedarf mehr für den Betrieb der Einrichtung besteht. Auf die
anteilige Rückforderung der Landesmittel wird dann verzichtet, wenn während der restlichen
Zweckbindung das Gebäude wie Sozialwohungen genutzt wird.
Das Heim in der Kiesstraße wurde 1991 mit 245.592,- DM gefördert. Im Falle einer Aufgabe in
2009 könnten hier ca. 45.000 € zurückgefordert werden. Auch hier wäre eine Nutzung als
Sozialwohungshaus zuschussunschädlich.
Das Heim in der Klosterstraße ist von den Stadtwerken angemietet. Bei einer Aufgabe müssten die
Stadtwerke möglicherweise ein Darlehen an die Deutsche Ausgleichsbank vorzeitig zurückzahlen
Mit Blick auf die Kosten sollte spätestens zum 30.06.2009 das Ü-Heim Kiesstraße aufgegeben
werden und die Wohnungen in Sozialwohnungen umgewidmet werden. Der Zeitraum bis zum
30.06.2009 wird genutzt, um mit den dortigen Bewohnern neuen Wohnraum zu suchen. Sollte bis
zu diesem Zeitpunkt keine neue Wohnung gefunden werden, wird ein Umzug in die beiden
anderen Heime vorgenommen. Möglicherweise können die Bewohner nach Umbau der Kiesstraße
in Sozialwohnungen auch dort wieder einziehen.
-4-
Neben dieser Optimierung sind in den letzten zwei Jahren folgende Maßnahmen in dem
Produktbereich veranlasst worden:
•
•
•
•
Verlagerung der Hausmeister in den Bereich Gebäudemanagement, damit Flexibilisierung
des Arbeitseinsatzes und Einsparung von Kosten
Einsparung von zwei Sozialarbeiterstellen
Aufgabe der Häuser „An der Patria“
Aufgabe des Hauses Elderbachweg.
Darüber hinaus wurden/werden im alten Sozialamt folgende Sparmaßnahmen durchgeführt:
•
•
Einsparung einer A 10-Stelle mit 30 Wochenstunden (durch Umorganisation in Form von
Zusammenlegung der Heranziehung von Jugend- und Sozialhilfe verbunden mit einer
Aufstockung von 5 Stunden und Verlagerung der Sachbearbeitung Erftstadt-Card mit einer
Aufstockung von 10 Stunden – insofern effektive Einsparung = 15 Std.)
Geplante Reduzierung einer Vollzeit A 10 Stelle von 41 auf 9 Wochenstunden (durch
Umorganisation – insofern effektive Einsparung = 32 Std.).
I.V.
(Erner)
-5-