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Beschlussvorlage (Planung der Kinderbetreuung von 0 - 6-Jährigen bis zum Jahr 2012/2013 auf Grund neuer gesetzlicher Bestimmungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
26.01.09, 06:33
Aktualisiert
26.01.09, 06:33
Beschlussvorlage (Planung der Kinderbetreuung von 0 - 6-Jährigen bis zum Jahr 2012/2013 auf Grund neuer gesetzlicher Bestimmungen) Beschlussvorlage (Planung der Kinderbetreuung von 0 - 6-Jährigen bis zum Jahr 2012/2013 auf Grund neuer gesetzlicher Bestimmungen) Beschlussvorlage (Planung der Kinderbetreuung von 0 - 6-Jährigen bis zum Jahr 2012/2013 auf Grund neuer gesetzlicher Bestimmungen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 352/2008 Az.: 51 JHP Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 23.07.2008 Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 20.08.2008 Jugendhilfeausschuss 10.09.2008 Unterausschuss Jugendhilfeplanung 05.11.2008 Jugendhilfeausschuss 19.11.2008 Unterausschuss Jugendhilfeplanung 04.02.2009 Jugendhilfeausschuss 18.02.2009 Betrifft: Bemerkungen Planung der Kinderbetreuung von 0 - 6-Jährigen bis zum Jahr 2012/2013 auf Grund neuer gesetzlicher Bestimmungen Finanzielle Auswirkungen: In den Folgejahren ab 2010 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 23.07.2008 Beschlussentwurf: 1. Der Planungsentwurf wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe eine Umsetzungsplanung zu erstellen und die Ergebnisse möglichst in der nächsten Sitzung vorzulegen. 3. Die vorzulegende Umsetzungsplanung ist durch eine Kosten- und Finanzierungsplanung zu ergänzen. 4. Bei der Umsetzungsplanung ist davon auszugehen, dass freie Träger im Investiv- wie im Betriebskostenbereich grundsätzlich einen Eigenanteil zu tragen haben. Begründung: Familienpolitik hat in den letzten Jahren einen noch nie dagewesenen Stellenwert erfahren. Dabei spielt im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Kinderbetreuung eine herausragende Rolle. Die bundes- und landesgesetzlichen Entwicklungen in diesem Bereich haben sich in den letzten Jahren dergestalt schnell entwickelt, dass die kommunale Praxis droht, nicht Schritt halten zu können, insbesondere auf den Feldern, auf denen, wie in der U 3Betreuung, noch viel zu tun ist. Wünschenswert wäre hier noch eine Verlagerung der Diskussion weg von dem Wort Kinderbetreuung hin zu Kinderbildung. Hier hat NRW mit dem neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) bereits den richtigen Schritt getan. Durch das Kinderbildungsgesetz wird sich die Praxis in den Kindertageseinrichtungen völlig verändern. Die bedarfsabhängigen Öffnungszeiten und der Einbezug der unter 3-Jährigen unter Berücksichtigung einer besseren Personalausstattung stellen die Kitas vor große Herausforderungen. Das KiBiz bildet aber auch bereits die Grundlage für die Finanzierung der zukünftigen Einrichtungen. Ging das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vom 27.12.2004 noch von einer Versorung von 20 % der unter 3-Jährigen - und zwar nur derjenigen mit berufstätigen Eltern – aus, spricht das jetzt zur Verabschiedung stehende Kinderförderungsgesetz von 35 %. Während in NRW der Rechtsanspruch ab 2 Jahren ab dem Jahr 2010 geplant ist, geht das Kinderförderungsgesetz des Bundes von einem Rechtsanspruch ab einem Jahr im Jahr 2013 aus. Die Voraussetzungen für das Kinderförderungsgesetz wurden mit Beschluss/Vereinbarung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Betreuungsausbau am 28.8.2007 geschaffen. Dort wurden die finanziellen Weichen gestellt für die immensen Investitionen, die nun anstehen. Folgende wichtige Regelungen enthält das Gesetz: 1. Für die Ausbauphase bis zum 31. Juli 2013 werden im Vergleich zum TAG erweiterte, objektiv rechtliche Verpflichtungen für die Bereitstellung von Plätzen eingeführt. Ziel der Förderung ist es, die Kinder in ihrer persönlichen Entwicklung zu stärken und damit die Rahmenbedingungen für echte Chancengleichheit zu schaffen. Außerdem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen, sondern auch schon diejenigen, die eine Arbeit suchen. Damit fällt eine der letzten Hürden für alleinerziehende Mütter und Väter, die häufig erst einen Arbeitsplatz finden, wenn sie die Betreuung ihres Kindes gesichert haben. 2. Ab dem 1. August 2013, nach Abschluss der Ausbauphase, soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt werden. 3. Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und nimmt eine deutliche Profilierung der Kindertagespflege in Angriff. Viele Eltern wünschen sich für die Kleinsten die familiennahe Betreuungsform der Kindertagespflege. Deshalb sollen 30 Prozent der neuen Plätze in diesem Bereich geschaffen werden. 4. Das Gesetz stellt sicher, dass alle Träger von Einrichtungen, die die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen, bei der Finanzierung gleichbehandelt werden. So kann auch das Engagement von Unternehmen, die Betriebskindergärten einrichten, und andere private Anbieter in den Ausbau einbezogen werden. Denn Ziel ist es, ein Angebot in großer Vielfalt zu schaffen, das Eltern echte Auswahlmöglichkeiten eröffnet. 5. Die Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung wird auf eine seriöse Grundlage gestellt: Der Bund beteiligt sich mit insgesamt vier Mrd. Euro an den Ausbaukosten von 12 Mrd. Euro: Die Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten für die Ausbauphase bis 2013 ist durch Bereitstellung eines Sondervermögens in Höhe von 2,15 Mrd. Euro auf Grund des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes seit dem vergangenen Jahr sichergestellt. So sind die nötigen Mittel für Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen bereits verfügbar und werden von den Ländern abgerufen. Mit dem Kinderförderungsgesetz werden auch die notwendigen Änderungen im Finanzausgleichgesetz zur Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten in Höhe von 1,85 Mrd. Euro in der Ausbauphase von 2009-2013 und ab -2- 2014 dauerhaft mit 770 Mio. Euro jährlich durch eine neue Umsatzsteuerverteilung zu Gunsten der Länder auf den Weg gebracht. 6. Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre bis drei Jahre alten Kinder nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden. Die Landesrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 09.05.2008 schaffen nun in einem engen Zeitkorsett die Voraussetzung für die neuen Plätze. In Erftstadt müssen nach dieser Entwurfsplanung bis 2013 für unter 3-Jährige zur Verfügung stehen • 135 Plätze in Kindertagespflege (95 mehr als jetzt) • 269 Plätze in Kindertageseinrichtungen (183 mehr als jetzt). Um dieses Ziel umzusetzen, müssen • weitere Tagespflegepersonen ausgebildet werden, • 1,5 zusätzliche Stellen für die Beratung, Begleitung und Vermittlung in der Kindertagespflege beginnend mit einer halben Stelle in 2009 geschaffen werden, • mindestens 15 neue Kindertagesstättengruppen geschaffen werden. Die vorliegende Planung listet Bestand, Bedarf und mögliche Maßnahmeplanungen bezogen auf die jetzigen Kita-Bezirke auf. Die Feinplanungen, in welchen Einrichtungen konkret An- und Umbaumaßnahmen und in welchen Stadtteilen Neubaumaßnahmen erfolgen sollen, müssen gemeinsam mit den Trägern der freien Jugendhilfe erfolgen. (Bösche) -3-