Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
26.01.09, 06:33
Aktualisiert
26.01.09, 06:33
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 352/2008
Az.: 51 JHP
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 23.07.2008
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
20.08.2008
Jugendhilfeausschuss
10.09.2008
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
05.11.2008
Jugendhilfeausschuss
19.11.2008
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
04.02.2009
Jugendhilfeausschuss
18.02.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Planung der Kinderbetreuung von 0 - 6-Jährigen bis zum Jahr 2012/2013 auf Grund
neuer gesetzlicher Bestimmungen
Finanzielle Auswirkungen:
In den Folgejahren ab 2010
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 23.07.2008
Beschlussentwurf:
1. Der Planungsentwurf wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe eine
Umsetzungsplanung zu erstellen und die Ergebnisse möglichst in der nächsten Sitzung
vorzulegen.
3. Die vorzulegende Umsetzungsplanung ist durch eine Kosten- und Finanzierungsplanung zu
ergänzen.
4. Bei der Umsetzungsplanung ist davon auszugehen, dass freie Träger im Investiv- wie im
Betriebskostenbereich grundsätzlich einen Eigenanteil zu tragen haben.
Begründung:
Familienpolitik hat in den letzten Jahren einen noch nie dagewesenen Stellenwert erfahren. Dabei
spielt im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Kinderbetreuung eine
herausragende Rolle. Die bundes- und landesgesetzlichen Entwicklungen in diesem Bereich
haben sich in den letzten Jahren dergestalt schnell entwickelt, dass die kommunale Praxis droht,
nicht Schritt halten zu können, insbesondere auf den Feldern, auf denen, wie in der U 3Betreuung, noch viel zu tun ist.
Wünschenswert wäre hier noch eine Verlagerung der Diskussion weg von dem Wort
Kinderbetreuung hin zu Kinderbildung. Hier hat NRW mit dem neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
bereits den richtigen Schritt getan.
Durch das Kinderbildungsgesetz wird sich die Praxis in den Kindertageseinrichtungen völlig
verändern. Die bedarfsabhängigen Öffnungszeiten und der Einbezug der unter 3-Jährigen unter
Berücksichtigung einer besseren Personalausstattung stellen die Kitas vor große
Herausforderungen.
Das KiBiz bildet aber auch bereits die Grundlage für die Finanzierung der zukünftigen
Einrichtungen.
Ging das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vom 27.12.2004 noch von einer Versorung von 20
% der unter 3-Jährigen - und zwar nur derjenigen mit berufstätigen Eltern – aus, spricht das jetzt
zur Verabschiedung stehende Kinderförderungsgesetz von 35 %.
Während in NRW der Rechtsanspruch ab 2 Jahren ab dem Jahr 2010 geplant ist, geht das
Kinderförderungsgesetz des Bundes von einem Rechtsanspruch ab einem Jahr im Jahr 2013 aus.
Die Voraussetzungen für das Kinderförderungsgesetz wurden mit Beschluss/Vereinbarung der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Betreuungsausbau am 28.8.2007 geschaffen. Dort wurden die
finanziellen Weichen gestellt für die immensen Investitionen, die nun anstehen.
Folgende wichtige Regelungen enthält das Gesetz:
1. Für die Ausbauphase bis zum 31. Juli 2013 werden im Vergleich zum TAG erweiterte,
objektiv rechtliche Verpflichtungen für die Bereitstellung von Plätzen eingeführt. Ziel der
Förderung ist es, die Kinder in ihrer persönlichen Entwicklung zu stärken und damit die
Rahmenbedingungen für echte Chancengleichheit zu schaffen. Außerdem sollen nicht nur
berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen, sondern
auch schon diejenigen, die eine Arbeit suchen. Damit fällt eine der letzten Hürden für
alleinerziehende Mütter und Väter, die häufig erst einen Arbeitsplatz finden, wenn sie die
Betreuung ihres Kindes gesichert haben.
2. Ab dem 1. August 2013, nach Abschluss der Ausbauphase, soll der Rechtsanspruch auf
einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten
Lebensjahr eingeführt werden.
3. Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und nimmt eine deutliche
Profilierung der Kindertagespflege in Angriff. Viele Eltern wünschen sich für die Kleinsten
die familiennahe Betreuungsform der Kindertagespflege. Deshalb sollen 30 Prozent der
neuen Plätze in diesem Bereich geschaffen werden.
4. Das Gesetz stellt sicher, dass alle Träger von Einrichtungen, die die fachlichen und
rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen, bei der Finanzierung
gleichbehandelt werden. So kann auch das Engagement von Unternehmen, die
Betriebskindergärten einrichten, und andere private Anbieter in den Ausbau einbezogen
werden. Denn Ziel ist es, ein Angebot in großer Vielfalt zu schaffen, das Eltern echte
Auswahlmöglichkeiten eröffnet.
5. Die Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung wird auf eine seriöse Grundlage
gestellt: Der Bund beteiligt sich mit insgesamt vier Mrd. Euro an den Ausbaukosten von 12
Mrd. Euro: Die Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten für die Ausbauphase bis
2013 ist durch Bereitstellung eines Sondervermögens in Höhe von 2,15 Mrd. Euro auf
Grund des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes seit dem vergangenen Jahr
sichergestellt. So sind die nötigen Mittel für Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-,
Renovierungs-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen bereits verfügbar und
werden von den Ländern abgerufen. Mit dem Kinderförderungsgesetz werden auch die
notwendigen Änderungen im Finanzausgleichgesetz zur Beteiligung des Bundes an den
Betriebskosten in Höhe von 1,85 Mrd. Euro in der Ausbauphase von 2009-2013 und ab
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2014 dauerhaft mit 770 Mio. Euro jährlich durch eine neue Umsatzsteuerverteilung zu
Gunsten der Länder auf den Weg gebracht.
6. Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre bis drei Jahre alten Kinder nicht in
Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum
Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.
Die Landesrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 09.05.2008 schaffen nun in einem engen
Zeitkorsett die Voraussetzung für die neuen Plätze.
In Erftstadt müssen nach dieser Entwurfsplanung bis 2013 für unter 3-Jährige zur Verfügung
stehen
•
135 Plätze in Kindertagespflege (95 mehr als jetzt)
•
269 Plätze in Kindertageseinrichtungen (183 mehr als jetzt).
Um dieses Ziel umzusetzen, müssen
•
weitere Tagespflegepersonen ausgebildet werden,
•
1,5 zusätzliche Stellen für die Beratung, Begleitung und Vermittlung in der
Kindertagespflege beginnend mit einer halben Stelle in 2009 geschaffen werden,
•
mindestens 15 neue Kindertagesstättengruppen geschaffen werden.
Die vorliegende Planung listet Bestand, Bedarf und mögliche Maßnahmeplanungen bezogen auf
die jetzigen Kita-Bezirke auf. Die Feinplanungen, in welchen Einrichtungen konkret An- und
Umbaumaßnahmen und in welchen Stadtteilen Neubaumaßnahmen erfolgen sollen, müssen
gemeinsam mit den Trägern der freien Jugendhilfe erfolgen.
(Bösche)
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