Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Trägerbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,9 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
26.01.09, 06:33
Aktualisiert
26.01.09, 06:33
Beschlussvorlage (Trägerbeteiligung)

öffnen download melden Dateigröße: 9,9 kB

Inhalt der Datei

352/2008 Trägerbeteiligung Seite 1 von 1 Anlage 4 zur V 352/2008 Planung der Kinderbetreuung von 0- bis 6-Jährigen bis zum Jahr 2012/13 auf Grund neuer gesetzlicher Bestimmungen hier: Kurzbericht über die Trägerbeteiligung Gemäß Konzeption der Jugendhilfeplanung in der Stadt Erftstadt ist die Beteiligung der Träger ein wichtiges Qualitätsmerkmal des Planungsprozesses (V 353/2008; JHA vom 10.09.2008). Am 15. und 16. Oktober wurden demzufolge Planungsgespräche mit 39 Vertreter/innen und Vertretern der 27 Kindertageseinrichtungen in Erftstadt durchgeführt. Bei den Treffen musste Folgendes berücksichtigt werden: • Ein genauer Planungsrichtwert liegt noch nicht vor (A 470/2008) • Antragsfristen und Abfragetermine übergeordneter Stellen sind zu beachten Die Planungsgespräche mit den Trägern der freien Jugendhilfe mussten demzufolge unter der Maßgabe erfolgen, die von einer hypothetischen Prognose der Kinderzahlen und der Verteilung ausging (Planspiel). Wichtigstes Thema der Treffen war die qualitative Ausgestaltung der Einrichtungen im Hinblick auf die Versorgung von unter dreijährigen Kindern. Hierzu bedurften die Träger Informationen. Die freien Träger erklärten ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Umstrukturierung ihrer Einrichtungen unter dem Vorbehalt trägerinterner Abstimmungsgespräche. Diese Tatsache kann zu einer erfreulichen Reduzierung der Kosten führen, die insgesamt mit dem Um-, An- und möglichen Neubau von Gruppen für die Stadt Erftstadt entstehen. Neben der Bestimmung des Planungsrichtwertes für Gesamt-Erftstadt ist die Verteilung für die einzelnen Orte von Bedeutung, um die langfristige Planung bedarfsgerecht auszugestalten. i.V. (Erner)