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Beschlussvorlage (Planungsentwurf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
175 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
26.01.09, 06:33
Aktualisiert
26.01.09, 06:33

Inhalt der Datei

Planung der Kinderbetreuung von 0- bis 6-Jährigen bis zum Jahr 2012/13 auf Grund neuer gesetzlicher Bestimmungen 1 Problemaufriss Der öffentliche Träger der Jugendhilfe muss gewährleisten, dass die entsprechenden Angebote zur Deckung des Bedarfs rechtzeitig und ausreichend geplant (§ 80 (1) 3. SGB VIII) werden. Hierdurch soll ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot an Jugendhilfeleistungen entstehen, welches Familien in gefährdeten Lebensbereichen besonders fördert und Mütter und Väter Aufgaben in Familie und Beruf besser vereinbaren lässt (§ 80 (2) 2. – 4. SGB VIII). Die Rechtsgrundlage ist eine hoheitlich verpflichtende und keine freiwillige. Als gesetzliche Grundlagen dienen das SGB VIII und das AG KJHG NRW. Das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG vom 27.12.2004) sieht in § 24 eine Pflicht zur Vorhaltung von Plätzen für Kinder vor, deren beide Elternteile oder dessen allein erziehender Elternteil erwerbstätig ist, sich in einer Aus- oder Weiterbildung oder einer Maßnahme nach dem Vierten Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt befindet sowie deren Eltern eine förderliche Erziehung nicht gewährleisten können. Durch das Gesetz soll eine Aufwertung der Tagespflege erfolgen und mittelfristig das Gefälle zwischen den verschiedenen Angebotsformen aufgehoben werden. In § 24 a wird eine Übergangsregelung für die Ausgestaltung des Betreuungsangebots aufgeführt. Demnach kann in den Fällen, in denen ein für die Erfüllung der Verpflichtung nach § 24 erforderliches Angebot nicht gewährleistet wird, der Träger der öffentlichen Jugendhilfe beschließen, dass die Verpflichtung nach § 24 Absatz 2 bis 6 erst ab einem späteren Zeitpunkt, spätestens ab dem 1. Oktober 2010 erfüllt wird. In diesem Fall sind die örtlichen Träger im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung verpflichtet, für den Übergangszeitraum jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots zu beschließen und jährlich zum 15. März den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen. Hierzu wurden folgende Vorlagen erstellt: - Ausbauprogramm für die Betreuung von 90 unter 3-Jährigen in den Kindertagesstätten (V 50/2007; JHA 28.02.2007) - Umfrageergebnisse bzgl. Betreuung der unter 3-jährigen Kinder (V 174/2007; JHA 23.05.2007) - Kinderbetreuung für unter 3-Jährige in Erftstadt (V 491/2007; JHA 07.11.2007) Das neue Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) wurde am 25. Oktober 2007 vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedet und tritt zum 01. August 2008 in Kraft. Das Gesetz sieht eine Festlegung von neuen Gruppenarten und Platzzahlen nach unterschiedlichen Buchungszeiten für alle Kindertageseinrichtungen vor. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurde zur Ermittlung der auf eine Einrichtung entfallenden Pauschalen entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden sollen. Ein Beschluss über die neuen Gruppenformen in den Kindertageseinrichtungen erfolgte im JHA am 20.02.2008 (V 43/2008). Mit dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ haben Bund und Land am 18.10.2007 die Voraussetzungen geschaffen, dass ein Ausbau der Plätze für durchschnittlich 35 Prozent der unter 3-Jährigen bis zum Jahr 2013 erfolgen kann. Eine konkrete Umsetzung ist mit Vorlage der Richtlinien (09.05.2008) über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege möglich. Demnach können folgende Investitionsmaßnahmen zum Auf- und Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen zwischen dem 18.10.2007 und dem 31.12.2013 gefördert werden: - Neubaumaßnahmen incl. Ersteinrichtung von Kindertageseinrichtungen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstückes in Höhe von bis zu 90 Prozent (anerkennungsfähige Kosten max. 20.000 € pro Platz), - Aus- und Umbaumaßnahmen incl. Ersteinrichtung von Kindertageseinrichtungen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstückes in Höhe von bis zu 90 Prozent (anerkennungsfähige Kosten max. 8.500 € pro Platz), - Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstückes in Höhe von bis zu 90 Prozent (anerkennungsfähige Kosten max. 3.500 € pro Platz), - Herrichtung und Ausstattung der Räume von Tagespflegestellen in Höhe von einmalig 500 € pro Kind (max. 2.500 €). Antragsfrist für Maßnahmen in 2007/08 und 2009 ist der 29.08.2008. Die Antragsteller müssen den Unterlagen für die Antragstellung eine Bedarfsanerkennung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe beifügen. Dem Landesjugendamt sind jeweils bis zum 30.06. jeden Jahres – erstmals am 30.06.2009 – die Anzahl der eingerichteten und gesicherten Plätze zu bestätigen. Die vorliegende Planung schafft die Voraussetzungen für die Anerkennung des Bedarfs in den einzelnen Stadtteilen. Die Landesregierung plant außerdem einen Rechtsanspruch für 2-Jährige ab dem Jahr 2010. In der vorliegenden Planung muss diese Möglichkeit der Ausweitung der Anspruchsberechtigung berücksichtigt werden. Für das Verständnis der vorliegenden Planung ist wichtig, dass nicht nur der Bedarf aufgrund vorliegender oder hochgerechneter Daten vorhergesagt, sondern durch eine bewusste, bedarfsgerechte und kostengünstige Angebotsplanung Einfluss auf die Geburtsdaten genommen werden soll. Ein Suchen und Ringen nach Sachlösung darf sich nicht ausschließlich auf einem Austausch parteipolitischer Standpunkte beschränken. Für die kommunalpolitischen Entscheidungen werden die Vorgaben aus der Gesetzgebung und die Erkenntnisse aus der Bedürfniserfassung zu einem sachlich begründeten Bedarf verbunden. Die vorliegende Planung tangiert die folgenden Vorlagen: Konzeption der Kindertagespflege in Erftstadt (V 579/2006; JHA 06.09.2006) Spielgruppenkonzept für unter 3-Jährige (V 616/2006; JHA 06.09.2006) Familienzentren in Erftstadt (V 254/2007; JHA 23.05.2007) Im Folgenden werden Bestand, Bedarf und Maßnahmeplanung für die Betreuung von Kindern bis zur Einschulung in einer langfristige Perspektive vorgestellt. 2 2 Anzahl der Kinder bis zur Einschulung Als wichtigste Grundlage für die Planung der Versorgung mit Plätzen für Kinder bis zur Einschulung gelten die jährlich von der KDVZ1 abgerufene Anzahl der Kinder je Geburtsjahr und Stadtteil. Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung seit 2002/2003 dar. Ein Vergleich mit den KDVZ-Zahlen der Vorjahre ist möglich. Die Differenzen sind bedingt durch die Wanderungsbewegungen. Jahrgänge, die am Jahrgang, der im Laufe des 01.08.2008 einen Kita-Jahres 08/09 einen Rechtsanspruch haben Rechtsanspruch erhält LDS-Prognose auf der Basis von + 100 EW pro Jahr (Stadtteile interpoliert) Tabelle 1 Anzahl der Kinder je Geburtsjahr und Stadtteil (ab 07/08 Prognose) Stadtteil 02/03 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 a b c d e f g h i j k l 5 8 10 12 6 Ahrem 9 9 9 9 9 9 14 7 10 14 14 Blessem/Fr. 12 12 12 12 12 12 23 30 33 29 30 Bliesheim 30 29 29 29 29 29 3 1 1 3 1 Borr/Sch. 2 2 2 2 2 2 12 14 17 19 17 Dirmerzheim 17 17 17 17 17 17 25 19 11 20 15 Erp 15 15 14 14 14 15 34 27 28 28 28 Friesheim 27 27 26 26 26 27 41 39 36 33 39 Gymnich/M. 35 34 34 34 34 34 4 3 2 3 8 Herrig 4 4 4 4 4 4 25 22 19 20 28 Kierdorf 22 21 21 21 21 21 44 34 38 34 37 Köttingen 35 34 34 34 34 34 104 105 108 80 80 Lechenich/K. 86 85 84 83 84 85 88 84 109 94 106 Liblar 99 98 97 96 97 98 3 4 1 2 8 Niederberg 4 3 3 3 3 3 2007 ges. 425 397 423 391 2006 ges. 420 385 416 382 417 396 389 385 383 385 389 2005 ges. 420 374 394 Quelle: KDVZ 10.2007; LDS 2005 Jahrgänge, die am 01.08.2008 einen U3Platz bzw. Tagespflege beanspruchen könnten Ab dem Jahr 2007/08 müssen Planungen über Prognosen, die auf Grundannahmen beruhen, erfolgen. Nach dem Stadtentwicklungsbericht sinkt die Anzahl der Geburten bei einem Wanderungssaldo von 200 Einwohner/innen pro Jahr bis zum Jahr 2012/13 um etwa 5,5 Prozent. Beträgt das Wanderungssaldo 100 Einwohner/innen, sinkt die Anzahl der jährlichen Geburten im gleichen Zeitraum um ca. 6,7 Prozent. 1 KDVZ = Kommunale Datenverarbeitungszentrale. Wegen eines verzögerten Datentransfers können die Daten je nach Abfragetag divergieren. So wurden im Rahmen der Sprachstandserhebungen hinsichtlich des betreffenden Jahrgangs Differenzen von 40-50 Kindern festgestellt. Da einerseits eine jährliche Überarbeitung und ein Abgleich der KDVZ – Daten vorgenommen wird und andererseits eine Umsetzung der Maßnahmen nur sukzessive erfolgen kann, steht einer zeitnahen Anpassung der Planungen nichts im Wege. 3 Diese Prognose für die Folgejahre beruht auf LDS-Daten2 (siehe Stadtentwicklungsplan V 326/2007). Als Basiszahlen wurden die durchschnittlichen Werte der letzten drei Jahre angesetzt. Dies ermöglicht eine annäherungsweise genaue Berechnung auf Stadtteilebene gewichtet mit den zu erwartenden neuen Wohneinheiten in Baugebieten. 2.1 Berücksichtigung der Baugebiete Ziel einer Baulandentwicklung soll sein, die Bevölkerungsdichte zu halten, um die Auslastung der Infrastruktur zu stärken. Untersuchungen in den neueren Baugebieten hatten ergeben, dass der Anteil der Kinder und Jugendlichen dort fast doppelt so hoch war wie im Gesamtdurchschnitt der Bevölkerung Erftstadts. Durch Umsetzung neuer Baugebiete ist demnach mit einem erhöhten Zuzug der Kinder und Jugendlichen zu rechnen. Nach den Berechnungen des Umwelt- und Planungsamtes ist bis zum Jahr 2012/13 voraussichtlich mit folgenden Wohnungsfertigstellungen (bezugsfertig) in den derzeit geplanten größeren und in der Realisierung befindlichen Baugebieten / Bebauungsplänen (ohne Innenbereichsvorhaben) zu rechnen: Tabelle 2 Anzahl der zu erwartenden Kinder in den geplanten Wohneinheiten (WE) der größeren Baugebiete (Überschlagsrechnung) Stadtteil 2008/09 WE Ahrem Blessem/Frauenthal Bliesheim Borr/Scheuren Dirmerzheim Erp Friesheim Gymnich/Mellerhöfe Herrig Kierdorf Köttingen Lechenich/Konradsheim Liblar Niederberg 2009/10 Kiga-k. WE 0 0 0 0 5 5 2 10 0 0 0 8 0 0 0 0 0 0 1 1 1 3 0 0 0 2 0 0 30 8 Quelle: Umwelt- und Planungsamt 2008 Gesamt: 2010/11 Kiga-k. WE 2011/12 Kiga-k. WE 2012/13 Kiga-k. WE Kiga-k. 0 5 0 0 5 3 2 20 0 0 0 16 8 0 0 1 0 0 1 1 1 5 0 0 0 4 2 0 0 20 0 0 5 3 2 25 0 0 10 16 18 0 0 5 0 0 1 1 1 7 0 0 3 4 5 0 0 20 5 0 5 3 2 22 0 0 15 8 20 0 0 5 1 0 1 1 1 6 0 0 4 2 5 0 0 5 10 0 9 3 0 18 0 0 15 0 50 0 0 1 3 0 2 1 0 5 0 0 4 0 13 0 59 16 99 26 100 27 110 29 Zur Berechnung der Anzahl der Kinder in den neuen Wohneinheiten wird ein Richtwert von 0,8 Kinder von 0 bis <18 Jahren pro Wohneinheit angenommen. Der errechnete Wert muss durch drei geteilt werden, da Kinder von sechs Jahrgängen in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege betreut werden. Wegen 2 LDS = Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik. Die langfristigen Prognosezahlen des LDS und die Daten der KDVZ ergänzen sich in ihren Aussagen. Weitere Planungsparameter sind Wartelisten, die Entwicklung der Baugebiete sowie Erfahrungswerte der Fachkräfte vor Ort. 4 des sehr langen Vorhersagezeitraumes kann die tatsächliche Anzahl der Kinder in den einzelnen Stadtteilen von den Prognosewerten abweichen. 2.2 Entwicklung der Anzahl der 0- bis < 3-Jährigen Drei Jahrgänge umfassen im Kita-Jahr 2008/09 1.204 Kinder, im Kita-Jahr 2012/13 sind es unter den o.a. Bedingungen nur noch 1.153 Kinder. Dies sind 51 Kinder weniger (= 4,2 %). In der folgenden Abbildung ist die mögliche Entwicklung der Anzahl der 0- bis < 3-Jährigen dargestellt: 1260 1240 1220 1204 1203 1200 1171 1180 1160 1158 1153 11/12 12/13 1140 1120 08/09 09/10 10/11 Abbildung 1 Voraussichtliche Entwicklung der Anzahl der 0- bis unter 3-Jährigen bis 2012/13 (+ 100 EW/Jahr) 2.3 Entwicklung der Anzahl der 3-Jährigen bis zur Einschulung Am 01.08.2008 umfassen drei Jahrgänge 1.245 Kinder, am 01.08.2012 unter den o.a. Bedingungen nur noch 1.203 Kinder. In der folgenden Abbildung ist die mögliche Entwicklung dargestellt: 1320 1280 1245 1231 1240 1211 1204 1203 11/12 12/13 1200 1160 1120 08/09 09/10 10/11 Abbildung 2 Voraussichtliche Entwicklung der Anzahl der 3- bis unter 6-Jährigen bis 2012/13 (+ 100 EW/Jahr) 5 3 Der Betreuungsbedarf der Kinder bis zur Einschulung Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder bis zur Einschulung wird bestimmt durch gesetzliche Vorgaben und kommunalpolitische Willensbildung auf der Basis der Wünsche der betroffenen Familien. Der gesetzliche Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung und eine Versorgungsquote von 35 Prozent für unter 3-Jährige bis zum Jahr 2013 markieren die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Weiterhin soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auf zweijährige Kinder ab dem Jahr 2010 erweitert werden. Hierzu wird eine Modellrechnung vorgestellt. Zu berücksichtigen ist auch das 2007 eingeführte Elternjahr. Die ersten Erfahrungen deuten darauf hin, dass die betroffenen Eltern nach Ablauf des Elternjahres einen Betreuungsplatz nachfragen. 3.1 Der Betreuungsbedarf der 0- bis unter 3-Jährigen Die Wünsche der Eltern werden auf örtlicher Ebene durch Befragungen und über die Auswertung von Wartelisten in den Einrichtungen sowie durch Trägerbefragungen erfasst (V 50/2007, V 174/ 2007, V491/2007, V43/ 2008). Demzufolge benötigten Ende 2006 etwa 18 Prozent der Eltern mit unter 3-jährigen Kindern eine Betreuung. Ein Jahr später waren es etwa 23 Prozent bzw. 280 Eltern. In den bisherigen Überlegungen sind wir davon ausgegangen, dass für kurzzeitige Betreuungsnotwendigkeiten kostengünstige Spielgruppen bedarfsgerecht sein könnten. Die Praxis hat diese Annahme allerdings widerlegt. Es wurde bei insgesamt 90 Kindern in 9 Spielgruppen lediglich eine Förderung für 5 Kinder für 10 Monate beantragt. Für das Jahr 2008/09 liegt nur ein Antrag vor. Eine Spielgruppe deckt offensichtlich mit ihren 3 x 2 / bzw. 3 x 3 Stunden nicht den Bedarf ab, der bei einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegeben ist. 450 400 Tageseinrichtung Tagespflege 350 300 250 200 185 226 208 247 269 150 100 50 92 104 113 124 135 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 0 Abbildung 3 Platzbedarf für die Versorgung der 0- bis unter 3-Jährigen bis 2012/13 (+ 100 EW/Jahr) In der Tabelle wird berechnet, wie viele Kinder unter 3 Jahren Plätze in Tageseinrichtungen und Tagespflege benötigen. Hierbei wird von folgenden Prämissen ausgegangen: 6 - Sukzessive Steigerung der Bedarfsquote von 23 Prozent (2008) auf 35 Prozent (2012/13), - 1/3 des Bedarfs soll in Tagespflege und 2/3 in Tageseinrichtungen befriedigt werden, - es wird ein Bevölkerungssaldo von jährlich plus 100 Einwohner/innen angenommen. Insgesamt benötigen 404 Eltern von unter 3-Jährigen im Jahr 2012/13 einen Platz für ihr Kind. Davon sollen rechnerisch 135 in Tagespflegestellen und 269 in Kindertageseinrichtungen betreut werden. 3.2 Der Betreuungsbedarf der 3-Jährigen bis zur Einschulung Am 01.08. jeden Jahres verlassen alle 6-Jährigen die Kindertageseinrichtung. Zurzeit werden also schulpflichtige Kinder im Schnitt mit 6,5 Jahren eingeschult. Wegen der Vorverlegung des Einschulungstermins bis zum Jahr 2015 sinkt dieses Durchschnittsalter auf dann 6 Jahre. Dies bewirkt, dass der Betreuungsbereich für Kinder rechnerisch einen halben Jahrgang verliert. Da alle im Laufe des Kita-Jahres drei Jahre alt werdende Kinder einen Rechtsanspruch haben, vergrößert sich rechnerisch die Anzahl der Kinder in diesem Bereich um einen Jahrgang. Deshalb wurden bisher in der Bedarfsplanung 3,5 Kernjahrgänge berücksichtigt. Einige Eltern verzichteten aber auf den Anspruch, weil sie entweder - einen späteren Betreuungsbeginn für pädagogisch sinnvoller hielten, - auf einen Platz in ihrem (wohnortnahen) Wunschkindergarten warteten oder - einen Beginn in die Zeit kurz vor den Ferien für nicht sinnvoll erachteten. 1400 1300 1343 1200 1274 1271 1224 1203 11/12 12/13 1100 08/09 09/10 10/11 Abbildung 4 Platzbedarf für die Versorgung der 3-Jährigen bis zur Einschulung bis 2012/13 (+ 100 EW/Jahr) Ferner muss berücksichtigt werden, dass das Inanspruchnahmeverhalten in der Vergangenheit durch das Angebot an Plätzen vor Ort bestimmt wurde. In Zukunft muss auch sichergestellt werden, dass alle Plätze optimal genutzt werden, da bei Nichtbesetzung eine monatliche Rückforderung von Fördermittel möglich ist. 7 In der Tabelle 4 wird berechnet, wie viele Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung Plätze in Tageseinrichtungen benötigen. Hierbei wird von folgenden Prämissen ausgegangen: - Sukzessive Senkung der zu berücksichtigenden Jahrgänge von 3,25 (2008) auf 3,0 (2013) wegen der Verlegung des Einschulungsstichtages, - die 3 Jahre alt werdenden Kinder werden kalkulatorisch nicht mehr berücksichtigt, da ein großer Teil bereits im System betreut wird (Doppelzählung), - die Darstellung der Nachfragespitze entfällt zukünftig. Die Anzahl der Nachfrager/innen mit einem Rechtsanspruch verringert sich von 1.343 (2008/09) um 140 auf 1.203 (2012/13). 4 Gegenüberstellung von Platzbestand und Bedarf Im Folgenden wird der errechnete planerische Bedarf den vorhandenen Angeboten gegenüber gestellt. 4.1 Die 0- bis unter 3-Jährigen in Kindertagespflege Im Bereich der Kindertagespflege ergibt die Gegenüberstellung einen Fehlbedarf von derzeit 44 Plätzen. Im Jahr 2012/13 fehlen 95 Plätze. 140 120 100 Bedarf 80 Plätze Fehlbedarf 60 40 20 0 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 Abbildung 5 Fehlbedarf für die Versorgung der 0- bis unter 3-Jährigen in Kindertageseinrichtungen bis 2012/13 (+ 100 EW/Jahr) Pro Jahr müssten somit 19 Kindertagespflegeplätze neu geschaffen werden. 4.2 Die 0- bis unter 3-Jährigen in Kindertageseinrichtungen Im Versorgungsbereich der 0- bis unter 3-Jährigen in Kindertageseinrichtungen ergibt die Gegenüberstellung einen Fehlbedarf von derzeit 99 Plätzen. Im Jahr 2012/13 fehlen 183 Plätze. 8 350 300 250 200 Bedarf Plätze 150 Fehlbedarf 100 50 0 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 Abbildung 6 Errechneter Fehlbedarf für die Versorgung der 0- bis unter 3-Jährigen in Kindertageseinrichtungen bis 2012/13 (+ 100 EW/Jahr) Pro Jahr müssten demnach 46 Plätze für unter 3-jährige Kinder neu in Kindertageseinrichtungen geschaffen werden. 4.3 Die Anzahl der 3-Jährigen bis zur Einschulung in Kitas Im Versorgungsbereich der 3-Jährigen mit Rechtsanspruch in Kindertageseinrichtungen ergibt die Gegenüberstellung eine Überversorgung von 150 Plätzen im Jahr 2012/13. 1400 1350 1300 Überversorgung 1250 Bedarf Plätze 1200 1150 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 Abbildung 7 Platzbedarf für die Versorgung der 3-Jährigen bis zur Einschulung in Kitasbis 2012/13 (+ 100 EW/Jahr) Die Überversorgung hat nicht zur Folge, dass Gruppen geschlossen werden können. Hierdurch entsteht vielmehr – wie bereits o.a. – die Möglichkeit, vermehrt Plätze für unter 3-jährige Kinder anzubieten. Wenn die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung auf der Basis von plus 100 Einwohner/innen jährlich nicht eintrifft, die Prognosedaten also unterschritten werden, stehen entsprechend mehr Plätze für die Versorgung der unter 3-Jährigen zur Ver9 fügung. Die Entwicklung muss deshalb zeitnah beobachtet werden, um die Planungen entsprechend anzupassen. 5 Maßnahmeplanung Es gibt in Erftstadt zurzeit 425 Plätze in kirchlicher Trägerschaft (380 kath. = 26 % und 45 evang. = 3 %), davon 15 Plätze für Kinder von 2 bis unter 3 Jahren. Die anderen freien Träger (ASB) verfügen über 45 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung (= 3 %). 104 Plätze und zwar 16 für Kinder von 0 bis 3 Jahren und 88 (davon zwei integrative) für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung bieten die Elterninitiativen an (= 7 %). 10 Plätze werden von Kindern (3- bis 6 Jahre) außerhalb Erftstadts belegt (Waldorf). In den städt. Kindertageseinrichtungen gibt es insgesamt 880 Plätze (= 61 %). Hiervon entfallen auf Kinder von 2 bis unter 3 Jahren 50 Plätze und auf behinderte Kinder 30 Plätze. Insgesamt sind dies bezogen auf ganz Erftstadt 1.454 Plätze (100 %). Am 01.08.2008 sind 9 Prozent der Plätze 25-Stunden-Betreuungsplätze, die nur in städtischen Einrichtungen angeboten werden. 59 Prozent sind 35-Stunden-Betreuungsplätze und 32 Prozent 45-Stunden-Betreuungsplätze. 5.1 Aktuelle Versorgung mit Kindertageseinrichtungen In den folgenden Tabellen ist die Entwicklung des Platz-Bestandes bezogen auf die Einrichtungen und die Stadtteile ab dem Jahr 2001 festgehalten. Aus den Tabellen kann auch die Entwicklung der Angebotsstruktur verfolgt werden. So wurden seit dem Jahr 2001 etwa 170 Plätze für Übermittags-Betreuungsangebote und integrative Plätze umgewandelt. Hier wirkt sich auch die Reduzierung des Platzangebotes der kath. Kirche aus. Ab dem Jahr 2008 gibt es neue Gruppentypen und Betreuungszeiten. Zur Erklärung der folgenden Tabellen: a) Gruppentypen I bis III Gruppe I: Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt 20 Kinder - 2 Fachkräfte Gruppe II: Gruppe mit Kindern unter drei Jahren - 10 Kinder - 2 Fachkräfte Gruppe III: Kindergartengruppe von drei Jahren bis zum Schuleintritt 25 Kinder, bzw. bei einer Öffnungszeit von 45 Stunden 20 Kinder - 1 Fachkraft + 1 Ergänzungskraft b) Flexiblere Betreuungszeiten Die Förderung richtet sich nach den unterschiedlichen Betreuungszeiten: 25 (a), 35 (b) oder 45 (c) Stunden. In die letzte Zeile können die in der Umsetzungsplanung festgelegten Konstellationen für das Jahr 2012/13 eingetragen werden. 10 Ahrem Tabelle 4 Kath. Kita Ahrem – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a b II c a b III c a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b 25 25 25 25 25 Int. Ges. c 25 25 25 25 25 Die Einrichtung gehört zum Kita-Bezirk Ahrem/Herrig/Lechenich. Blessem Tabelle 5 Städt. Kita Blessem – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b 30 20 II c a b III c 20 a b 100 100 100 50 25 25 Int. Ges. c 100 100 100 80 90 Die Einrichtung gehört zum Kita-Bezirk Blessem/Köttingen. Wegen Nachfragerückgang 2006/07 Umwandlung von zwei „Regelgruppen“ mit Gruppen mit U3-Betreuung. Bliesheim Tabelle 6 Kath. Kita Bliesheim – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a b II c a b III c a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b 75 45 45 45 25 Int. Ges. c 75 45 45 45 45 20 Schließung einer „Regelgruppe“ und Umwandlung einer „Regelgruppe“ in eine ÜbermittagsBetreuungsgruppe am 01.08.2005. Tabelle 7 Städt. Kita Bliesheim – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a b II c a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. 11 b III c a b 25 25 25 25 25 Int. Ges. c 25 25 25 25 25 Tabelle 8 Bliesheim ges. – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a b II c a b III c a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. Int. b c 100 70 70 70 50 20 Ges. 100 70 70 70 70 Borr Tabelle 9 Städt. Kita Borr – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a b II c a b III c V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. a 6 b 45 45 45 45 13 Int. Ges. c 45 45 45 45 25 6 Die Einrichtung gehört zum Kita-Bezirk Borr/Friesheim/Niederberg. Aus bautechnischen Gründen wurde eine „Regelgruppe“ nur mit 20 Kindern geführt. Wegen Nachfragerückgang 2008 Schließung einer Gruppe. Dirmerzheim Tabelle 10 Städt. Kita Dirmerzheim – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a b V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. II c a b III c 20 a 10 b 70 70 70 70 40 Int. Ges. c 70 70 70 70 70 Die Einrichtung gehört zum Kita-Bezirk Dirmerzheim/Gymnich. Erp Tabelle 11 Kath. Kita Erp – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. I a b II c a 20 12 b III c a b 75 75 75 75 25 Int. Ges. c 20 75 75 75 75 65 Friesheim Tabelle 12 Städt. Kita Friesheim – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b II c a b III c a 20 b 100 75 75 75 50 Int. Ges. 15 30 30 30 30 115 105 105 105 100 c Die Einrichtung gehört zum Kita-Bezirk Borr/Friesheim/Niederberg. In einer integrativen Gruppe werden fünf behinderte Kinder und 10 nicht behinderte Kinder betreut. Die behinderten Kinder kommen aus anderen Stadtteilen. Zur Berechnung der Versorgungsquote in Friesheim bzw. im Bezirk müssen rechnerisch 10 Kinder in Abzug gebracht werden (ges. = 95). 2005 Umwandlung einer „Regelgruppe“ in eine integrative Gruppe. Gymnich Tabelle 13 Kath. Kita Gymnich – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a b II c a b III c a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b 50 50 45 45 35 Int. Ges. c 50 50 45 45 45 10 2005 Umwandlung einer „Regelgruppe“ in eine Übermittags-Betreuungsgruppe. Kita ist seit 2008 Familienzentrum mit zwei Spielgruppen (2 x wöch.) im Pfarrzentrum. Tabelle 14 Städt. Kita Gymnich – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b II c a b III c a 20 b 70 70 70 70 25 Int. Ges. c 70 70 70 70 65 20 Tabelle 15 Gymnich ges. – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. I a b II c a 20 b III c a b c 120 120 115 115 60 30 Die Einrichtungen gehören zum Kita-Bezirk Dirmerzheim/Gymnich. 13 Int. Ges. 120 120 115 115 110 Herrig Tabelle 16 Städt. Kita Herrig – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b II c a b III c 20 a 12 b 70 70 70 70 13 Int. Ges. c 70 70 70 70 70 20 Die Einrichtung gehört zum Kita-Bezirk Ahrem/Herrig/Lechenich. Kierdorf Tabelle 17 Kath. Kita Kierdorf – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a b II c a b III c a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b 50 45 45 45 25 Int. Ges. c 50 45 45 45 25 Aus bautechnischen Gründen wurde eine „Regelgruppe“ nur mit 20 Kindern geführt. 2008 Schließung einer „Regelgruppe“. Tabelle 18 ASB Kita Kierdorf – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a b II c a b III c a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b 25 25 25 25 25 Int. Ges. c 25 25 25 25 45 20 2008 Anbau einer Gruppe III c. Tabelle 19 Kierdorf ges. – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a b II c a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b III c a b 75 70 70 70 50 Int. Ges. c 20 75 70 70 70 70 Aus bautechnischen Gründen wurde eine „Regelgruppe“ nur mit 20 Kindern geführt. 2008 Schließung einer „Regelgruppe“. 14 Köttingen Tabelle 20 Städt. Kita Köttingen – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b II c a b III c 20 a 15 b 95 95 95 95 35 Int. Ges. c 95 95 95 95 90 20 Die Einrichtung gehört zum Kita-Bezirk Blessem/Köttingen. Kita ist seit 2008 Familienzentrum. Lechenich Tabelle 21 Kath. Kita St. Kilian, Lechenich – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b II c a b III c a 20 b 70 70 70 70 25 Int. Ges. c 70 70 70 70 65 20 Eine Hortgruppe wurde mit Errichtung der Offenen Ganztagsschule aufgelöst. Tabelle 22 Gemeinnütziger Kita Lechenich – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a b II c a b III c a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b 25 25 25 25 25 Int. Ges. c 25 25 25 25 25 Tabelle 23 Erftstadt-Minis Lechenich – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a b II c a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b 7 7 7 7 III c 8 a b 8 8 8 8 Int. Ges. c 9 15 15 15 15 17 In einer altersgemischten Gruppe werden sieben Kinder im Alter von unter drei Jahren und acht Kinder im Alter von über drei Jahren betreut. 15 Tabelle 24 Städt. Kita Lechenich Nord – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b II c a b III c 20 a 13 b 70 70 70 90 37 Int. Ges. c 70 70 70 90 90 20 Eine Hortgruppe wurde mit Errichtung der Offenen Ganztagsschule aufgelöst und in eine „Regelgruppe“ umgewandelt. Tabelle 25 Städt. Kita Lechenich-Süd– Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b II c a b c 20 III Int. Ges. b C 100 75 75 75 25 20 15 30 30 30 30 115 105 105 105 95 a In zwei integrativen Gruppen werden je fünf behinderte Kinder und je 10 nicht behinderte Kinder betreut. Fünf behinderte Kinder kommen aus anderen Stadtteilen. Zur Berechnung der Versorgungsquote in Lechenich bzw. im Bezirk müssen rechnerisch 5 Kinder in Abzug gebracht werden (ges. = 90). 2005 Umwandlung einer „Regelgruppe“ in eine integrative Gruppe. Tabelle 26 Lechenich ges. – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b II c a b 7 7 7 7 60 c 8 III Int. Ges. b c 273 248 248 268 38 87 69 15 30 30 30 30 295 285 285 305 292 a Liblar Tabelle 27 Kath. Kita St. Barbara, Liblar – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. I a b II c a 20 16 b III c a b 70 70 70 70 25 Int. Ges. c 20 70 70 70 70 65 Tabelle 28 Kath. Kita St. Alban, Liblar – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a b II c a b III c a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b 50 50 50 50 25 Int. Ges. c 50 50 50 50 45 20 Tabelle 29 Evang. Kita Liblar – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a b II c a b III c a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b 45 45 40 40 25 Int. Ges. c 45 45 40 40 45 20 Aus bautechnischen Gründen wurde eine „Regelgruppe“ ab 2006 nur mit 20 Kindern geführt. Die Kinder kommen auch aus anderen Stadtteilen. Bisher wurden zur Berechnung der Versorgungsquote in Liblar bzw. im Bezirk keine Kinder in Abzug gebracht. Die Schließung einer Gruppe für 2011 ist angekündigt. Tabelle 30 Kita Sonnenkinder Liblar – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a b II c a b III c a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b 25 25 25 18 18 Int. Ges. 2 2 25 25 25 20 20 c Platzreduzierung wegen Einzelintegration von behinderten Kindern (2). Tabelle 31 Kita Liblarer Spatzen – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a b II c a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b 7 7 7 7 III c 8 a b 8 8 8 8 Int. Ges. c 9 15 15 15 15 17 In einer altersgemischten Gruppe werden sieben Kinder im Alter von unter drei Jahren und acht Kinder im Alter von über drei Jahren betreut. 17 Tabelle 32 Waldorf-Kita Liblar – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a b II c a b III c a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b 25 25 25 25 25 Int. Ges. c 25 25 25 25 25 Zehn Kinder kommen aus anderen Stadtteilen und zehn von außerhalb Erftstadts. Zur Berechnung der Versorgungsquote in Liblar bzw. im Bezirk müssen rechnerisch 20 Kinder in Abzug gebracht werden (ges. = 5). Tabelle 33 Städt. Kita Liblar, Tausendfüßler – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a b II c a b III c a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. 20 b 95 95 95 90 25 Int. Ges. 30 95 95 95 90 95 c 20 Zwei Hortgruppen wurden mit Errichtung der Offenen Ganztagsschule aufgelöst. 2007 Umwandlung einer „Regelgruppe“ in eine Übermittags-Betreuungsgruppe. Tabelle 34 Städt. Kita Liblar, Willy-Brandt-Str.– Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b II c a b III c 20 a 10 b 90 90 90 65 15 Int. Ges. c 90 90 90 65 65 20 Schließung einer „Regelgruppe“. Kita ist seit 2007 Familienzentrum. Tabelle 35 Städt. Kita Liblar, Reiherweg – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a b II c a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. b III c a b 25 20 20 Int. Ges. c 25 20 20 2005 Umwandlung einer „Regelgruppe“ in eine Übermittags-Betreuungsgruppe. Wegen des Nachfragerückganges wurde die Einrichtung aufgelöst. 18 Tabelle 36 Liblar ges. – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 V 43/2008 neue Gr. 20 b II c a b 7 7 7 7 40 III c 8 a 7 b c 433 428 423 366 155 115 Int. Ges. 2 32 440 435 430 375 377 Niederberg Im Stadtteil gibt es bisher keine Einrichtung. Niederberg gehört zum Kita-Bezirk Borr/ Friesheim/Niederberg. Erftstadt gesamt Tabelle 37 Liblar ges. – Anzahl der Plätze für Kinder von Geburt bis zur Einschulung Jahr 2001 2005 2006 2007 2008 Vorlage-Nr. (Fortschreibung) I a b II c a V 7/1256 (10.) V 8/0726 (11.) V 346/2006 (12.) V 50/2007 U3 30 V 43/2008 neue Gr. 20 200 40 b 14 III c B c 1581 1491 1481 1394 16 116 656 314 Int. Ges. 30 60 60 62 92 1625 1565 1555 1500 1454 a Zehn Kinder kommen außerhalb Erftstadts (Waldorf). Zur Berechnung der Versorgungsquote müssen rechnerisch 10 Kinder in Abzug gebracht werden (ges. = 1444). 5.2 Langfristige Planung bis zum Jahr 2012/13 Unter der Maßgabe der weiter oben aufgeführten Bedingungen (Bevölkerungsprognose und Bedarfsabfrage) kann für einen langfristigen Zeitraum bestimmt werden, wie viele und welche Angebote für die Betreuung von Kindern bis zur Einschulung bereitgestellt werden müssen. Wird die errechnete Gruppenanzahl der derzeitigen Gruppenanzahl gegenübergestellt, ergibt sich die zu schaffende neue Struktur in den Stadtteilen bzw. Bezirken. Hierbei wird von folgenden Prämissen ausgegangen: - Beteiligung freier Träger gemäß SGB VIII in der Umsetzungsplanung - Qualitative Verbesserungen (z.B. integrative Gruppen) - Wohnortsnahe Versorgung (auch zur Vermeidung von Kita-Tourismus) - Beachtung sozialstruktureller Aspekte Im Folgenden werden die möglichen Gruppenformen bis zum Kita-Jahr 2012/13 dargestellt. Darüber hinaus ist aufgrund der möglichen Entwicklungen eine kleinräumige Planung nicht pragmatisch. Die Betreuungszeiten werden zeitnah durch Befragungen erfasst. Ebenso ist die Frage der Trägerschaft zu klären. Hinsichtlich der Lage der Einrichtung muss geprüft werden, ob der Bau neuer Gruppen zu einer Verbesserung der wohnortnahen Versorgung beitragen kann. Anzahl der Kinder und Gruppenformen können nicht immer passgenau sein. 19 Sofern die Beratungsergebnisse die vorhandenen Einrichtungen betreffen, können sie in die Tabellen 4 bis 37 übertragen werden. Notwendige neue Einrichtungen müssen in das System aufgenommen werden. Anmerkungen zu den folgenden Tabellen: Im Tabellenkopf sind die derzeitige Gruppenanzahl und die zu erwartenden Kinder bis zur Einschulung des Jahres 2012/13 vermerkt. Die Quotierung wird erst im hohen Zahlenbereich aussagekräftig. 23 Prozent der unter 3-Jährigen möchten einen Platz in einer Kindertageseinrichtung und 12 Prozent in einer Tagespflegestelle. IIs = sonstige Gruppen; IIIab = 35 Stunden Betreuungszeit; IIIc = 45 Stunden Betreuungszeit; IIIi = integrative Gruppe Bezirk Borr/Friesheim/Niederberg Im Kita-Jahr 2012/13 gibt es im Bezirk 95 unter 3-Jährige, wovon voraussichtlich 22 einen Platz in einer Einrichtung wünschen werden. Die Anzahl der 3-Jährige bis zur Einschulung beträgt 101. Insgesamt benötigen 196 Kinder einen Platz. Hierfür werden acht Gruppen benötigt. Zurzeit gibt es sechs Gruppen (davon zwei integrativ). Die 10 behinderten Kinder in der Friesheimer Kindertagesstätte wohnen hauptsächlich in anderen Stadtteilen. Dies wirkt sich auf die Versorgungsquote aus. Tabelle 38 Bezirk Borr/Friesheim/Niederberg – Mögliche Gruppen 2012/13 GruppenAnzahl unter 3 J. über 3 J. Ges. typ 6 95 101 196 4 20 60 I 80 1 10 0 II 10 0 0 0 IIs 0 1 0 25 IIIab 25 0 0 0 IIIc 0 2 0 30 IIIi 30 Ges. 8 30 115 145 Quote +2 32 % 114% Es werden zwei Gruppen benötigt. Alternativen: Anbau einer Gruppe in Friesheim, Bau einer Gruppe in Niederberg oder Reaktivierung der zweiten Gruppe in Borr als Ergänzung für den Bedarf in Friesheim oder für Niederberg. Ein Busdienst ist weiterhin notwendig. Bezirk Blessem/Köttingen Im Kita-Jahr 2012/13 gibt es im Bezirk 142 unter 3-Jährige, wovon voraussichtlich 33 einen Platz in einer Einrichtung wünschen werden. Die Anzahl der 3-Jährigen bis zur Einschulung beträgt 145. Insgesamt benötigen 178 Kinder einen Platz. Hierfür werden zehn Gruppen benötigt. Zurzeit gibt es acht Gruppen. Laut den Berechnungen in der folgenden Tabelle werden zwei neue Gruppen benötigt. Wird die Betreuung unter 3-Jähriger in Blessem beibehalten, werden drei Gruppen benötigt, da die Betreuung unter 3-Jähriger nach den neuen Vorgaben der Heimaufsicht die Schließung einer Gruppe in Blessem zur Folge hat. 20 Tabelle 39 Bezirk Blessem/Köttingen – Mögliche Gruppen 2012/13 GruppenAnzahl unter 3 J. über 3 J. Ges. typ 8 142 145 287 2 10 30 I 40 3 30 0 II 30 0 0 0 IIs 0 3 0 75 IIIab 75 2 0 40 IIIc 40 0 0 0 IIIi 0 Ges. 10 40 145 185 Quote +2 28 % 100 % Bezirk Bliesheim Im Kita-Jahr 2012/13 gibt es im Bezirk 84 unter 3-Jährige, wovon voraussichtlich 19 einen Platz in einer Einrichtung wünschen. Die Anzahl der 3-Jährigen bis zur Einschulung beträgt 89. Insgesamt benötigen 108 Kinder einen Platz. Hierfür werden sechs Gruppen benötigt. Zurzeit gibt es drei Gruppen. Tabelle 40 Bezirk Bliesheim – Mögliche Gruppen 2012/13 GruppenAnzahl unter 3 J. über 3 J. typ 3 84 89 0 0 0 I 2 20 0 II 0 0 0 IIs 2 0 50 IIIab 1 0 20 IIIc 1 0 15 IIIi Ges. 6 20 85 Quote +3 24 % 96 % Ges. 173 0 20 0 50 20 15 105 Es werden drei neue Gruppen benötigt. Der Bezirk Bliesheim benötigt seit Jahren eine Ausdehnung der Angebotsstruktur. Die kath. Kirche plant den Umbau ihrer Einrichtung. Als Alternative bietet sich ein Anbau an die vorhandenen oder der Neubau einer Einrichtung an. Bezirk Dirmerzheim/Gymnich Im Kita-Jahr 2012/13 gibt es im Bezirk 159 unter 3-Jährige, wovon voraussichtlich 37 einen Platz in einer Einrichtung wünschen werden. Die Anzahl der 3-Jährige bis zur Einschulung beträgt 159. Insgesamt benötigen 196 Kinder einen Platz. Hierfür werden elf Gruppen benötigt. Zurzeit gibt es acht Gruppen. Laut den Berechnungen in der folgenden Tabelle werden drei neue Gruppen benötigt. Eine Alternative zum Bau einer neuen Einrichtung, die vorzugsweise im Neubaugebiet realisiert werden sollte, ist nicht gegeben. 21 Tabelle 41 Bezirk Dirmerzheim/Gymnich – Mögliche Gruppen 2012/13 GruppenAnzahl unter 3 J. über 3 J. Ges. typ 8 159 159 318 2 10 30 I 40 3 30 0 II 30 0 0 0 IIs 0 3 0 75 IIIab 75 2 0 40 IIIc 40 1 0 15 IIIi 15 Ges. 11 40 160 200 Quote +3 25 % 101 % Bezirk Erp Im Kita-Jahr 2012/13 gibt es im Bezirk 47 unter 3-Jährige, wovon voraussichtlich 11 einen Platz in einer Einrichtung wünschen werden. Die Anzahl der 3-Jährigen bis zur Einschulung beträgt 44. Insgesamt benötigen 55 Kinder einen Platz. Hierfür werden drei Gruppen benötigt. Zurzeit gibt es drei Gruppen. Tabelle 42 Bezirk Erp – Mögliche Gruppen 2012/13 GruppenAnzahl unter 3 J. Über 3 J. typ 3 47 44 0 0 0 I 1 10 0 II 0 0 0 IIs 1 0 25 IIIab 1 0 20 IIIc 0 0 0 IIIi Ges. 3 10 45 Quote +/- 0 21 % 102 % Ges. 91 0 10 0 25 20 0 55 Erp hat eine bedarfsgerechte Struktur. Bezirk Kierdorf Im Kita-Jahr 2012/13 gibt es im Bezirk 67 unter 3-Jährige, wovon voraussichtlich 15 einen Platz in einer Einrichtung wünschen werden. Die Anzahl der 3-Jährigen bis zur Einschulung beträgt 71. Insgesamt benötigen 86 Kinder einen Platz. Hierfür werden fünf Gruppen benötigt. Zurzeit gibt es drei Gruppen. Tabelle 43 Bezirk Kierdorf – Mögliche Gruppen 2012/13 GruppenAnzahl unter 3 J. über 3 J. typ 3 67 71 1 5 15 I 1 10 0 II 0 0 0 IIs 1 0 25 IIIab 2 0 40 IIIc 0 0 0 IIIi Ges. 5 15 80 Quote +2 22 % 113 % 22 Ges. 138 20 10 0 25 40 0 95 Es werden zwei neue Gruppen benötigt. Eine Alternative zum Bau einer neuen Einrichtung ist nicht gegeben. Die kath. Kirche plant den Umbau des Pfarrzentrum zu einer Kindertageseinrichtung. Bezirk Ahrem/Herrig/Lechenich Im Kita-Jahr 2012/13 gibt es im Bezirk 273 unter 3-Jährige, wovon voraussichtlich 63 einen Platz in einer Einrichtung wünschen werden. Die Anzahl der 3-Jährigen bis zur Einschulung beträgt 291. Insgesamt benötigen 354 Kinder einen Platz. Hierfür werden 19 Gruppen benötigt. Zurzeit gibt es 18 Gruppen (davon zwei integrativ). Tabelle 44 Bezirk Ahrem/Lechenich/Herrig – Mögliche Gruppen 2012/13 GruppenAnzahl unter 3 J. über 3 J. Ges. typ 18 273 291 564 4 20 60 I 80 4 40 0 II 40 1 8 9 IIs 17 5 0 125 IIIab 125 3 0 60 IIIc 60 2 0 30 IIIi 30 Ges. 19 68 284 352 Quote +1 25 % 98 % Es wird eine neue Gruppe benötigt. Sollten in Herrig unter 3-Jährige weiter betreut werden, wird nach den neuen Vorgaben der Heimaufsicht dort eine Gruppe geschlossen werden müssen. Dann würde eine zweigruppige Einrichtung erforderlich. Bezirk Liblar Im Kita-Jahr 2012/13 gibt es im Bezirk 289 unter 3-Jährige, wovon voraussichtlich 66 einen Platz in einer Einrichtung wünschen werden. Die Anzahl der 3-Jährigen bis zur Einschulung beträgt 303. Insgesamt benötigen 369 Kinder einen Platz. Hierfür werden 20 Gruppen benötigt. Zurzeit gibt es 18 Gruppen (davon zwei integrativ). Tabelle 45 Bezirk Liblar – Mögliche Gruppen 2012/13 GruppenAnzahl unter 3 J. über 3 J. typ 18 289 303 2 10 30 I 5 50 0 II 1 8 9 IIs 5 0 125 IIIab 5 0 100 IIIc 2 0 30 IIIi Ges. 20 68 294 Quote +2 24 % 97 % Ges. 592 40 50 17 125 100 30 294 Es werden zwei neue Gruppen erforderlich. Alternativ könnte ausgebaut oder neu gebaut werden. 23 Erftstadt - Gesamt Im Kita-Jahr 2012/13 gibt es im Bezirk 1.156 unter 3-Jährige, wovon voraussichtlich 266 einen Platz in einer Einrichtung wünschen werden. Die Anzahl der 3-Jährige bis zur Einschulung beträgt 1.203. Insgesamt benötigen 1.469 Kinder einen Platz. Hierfür werden 82 Gruppen benötigt. Zurzeit gibt es 67 Gruppen (davon sechs integrativ). Tabelle 46 Erftstadt-Gesamt – Mögliche Gruppen 2012/13 GruppenAnzahl unter 3 J. über 3 J. typ 67 1.156 1.203 15 75 225 I 20 200 0 II 2 16 18 IIs 21 0 525 IIIab 16 0 320 IIIc 8 0 120 IIIi Ges. 82 291 1.208 Quote + 15 25 % 100 % Ges. 2.359 300 200 34 525 320 120 1.499 Bei einer Einführung des Rechtsanspruchs für 2-Jährige ab dem Jahr 2010 würde sich die Anzahl der Kinder, die einen Platz nachfragen um etwa 400 erweitern. Es gäbe dann insgesamt etwa 1.600 potentielle Nachfrager/innen. Nach Einschätzung der Verwaltung staffelt sich die Inanspruchnahme der einzelnen Jahrgänge wie folgt: 0-1 Jahr = 10 Prozent, 1-2 Jahr = 30 Prozent, 2-3 Jahr 65 Prozent.3 Insofern wären anteilig etwa 260 Plätze für die 2-Jährigen erforderlich. Weitere 160 Plätze benötigen die 0- bis unter 2-Jährigen. 5.3 Weitere Vorgehensweise Der vorliegende Planungsentwurf mit dem dargestellten Handlungsbedarf ist mit den freien Trägern der Jugendhilfe hinsichtlich der möglichen Veränderungen in den Einrichtungen abzustimmen (Neu-, Um- und Erweiterungsbauten). Hierbei steht eine wohnortnahe Versorgung im Vordergrund. Mittelfristig ist auch eine höhere Inanspruchnahme durch behinderte Kinder mit Integrationsbedarf zu berücksichtigen. Dies bezieht sich ebenfalls auf die unter 3-Jährigen. Anträge für Maßnahmen nach der vorliegenden Planung, die im Jahr 2010 realisiert werden sollen, sind bis zum 30.06.2009 vorzulegen. Für die Folgejahre sind Anträge jeweils zum 30.06. des vorhergehenden Kalenderjahres zu stellen. Zu Einhaltung der Fristen ist es wichtig, die einzelnen Planungsschritte zügig in Angriff zu nehmen. In der Anlage 2 wird dargestellt, wie viele Plätze aufgrund der dargelegten Ziele bis zum Kita-Jahr 2012/13 zu schaffen sind. 3 In der Summe ergibt dies bei etwa 400 Geburten pro Jahr eine Versorgungsquote von 35 Prozent bezogen auf drei Jahrgänge. 24