Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
03.02.09, 06:40
Aktualisiert
03.02.09, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 57/2009
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 19.01.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Rat
Termin
Bemerkungen
12.02.2009
24.03.2009
Betrifft:
Anregung bzgl. Berufung eines Behindertenbeirates für die Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 19.01.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Jahre 2006 wurde bereits ein Bürgerantrag auf Einrichtung eines Behindertenbeirats gestellt.
Der Rat hat am 26.09.2006 den Bürgerantrag wie folgt beschieden:
6
Anregung von Herrn Müller, Graf-Emundus-Straße 38a, Erftstadt bzgl. Einrichtung eines
Behindertenbeirates 491/2006
Der Rat der Stadt Erftstadt folgt der Beschlussempfehlung des Ausschuss für
Soziales und Gesundheit sowie dem Votum der Erftstädter Organisationen für
Menschen mit Behinderungen und beschließt vorerst keinen Behindertenbeirat
einzurichten.
Der Rat lehnt den Bürgerantrag ab und beschließt die Bildung eines „Runden
Tisches für Menschen mit Behinderungen“ der 2 x jährlich, unter Teilnahme des
zuständigen Dezernenten, tagen soll.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Seit Ende 2006 tagt der „Runde Tisch für Menschen mit Behinderung“, an dem Menschen mit
Handycap sowie Organisationen und Institutionen aus dem Bereich der Behindertenarbeit
teilnehmen. Der „Runde Tisch“ ist mehr ein Austauschgremium denn eine Interessensvertretung.
Eine Interessensvertretung behinderter Menschen in Erftstadt ist die seit dem 15.12.2004 berufene
Behindertenbeauftragte (ca. 11 Wochenstunden) innerhalb des Amtes für Jugend, Familie und
Soziales.
Im Rhein-Erft-Kreis haben mittlerweile fast alle Kommunen eine/n Behindertenbeauftragte/n
allerdings mit unterschiedlichen Stundenzahlen. In den meisten Fällen ist die Stelle gekoppelt mit
der Pflegeberatung.
Die Städte Kerpen und Hürth haben außerdem einen Behindertenbeirat.
In Brühl gibt es eine Arbeitsgemeinschaft für Behinderte, die sich zweimal im Jahr trifft.
In den letzten zwei Jahren haben viele Kommunen in NRW erkannt, dass der Beitrag, den
Behindertenbeauftragte und/oder Behindertenbeiräte zur Integration behinderter Menschen vor Ort
leisten, sehr groß ist. Seit Inkrafttreten des neuen Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahre
2004 ist die Zahl der Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräte ständig gestiegen.
Die Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräte sind wichtige Mittler zwischen den
Menschen mit Behinderung und den kommunalen Behörden und Einrichtungen, wenn es
um die Beseitigung oder die Minderung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung
geht.
Seit einigen Jahren findet im Umgang mit behinderten Menschen ein Paradigmenwechsel statt.
Mehr und mehr geht es um die Verabschiedung vom Behinderten als Objekt der Fürsorge hin zum
Menschen mit Behinderung als handelndes Subjekt.
Das ist auch erkennbar am „Runden Tisch“, an dem vorwiegend Betroffene selbst erscheinen und
sich nicht über Verbände vertreten lassen. Als solcher dient der „Runde Tisch“ dem Austausch von
Erfahrungen und Entwickeln von persönlichen Strategien. Im Rahmen dieser Aufgabe sollte sich
der „Runde Tisch“ weiterentwickeln. Als Interessensvertretung fehlt dem „Runden Tisch“ die
Legitimation.
Ein Behindertenbeirat könnte ähnlich wie der Seniorenbeirat ein Gremium sein, das die Interessen
behinderter Menschen in die Entscheidungsprozesse der Kommune einfließen lässt.
Die jeweilige Zusammensetzung der Beiräte ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Es
sollten aber Vertreter und Vertreterinnen aller Behinderungsarten im Beirat mitwirken.
Eine effektive Vertretung der Interessen behinderter Menschen ist in der Regel damit verbunden,
dass VertreterInnen des Behindertenbeirats an allen Ausschüssen der Kommune mit beratender
Stimme teilnehmen können und unmittelbaren Zugang zu allen Verwaltungsebenen bei
behinderungsspezifischen Fragen haben.
Die Verwaltung schlägt vor, zu der Einrichtung eines Behindertenbeirats in Erftstadt eine
Stellungnahme der Landesbehindertenbeauftragten einzuholen (Aufgabenzuschnitt, Besetzung,
Anzahl der Mitglieder, mögliche Wahl- oder Delegationsverfahren, etc.). Nach Aufbereitung dieser
Stellungnahme und erneuter Beratung im Sozialausschuss sollte die Einrichtung des Beirats
unmittelbar nach der Kommunalwahl vorgesehen werden.
I.V.
(Erner)
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