Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bürgerantrag (Anregung bzgl. Berufung eines Behindertenbeirates für die Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
03.02.09, 06:40
Aktualisiert
03.02.09, 06:40
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Berufung eines Behindertenbeirates für die Stadt Erftstadt) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Berufung eines Behindertenbeirates für die Stadt Erftstadt)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 57/2009 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 19.01.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Rat Termin Bemerkungen 12.02.2009 24.03.2009 Betrifft: Anregung bzgl. Berufung eines Behindertenbeirates für die Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen nicht zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.01.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Im Jahre 2006 wurde bereits ein Bürgerantrag auf Einrichtung eines Behindertenbeirats gestellt. Der Rat hat am 26.09.2006 den Bürgerantrag wie folgt beschieden: 6 Anregung von Herrn Müller, Graf-Emundus-Straße 38a, Erftstadt bzgl. Einrichtung eines Behindertenbeirates 491/2006 Der Rat der Stadt Erftstadt folgt der Beschlussempfehlung des Ausschuss für Soziales und Gesundheit sowie dem Votum der Erftstädter Organisationen für Menschen mit Behinderungen und beschließt vorerst keinen Behindertenbeirat einzurichten. Der Rat lehnt den Bürgerantrag ab und beschließt die Bildung eines „Runden Tisches für Menschen mit Behinderungen“ der 2 x jährlich, unter Teilnahme des zuständigen Dezernenten, tagen soll. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Seit Ende 2006 tagt der „Runde Tisch für Menschen mit Behinderung“, an dem Menschen mit Handycap sowie Organisationen und Institutionen aus dem Bereich der Behindertenarbeit teilnehmen. Der „Runde Tisch“ ist mehr ein Austauschgremium denn eine Interessensvertretung. Eine Interessensvertretung behinderter Menschen in Erftstadt ist die seit dem 15.12.2004 berufene Behindertenbeauftragte (ca. 11 Wochenstunden) innerhalb des Amtes für Jugend, Familie und Soziales. Im Rhein-Erft-Kreis haben mittlerweile fast alle Kommunen eine/n Behindertenbeauftragte/n allerdings mit unterschiedlichen Stundenzahlen. In den meisten Fällen ist die Stelle gekoppelt mit der Pflegeberatung. Die Städte Kerpen und Hürth haben außerdem einen Behindertenbeirat. In Brühl gibt es eine Arbeitsgemeinschaft für Behinderte, die sich zweimal im Jahr trifft. In den letzten zwei Jahren haben viele Kommunen in NRW erkannt, dass der Beitrag, den Behindertenbeauftragte und/oder Behindertenbeiräte zur Integration behinderter Menschen vor Ort leisten, sehr groß ist. Seit Inkrafttreten des neuen Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahre 2004 ist die Zahl der Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräte ständig gestiegen. Die Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräte sind wichtige Mittler zwischen den Menschen mit Behinderung und den kommunalen Behörden und Einrichtungen, wenn es um die Beseitigung oder die Minderung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung geht. Seit einigen Jahren findet im Umgang mit behinderten Menschen ein Paradigmenwechsel statt. Mehr und mehr geht es um die Verabschiedung vom Behinderten als Objekt der Fürsorge hin zum Menschen mit Behinderung als handelndes Subjekt. Das ist auch erkennbar am „Runden Tisch“, an dem vorwiegend Betroffene selbst erscheinen und sich nicht über Verbände vertreten lassen. Als solcher dient der „Runde Tisch“ dem Austausch von Erfahrungen und Entwickeln von persönlichen Strategien. Im Rahmen dieser Aufgabe sollte sich der „Runde Tisch“ weiterentwickeln. Als Interessensvertretung fehlt dem „Runden Tisch“ die Legitimation. Ein Behindertenbeirat könnte ähnlich wie der Seniorenbeirat ein Gremium sein, das die Interessen behinderter Menschen in die Entscheidungsprozesse der Kommune einfließen lässt. Die jeweilige Zusammensetzung der Beiräte ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Es sollten aber Vertreter und Vertreterinnen aller Behinderungsarten im Beirat mitwirken. Eine effektive Vertretung der Interessen behinderter Menschen ist in der Regel damit verbunden, dass VertreterInnen des Behindertenbeirats an allen Ausschüssen der Kommune mit beratender Stimme teilnehmen können und unmittelbaren Zugang zu allen Verwaltungsebenen bei behinderungsspezifischen Fragen haben. Die Verwaltung schlägt vor, zu der Einrichtung eines Behindertenbeirats in Erftstadt eine Stellungnahme der Landesbehindertenbeauftragten einzuholen (Aufgabenzuschnitt, Besetzung, Anzahl der Mitglieder, mögliche Wahl- oder Delegationsverfahren, etc.). Nach Aufbereitung dieser Stellungnahme und erneuter Beratung im Sozialausschuss sollte die Einrichtung des Beirats unmittelbar nach der Kommunalwahl vorgesehen werden. I.V. (Erner) -2-