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Bürgerantrag (Anregung 57/2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
221 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
03.02.09, 06:40
Aktualisiert
03.02.09, 06:40
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Sebastianusstr. 20 50374 Erftstadt Tel.: 02235/72687 Fax: 02235 692987 Willi Vieth 13.0109 An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt 51/} tJ Dj Holzdamm 10 50374 Erftstadt Bürgerantrag gemäß Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt Integration und Mitwirkung von behinderten Menschen in der Kommune hier: Behindertenbeirat Sehr geehrter Herr Bürgermeister, es wird gebeten den nachfolgenden Antrag den zuständigen Entscheidungsgremien der Stadt Erftstadt zwecks Beratung und Entscheidung zu zuleiten. Es wird beantragt: Der Stadtrat der Stadt Erftstadt beruft einen Behindertenbeirat mit folgender AufgabensteIlung und Zuständigkeit: 1. Hervorgehobene Aufgabe des Behindertenbeirates muss sein, darauf zu achten, dass die Belange von Menschen mit Behinderung in kommunalen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden. Der Beirat fördert den Integrationsprozess, indem er auf spezifische Probleme aufmerksam macht und die verantwortlichen Stellen auffordert, deren Bearbeitung zu verfolgen. Er unterstützt den Rat und seine Ausschüsse, sowie die Verwaltung in Behindertenfragen und gibt Empfehlungen zur Integration von Menschen mit Behinderung unter Beachtung der verschiedenen Behinderungsformen zur Verbesserung der Lebensbedingungen. Der Behindertenbeirat ist Ansprechpartner fur Menschen mit Behinderungen. 1 2. Aufgabe des Behindertenbeirates ist es, die Interessen von Menschen mit Behinderung gegenüber den städtischen Körperschaften sowie in der Öffentlichkeit gegenüber allen Institutionen, die mit behinderungsrelevanten Angelegenheiten befasst sind, im Sinne einer stärkeren Selbstbestimmung und Eigenständigkeit bei der Teilnahme am öffentlichen Leben zu vertreten. Dies bezieht sich insbesondere auf bauliche Gestaltung und technische Ausstattung öffentlich zugänglicher Gebäude behindertengerechte Gestaltung der öffentlichen Verkehrsräume, Anlagen und sonstiger der Allgemeinheit zugänglicher Flächen sowie der Freizeitstätten Planung im Verkehrsbereich, Personennahverkehrs insbesondere des öffentlichen Praktische Umsetzung des Betreuungsrechts (so weit es behinderte Menschen betrifft) Integration von Menschen mit Behinderung in Kindergärten und Schulen, Schulplanung und Kindergartenplanung Konzeption der Kinder-und Jugendhilfe sowie der Jugendförderung Maßnahmen der Stadt zur Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung Behinderter Schaffung behindertengerechten Wohnraums, Unterstützung bei der Vermittlung solcher Wohnungen und Beratung über Fördermöglichkeiten Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von kommunalen Leistungen fur behinderte Menschen, insbesondere Sozialhilfe soweit es um Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung geht Planung, Errichtung oder Schließung von Behinderteneinrichtungen und ambulanten Diensten im Stadtgebiet Planungen und Konzeptionsentwicklung im Bereich der Behindertenhilfe Beratung von Behinderten in Angelegenheiten, die zu den Aufgaben des Beirates gehören. Der Behindertenbeirat soll die Interessen der behinderten Menschen der Stadt zusammenfassen und gegenüber der Kommune vertreten. Dadurch wird eine bessere Partizipationsmöglichkeit geboten und eine aktive Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht. Darüber hinaus kann der Behindertenbeirat die 2 kommunale Verwaltung und deren Politiker sachkundig in Behindertenfragen beraten. Der Behindertenbeirat sollte in seiner Aufgabenwahrnehmung unabhängig sein und weder an Aufträge noch Weisungen gebunden sein, um somit die Interessen behinderter Menschen bestmöglich vertreten zu können. In allen wichtigen Ausschüssen sollte der Behindertenbeirat mit beratender Stimme gehört werden und unmittelbaren Zugang zu allen Verwaltungsebenen bei behindertenspezifischen Fragen haben. Dies bedeutet, dass der Behindertenbeirat von einer Entscheidung von übergeordneter Bedeutung und die zu seinem Aufgabenbereich gehört, Gelegenheit zur Stellungnahme bekommt. Der Behindertenbeirat kann dann der Stadt Vorschläge unterbreiten, wenn er eine Entscheidung fur notwendig erachtet. Begründung: Die Stadt Erftstadt besteht aus 17 Stadtteilen mit ca. 50.300 Einwohnern. Die Stadt Erftstadt ist mit ca. 120 Quadratkilometer die größte Flächenkommune im Rhein Erfkreis. Wenn man die allgemein Statistischen-Daten über behinderte Menschen in die Region der Stadt Erftstadt überträgt, ergibt sich in dem Sachbereich Integration von Menschen mit Behinderung- (LeitzieI2.2. der lokalen Agenda 21- Erftstadt) folgendes Bild. Lt. Schwerbehindertenstatistik sind in NRW ca. 10. % der Bevölkerung schwerbehindert (50 GdB und mehr). In Erftstadt sind somit ca. 4.5005.000 Menschen schwerbehindert. Nicht erfasst sind die Menschen mit weniger als 50 GdB, das sind ca. 5 %. Von den in Erftstadt lebenden Schwerbehinderten sind ca. 2.000 2.300 erheblich gehbehindert. Hiervon außergewöhnlich gehbehindert ca. 160-190 Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Hinzu kommen Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen, z. B. Orientierungsproblemen, Sehbehinderung u. s. w. Rechnet man alle diese hier erwähnten oder nicht benannten, egal auf welche Weise beeinträchtigten Personengruppen zusammen, machen beispielsweise dauernd oder zeitweise Mobilitätseingeschränkte Menschen etwa 25 bis 30 % der Gesamtbevölkerung in Erftstadt aus. Dieser Wert wird sich aufgrund von demographischen Untersuchungen in den nächsten Jahren beträchtlich steigern. Nun verfugen Menschen mit Behinderung über eine scheinbar hohe Zahl Interessenvertretungen, die auf die Einhaltung der Vorschriften fur die Belange 3 von behinderten Menschen achten. Doch nur ca. 30 % aller Menschen mit Behinderung lassen sich durch einen Interessenverband vertreten. Auch die ca. 70 % der Menschen mit Behinderungen, die keine Fachkompetente Beratung durch einen Interessenverband in Anspruch nehmen, haben einen Verfassungsgarantierten Anspruch auf Rechtsschutz durch den Staat, in dem sie in aller erster Linie Bürger ihrer Gemeinde sind, mit Anspruch aufvolle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und all seinen Angeboten. Augrund dieser Tatsache 1st klar, aass OIe 1\..ommum::U1llta d.UUC1I;;W cwc demokratische Verpflichtung hat, um die Interessen derjenigen zu vertreten, die nicht repräsentiert sind. Diese Verpflichtung erfullt die Stadt Erfistadt z. Z1. mit einem Zeitfaktor von 11 Stunden je Woche durch die Behindertenbeauftragte, die bei dieser Größenordnung mit diesem geringen Zeitaufwand eine bedarfsgerechte und auf die Belange der Menschen mit Behinderung abgestimmte und erforderliche Betreuung nicht leisten und sicherstellen kann. Das die Stadt Erfistadt im Bereich der ihr normativ auferlegten Betreuung und Beratung von Menschen mit Handicap unter repräsentiert ist, belegt auch der politische Antrag auf Verbesserung der Pflegeberatung, der letztendlich ein Antrag auf staatlich geförderte Privatisierung der Beratung von betroffenen Menschen signalisiert und gleichzeitig den Mangel an Beratung durch die Stadt bestätigt. Viele Probleme behinderter Menschen hängen direkt oder indirekt mit dem fehlenden Wissen über ihre Rechtsansprüche in unserem gegliederten Sozialleistungssystem zusammen. »Behinderte Menschen wollen ihre Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen und beanspruchen zu Recht, dass man mit ihnen und nicht über sie redet. Das geht besser, wenn man informiert ist« (O-Ton: Olaf Scholz Bundesminister fur Arbeit u. Soziales). Entsprechend diesem Anspruch sollte die Exekutive in Kooperation mit dem Behindertenbeirat den betroffenen Menschen in Richtung Chancengleichheit, Orientierung geben. Es sollte daher angestrebt werden, in Erfistadt einen Behindertenbeirat zu benennen und fur dessen Aufgabenfelder gemeinsame Richtlinien zu erarbeiten, damit eine AnlaufsteIle gegeben werden kann, in der Exekutive und Beirat eine kompakte, koordinierte Interessenvertretung es ermöglicht, die Belange von behinderten Menschen soweit wie möglich zu realisieren und gleichzeitig fur eine besseres Verständnis der Öffentlichkeit fur die Belange behinderter Menschen sorgt. 4