Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
221 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
03.02.09, 06:40
Aktualisiert
03.02.09, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Sebastianusstr. 20
50374 Erftstadt
Tel.: 02235/72687
Fax: 02235 692987
Willi Vieth
13.0109
An den
Bürgermeister
der Stadt Erftstadt
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Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Bürgerantrag gemäß Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt
Integration und Mitwirkung von behinderten Menschen in der Kommune
hier: Behindertenbeirat
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
es wird gebeten den nachfolgenden Antrag den zuständigen Entscheidungsgremien der Stadt
Erftstadt zwecks Beratung und Entscheidung zu zuleiten.
Es wird beantragt:
Der Stadtrat der Stadt Erftstadt beruft einen Behindertenbeirat mit folgender
AufgabensteIlung und Zuständigkeit:
1. Hervorgehobene Aufgabe des Behindertenbeirates muss sein, darauf zu achten,
dass die Belange von Menschen mit Behinderung in kommunalen
Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.
Der Beirat fördert den Integrationsprozess, indem er auf spezifische Probleme
aufmerksam macht und die verantwortlichen Stellen auffordert, deren Bearbeitung
zu verfolgen. Er unterstützt den Rat und seine Ausschüsse, sowie die Verwaltung
in Behindertenfragen und gibt Empfehlungen zur Integration von Menschen mit
Behinderung unter Beachtung der verschiedenen Behinderungsformen zur
Verbesserung der Lebensbedingungen.
Der Behindertenbeirat ist Ansprechpartner fur Menschen mit Behinderungen.
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2. Aufgabe des Behindertenbeirates ist es, die Interessen von Menschen mit
Behinderung gegenüber den städtischen Körperschaften sowie in der
Öffentlichkeit gegenüber allen Institutionen, die mit behinderungsrelevanten
Angelegenheiten befasst sind, im Sinne einer stärkeren Selbstbestimmung und
Eigenständigkeit bei der Teilnahme am öffentlichen Leben zu vertreten.
Dies bezieht sich insbesondere auf
bauliche Gestaltung und technische Ausstattung öffentlich zugänglicher
Gebäude
behindertengerechte Gestaltung der öffentlichen Verkehrsräume, Anlagen
und sonstiger der Allgemeinheit zugänglicher Flächen sowie der
Freizeitstätten
Planung im Verkehrsbereich,
Personennahverkehrs
insbesondere des öffentlichen
Praktische Umsetzung des Betreuungsrechts (so weit es behinderte
Menschen betrifft)
Integration von Menschen mit Behinderung in Kindergärten und Schulen,
Schulplanung und Kindergartenplanung
Konzeption der Kinder-und Jugendhilfe sowie der Jugendförderung
Maßnahmen der Stadt zur Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung
Behinderter
Schaffung behindertengerechten Wohnraums, Unterstützung bei der
Vermittlung solcher Wohnungen und Beratung über Fördermöglichkeiten
Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von kommunalen
Leistungen fur behinderte Menschen, insbesondere Sozialhilfe soweit es
um Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung geht
Planung, Errichtung oder Schließung von Behinderteneinrichtungen und
ambulanten Diensten im Stadtgebiet
Planungen und Konzeptionsentwicklung im Bereich der Behindertenhilfe
Beratung von Behinderten in Angelegenheiten, die zu den Aufgaben des
Beirates gehören.
Der Behindertenbeirat soll die Interessen der behinderten Menschen der Stadt
zusammenfassen und gegenüber der Kommune vertreten. Dadurch wird eine
bessere Partizipationsmöglichkeit geboten und eine aktive Teilnahme am
öffentlichen Leben ermöglicht. Darüber hinaus kann der Behindertenbeirat die
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kommunale Verwaltung und deren Politiker sachkundig in Behindertenfragen
beraten.
Der Behindertenbeirat sollte in seiner Aufgabenwahrnehmung unabhängig sein
und weder an Aufträge noch Weisungen gebunden sein, um somit die
Interessen behinderter Menschen bestmöglich vertreten zu können. In allen
wichtigen Ausschüssen sollte der Behindertenbeirat mit beratender Stimme
gehört werden und unmittelbaren Zugang zu allen Verwaltungsebenen bei
behindertenspezifischen Fragen haben. Dies bedeutet, dass der
Behindertenbeirat von einer Entscheidung von übergeordneter Bedeutung und
die zu seinem Aufgabenbereich gehört, Gelegenheit zur Stellungnahme
bekommt. Der Behindertenbeirat kann dann der Stadt Vorschläge unterbreiten,
wenn er eine Entscheidung fur notwendig erachtet.
Begründung:
Die Stadt Erftstadt besteht aus 17 Stadtteilen mit ca. 50.300 Einwohnern. Die
Stadt Erftstadt ist mit ca. 120 Quadratkilometer die größte Flächenkommune
im Rhein Erfkreis.
Wenn man die allgemein Statistischen-Daten über behinderte Menschen in die
Region der Stadt Erftstadt überträgt, ergibt sich in dem Sachbereich Integration von Menschen mit Behinderung- (LeitzieI2.2. der lokalen Agenda
21- Erftstadt) folgendes Bild.
Lt. Schwerbehindertenstatistik sind in NRW ca. 10. % der Bevölkerung
schwerbehindert (50 GdB und mehr). In Erftstadt sind somit ca. 4.5005.000 Menschen schwerbehindert.
Nicht erfasst sind die Menschen mit weniger als 50 GdB, das sind ca. 5
%.
Von den in Erftstadt lebenden Schwerbehinderten sind ca. 2.000 2.300 erheblich gehbehindert. Hiervon außergewöhnlich gehbehindert
ca. 160-190 Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Hinzu kommen Menschen mit den unterschiedlichsten
Beeinträchtigungen, z. B. Orientierungsproblemen, Sehbehinderung u.
s. w.
Rechnet man alle diese hier erwähnten oder nicht benannten, egal auf
welche Weise beeinträchtigten Personengruppen zusammen, machen
beispielsweise dauernd oder zeitweise Mobilitätseingeschränkte
Menschen etwa 25 bis 30 % der Gesamtbevölkerung in Erftstadt aus.
Dieser Wert wird sich aufgrund von demographischen Untersuchungen
in den nächsten Jahren beträchtlich steigern.
Nun verfugen Menschen mit Behinderung über eine scheinbar hohe Zahl
Interessenvertretungen, die auf die Einhaltung der Vorschriften fur die Belange
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von behinderten Menschen achten. Doch nur ca. 30 % aller Menschen mit
Behinderung lassen sich durch einen Interessenverband vertreten.
Auch die ca. 70 % der Menschen mit Behinderungen, die keine
Fachkompetente Beratung durch einen Interessenverband in Anspruch nehmen,
haben einen Verfassungsgarantierten Anspruch auf Rechtsschutz durch den
Staat, in dem sie in aller erster Linie Bürger ihrer Gemeinde sind, mit Anspruch
aufvolle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und all seinen Angeboten.
Augrund dieser Tatsache 1st klar, aass OIe 1\..ommum::U1llta d.UUC1I;;W
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demokratische Verpflichtung hat, um die Interessen derjenigen zu vertreten, die
nicht repräsentiert sind.
Diese Verpflichtung erfullt die Stadt Erfistadt z. Z1. mit einem Zeitfaktor von
11 Stunden je Woche durch die Behindertenbeauftragte, die bei dieser
Größenordnung mit diesem geringen Zeitaufwand eine bedarfsgerechte und auf
die Belange der Menschen mit Behinderung abgestimmte und erforderliche
Betreuung nicht leisten und sicherstellen kann.
Das die Stadt Erfistadt im Bereich der ihr normativ auferlegten Betreuung und
Beratung von Menschen mit Handicap unter repräsentiert ist, belegt auch der
politische Antrag auf Verbesserung der Pflegeberatung, der letztendlich ein
Antrag auf staatlich geförderte Privatisierung der Beratung von betroffenen
Menschen signalisiert und gleichzeitig den Mangel an Beratung durch die Stadt
bestätigt.
Viele Probleme behinderter Menschen hängen direkt oder indirekt mit dem
fehlenden Wissen über ihre Rechtsansprüche in unserem gegliederten
Sozialleistungssystem zusammen. »Behinderte Menschen wollen ihre
Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen und beanspruchen zu Recht, dass
man mit ihnen und nicht über sie redet. Das geht besser, wenn man informiert
ist« (O-Ton: Olaf Scholz Bundesminister fur Arbeit u. Soziales).
Entsprechend diesem Anspruch sollte die Exekutive in Kooperation mit dem
Behindertenbeirat den betroffenen Menschen in Richtung Chancengleichheit,
Orientierung geben.
Es sollte daher angestrebt werden, in Erfistadt einen Behindertenbeirat zu
benennen und fur dessen Aufgabenfelder gemeinsame Richtlinien zu
erarbeiten, damit eine AnlaufsteIle gegeben werden kann, in der Exekutive und
Beirat eine kompakte, koordinierte Interessenvertretung es ermöglicht, die
Belange von behinderten Menschen soweit wie möglich zu realisieren und
gleichzeitig fur eine besseres Verständnis der Öffentlichkeit fur die Belange
behinderter Menschen sorgt.
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