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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung über eine überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Leistung von Zahlungen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,8 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
05.12.08, 06:45
Aktualisiert
05.12.08, 06:45
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung über eine überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Leistung von Zahlungen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 550/2008 Amt: 51 Az.: 51 36 Datum: 03.11.2008 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 18.12.2008 Bemerkungen Dringlichkeitsentscheidung über eine überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Leistung von Zahlungen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 549/2008 wird gem. § 60 (1) S. 2 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Das Budget des Amtes für Jugend, Familie und Soziales, welches u. a. die Ansätze für die Pflichtausgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Kosten der Kindertagespflege, Vollzeitpflege, flexible ambulante Hilfen zur Erziehung, Heimerziehung, Eingliederungshilfe etc.) enthält, ist erschöpft. Bis zum Jahresende sind noch Ausgaben von ca. 352.000,00 € zu tätigen. Die Mittel werden in der 46. Kalenderwoche 2008 benötigt. Der Rat tagt erst am 18.12.2008 in der 51. Kalenderwoche. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 550/2008 wird zugestimmt. Erftstadt, den 03.11.2008 (Bösche) Bürgermeister (Zerres) Stadtverordneter