Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,8 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
05.12.08, 06:45
Aktualisiert
05.12.08, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
D 550/2008
Amt: 51
Az.: 51 36
Datum: 03.11.2008
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
18.12.2008
Bemerkungen
Dringlichkeitsentscheidung über eine überplanmäßige Bereitstellung von
Haushaltsmitteln zur Leistung von Zahlungen im Bereich der wirtschaftlichen
Jugendhilfe
Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Vorlage
V 549/2008
wird gem. § 60 (1) S. 2 Gemeindeordnung NW beschlossen.
Begründung der Dringlichkeit:
Das Budget des Amtes für Jugend, Familie und Soziales, welches u. a. die Ansätze für die
Pflichtausgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Kosten der Kindertagespflege, Vollzeitpflege,
flexible ambulante Hilfen zur Erziehung, Heimerziehung, Eingliederungshilfe etc.) enthält, ist
erschöpft. Bis zum Jahresende sind noch Ausgaben von ca. 352.000,00 € zu tätigen.
Die Mittel werden in der 46. Kalenderwoche 2008 benötigt. Der Rat tagt erst am 18.12.2008 in der
51. Kalenderwoche.
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Der Vorlage
D 550/2008
wird zugestimmt.
Erftstadt, den 03.11.2008
(Bösche)
Bürgermeister
(Zerres)
Stadtverordneter