Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
05.12.08, 06:45
Aktualisiert
05.12.08, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
- 32 -
05.12.2008
Holzdamm 10
Frau Hülsebus
0 22 35 / 409-810
Ihre Anfrage vom 31.10.2008
Rat
Betrifft:
F 571/2008
18.12.2008
Anfrage bzgl. der Zulässigkeit von Videoüberwachungen
Sehr geehrter Herr Bohlen,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu 1.)
Die Installation der Videokamera an der Grundschule in Gymnich ist rechtmäßig. Entsprechend
der Vorlage A 315/2007 habe ich u.a. berichtet, dass nach den Angaben des Eigenbetriebes
Immobilien die Vandalismusschäden im Bereich der Grundschule Gymnich zugenommen hatten.
Die Kosten für den Austausch mutwillig zerstörter Fensterscheiben beliefen sich im Jahr 2006 auf
ca. 3.900,-- € und waren damit dreimal so hoch wie noch im Jahr 2005. Zwischenzeitlich liegen mir
die Zahlen für das Jahr 2007 vor, welche ca. 7.200,-- € betragen, also nochmals ein gravierender
Anstieg der dort zu verzeichnenden Schäden.
Wie ich bereits in der Vorlage 72/2008 ausgeführt habe, ist eine Videoüberwachung bei
Vorliegenden einer konkreten Gefahr gerechtfertigt. Diese liegt vor, wenn Personen vor Gefahr für
Leib und Leben zu schützen wären oder zur Verhinderung von erheblichen
Eigentumsbeeinträchtigungen. Hinzu müssen belegbare Vorkommnisse in der Vergangenheit die
Annahme rechtfertigen, dass auch zukünftig schwerwiegende Beeinträchtigungen der durch das
Hausrecht geschützen Interessen drohen. Bei der Grundschule Gymnich liegen infolge der
erheblichen Schäden, welche auch belegbar sind, wohl unbestritten erhebliche
Eigentumsbeeinträchtigen vor. Bei der Don-Bosco-Schule in Friesheim stellt sich die Sachlage
nicht so eindeutig dar. Hier handelt es sich, wie von Herrn Schulleiter Kunze im Schreiben vom
29.09.2008 dargelegt, überwiegend um Schmutz (Reste eines Sauf- und Fressgelages), sowie um
Urinflecken vor den Schülertoiletten, der Verwaltung und der Schulküche. Zudem um hinterlassene
Getränkeflaschen und Glasscherben. Ob es sich hierbei um belegbare erhebliche
Eigentumsbeeinträchtigungen handelt, wird von mir derzeitig geprüft. Hierzu findet Anfang
Dezember 2008 ein Ortstermin unter Beteiligung des I. Beigeordneten, des Leiters vom
Eigenbetrieb Immobilien, der Leiterin des Rechts- und Ordnungsamtes sowie Herrn Schulleiter
Kunze statt.
Zu 2.)
Aktuell sind mir weitere öffentlich zugängliche Stellen, wo eine Videoüberwachung in Betracht zu
ziehen wäre, nicht bekannt.
Zu 3.)
Entfällt.
Zu 4.)
Nach Auskunft des Eigenbetriebes Immobilien befinden sich Videokameras
a) im Bereich der Fahrradständer am Bahnhof Liblar
Diese Videokamera wurde zur Überwachung der Fahrradständer in den 90er Jahren angebracht.
Da dort größere Schäden in Folge von Diebstählen und Sachbeschädigungen erfolgten.
b) an der Nordschule in Lechenich
Wegen nicht unerheblicher Vandalismusschäden nach Fertigstellung des Neubaus der Nordschule
wurde in 2008 eine Videokamera installiert.
c) an der Hauptschule in Lechenich
Wegen nicht unerheblicher Vandalismusschäden wurde zur Überwachung des Schulhofes in 2005
eine Videokamera installiert.
In 2006 wurde eine zusätzliche Kamera auf Anregung des Verwaltungsgerichtes Köln zur
Dokumentation der Störungen und Belästigungen bzgl.der dort befindlichen Basketballanlage
angebracht. Eine Kamera wurde in 2008 entwendet.
d) am Ville Gymnasium.
Die Installation der Kamera erfolgte in den 90er Jahren zur Überwachung der Fahrradabstellanlage wegen größerer Schäden in Folge von Diebstählen und Sachbeschädigungen .
Zu 5.)
Videokameras auf privaten Grundstücken im Stadtgebiet sind mir nicht bekannt.
Für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um Entschuldigung.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)
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