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Anfrage (Anfrage bzgl. der Zulässigkeit von Videoüberwachungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
05.12.08, 06:45
Aktualisiert
05.12.08, 06:45
Anfrage (Anfrage bzgl. der Zulässigkeit von Videoüberwachungen) Anfrage (Anfrage bzgl. der Zulässigkeit von Videoüberwachungen)

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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum - 32 - 05.12.2008 Holzdamm 10 Frau Hülsebus 0 22 35 / 409-810 Ihre Anfrage vom 31.10.2008 Rat Betrifft: F 571/2008 18.12.2008 Anfrage bzgl. der Zulässigkeit von Videoüberwachungen Sehr geehrter Herr Bohlen, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Zu 1.) Die Installation der Videokamera an der Grundschule in Gymnich ist rechtmäßig. Entsprechend der Vorlage A 315/2007 habe ich u.a. berichtet, dass nach den Angaben des Eigenbetriebes Immobilien die Vandalismusschäden im Bereich der Grundschule Gymnich zugenommen hatten. Die Kosten für den Austausch mutwillig zerstörter Fensterscheiben beliefen sich im Jahr 2006 auf ca. 3.900,-- € und waren damit dreimal so hoch wie noch im Jahr 2005. Zwischenzeitlich liegen mir die Zahlen für das Jahr 2007 vor, welche ca. 7.200,-- € betragen, also nochmals ein gravierender Anstieg der dort zu verzeichnenden Schäden. Wie ich bereits in der Vorlage 72/2008 ausgeführt habe, ist eine Videoüberwachung bei Vorliegenden einer konkreten Gefahr gerechtfertigt. Diese liegt vor, wenn Personen vor Gefahr für Leib und Leben zu schützen wären oder zur Verhinderung von erheblichen Eigentumsbeeinträchtigungen. Hinzu müssen belegbare Vorkommnisse in der Vergangenheit die Annahme rechtfertigen, dass auch zukünftig schwerwiegende Beeinträchtigungen der durch das Hausrecht geschützen Interessen drohen. Bei der Grundschule Gymnich liegen infolge der erheblichen Schäden, welche auch belegbar sind, wohl unbestritten erhebliche Eigentumsbeeinträchtigen vor. Bei der Don-Bosco-Schule in Friesheim stellt sich die Sachlage nicht so eindeutig dar. Hier handelt es sich, wie von Herrn Schulleiter Kunze im Schreiben vom 29.09.2008 dargelegt, überwiegend um Schmutz (Reste eines Sauf- und Fressgelages), sowie um Urinflecken vor den Schülertoiletten, der Verwaltung und der Schulküche. Zudem um hinterlassene Getränkeflaschen und Glasscherben. Ob es sich hierbei um belegbare erhebliche Eigentumsbeeinträchtigungen handelt, wird von mir derzeitig geprüft. Hierzu findet Anfang Dezember 2008 ein Ortstermin unter Beteiligung des I. Beigeordneten, des Leiters vom Eigenbetrieb Immobilien, der Leiterin des Rechts- und Ordnungsamtes sowie Herrn Schulleiter Kunze statt. Zu 2.) Aktuell sind mir weitere öffentlich zugängliche Stellen, wo eine Videoüberwachung in Betracht zu ziehen wäre, nicht bekannt. Zu 3.) Entfällt. Zu 4.) Nach Auskunft des Eigenbetriebes Immobilien befinden sich Videokameras a) im Bereich der Fahrradständer am Bahnhof Liblar Diese Videokamera wurde zur Überwachung der Fahrradständer in den 90er Jahren angebracht. Da dort größere Schäden in Folge von Diebstählen und Sachbeschädigungen erfolgten. b) an der Nordschule in Lechenich Wegen nicht unerheblicher Vandalismusschäden nach Fertigstellung des Neubaus der Nordschule wurde in 2008 eine Videokamera installiert. c) an der Hauptschule in Lechenich Wegen nicht unerheblicher Vandalismusschäden wurde zur Überwachung des Schulhofes in 2005 eine Videokamera installiert. In 2006 wurde eine zusätzliche Kamera auf Anregung des Verwaltungsgerichtes Köln zur Dokumentation der Störungen und Belästigungen bzgl.der dort befindlichen Basketballanlage angebracht. Eine Kamera wurde in 2008 entwendet. d) am Ville Gymnasium. Die Installation der Kamera erfolgte in den 90er Jahren zur Überwachung der Fahrradabstellanlage wegen größerer Schäden in Folge von Diebstählen und Sachbeschädigungen . Zu 5.) Videokameras auf privaten Grundstücken im Stadtgebiet sind mir nicht bekannt. Für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen (Bösche) -2-