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Beschlussvorlage (15. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
104 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
25.11.11, 19:27
Aktualisiert
02.12.11, 19:07
Beschlussvorlage (15. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen) Beschlussvorlage (15. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen) Beschlussvorlage (15. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen) Beschlussvorlage (15. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 20.1 / Kämmerei Sachbearbeiter/in: Constanze Pfüller TOP Drs.-Nr.: 475.11 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 06.12.2011 Stadtrat 13.12.2011 X Öffentlicher Teil 09.11.2011 Bemerkungen Nichtöffentlicher Teil 15. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die als Anlage beigefügte Änderung der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Pfüller Schaaf Zimmermann Knopp Mitzeichnung Amt 20 Amt Kämmerer Zimmermann Erster Bürgermeisterin Abt. 10.1 Beigeordneter Ratsbüro i.V: Knopp Seidenpfennig Begründung: Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren zur Straßenreinigung sind § 76 Abs. 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) sowie § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Gemäß § 76 Abs. 2 GO NW hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen 1. soweit vertretbar und soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, 2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen. Entsprechend der Verwaltungsverordnung zu § 76 GO NW ist bei der Entscheidung, ob ein Abweichen vom Grundsatz der Deckung durch spezielle Entgelte vertretbar und geboten ist, ein strenger Maßstab anzulegen. Nach § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage in der Regel decken. Die Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung wurde letztmalig durch die 14. Änderungssatzung vom 23.12.2010 ab dem 01.01.2011 geändert. Die umzulegenden Kosten werden voraussichtlich von ca. 12.257.000 € im Jahr 2011 auf ca. 12.466.000 € im Jahr 2012 steigen. Dies bedeutet eine Steigerung von ca. 210.000 € oder 1,71%. Deutliche Änderungen sind bei folgenden Positionen zu verzeichnen: 1. Strom- und Wasserkosten Der Aufwand für die Regenüberlaufbecken und Pumpwerke bleibt auf Vorjahresniveau. 2. Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwert Die Abschreibungen sinken gegenüber dem Vorjahr um ca. 59.573 € (-1,64%). Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Investitionstätigkeit in den letzten beiden Jahren etwas abgenommen hat und einige größere Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sind und als Anlagen im Bau noch nicht abgeschrieben werden. 3. kalkulatorische Zinsen nach Anschaffungswert Im Gegensatz zu den Abschreibungen Anschaffungswert berechnet werden. dürfen die kalkulatorischen Zinsen nur vom Bei einem Zinssatz von 7% steigen die kalkulatorischen Zinsen gegenüber 2011 um ca. 222.264 € (12,05%). Dabei ist zu beachten, dass für das Jahr 2011 nur ein Zinssatz von 6% vom Stadtrat beschlossen wurde. Die Verwaltung empfiehlt nachdrücklich aufgrund der äußerst angespannten Haushaltssituation die Erhöhung der kalkulatorischen Zinsen auf die gerichtlich zulässige Höhe von 7% anzuheben. Eine Umfrage unter den Rhein-Erft-Kreis-Kommunen ergab, dass deutlich mehrheitlich dieser Zinssatz angewendet wird. Beschlussvorlage 475.11 Seite 2 Es ist besonders vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Bildes der Ergebnisrechnung des Haushaltes 2012 aus Sicht der Verwaltung richtig und wichtig, die realistischen Kosten in den Gebührenbereichen exakt zu beziffern und möglichst komplett durch kostendeckende Gebühren auszugleichen (vgl. die eingangs der Vorlage erwähnten Grundsätze der Einnahmebeschaffung gemäß § 76 Gemeindeordnung NW). 4. Verwaltungskosten Durch die geringere Investitionstätigkeit in den letzten Jahren haben sich die Umlagegrundlagen, die bei der Kalkulation der Verwaltungskostenerstattung in einigen Bereichen der Verwaltung angewandt werden, für die Abwasserbeseitigung reduziert. Dadurch sinken sich die Verwaltungskosten deutlich (-12.672 € bzw. 2,5%). 5. Verbandsbeiträge Wie der Erftverband in seiner Beitragsprognose 2012 mitteilte, steigen die Verbandsbeiträge 2012 gegenüber 2011 voraussichtlich um 18.226 € oder 0,36%. 6. Generalentwässerungsplanung Die Generalentwässerungsplanung stellt ein Abwasserkonzept für ein Gebiet dar und dient als Rahmenvorgabe für weitere Vorhaben. Es handelt es sich hierbei um eine gesetzliche Anforderung, welche letztmalig vor ca. 12 Jahren durchgeführt wurde. Dabei wird z. B. die Hydraulik in einem Test mit Wasser überprüft, um so gegebenenfalls Schwachstellen des Kanalnetzes zu finden. Für 2012 ist eine Generalentwässerungsplanung für Buir vorgesehen. Es ist in den nächsten Jahren mit weiteren Kosten zu rechnen. Laut Auffassung des zuständigen Senats am OVG sind die Kosten für die Generalentwässerungsplanung als Aufwand in die Gebührenkalkulation einzubeziehen. Im Vergleich zu 2011 sind in der Kalkulation im Wesentlichen die bezogenen Frischwassermengen aufgrund der tatsächlichen Mengen im Jahr 2010 angepasst worden. Nach aktuellem Stand ist die bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr zugrunde gelegte bezogene Frischwassermenge leicht gestiegen auf 3.050.000 cbm (+50.000 cbm bzw. 1,67%). Die Verwaltung schlägt vor, gemäß der Gebührenkalkulation folgende Gebührenanpassungen zu beschließen: SW-Gebühr je cbm: NW-Gebühr Grundstücke je qm: NW-Gebühr örtliche Straßen je qm: NW-Gebühr überörtliche Straßen je qm: Bisheriger Gebührensatz in € 1,99 0,91 0,93 1,06 Neuer Veränderung Veränderung Gebührensatz gegenüber gegenüber in € Vorjahr in € Vorjahr in % 1,99 + 0,00 + 0,00 0,91 + 0,00 + 0,00 0,94 + 0,01 + 1,08 1,09 + 0,03 + 2,83 Für die Einwohner wird für das Jahr 2012 keine Gebührenerhöhung vorgeschlagen. Lediglich die Gebühren für die örtlichen und überörtlichen Straßen werden geringfügig angehoben. Ferner wird auf die beigefügten Beispielberechnungen nach den Zahlen des Bundes der Steuerzahler für eine 4-köpfige Familie verwiesen, die in der Anlagen VIII dargestellt ist. Aus Anlage VII ergibt sich, dass die Abwassergebühren in Kerpen 2012 niedriger sind als die durchschnittlichen Gebührensätze 2011 der anderen Rhein-Erft-Kreis-Kommunen. So sind beispielsweise die Gebührensätze 2011 in Bergheim um 60% (Schmutzwasser) bzw. 48% (Niederschlagswasser) höher als die vorgeschlagenen Gebührensätze für Kerpen 2012. Beschlussvorlage 475.11 Seite 3 Die Gebührenbelastung bei den Grundbesitzabgaben insgesamt (Straßenreinigung, Winterdienst, Abfall, Abwasser) steigt bei Umsetzung aller Verwaltungsvorschläge für die durchschnittliche 4köpfige Familie um jährlich ca. 44,25 € (+5,82%) gegenüber dem Vorjahr. Lässt man beim Vergleich die Gebühr Straßenreinigung/Winterdienst außen vor, ergibt sich insgesamt nur eine Steigerung um 17,10 € (2,38%). Soweit die Gebührensätze für das Jahr 2012 in den anderen Rhein-Erft-Kreis-Kommunen bzw. die Verwaltungsvorschläge hierzu vorliegen, wird die Verwaltung diese noch kurzfristig zur Sitzung nachreichen. Der Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt: I. II. III. IV. V. VI. VII. Kostenzusammenstellung der Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswassergebühren) Betriebsabrechungsbogen (Schmutz- und Niederschlagswassergebühren) Betriebsabrechnungsbogen – alternative Berechnung für überörtliche Straßen (Schmutz- und Niederschlagswassergebühren) Verteilung der Kosten auf die Kostenträger und Berechnung der Gebühren sowie Darstellung der Kostendeckung (Schmutz- und Niederschlagswassergebühren) Kostenentwicklung (Schmutz- und Niederschlagswassergebühren) Entwurf der Änderungssatzung (Schmutz- und Niederschlagswassergebühren) Gebührenvergleich Vorlage Kerpen 2012 mit den bestehenden Gebührensätzen in den anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis 2011/2012 (Schmutz- und Niederschlagswasser sowie Gesamtgebührenbelastung aus beiden) sowie Gebührenvergleich Kerpen mit dem eigenen Vorjahresgebühren Beschlussvorlage 475.11 Seite 4