Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 301/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
9,0 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.09.09, 12:44
Aktualisiert
21.09.09, 12:44
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 301/2009)

öffnen download melden Dateigröße: 9,0 kB

Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage Einzelfallsatzung vom gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 4 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Pulheim vom 12. 12. 2005 in der zur Zeit gültigen Fassung für die Anlage „Im Büngertchen“ im Abschnitt von Kantstraße bis einschließlich Stichweg (Flurstück 412) Präambel Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24.Juni 2008 (GV. NRW S. 514) und des § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW 2008 S. 8) in Verbindung mit § 4 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Pulheim vom 12. 12. 2005 hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 22.09.2009 folgende Einzelfallsatzung beschlossen: I Die Verkehrsflächen mit den katasteramtlichen Bezeichnungen Gemarkung Pulheim, Flur 13, Flurstück 145 Flurstück 278 und 412 Flurstück 276 (Teilfläche) wurden im Abschnitt von der Einmündung Kantstraße bis einschließlich Stichweg (Flurstück 412) als verkehrsberuhigte Mischfläche erneuert. Nach Maßgabe des § 8 KAG und den Vorschriften der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Pulheim vom 12.12.2005 sind die Eigentümer /Erbbauberechtigten hiervon erschlossener Grundstücke zur Zahlung von Straßenbaubeiträgen heranzuziehen. II Die anrechenbaren Breiten der genannten Verkehrsflächen entsprechen den jeweils vorhandenen Ausbaubreiten. III Der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand nach § 4 Abs. 1 Satz 2 wird auf 70 v.H. festgesetzt. IV Diese Einzelfallsatzung tritt rückwirkend zum 01.10.2007 in Kraft. Die durch diese Einzelfallsatzung nicht geänderten Bestimmungen der KAG-Satzung bleiben weiterhin in Kraft.