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Anfrage (Anfrage bzgl. Gebäudereinigung durch private Unternehmen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
05.12.08, 06:45
Aktualisiert
05.12.08, 06:45
Anfrage (Anfrage bzgl. Gebäudereinigung durch private Unternehmen) Anfrage (Anfrage bzgl. Gebäudereinigung durch private Unternehmen)

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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Gebäudewirtschaft Holzdamm 10 Herr Dr. Risthaus 0 22 35 / 409-417 82.24 05.12.2008 Ihre Anfrage vom 22.10.2008 Rat Betrifft: F 542/2008 18.12.2008 Anfrage bzgl. Gebäudereinigung durch private Unternehmen Sehr geehrter Herr Bohlen, Ihre Fragen bezüglich der Auswirkungen Privatisierungsbeschluss beantworte ich wie folgt: auf die Gebäudereinigung nach dem 1. 2001 2006 2008 2. Hauptschulen Liblar und Lechenich Realschulen Liblar und Lechenich Gymnasien Liblar und Lechenich Grundschulen Gymnich und Kierdorf Kindergärten Herrig, Gymnich, Köttingen, Friesheim, Liblar Theodor-Heuss- Strasse Jugendzentrum Köttingen und Mobile Lechenich Historisches Rathaus Lechenich und 3. Etage Rathaus Liblar Stadtwerke Michael-Schiffer-Weg Feuerwache Liblar Bauhof Lechenich Musikschule Liblar und Büchereien Liblar und Lechenich 3. alle Turn- und Sporthallen Leichenhallen Haus Ganser, Rathaus Liblar (ohne 3.OG) Kindergärten Borr, Lechenich-Süd, Lechenich-Nord, Willy-Brandt-Str., Blessem, Dirmerzheim Grundschulen Lechenich-Süd , Lechenich-Nord, Donatusschule, Erp, Bliesheim, Förderschule Friesheim Es wurden keine Kündigungen ausgesprochen. 4. 23,92 Vollzeitstellen (79 Mitarbeiterinnen 21.29 Vollzeitstellen (66 Mitarbeiterinnen) 19,35 Vollzeitstellen (52 Mitarbeiterinnen) 5. Nein, teilweise wurden die freien Stellen von städtischen Mitarbeiterinnen übernommen (Stundenerhöhungen) Bei freiwerdenden Objekten werden Preisanfragen an mehrere Gebäudereiniger gestellt und das für dieses Objekt wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. 6. Fa. Universal, Bonn Fa. Warnecke, Zülpich Fa. Boddenberg, Düren 8. Entsprechend dem Entsendegesetz sind die Gebäudereinigungsunternehmen verpflichtet Tariflöhne zu zahlen. Der derzeitige Tariflohn für Reinigungskräfte beträgt 8,15 € brutto und wird von allen Unternehmen gezahlt. Dies wurde nach Einsichtnahme in mehrere Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiterinnen auch so festgestellt. Die Unternehmen sind aus eigenem Interesse bemüht überwiegend sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter einzusetzen. Jedoch sind einige Stellen wegen der geringen Reinigungszeit im Objekt oder auf Wunsch der Reinigungskraft mit geringfügig Beschäftigten besetzt. Zur Zeit werden seitens der Gebäudereinigungsfirmen 14 sozialversicherungspflichtige und 25 geringfügig Beschäftigte eingesetzt. 9. Nach einigen Anfangsschwierigkeiten hat sich die Reinigungsleistung in den Objekten stabilisiert und wird entsprechend dem Leistungsverzeichnis eingehalten. Die Leistung variiert mit dem eingesetzten Personal. Dort wo dauerhaft gute Mitarbeiterinnen gefunden wurden bestehen keine Gründe zur Klage. 10. Beschwerden über den Reinigungszustand städtischer Gebäude gibt es von Zeit zu Zeit, unabhängig davon, ob diese von Fremdfirmen oder durch städtisches Personal gereinigt werden. Diese Beschwerden haben folgende Ursachen: Nach einer Ausschreibung von Reinigungsleistungen muss die beauftragte Firma zunächst geeignetes Personal rekrutieren und in den Objekten einarbeiten. Dies verläuft in der Regel nicht reibungsfrei. Reinigungsleistungen sollten daher nicht in zu kurzen zeitlichen Abständen neu ausgeschrieben werden. Die ausgeschriebene Reinigungsleistung wird von den Firmen nicht erbracht. Diesen Beschwerden wird nachgegangen. Die Mängel werden abgestellt ggfls. erfolgt eine Kürzung der Rechnung. Es wird Klage geführt, dass den Reinigungskräften nicht ausreichend Zeit für die Reinigung zur Verfügung steht. Sofern man die Reinigungskräfte befragt, haben diese grundsätzlich zu wenig Zeit. Die Festlegung des Reinigungsaufwandes erfolgt nach vom Gebäudereinigerhandwerk entwickelten Richtwerten. Die tatsächliche Ursache der Beschwerden liegt darin begründet, dass im Rahmen der Haushaltssicherung auch der Aufwand für die Reinigung reduziert werden musste. Durch die Umstellung von Eigen- auf Fremdreinigung sollen die Kosten reduziert werden. Die so gewonnnen Mittel können genutzt werden, um den Reinigungstandard zu erhöhen, um dem o.a. Prozess entgegen zu wirken. Einzelne Objekte werden von den Nutzern übermäßig beansprucht und verdreckt hinterlassen. Dem Leistungsverzeichnis in der Ausschreibung lag eine „normale“ Beanspruchung zu Grunde. Mit freundlichem Gruß (Bösche) -2-