Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
05.12.08, 06:45
Aktualisiert
05.12.08, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Gebäudewirtschaft
Holzdamm 10
Herr Dr. Risthaus
0 22 35 / 409-417
82.24
05.12.2008
Ihre Anfrage vom 22.10.2008
Rat
Betrifft:
F 542/2008
18.12.2008
Anfrage bzgl. Gebäudereinigung durch private Unternehmen
Sehr geehrter Herr Bohlen,
Ihre Fragen bezüglich der Auswirkungen
Privatisierungsbeschluss beantworte ich wie folgt:
auf
die
Gebäudereinigung
nach
dem
1.
2001
2006
2008
2.
Hauptschulen Liblar und Lechenich
Realschulen Liblar und Lechenich
Gymnasien Liblar und Lechenich
Grundschulen Gymnich und Kierdorf
Kindergärten Herrig, Gymnich, Köttingen, Friesheim, Liblar Theodor-Heuss- Strasse
Jugendzentrum Köttingen und Mobile Lechenich
Historisches Rathaus Lechenich und 3. Etage Rathaus Liblar
Stadtwerke Michael-Schiffer-Weg
Feuerwache Liblar
Bauhof Lechenich
Musikschule Liblar und Büchereien Liblar und Lechenich
3.
alle Turn- und Sporthallen
Leichenhallen
Haus Ganser, Rathaus Liblar (ohne 3.OG)
Kindergärten Borr, Lechenich-Süd, Lechenich-Nord, Willy-Brandt-Str., Blessem,
Dirmerzheim
Grundschulen Lechenich-Süd , Lechenich-Nord, Donatusschule, Erp, Bliesheim,
Förderschule Friesheim
Es wurden keine Kündigungen ausgesprochen.
4.
23,92 Vollzeitstellen (79 Mitarbeiterinnen
21.29 Vollzeitstellen (66 Mitarbeiterinnen)
19,35 Vollzeitstellen (52 Mitarbeiterinnen)
5.
Nein, teilweise wurden die freien Stellen von städtischen Mitarbeiterinnen übernommen
(Stundenerhöhungen)
Bei freiwerdenden Objekten werden Preisanfragen an mehrere Gebäudereiniger gestellt
und das für dieses Objekt wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.
6.
Fa. Universal, Bonn
Fa. Warnecke, Zülpich
Fa. Boddenberg, Düren
8.
Entsprechend dem Entsendegesetz sind die Gebäudereinigungsunternehmen verpflichtet
Tariflöhne zu zahlen.
Der derzeitige Tariflohn für Reinigungskräfte beträgt 8,15 € brutto und wird von allen
Unternehmen gezahlt. Dies wurde nach Einsichtnahme in mehrere Gehaltsabrechnungen
der Mitarbeiterinnen auch so festgestellt.
Die
Unternehmen
sind
aus
eigenem
Interesse
bemüht
überwiegend
sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter einzusetzen. Jedoch sind einige Stellen wegen der
geringen Reinigungszeit im Objekt oder auf Wunsch der Reinigungskraft mit geringfügig
Beschäftigten besetzt.
Zur Zeit werden seitens der Gebäudereinigungsfirmen 14 sozialversicherungspflichtige und
25 geringfügig Beschäftigte eingesetzt.
9.
Nach einigen Anfangsschwierigkeiten hat sich die Reinigungsleistung in den Objekten
stabilisiert und wird entsprechend dem Leistungsverzeichnis eingehalten. Die Leistung
variiert mit dem eingesetzten Personal. Dort wo dauerhaft gute Mitarbeiterinnen gefunden
wurden bestehen keine Gründe zur Klage.
10.
Beschwerden über den Reinigungszustand städtischer Gebäude gibt es von Zeit zu Zeit,
unabhängig davon, ob diese von Fremdfirmen oder durch städtisches Personal gereinigt
werden.
Diese Beschwerden haben folgende Ursachen:
Nach einer Ausschreibung von Reinigungsleistungen muss die beauftragte Firma
zunächst geeignetes Personal rekrutieren und in den Objekten einarbeiten. Dies
verläuft in der Regel nicht reibungsfrei. Reinigungsleistungen sollten daher nicht in
zu kurzen zeitlichen Abständen neu ausgeschrieben werden.
Die ausgeschriebene Reinigungsleistung wird von den Firmen nicht erbracht.
Diesen Beschwerden wird nachgegangen. Die Mängel werden abgestellt ggfls.
erfolgt eine Kürzung der Rechnung.
Es wird Klage geführt, dass den Reinigungskräften nicht ausreichend Zeit für die
Reinigung zur Verfügung steht. Sofern man die Reinigungskräfte befragt, haben
diese grundsätzlich zu wenig Zeit. Die Festlegung des Reinigungsaufwandes erfolgt
nach vom Gebäudereinigerhandwerk entwickelten Richtwerten. Die tatsächliche
Ursache der Beschwerden liegt darin begründet, dass im Rahmen der
Haushaltssicherung auch der Aufwand für die Reinigung reduziert werden musste.
Durch die Umstellung von Eigen- auf Fremdreinigung sollen die Kosten reduziert
werden. Die so gewonnnen Mittel können genutzt werden, um den
Reinigungstandard zu erhöhen, um dem o.a. Prozess entgegen zu wirken.
Einzelne Objekte werden von den Nutzern übermäßig beansprucht und verdreckt
hinterlassen. Dem Leistungsverzeichnis in der Ausschreibung lag eine „normale“
Beanspruchung zu Grunde.
Mit freundlichem Gruß
(Bösche)
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