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Beschlussvorlage (Wahl der Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
26.10.09, 11:28
Aktualisiert
26.10.09, 11:28
Beschlussvorlage (Wahl der Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (Wahl der Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen des Bürgermeisters)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat I/10 20 00 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 27.10.2009 X Herr Krüger (Verfasser/in) 450/2009 nö. S. TOP 09.10.2009 (Datum) BETREFF: Wahl der Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen des Bürgermeisters VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: ohne -1- X ja nein ERLÄUTERUNGEN: Nach § 67 (1) GO NRW wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Bürgermeisters. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation. Gemäß § 22 (1) S. 2 der Hauptsatzung der Stadt Pulheim wählt der Rat zwei Stellvertreter/innen des Bürgermeisters. Gemäß § 67 (5) GO NRW findet die Wahl unter der Leitung des Bürgermeisters statt. Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (d`Hondt) in einem Wahlgang geheim abgestimmt (§ 67 (2) GO NRW). Vorschlagsberechtigt sind sowohl Fraktionen, Gruppen von Ratsmitgliedern sowie einzelne Ratsmitglieder. Auch mehrere Fraktionen können einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen. Die Wahlvorschläge sind schriftlich in Form von Listen vorzulegen und müssen die Namen der Ratsmitglieder enthalten, die entsprechend ihrer Reihenfolge erste/r und zweite/r. Bürgermeister/in werden sollen. Abgestimmt wird entweder über die vorliegenden Wahlvorschläge oder über einen von allen Ratsmitgliedern gebilligten Wahlvorschlag. Die Abstimmung ist grundsätzlich geheim durchzuführen. Es dürfen auch die Ratsmitglieder mitstimmen, die als Kandidaten vorgeschlagen sind. Zur ersten Stellvertreterin / zum ersten Stellvertreter ist gewählt, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt. Zur zweiten Stellvertreterin / zum zweiten Stellvertreter ist gewählt, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt. Maßgebend ist immer die Zahl der für einen Wahlvorschlag abgegebenen gültigen Stimmen und nicht etwa die nominelle Stärke der hinter dem Wahlvorschlag stehenden Fraktion oder Gruppe (Rehn/Cronauge, Erl. IV, Zi. 3 zu § 67 (2) GO NRW). Mit Schreiben v. 09.10.2009 schlägt die CDU-Fraktion Frau Elisabeth Rehmann für das Amt als erste stellvertretende Bürgermeisterin vor (s. Anl.). -2-