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Beschlussvorlage (Ausbau der Straße "Am Mittelpfad" in Erftstadt- Borr und Festlegung des Ablösebetrages für die Erschließung nach § 133, Abs. 3, Satz 5 Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
02.12.08, 06:47
Aktualisiert
02.12.08, 06:47
Beschlussvorlage (Ausbau der Straße "Am Mittelpfad" in Erftstadt- Borr und Festlegung des Ablösebetrages für die Erschließung nach § 133, Abs. 3, Satz 5 Baugesetzbuch)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 594/2008 Az.: 65.4 Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65.4- Datum: 12.11.2008 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 02.12.2008 Bemerkungen Ausbau der Straße "Am Mittelpfad" in Erftstadt- Borr und Festlegung des Ablösebetrages für die Erschließung nach § 133, Abs. 3, Satz 5 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen: Berührt den Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebes Straßen Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.11.2008 Beschlussentwurf: Der Ausbau der Straße „Am Mittelpfad“ in Erftstadt-Borr wird beschlossen. Den erschließungsbeitragspflichtigen Anwohnern sollen Ablösungsvereinbarungen gemäss § 133, Absatz 3, Satz 5 BauGB angeboten werden, so dass diese Ihren Erschließungsbeitrag auf freiwilliger Basis im Ganzen vor Entstehung der Beitragspflicht entrichten bzw. ablösen können. Der Ablösebetrag wird auf 4,70 Euro pro qm anrechenbarer (Grundstücks)Verteilungsfläche festgesetzt. Begründung: Die Straße “Am Mittelpfad” ist bislang nie nach ortsüblichen Ausbaukriterien ausgebaut worden. Ausgehend von der Beitragsverteilung hat sich mit knapp 48 Prozent die Mehrheit der Anwohner in einer Anliegerbefragung für den Ausbau ihrer Straße ausgesprochen. Ca. 32 Prozent votierten dagegen, der Restanteil von 20 Prozent hat sich nicht an der Abfrage beteiligt. Da sich die Mehrheit der Abfragerückläufe für einen Straßenausbau ausgesprochen hat und nahezu die Hälfte der Beitragspflichtigen den Willen zur Teilnahme am Ablöseverfahren bekundet hat, wird – in Anwendung der üblichen Verfahrensweise – ein Ausbau der Straße vorgeschlagen. Der Straßenausbau ist für Mitte 2009 vorgesehen. Noch in diesem Jahr sollen die Ablöseverträge mit den Ablösewilligen abgeschlossen werden, wobei die Zahlfälligkeiten mit Ausbaubeginn und Ausbauzeitraum korrespondieren sollen. Die planungsrechtlichen Ausbauvoraussetzungen sind mit der jüngst beschlossenen Ergänzungssatzung „Erftstadt-Borr, Am Mittelpfad“ (V 482/2008) erfüllt. (Bösche)