Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
02.12.08, 06:47
Aktualisiert
02.12.08, 06:47
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 594/2008
Az.: 65.4
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65.4- Datum: 12.11.2008
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
02.12.2008
Bemerkungen
Ausbau der Straße "Am Mittelpfad" in Erftstadt- Borr und Festlegung des
Ablösebetrages für die Erschließung nach § 133, Abs. 3, Satz 5 Baugesetzbuch
Finanzielle Auswirkungen:
Berührt den Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebes Straßen
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 12.11.2008
Beschlussentwurf:
Der Ausbau der Straße „Am Mittelpfad“ in Erftstadt-Borr wird beschlossen.
Den erschließungsbeitragspflichtigen Anwohnern sollen Ablösungsvereinbarungen gemäss § 133,
Absatz 3, Satz 5 BauGB angeboten werden, so dass diese Ihren Erschließungsbeitrag auf
freiwilliger Basis im Ganzen vor Entstehung der Beitragspflicht entrichten bzw. ablösen können.
Der Ablösebetrag wird auf 4,70 Euro pro qm anrechenbarer (Grundstücks)Verteilungsfläche
festgesetzt.
Begründung:
Die Straße “Am Mittelpfad” ist bislang nie nach ortsüblichen Ausbaukriterien ausgebaut worden.
Ausgehend von der Beitragsverteilung hat sich mit knapp 48 Prozent die Mehrheit der Anwohner in
einer Anliegerbefragung für den Ausbau ihrer Straße ausgesprochen. Ca. 32 Prozent votierten
dagegen, der Restanteil von 20 Prozent hat sich nicht an der Abfrage beteiligt.
Da sich die Mehrheit der Abfragerückläufe für einen Straßenausbau ausgesprochen hat und
nahezu die Hälfte der Beitragspflichtigen den Willen zur Teilnahme am Ablöseverfahren bekundet
hat, wird – in Anwendung der üblichen Verfahrensweise – ein Ausbau der Straße vorgeschlagen.
Der Straßenausbau ist für Mitte 2009 vorgesehen. Noch in diesem Jahr sollen die Ablöseverträge
mit den Ablösewilligen abgeschlossen werden, wobei die Zahlfälligkeiten mit Ausbaubeginn und
Ausbauzeitraum korrespondieren sollen.
Die planungsrechtlichen Ausbauvoraussetzungen sind mit der jüngst beschlossenen
Ergänzungssatzung „Erftstadt-Borr, Am Mittelpfad“ (V 482/2008) erfüllt.
(Bösche)