Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
38 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
02.12.08, 06:47
Aktualisiert
02.12.08, 06:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur V 594/2008
Ausbau der Straße
Ablösungsbetrages
"Am
Mittelpfad"
in
Erftstadt-Borr;
Änderung
des
Der in der V 594/2008 benannte Ablösungsbetrag i.H.v. 4,70 Euro pro qm
(Grundstücks)Verteilungsfläche ist auf 5,43 Euro zu korrigieren bzw. festzusetzen.
Auch dieser zu korrigierende Ablösebetrag bewegt sich noch im Rahmen dessen,
was den beitragspflichtigen Anwohnern im Rahmen einer Anliegerbefragung als
Kostenbasis für Ablösungsvereinbarungen benannt wurde (5,50 Euro).
Im
geltenden
Planungsrecht
(Ergänzungssatzung)
sind
auf
privaten
Grundstücksflächen Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz gemäss der
§§ 135 a-c Baugesetzbuch ausgewiesen und vorgesehen.
Bislang herrschte in der Praxis Unsicherheit dahingehend, ob derartige Flächen
(vergleichbar privaten Grünflächen) dem Grunde nach erschließungsbeitragspflichtig
sind.
Nunmehr ist durch einschlägige Rechtsprechung fest- und klargestellt worden, dass
derartige Flächen niemandem- weder der Allgemeinheit, noch den betroffenen
Grundstückseigentümern - wirtschaftliche (Erschließungs)Vorteile bewirken.
Derartige Flächen haben über den Ausgleichseffekt hinaus keinerlei Wirkung.
Daher sind diese Grundstücksflächen - in Korrektur der Ursprungsberechnung des
Ablösebetrages- den betroffenen Grundstückseigentümern nicht beitragsbelastend
anzurechnen.