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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
38 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
02.12.08, 06:47
Aktualisiert
02.12.08, 06:47
Beschlussvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur V 594/2008 Ausbau der Straße Ablösungsbetrages "Am Mittelpfad" in Erftstadt-Borr; Änderung des Der in der V 594/2008 benannte Ablösungsbetrag i.H.v. 4,70 Euro pro qm (Grundstücks)Verteilungsfläche ist auf 5,43 Euro zu korrigieren bzw. festzusetzen. Auch dieser zu korrigierende Ablösebetrag bewegt sich noch im Rahmen dessen, was den beitragspflichtigen Anwohnern im Rahmen einer Anliegerbefragung als Kostenbasis für Ablösungsvereinbarungen benannt wurde (5,50 Euro). Im geltenden Planungsrecht (Ergänzungssatzung) sind auf privaten Grundstücksflächen Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz gemäss der §§ 135 a-c Baugesetzbuch ausgewiesen und vorgesehen. Bislang herrschte in der Praxis Unsicherheit dahingehend, ob derartige Flächen (vergleichbar privaten Grünflächen) dem Grunde nach erschließungsbeitragspflichtig sind. Nunmehr ist durch einschlägige Rechtsprechung fest- und klargestellt worden, dass derartige Flächen niemandem- weder der Allgemeinheit, noch den betroffenen Grundstückseigentümern - wirtschaftliche (Erschließungs)Vorteile bewirken. Derartige Flächen haben über den Ausgleichseffekt hinaus keinerlei Wirkung. Daher sind diese Grundstücksflächen - in Korrektur der Ursprungsberechnung des Ablösebetrages- den betroffenen Grundstückseigentümern nicht beitragsbelastend anzurechnen.