Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
27.11.08, 06:54
Aktualisiert
27.11.08, 06:54
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 470/2008
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 02.09.2008
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Rat
Termin
14.10.2008
Ausschuss für Stadtentwicklung
09.12.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Festlegung des Planungsrichtwertes "Entwicklung Bevölkerungszahl"
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 02.09.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag steht im Zusammenhang mit den Beratungen zu V 326/2007, V 516/2007
(Stadtentwicklungsplan)
und
der
Beschlussfassung
zu
V
390/2006
(Zukünftige
Baulandentwicklung in Erftstadt; Anlage 2: Entwicklung neuer Baugebiete).
Zur weiteren Information sollten zunächst die Begriffe: “natürliche Bevölkerungsentwicklung“,
„Wanderungsbewegung“ und „Bevölkerungszahl“ kurz erläutert werden.
Die „natürliche Bevölkerungsentwicklung“ ist das Ergebnis von Geburten gegenüber Sterbefällen
innerhalb eines definierten Zeitraums. Seit über drei Jahrzehnten folgt in Deutschland auf jede
Generation eine kleinere Generation, weil die Zahl der geborenen Kinder nicht ausreicht, um die
Elterngeneration zu ersetzen. Die natürliche Bevölkerungsentwicklung ist somit rückläufig. Auf
diese Entwicklung hat eine Kommune mit ihren Gestaltungsspielräumen relativ wenig Einfluss.
„Wanderungsbewegungen“ sind das Resultat von Zuzügen und Fortzügen in einem definierten
Gebiet. Ohne Zuwanderung würde Erftstadts Bevölkerung bereits seit langem schrumpfen.
Die „Bevölkerungszahl“ ist letztendlich das Resultat von “natürlicher Bevölkerungsentwicklung“ und
„Wanderungsbewegungen“. Möchte eine Kommune ihre Bevölkerungszahl halten, so muss sie
Wanderungsgewinne erzielen, die die rückläufige Geburten-Sterbe-Rate ausgleicht. Möchte man
Bevölkerungszuwachs erzielen, muss der Wanderungsgewinn die Geburten-Sterbe-Rate sogar
übersteigen.
Außerdem wird die Bevölkerungsentwicklung noch sehr stark von der Altersstruktur beeinflusst.
Die Altersstruktur einer Kommune ist nicht nur entscheidend für die Zahl der Geburten und
Sterbefälle, sondern auch für die Entwicklung einer Stadt. Gemeinden mit einem relativ hohen
Altersdurchschnitt haben andere infrastrukturelle Bedürfnisse als Gemeinden mit einem relativ
jungen Altersdurchschnitt.
Im bisherigen Verfahren zur Aufstellung des Stadtentwicklungsplanes wurde bereits im Juni 2004
im Ausschuss für Stadtentwicklung eine Analyse der Bevölkerungsentwicklung Erftstadts
(Bevölkerungsentwicklung nach Ortsteilen, Altersgruppen, Wanderungsbewegungen, Geburten
und Todesfälle, Bevölkerungspyramide) vorgestellt. Nach weiteren umfangreichen Analysen,
insbesondere, was die möglichen Wanderungsgewinne durch die Realisierung von
Wohnbaulandreserven betrifft, konnten im September 2005 realistische Varianten für eine
Bevölkerungsprognose abgeschätzt und eine Prognoserechnung beim Landesamt für
Datenverarbeitung und Statistik (LDS) in Auftrag gegeben werden. Es wurden vier WanderungsVarianten sowohl für Erftstadt insg., als auch für die Siedlungsschwerpunkte Liblar und Lechenich
gerechnet.
Für Erftstadt insg. wurden in der wachstumsorientierten Variante Wanderungsgewinne von jährlich
200 Einwohnern zugrundegelegt. Zudem wurde die Bevölkerungsentwicklung bei
Wanderungsgewinnen von jährlich 100 gerechnet sowie bei ausgeglichenem Wanderungssaldo,
d.h., bei gleich vielen Wanderungsgewinnen wie -verlusten. Eine weitere Variante hat die
jährlichen Wanderungsgewinne ermittelt, die notwendig sind, um den Bevölkerungsstand konstant
zu halten.
Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung eingerichtete Arbeitskreis „Stadtentwicklung“ hat auf der
Grundlage der Analyseergebnisse der o.a. Bevölkerungsprognosen im Ergebnis seiner
Beratungen das grundsätzliche Handlungsziel präferiert, insgesamt Maßnahmen zu ergreifen, um
die Bevölkerungszahl der Stadt Erftstadt in Zukunft mindestens zu halten. Das bedeutet, dass
stetig steigende Wanderungsgewinne von ca. 80 bis 290 bis 2020 notwendig sind; durchschnittlich
etwa 205 Wanderungsgewinne pro Jahr. Um diesen Wanderungsgewinn zu erzielen, muss eine
Stadt verschiedene Leistungen erbringen, um einen Zuzug von Menschen zu erwirken. Dies kann
beispielsweise die Bereitstellung von kostengünstigem Bauland, die Verbesserung der
verkehrlichen Infrastruktur und des Erholungsangebotes etc. sein.
Aktuell sind aufgrund der Beratungsergebnisse zu V 352/2008 (Planung der Kinderbetreuung von
0 – 6 - Jährigen bis zum Jahr 2012/2013 auf Grund neuer gesetzlicher Bestimmungen;
Unterausschuss Jugendhilfeplanung am 20.08.2008, Jugendhilfeausschuss am 10.09.2008) von
der Verwaltung neue Bevölkerungsprognosen durch das Landesamt für Datenverarbeitung und
Statistik beauftragt worden. Diese Berechnungen basieren auf Grundlagendaten bis zum Zeitpunkt
31.12.2007. Die Prognosen beziehen sich auf den Zeitraum 2008-2025.
Insgesamt wurden vier Wanderungs-Varianten für Erftstadt in Auftrag gegeben, wobei in den
beiden zuwanderungsorientierten Varianten Wanderungsgewinne von jährlich 200 Einwohnern
und 100 Einwohnern gerechnet wurden. Zudem wurde die Bevölkerungsentwicklung bei
ausgeglichenem Wanderungssaldo, d.h., bei gleich vielen Wanderungsgewinnen wie –verlusten
ermittelt und eine weitere Variante legt jährliche Wanderungsverluste von 100 Einwohnern pro
Jahr als Annahme zugrunde.
Erste Ergebnisse zeigen, dass die neuen Modellrechnungen geringe Abweichungen zu den in
2005 in Auftrag gegebenen Modellrechnungen aufweisen. Dies resultiert zum einen aus den
Veränderungen der bis dahin tatsächlich vorhandenen Bevölkerungsstruktur bis Ende 2007, zum
anderen aus modifizierten Grundannahmen des Landesamtes. Beispielsweise geht man in den
neuen Berechnungen von einer leicht angestiegenen Geburtenrate pro Frau aus.
Sobald die Ergebnisse der Prognosen in der Gesamtheit vorliegen und entsprechend - auch nach
Altersgruppen - aufgearbeitet bzw. ausgewertet sind (voraussichtlich Ende Oktober), werden sie
den zuständigen Fachausschüssen zur weiteren Beratung vorgelegt. Als erstes wichtiges Resultat
ist festzustellen, dass
•
nach der „neuen“ Bevölkerungsprognose durchschnittlich 170 – 180 Einwohner pro
Jahr Wanderungsgewinne im Gegensatz zur Prognose von 2005 mit
durchschnittlich 205 Einwohnern/Jahr erforderlich sind, um die Bevölkerungszahl
der Stadt Erftstadt in Zukunft mindestens zu halten.
•
ein Wanderungsgewinn von 100 zu einer Schrumpfung der Erftstädter Bevölkerung
führt. („neueste“ Berechnung von 50 972 Einwohnern in 2008 auf 49 641
Einwohnern in 2025; also -2,7%).
-2-
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Arbeitskreis
„Stadtentwicklung“ das grundsätzliche Handlungsziel präferiert, insgesamt Maßnahmen zu
ergreifen, um die Bevölkerungszahl der Stadt Erftstadt in Zukunft mindestens zu halten.
Modellrechnungen mit Wanderungsvarianten für jeden einzelnen Ortsteil im Stadtgebiet sind zur
Zeit noch nicht in Auftrag gegeben; hier stellt sich die grundsätzliche Frage, ob der finanzielle
Aufwand für diese Berechnungen im Verhältnis steht zum tatsächlich neu gewonnenem
Aussagewert in Bezug auf die eher geringen Entwicklungsunterschiede bei den vorgenanten
Modellvarianten in kleineren Ortsteilen.
(Bösche)
(Bösche)
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