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Antrag (Antrag bzgl. Festlegung des Planungsrichtwertes "Entwicklung Bevölkerungszahl")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
27.11.08, 06:54
Aktualisiert
27.11.08, 06:54
Antrag (Antrag bzgl. Festlegung des Planungsrichtwertes "Entwicklung Bevölkerungszahl") Antrag (Antrag bzgl. Festlegung des Planungsrichtwertes "Entwicklung Bevölkerungszahl") Antrag (Antrag bzgl. Festlegung des Planungsrichtwertes "Entwicklung Bevölkerungszahl")

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 470/2008 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 02.09.2008 Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Rat Termin 14.10.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung 09.12.2008 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Festlegung des Planungsrichtwertes "Entwicklung Bevölkerungszahl" Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.09.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag steht im Zusammenhang mit den Beratungen zu V 326/2007, V 516/2007 (Stadtentwicklungsplan) und der Beschlussfassung zu V 390/2006 (Zukünftige Baulandentwicklung in Erftstadt; Anlage 2: Entwicklung neuer Baugebiete). Zur weiteren Information sollten zunächst die Begriffe: “natürliche Bevölkerungsentwicklung“, „Wanderungsbewegung“ und „Bevölkerungszahl“ kurz erläutert werden. Die „natürliche Bevölkerungsentwicklung“ ist das Ergebnis von Geburten gegenüber Sterbefällen innerhalb eines definierten Zeitraums. Seit über drei Jahrzehnten folgt in Deutschland auf jede Generation eine kleinere Generation, weil die Zahl der geborenen Kinder nicht ausreicht, um die Elterngeneration zu ersetzen. Die natürliche Bevölkerungsentwicklung ist somit rückläufig. Auf diese Entwicklung hat eine Kommune mit ihren Gestaltungsspielräumen relativ wenig Einfluss. „Wanderungsbewegungen“ sind das Resultat von Zuzügen und Fortzügen in einem definierten Gebiet. Ohne Zuwanderung würde Erftstadts Bevölkerung bereits seit langem schrumpfen. Die „Bevölkerungszahl“ ist letztendlich das Resultat von “natürlicher Bevölkerungsentwicklung“ und „Wanderungsbewegungen“. Möchte eine Kommune ihre Bevölkerungszahl halten, so muss sie Wanderungsgewinne erzielen, die die rückläufige Geburten-Sterbe-Rate ausgleicht. Möchte man Bevölkerungszuwachs erzielen, muss der Wanderungsgewinn die Geburten-Sterbe-Rate sogar übersteigen. Außerdem wird die Bevölkerungsentwicklung noch sehr stark von der Altersstruktur beeinflusst. Die Altersstruktur einer Kommune ist nicht nur entscheidend für die Zahl der Geburten und Sterbefälle, sondern auch für die Entwicklung einer Stadt. Gemeinden mit einem relativ hohen Altersdurchschnitt haben andere infrastrukturelle Bedürfnisse als Gemeinden mit einem relativ jungen Altersdurchschnitt. Im bisherigen Verfahren zur Aufstellung des Stadtentwicklungsplanes wurde bereits im Juni 2004 im Ausschuss für Stadtentwicklung eine Analyse der Bevölkerungsentwicklung Erftstadts (Bevölkerungsentwicklung nach Ortsteilen, Altersgruppen, Wanderungsbewegungen, Geburten und Todesfälle, Bevölkerungspyramide) vorgestellt. Nach weiteren umfangreichen Analysen, insbesondere, was die möglichen Wanderungsgewinne durch die Realisierung von Wohnbaulandreserven betrifft, konnten im September 2005 realistische Varianten für eine Bevölkerungsprognose abgeschätzt und eine Prognoserechnung beim Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) in Auftrag gegeben werden. Es wurden vier WanderungsVarianten sowohl für Erftstadt insg., als auch für die Siedlungsschwerpunkte Liblar und Lechenich gerechnet. Für Erftstadt insg. wurden in der wachstumsorientierten Variante Wanderungsgewinne von jährlich 200 Einwohnern zugrundegelegt. Zudem wurde die Bevölkerungsentwicklung bei Wanderungsgewinnen von jährlich 100 gerechnet sowie bei ausgeglichenem Wanderungssaldo, d.h., bei gleich vielen Wanderungsgewinnen wie -verlusten. Eine weitere Variante hat die jährlichen Wanderungsgewinne ermittelt, die notwendig sind, um den Bevölkerungsstand konstant zu halten. Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung eingerichtete Arbeitskreis „Stadtentwicklung“ hat auf der Grundlage der Analyseergebnisse der o.a. Bevölkerungsprognosen im Ergebnis seiner Beratungen das grundsätzliche Handlungsziel präferiert, insgesamt Maßnahmen zu ergreifen, um die Bevölkerungszahl der Stadt Erftstadt in Zukunft mindestens zu halten. Das bedeutet, dass stetig steigende Wanderungsgewinne von ca. 80 bis 290 bis 2020 notwendig sind; durchschnittlich etwa 205 Wanderungsgewinne pro Jahr. Um diesen Wanderungsgewinn zu erzielen, muss eine Stadt verschiedene Leistungen erbringen, um einen Zuzug von Menschen zu erwirken. Dies kann beispielsweise die Bereitstellung von kostengünstigem Bauland, die Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur und des Erholungsangebotes etc. sein. Aktuell sind aufgrund der Beratungsergebnisse zu V 352/2008 (Planung der Kinderbetreuung von 0 – 6 - Jährigen bis zum Jahr 2012/2013 auf Grund neuer gesetzlicher Bestimmungen; Unterausschuss Jugendhilfeplanung am 20.08.2008, Jugendhilfeausschuss am 10.09.2008) von der Verwaltung neue Bevölkerungsprognosen durch das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik beauftragt worden. Diese Berechnungen basieren auf Grundlagendaten bis zum Zeitpunkt 31.12.2007. Die Prognosen beziehen sich auf den Zeitraum 2008-2025. Insgesamt wurden vier Wanderungs-Varianten für Erftstadt in Auftrag gegeben, wobei in den beiden zuwanderungsorientierten Varianten Wanderungsgewinne von jährlich 200 Einwohnern und 100 Einwohnern gerechnet wurden. Zudem wurde die Bevölkerungsentwicklung bei ausgeglichenem Wanderungssaldo, d.h., bei gleich vielen Wanderungsgewinnen wie –verlusten ermittelt und eine weitere Variante legt jährliche Wanderungsverluste von 100 Einwohnern pro Jahr als Annahme zugrunde. Erste Ergebnisse zeigen, dass die neuen Modellrechnungen geringe Abweichungen zu den in 2005 in Auftrag gegebenen Modellrechnungen aufweisen. Dies resultiert zum einen aus den Veränderungen der bis dahin tatsächlich vorhandenen Bevölkerungsstruktur bis Ende 2007, zum anderen aus modifizierten Grundannahmen des Landesamtes. Beispielsweise geht man in den neuen Berechnungen von einer leicht angestiegenen Geburtenrate pro Frau aus. Sobald die Ergebnisse der Prognosen in der Gesamtheit vorliegen und entsprechend - auch nach Altersgruppen - aufgearbeitet bzw. ausgewertet sind (voraussichtlich Ende Oktober), werden sie den zuständigen Fachausschüssen zur weiteren Beratung vorgelegt. Als erstes wichtiges Resultat ist festzustellen, dass • nach der „neuen“ Bevölkerungsprognose durchschnittlich 170 – 180 Einwohner pro Jahr Wanderungsgewinne im Gegensatz zur Prognose von 2005 mit durchschnittlich 205 Einwohnern/Jahr erforderlich sind, um die Bevölkerungszahl der Stadt Erftstadt in Zukunft mindestens zu halten. • ein Wanderungsgewinn von 100 zu einer Schrumpfung der Erftstädter Bevölkerung führt. („neueste“ Berechnung von 50 972 Einwohnern in 2008 auf 49 641 Einwohnern in 2025; also -2,7%). -2- In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Arbeitskreis „Stadtentwicklung“ das grundsätzliche Handlungsziel präferiert, insgesamt Maßnahmen zu ergreifen, um die Bevölkerungszahl der Stadt Erftstadt in Zukunft mindestens zu halten. Modellrechnungen mit Wanderungsvarianten für jeden einzelnen Ortsteil im Stadtgebiet sind zur Zeit noch nicht in Auftrag gegeben; hier stellt sich die grundsätzliche Frage, ob der finanzielle Aufwand für diese Berechnungen im Verhältnis steht zum tatsächlich neu gewonnenem Aussagewert in Bezug auf die eher geringen Entwicklungsunterschiede bei den vorgenanten Modellvarianten in kleineren Ortsteilen. (Bösche) (Bösche) -3-