Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,2 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
27.11.08, 06:54
Aktualisiert
27.11.08, 06:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu B 309/2008
Anregung bzgl. Schaffung der planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen
zum Bau eine Aldi-Marktes in E.-Gymnich
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 23.09.2008 im Rahmen
der
Beratung
zu
der
o.a.
Anregung
beschlossen,
eine
Bürgerinformationsveranstaltung durchführen.
Diese Informationsveranstaltung wurde am 18.11.2008 im Schützenheim der St.
Kunibertus Schützengesellschaft an der Schützenstraße in E.-Gymnich durchgeführt.
Auf der Veranstaltung hat die Verwaltung die derzeitige Sach- und Rechtslage
ausführlich erläutert (s. a. Stellungnahme der Verwaltung zu B 309/2008, B 1/2006, B
8/0805 und B 429/2007). Insbesondere wurde auf die planungsrechtliche Situation
des in der Anregung favorisierten Standortes im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.
116, E.-Gymnich, Lindgesweg, eingegangen, wobei neben dem bisherigen
Ausschluss von Lebensmittel-Discounter im Bebauungsplan auch die problematische
Verkehrs- und Lärmsituation angesprochen wurde.
Anschließend sind eingehend die Vor- und Nachteile der Ansiedlung eines weiteren
Discounters in E.-Gymnich erörtert worden. Im Verlauf der Veranstaltung sind neben
dem mehrheitlich vorgetragenen Wunsch der ca. 150 anwesenden Bürger/innen, in
Gymnich einen Discounter (Aldi-Markt) - neben dem REWE-Markt - anzusiedeln,
auch Alternativstandorte in der Ortsmitte andiskutiert worden, was überwiegend auf
Ablehnung stieß.
Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass zur Zeit die
Aufstellung eines Zentrenkonzeptes für das gesamte Stadtgebiet gemäß § 24 a
Landesentwicklungsprogramm diskutiert wird. Auf der Grundlage dieses Konzeptes
legt die Gemeinde zentrale Versorgungsbereiche als Haupt-, Neben- oder
Nahversorgungszentren räumlich und funktional fest. Ein Zentrenkonzept bietet somit
auch für den Stadtteil Gymnich eine objektive Beurteilungs- und Planungsgrundlage
für künftige Entscheidungen über die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, auch
wenn mit ihm insbesondere großflächige Einzelhandelsstandorte festgelegt werden.
(Bösche)