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Bürgerantrag (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,2 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
27.11.08, 06:54
Aktualisiert
27.11.08, 06:54
Bürgerantrag (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zu B 309/2008 Anregung bzgl. Schaffung der planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen zum Bau eine Aldi-Marktes in E.-Gymnich Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 23.09.2008 im Rahmen der Beratung zu der o.a. Anregung beschlossen, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchführen. Diese Informationsveranstaltung wurde am 18.11.2008 im Schützenheim der St. Kunibertus Schützengesellschaft an der Schützenstraße in E.-Gymnich durchgeführt. Auf der Veranstaltung hat die Verwaltung die derzeitige Sach- und Rechtslage ausführlich erläutert (s. a. Stellungnahme der Verwaltung zu B 309/2008, B 1/2006, B 8/0805 und B 429/2007). Insbesondere wurde auf die planungsrechtliche Situation des in der Anregung favorisierten Standortes im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 116, E.-Gymnich, Lindgesweg, eingegangen, wobei neben dem bisherigen Ausschluss von Lebensmittel-Discounter im Bebauungsplan auch die problematische Verkehrs- und Lärmsituation angesprochen wurde. Anschließend sind eingehend die Vor- und Nachteile der Ansiedlung eines weiteren Discounters in E.-Gymnich erörtert worden. Im Verlauf der Veranstaltung sind neben dem mehrheitlich vorgetragenen Wunsch der ca. 150 anwesenden Bürger/innen, in Gymnich einen Discounter (Aldi-Markt) - neben dem REWE-Markt - anzusiedeln, auch Alternativstandorte in der Ortsmitte andiskutiert worden, was überwiegend auf Ablehnung stieß. Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass zur Zeit die Aufstellung eines Zentrenkonzeptes für das gesamte Stadtgebiet gemäß § 24 a Landesentwicklungsprogramm diskutiert wird. Auf der Grundlage dieses Konzeptes legt die Gemeinde zentrale Versorgungsbereiche als Haupt-, Neben- oder Nahversorgungszentren räumlich und funktional fest. Ein Zentrenkonzept bietet somit auch für den Stadtteil Gymnich eine objektive Beurteilungs- und Planungsgrundlage für künftige Entscheidungen über die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, auch wenn mit ihm insbesondere großflächige Einzelhandelsstandorte festgelegt werden. (Bösche)