Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.09.09, 12:44
Aktualisiert
21.09.09, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II / 40 11 23
(Amt/Aktenzeichen)
BETREFF:
Termin
08.09.2009
22.09.2009
ö. S.
X
X
Frau Brandt
(Verfasser/in)
372/2009
nö. S. TOP
5
28.08.2009
(Datum)
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (1) S. 1 GO NRW
Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe/Einnahme
- hier: Zuwendung für Investitionen zur Ausstattung in Ganztagsschulen
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
davon:
€
- im Haushalt des laufenden Jahres:
236.478 €
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
€
€
€
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Außerplanmäßige Einnahme aus Zuwendung Investitionen
zur Ausstattung in Ganztagsschulen in gleicher Höhe
BESCHLUSSENTWURF:
1. Gemäß § 60 (1) S. 1 GO NRW beschließt der Haupt- Finanzausschuss im Wege der Dringlichkeitsentscheidung
einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 236.478 € zuzustimmen, der als
Deckung eine außerplanmäßige Einnahme in gleicher Höhe durch die Zuwendung für Investitionen zur Ausstattung in Ganztagsschulen gegenübersteht.
2. Gemäß § 60 (1) S. 3 GO NRW genehmigt der Rat die Dringlichkeitsentscheidung
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Mit Erlass vom 04.06.2009 hat das Land NRW die Möglichkeit zur Beantragung von Bundesmitteln aus dem Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ (IZBB, Restmittel) für alle
– auch weiterführenden – Schulen mit Ganztagsangeboten geöffnet.
Voraussetzung für die Förderung waren demnach vor allem, dass
- die jeweilige Schule noch keine Förderung aus IZBB erhalten hat,
- ein Ganztagsangebot (OGS, Gebundener Ganztag oder eine Maßnahme aus dem Programm
Geld oder Stelle) vorgehalten wird und
- 10% Eigenanteil eingesetzt werden.
In Pulheim haben bisher alle OGS und die Förderschule IZBB-Mittel für die Angebote des offenen Ganztages erhalten und können somit keine weitere Berücksichtigung finden. Alle weiterführenden Schulen halten Ganztagsangebote vor, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, die
Gymnasien im Rahmen des Gebundenen Ganztages, die Realschulen und die Hauptschule im
Rahmen von Geld oder Stelle.
Bei der Förderung handelt es sich um eine Festbetragsförderung in Höhe von maximal 50.000
€ pro Schule. Die Antragsfrist lief bis zum 30.06.2009.
Nachdem die Schulleitungen Angaben über die den Förderrichtlinien entsprechende angestrebte Verwendung der Mittel aufgelistet und dem Einsatz von Mitteln aus den Schulbudgets als
erforderliche Eigenanteile zugestimmt hatten, hat das Schulverwaltungsamt am 26.06.2009 den
Antrag in Höhe von insgesamt 250.000 € für die o. g. fünf weiterführenden Schulen gestellt.
Die Bezirksregierung bewilligte per Bescheid vom 21.08.20009 insgesamt 236.478 € für die
beantragten Schulen. Auf Grund der Schülerzahlen im Sek. I-Bereich und der festgelegten Maximalförderung in Höhe von 50.000 € pro Schule sollen die Mittel wie folgt auf die Schulen verteilt werden:
- Abtei-Gymnasium Brauweiler
- Geschwister-Scholl-Gymnasium Pulheim
- Arthur-Koepchen-Realschule Brauweiler
- Marion-Dönhoff-Realschule Pulheim
- Gemeinschaftshauptschule Pulheim
50.000 €
50.000 €
50.000 €
50.000 €
36.478 €
Die Bereitstellung des Zuwendungsbetrages erfolgt ausschließlich im Haushaltsjahr 2009. Die Investitionen müssen bis spätestens 31.12.09 in Auftrag gegeben und grundsätzlich abgeschlossen
sein. Der Abruf der Mittel ist gebunden an eine Auflistung aller geplanten Maßnahmen bis spätestens 13.11.09 eingehend bei der Bezirksregierung Köln.
Um innerhalb dieser kurzen Frist alle Beschaffungen unter Einhaltung der rechtlichen Vergabevorschriften durchführen zu können, ist eine möglichst kurzfristige Mittelbereitstellung erforderlich,
weshalb der Beschluss im Zuge der Dringlichkeitsentscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss gefasst werden soll. Die Auswirkungen des Beschlusses verhalten sich haushaltswirtschaftlich kostenneutral, weil der außerplanmäßigen Ausgabe eine außerplanmäßige Einnahme in
gleicher Höhe gegenübersteht.
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