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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 150, E. - Lechenich, Solarsiedlung Beschluss über die 2. vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
27.11.08, 06:54
Aktualisiert
27.11.08, 06:54
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 150, E. - Lechenich, Solarsiedlung
Beschluss über die 2. vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 150, E. - Lechenich, Solarsiedlung
Beschluss über die 2. vereinfachte Änderung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 632/2008 Az.: 61.21-20 / 150 2. vereinf.Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 20.11.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 09.12.2008 Rat 18.12.2008 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 150, E. - Lechenich, Solarsiedlung Beschluss über die 2. vereinfachte Änderung Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.11.2008 Beschlussentwurf: Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 150, E. – Lechenich, Solarsiedlung in einem Teilbereich (Änderungen / Ergänzungen bezüglich des Grundstückszuschnittes, der überbaubaren Grundstücksfläche, der Höhe der baulichen Anlage, der Stellplätze und Garagen, der Dachform und –materialien und der Firstrichtung) gemäß dem in der Anlage beigefügten Entwurf vereinfacht zu ändern. Begründung: Entsprechend der Beschlussfassung zu V 445/2008 (s. Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft am 17.09.2008, Ausschuss für Stadtentwicklung am 23.09.2008 sowie Rat am 14.10.2008) hat die Verwaltung auf der Grundlage des Bebauungskonzeptes des Investors (Errichtung von 6 freistehenden Einfamilienhäusern) die 2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes vorbereitet. Der Investor beabsichtigt, dort eine zweigeschossige „Solarhaus-Architektur“ mit Flachdach zu realisieren. Für den o.a. Änderungsbereich ist bisher eine zwingend zweigeschossige Satteldachbebauung mit einer Dachneigung von 25 – 35 °, die Bebauungshöhe (Firsthöhe: 9,50m) sowie die Bauweise (nur Doppelhausbebauung oder Hausgruppe) vorgeschrieben. Die an diesem Standort angestrebte moderne zweigeschossige Flachdachbebauung weicht insbesondere hinsichtlich der Dachform von der dem Bebauungsplan zugrunde liegenden städtebaulichen Konzeption ab. Zur Realisierung der Bebauung bzw. zur bauplanungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit ist in der zeichnerischen Darstellung eine geringfügige Grundstückserweiterung (nach Norden) sowie eine Verschiebung (nach Norden) und Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich. Außerdem ist die Bauweise von nur Doppelhaus und Hausgruppe in nur Einzel- und Doppelhaus zu ändern. Im Hinblick auf die Flachdachbebauung wird die Firstrichtung aufgehoben. In den bisherigen textlichen Festsetzungen stehen die Vorgaben unter Ziffer 8.2 (Dachform und neigung) der Flachdachbebauung entgegen. Hier ist die Zulässigkeit der Flachdachbebauung und/oder ausnahmsweise auch die Zulässigkeit einer flachgeneigten Pultdachbebauung aufzunehmen. Damit später die bauliche Einheit bzw. das Ensemble nicht durch einzelne Aufstockungen zerstört wird, soll die maximale Höhe der Attika vorgegeben sowie die Errichtung von Staffelgeschossen ausgeschlossen werden. Bisher sind im rechtskräftigen Bebauungsplan nur Stellplätze oder überdachte Stellplätze zulässig. Um einerseits Garagen an der nördlichen Grundstücksgrenze errichten zu können und anderseits städtebaulich weniger attraktive einzelne Garagen an der Erschließungsstraße auszuschließen, sind die Festsetzungen unter Ziffer 5 und 12 entsprechend zu ändern. Durch die o.g. Änderungen wird weder das bisherige Bauvolumen erhöht noch eine weitere Verdichtung der Bebauung bewirkt. Unter den o.g. Voraussetzungen kann die vereinfachte Änderung städtebaulich befürwortet werden. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt; das Beteiligungsverfahren gem. § 13 (2) BauGB der von der Planänderung betroffenen Öffentlichkeit (Grundstücksnachbarn) ist eingeleitet. (Bösche) Anlage: o Anlageplan o 2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 150, E. – Lechenich, Solarsiedlung -2-