Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
748 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
27.11.08, 06:54
Aktualisiert
21.07.14, 17:38
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Vereinfachte Änderung - M 1:500
Bebauungsplan Nr. 150 Erftstadt-Lechenich, Nord-West, Solarsiedlung
Legende:
Art der baulichen Nutzung
WA1
Allgemeines Wohngebiet
WA1
2 Wo
Baugebiet
max. 2 Wohneinheiten pro Gebäude
Maß der baulichen Nutzung
0,4
II
Grundflächenzahl
Zahl der Vollgeschosse zwingend
Bauweisen, Baulinien, Baugrenzen
o
Offene Bauweise
ED
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
Baugrenzen
Grünflächen
Öffentliche Grünfläche
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Sonstige Planzeichen
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Vereinfachten Änderung
Sonstige Darstellungen
Vorgeschlagener Grundstückszuschnitt
Planungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB):
Textliche
Festsetzungen: In Ziffer 2.2 (Höhe baulicher Anlagen) wird zwischen dem 3. und 4. Absatz folgender Absatz
eingefügt: Für die im Baugebiet WA 1 zulässige Flachdachbebauung wird die maximale
Oberkante der Attika auf 6,80 m festgesetzt.
In Ziffer 5 (Stellplätze und Garagen) wird der Absatz 3 durch folgenden Text ersetzt:
Im mit WA 1 bezeichneten Baugebiet sind Garagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche nur nördlich des festgesetzten Baufensters zulässig.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen nach § 86 Landesbauordnung NW (BauONW):
In Ziffer 8.2 (Dachform und -neigung) wird im Absatz 1 “WA 1” durch “WA 2” ersetzt.
Nach Absatz 1 wird folgender Text eingefügt: Im mit WA 1 bezeichneten Baugebiet sind nur
Flachdächer oder ausnahmsweise flachgeneigte Pultdächer zulässig.
In Ziffer 9 (Fassaden- und Dachmaterial) wird nach Absatz 2 folgender Text eingefügt:
Im mit WA 1 bezeichneten Baugebiet sind bei der Errichtung von Flachdächern und
flachgeneigten Pultdächern auch andere Dachmaterialien zulässig.
Aufgeständerte Photovoltaikanlagen oder solarthermische Anlagen dürfen die Attika nicht
überragen.
In Ziffer 12 (Stellplätze und Garagen) wird im Absatz 1 nach: “Die Errichtung von
Garagen ist...” der Halbsatz “mit Ausnahme des Baugebietes WA 1” eingefügt.
Im Absatz 3 wird die Bezeichnung WA 1 gestrichen.
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Die sonstigen textlichen und gestalterischen Festsetzungen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 150 bleiben unverändert.
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Bisherige Festsetzungen
2. Vereinfachte Änderung - BP 150
Maßstab 1:1.000
N
Zum Lehmtal
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Neue Festsetzungen
2. Vereinfachte Änderung - BP 150
Maßstab 1:1.000
N
2,80
3,00
3,00
16,00
16,00
35,50
9,00
11,80
3,00
3,00
WA1 ; II ; 0,4 ; o ; ED ; 2Wo
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