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Beschlussvorlage (2. Vereinf. Änd. Bebauungsplan Nr. 150, E. - Lechenich, Solarsiedl.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
748 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
27.11.08, 06:54
Aktualisiert
21.07.14, 17:38
Beschlussvorlage (2. Vereinf. Änd. Bebauungsplan Nr. 150, E. - Lechenich, Solarsiedl.) Beschlussvorlage (2. Vereinf. Änd. Bebauungsplan Nr. 150, E. - Lechenich, Solarsiedl.) Beschlussvorlage (2. Vereinf. Änd. Bebauungsplan Nr. 150, E. - Lechenich, Solarsiedl.)

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2. Vereinfachte Änderung - M 1:500 Bebauungsplan Nr. 150 Erftstadt-Lechenich, Nord-West, Solarsiedlung Legende: Art der baulichen Nutzung WA1 Allgemeines Wohngebiet WA1 2 Wo Baugebiet max. 2 Wohneinheiten pro Gebäude Maß der baulichen Nutzung 0,4 II Grundflächenzahl Zahl der Vollgeschosse zwingend Bauweisen, Baulinien, Baugrenzen o Offene Bauweise ED nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig Baugrenzen Grünflächen Öffentliche Grünfläche Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Vereinfachten Änderung Sonstige Darstellungen Vorgeschlagener Grundstückszuschnitt Planungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB): Textliche Festsetzungen: In Ziffer 2.2 (Höhe baulicher Anlagen) wird zwischen dem 3. und 4. Absatz folgender Absatz eingefügt: Für die im Baugebiet WA 1 zulässige Flachdachbebauung wird die maximale Oberkante der Attika auf 6,80 m festgesetzt. In Ziffer 5 (Stellplätze und Garagen) wird der Absatz 3 durch folgenden Text ersetzt: Im mit WA 1 bezeichneten Baugebiet sind Garagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche nur nördlich des festgesetzten Baufensters zulässig. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen nach § 86 Landesbauordnung NW (BauONW): In Ziffer 8.2 (Dachform und -neigung) wird im Absatz 1 “WA 1” durch “WA 2” ersetzt. Nach Absatz 1 wird folgender Text eingefügt: Im mit WA 1 bezeichneten Baugebiet sind nur Flachdächer oder ausnahmsweise flachgeneigte Pultdächer zulässig. In Ziffer 9 (Fassaden- und Dachmaterial) wird nach Absatz 2 folgender Text eingefügt: Im mit WA 1 bezeichneten Baugebiet sind bei der Errichtung von Flachdächern und flachgeneigten Pultdächern auch andere Dachmaterialien zulässig. Aufgeständerte Photovoltaikanlagen oder solarthermische Anlagen dürfen die Attika nicht überragen. In Ziffer 12 (Stellplätze und Garagen) wird im Absatz 1 nach: “Die Errichtung von Garagen ist...” der Halbsatz “mit Ausnahme des Baugebietes WA 1” eingefügt. Im Absatz 3 wird die Bezeichnung WA 1 gestrichen. Seite 1 / 3 Die sonstigen textlichen und gestalterischen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 150 bleiben unverändert. Seite 2 / 3 Bisherige Festsetzungen 2. Vereinfachte Änderung - BP 150 Maßstab 1:1.000 N Zum Lehmtal Seite 3 / 3 Neue Festsetzungen 2. Vereinfachte Änderung - BP 150 Maßstab 1:1.000 N 2,80 3,00 3,00 16,00 16,00 35,50 9,00 11,80 3,00 3,00 WA1 ; II ; 0,4 ; o ; ED ; 2Wo Zum Lehmtal