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Beschlussvorlage (Abfallwirtschaftskonzept 2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
20 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Beschlussvorlage (Abfallwirtschaftskonzept 2010) Beschlussvorlage (Abfallwirtschaftskonzept 2010) Beschlussvorlage (Abfallwirtschaftskonzept 2010)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 20 - gs (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 28.10.2008 X 04.11.2008 X David Gerhards (Verfasser/in) 74/2008 nö. S. TOP 09.10.2008 (Datum) BETREFF: Abfallwirtschaftskonzept 2010 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt, 1. dass in Anlage 1 beigefügte Abfallwirtschaftskonzept 2010, 2. dass die europaweite öffentliche Ausschreibung unter fachlicher und unternehmensunabhängiger Begleitung durch die Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH des Städte- und Gemeindebundes erfolgt und Einheitspreise für die verschiedenen Entsorgungsleistungen abgefragt werden, -1- 3. dass ab dem 01.01.2010 ein noch näher zu bestimmender Anteil der Gesamtkosten als Grundgebühr für jede vorgehaltenen Restmülltonne in der Abfallgebührensatzung eingeführt wird, das Mindestvolumen auf 10 l pro Person bei Nutzung mindestens einer Biotonne bzw. anerkannter Eigenkompostierung in der Abfallentsorgungssatzung festgelegt wird (als Voraussetzungen für die Einführung der 40 l-Restmüll-Tonne mit 14-täglicher Leerung) und die Einführung der 40 l-Restmüll-Tonne mit 14-täglicher Leerung, 4. dass ab dem 01.01.2010 die wöchentliche Sammlung für die Restabfallbehälter auf die Großbehälter ab 770 l beschränkt wird, 5. dass zu Beginn der neuen Vertragslaufzeit durch das zukünftige Entsorgungsunternehmen ein Chipsystem zur Gefäßbestands- und Leerungskontrolle eingeführt wird, 6. dass ab dem 01.01.2010 für die dritte und jede weitere Inanspruchnahme im Kalenderjahr bezüglich der Holsysteme Grünschnitt-, Sperrmüll- und Haushaltsgroßgeräteabfuhr eine Zusatzgebühr eingeführt wird und 7. dass ab dem 01.01.2010 keine neuen Abfallentsorgungsgemeinschaften mehr zugelassen werden. ERLÄUTERUNGEN: Der Entwurf des anliegenden Abfallwirtschaftskonzeptes 2010 (AWK) ist vom Rat in seiner Sitzung am 29.04.2008 zur Kenntnis genommen worden. Die Fraktionen hatten Gelegenheit, bis Ende September 2008 eigene Vorschläge zur Fortführung der Abfallwirtschaft in die politische Willensbildung einzubringen. Da keine Vorschläge der Fraktionen eingegangen sind, geht die Verwaltung davon aus, dass der Entwurf des AWK allgemeine Zustimmung gefunden hat. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich den Entwurf noch einmal geringfügig redaktionell überarbeitet und insbesondere den o. g. Ratsbeschluss eingearbeitet. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 30.04.08 einige Fragen gestellt (s. Anlage 2), die jedoch aufgrund der Vielzahl der Variablen nicht im Einzelnen beantwortet werden können. Um die Wirkung einer Einführung der 40 l-Tonne mit und ohne Grundgebühr nach derzeitigen Kosten und Variablen zu veranschaulichen, hat die Verwaltung mehrere Varianten unter Verknüpfung mit der bereits vorgelegten Abfallgebührenkalkulation 2009 erstellt, die in den Anlagen 3.1 - 3.5 beigefügt sind. Zu allen Varianten ist anzumerken, dass die berechnete Einführung der 40-l-Tonne mit der Annahme von 3.000 Ummeldungen von der 60 l 14täglichen Tonne zu einer weiteren Reduzierung des Gesamtlitervolumens um rund 2,3% führt. Dies geschieht trotz Zugrundelegung der vorgeschlagenen Steigerung des Mindestvolumens auf 10 l pro Person, weil hierdurch keine steigernde Auswirkung auf das Gesamtlitervolumen angenommen werden kann, denn gleichzeitig überschreiten immer noch Haushalte und auch Gewerbebetriebe das Mindestvolumen. Diese können kleinere Müllgefäße bestellen und werden dies, wie in den vergangenen Jahren, auch weiterhin in einer spürbaren Anzahl tun, um Gebühren zu sparen. Insofern wird eine Erhöhung von 7,5 auf 10 l Mindestvolumen allenfalls zukünftige Schrumpfungen des Gesamtlitervolumens abmildern. Die durchschnittliche Überschreitung des Mindestvolumens wird deutlich, wenn man das Gesamtlitervolumen von rund 65.500.000 l durch 52 Wochen und rund 53.600 Einwohner teilt und als Ergebnis rund 23,5 l pro Einwohner und Woche vorhandenes Restabfallvolumen erhält. Auch nach -2- Abzug von rund 10 %-Gewerbeanteil liegt das vorhandene Litervolumen im Durchschnitt deutlich über dem absoluten Mindestgesamtvolumen. Zur Anlage 3.1: Es wird deutlich, dass eine Einführung der 40 l-Tonne ohne Grundgebühr zu einer alleinigen Gebührensteigerung für die Nutzer der übrigen Gefäßgrößen führen würde. Die derzeitige zulässige, allerdings vielfach nicht verursachungsgerechte, Kostenverteilung, würde noch verschärft. Zur Anlage 3.2: Die Zuordnung der derzeitigen Sammlungskosten als Grundgebühr ist kein geeigneter Maßstab. Problematisch ist, dass die Verwertungskosten mit dem größten Fixkostenanteil nicht in einer solchen Grundgebühr enthalten sein würden. Daher wird diese Lösung nicht empfohlen, verdeutlicht allerdings, dass allein die direkte Sammlungsentgelt-Zuordnung zu einer Entlastung der größeren Gefäße führen würde, denn die Sammlungskosten steigen nicht proportional zum bereitgestellten Gefäß-Volumen an. Zu den Anlagen 3.3 - 3.5: Je größer der Gesamtkosten-Prozentsatz für die Grundgebühr ausfällt, desto günstiger werden die größeren Gefäße. Ab 20 % Grundgebühr wird die 40 l-Tonne teurer, als die heute kleinste 60 lTonne. Dies bestätigt auch, dass bei einem Fixkosten-Anteil von weit über 50 % derzeit Leistungen für die Besitzer der kleineren Abfallgefäße von den Nutzern der größeren Gefäße mit finanziert werden. Aufgrund des hohen Fixkosten-Anteils schlägt daher die Verwaltung vor, eine Grundgebühr auf der Basis einer prozentualen Zuordnung der Gesamtkosten einzuführen. Die Höhe der Grundgebühr kann auf bis zu 30 % der Gesamtkosten gewählt werden, ohne dass aufgrund des auf jeden Fall höheren Fixkostenanteiles eine ausführliche Begründung gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln im Fall einer Klage erforderlich wäre. Die Verwaltung wird nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses einen Vorschlag zur Grundgebühr unterbreiten, der die voraussichtliche Sammlungskosten-Reduzierung nutzen wird, um einen größeren Gebührensprung für die Nutzer der kleineren Gefäße zu vermeiden. Denkbar wäre auch, die Grundgebühr über mehrere Jahre jährlich um einen Prozentsatz anzuheben, bis 30% erreicht sind (Beispielsweise: 2010=10%, 2011=15%,2012=20%... oder 2010: 15% und jeweils im nächsten Jahr 5% höherer Grundgebühr-Anteil). Insgesamt ist festzuhalten, dass niemand bisher und zukünftig für Luft in seiner Tonne Gebühren bezahlt(e), sondern für die Inanspruchnahme eines Abfallentsorgungssystems mit vielfältigen Leistungen und einer Kostenstruktur, die aufgrund der kostenintensiven Verwertungs- und Beseitigungsanlagen (mit zum allgemeinen Nutzen hohen Umweltstandards) sowie der sonstigen Personal- und Sachkosten zum größeren Teil unabhängig von den tatsächlich gesammelten Abfallmengen ist. Ein Anreiz zur Abfallvermeidung bleibt auch bei Einführung der Grundgebühr bestehen, auch wenn er aufgrund der größeren Gebührengerechtigkeit zukünftig nicht mehr ganz so groß ausfällt, wie bisher. -3-