Daten
Kommune
Pulheim
Größe
361 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
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Anlage 1
Abfallwirtschaftskonzept 2010
der Stadt Pulheim
Inhaltsverzeichnis
Seite/n
A. Rechtsgrundlagen
3
B. Aufgaben der Stadt Pulheim
3
C. Derzeitige Organisation und Durchführung
4
D. Finanzierung
4
E. Derzeitiges Angebot
4- 8
F. Veränderungen im lfd. Vertragszeitraum
9 - 16
G. Probleme und Lösungen
16 - 21
H. Ausschreibungsinhalt
22
I.
Vertragsdauer
22
J. Fazit und Ausblick
22
Pulheim, im Oktober 2008
Amt für Stadtfinanzen
Abfallwirtschaft
David Gerhards
2
A. Rechtsgrundlagen
Die städtischen Abfallentsorgungsleistungen werden auf der Grundlage der folgenden
Rechtsvorschriften erbracht:
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Verpackungsverordnung (VerpVO)
Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkatalogs
Gewerbeabfallverordnung
Elektro- und Eletronik-Altgerätegesetz
Landesabfallgesetz
Kommunalabgabengesetz (KAG, Gebühren)
Gemeindeordnung
Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Erft-Kreis
Abfallgebührensatzung des Rhein-Erft-Kreis
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Pulheim
Abfallgebührensatzung der Stadt Pulheim
Rechtsprechung der verschiedenen Gerichtsinstanzen
B. Aufgaben der Stadt Pulheim
Die Stadt Pulheim ist gemäß der o. g. abfallrechtlichen Bestimmungen von Bund und
Land sowie der o. g. Satzungen des Rhein-Erft-Kreises und der eigenen Abfallentsorgungssatzung verpflichtet, die Abfälle der Privathaushalte und die hausmüllähnlichen Abfälle der Gewerbebetriebe und wilden Müll einzusammeln, zu befördern und dem Rhein-Erft-Kreis zur Verwertung und zur Beseitigung zu überlassen.
Darüber hinaus hat sie die Aufgaben der Schadstoffentsorgung und der Papierverwertung vom Rhein-Erft-Kreis übertragen bekommen. Weiterhin ist eine Beratung der
privaten Haushalte über die Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen durchzuführen.
Mit dem Dualen System Deutschland (DSD) wurde die Gestellung und
Unterhaltung von Containerstandorten und die Abfallberatung für die privaten Systembetreiber gemäß § 6 Absatz 3 der VerpVO vereinbart.
3
C. Durchführung
Im Dezernat III und dem Amt für Stadtfinanzen werden satzungsrechtliche, gebührenrechtliche, vertragliche und organisatorische Fragestellungen zur Abfallwirtschaft bearbeitet. Die Sammlungs-, Verwertungs- und Beratungsleistungen sind bis zum
31.10.2009 an die
GmbH vergeben.
Der Vertrag kann zum 31.10.2009 bzw. 31.12.2009 beendet werden.
D. Finanzierung
Die Abfallentsorgungsleistungen werden zu fast 100 % über die gemäß dem Kommunalabgabengesetz zu erhebenden Benutzungsgebühren finanziert. Geringe Einnahmen ergeben sich aus Papiererlösen und einen kleinen Sonderbeitrag leisten die
Systembetreiber gemäß VerpVO zur Unterhaltung der Containerstandorte für die
Glas- und Papiersammlung.
E. Derzeitiges Angebot
(Quellen: Städtische Satzungen, Abfallstatistik 2007, Abfallkalender und Gebührenkalkulation 2008)
1. Restmüll
Die grauen Abfallgefäße (60, 80, 120, 240, 770 und 1.100 l) werden wahlweise
14-täglich (60, 80 und 120 l) bzw. wöchentlich (alle) geleert. Die vier kleinsten
Tonnengrößen werden von über 81 % der Anschlusspflichtigen genutzt.
Es besteht eine Mindestvolumenregelung für private Haushalte (7,5 l / 15 l) und
Gewerbebetriebe (Einwohnergleichwerte = EGW). Das Tonnenvolumen ist der
Hauptkostenträger und Grundlage für die lineare Gebührenbemessung.
Der Kostenanteil beträgt 53,74 %.
4
2. Bioabfälle
Die Bioabfälle werden 41-mal pro Jahr mittels brauner 120 l- und 240 l-Tonnen
getrennt gesammelt. Noch vorhandene 80 l-Tonnen können weiter genutzt werden. Zudem werden die Weihnachtsbäume sowie an weiteren neun Terminen
Grünschnitt (letzterer auf telefonische Anforderung) abgeholt. Die Nutzungen der
Biotonnen-Normalausstattung und der Weihnachtsbaum- und Grünschnittabfuhr
sind nicht mit Zusatzgebühren verbunden, sondern werden über die grauen Gefäße finanziert.
Es besteht alternativ die Möglichkeit, bei Besitz eines ausreichend großen
Grundstücks Eigenkompostierung zu betreiben und einen Gebührenabschlag dafür zu erhalten.
Der Kostenanteil beträgt 26,15 %.
3. Schadstoffe
Die schadstoffhaltigen Abfälle werden mit dem Schadstoffmobil monatlich nach
Stadtteilen getrennt gesammelt und entsorgt. Die Finanzierung erfolgt über die
Gebühren für die grauen Gefäße.
Der Kostenanteil beträgt 6,01 %.
4. Sperrmüll
Der Sperrmüll wird auf telefonische Bestellung am Grundstück abgeholt. Es gibt
keine Mengen- und Häufigkeitsbegrenzung. Die Kosten werden über die Gebühren für die grauen Gefäße finanziert.
Der Kostenanteil beträgt 4,24 %.
5
5. Papierabfälle
Das Altpapier wird monatlich getrennt gesammelt. Dafür stehen auf freiwilliger
Basis blaue 120 l-, 240 l- und 1.100 l- Gefäße für die Sammlung an den angeschlossenen Grundstücken zur Verfügung. Die Nutzung einer Papiertonne und
der Altpapiercontainer ist ohne Zusatzgebühren möglich, weil die Finanzierung
der Normalausstattung über die grauen Gefäße erfolgt. Für Zusatzgefäße über
die Normalausstattung hinaus werden Zusatzgebühren erhoben.
Zudem gibt es an rund 60 Standorten im Stadtgebiet Groß-Sammelcontainer (3,5
cbm), die dreimal wöchentlich geleert werden.
Der Kostenanteil fällt wegen der derzeitig aus der Altpapierverwertung erzielbaren Erlöse mit 3,57 % relativ gering aus.
6. Straßenpapierkörbe und Hundetoiletten / Containerstandorte / Wilder Müll
Insgesamt stehen über 680 Straßenpapierkörbe und 15 Hundetoiletten zur Verfügung. Diese werden vom Bauhof unterhalten und regelmäßig geleert. Der Bauhof pflegt die 60 Containerstandorte, an denen neben den Papier- auch die Altglascontainer bereitstehen und beseitigt zudem die wilden Müllablagerungen.
Diese Leistungen werden - bis auf die Altglassammlung mit DSD-Finanzierung ebenfalls überwiegend aus den Gebühren für die grauen Gefäße finanziert.
Die Kostenanteile betragen 2,51 % (Papierkörbe und Hundetoiletten), 0,92 %
(Containerstandorte) und 0,47 % (Wilder Müll)
7. Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Elektrogroßgeräte werden auf telef. Bestellung am Grundstück abgeholt. Für die
Elektro- und Elektronikkleingeräte besteht die Verpflichtung, diese an den mobilen Sammlungsstellen, die monatlich gemeinsam mit dem Schadstoffmobil in den
Stadtteilen eingerichtet werden, abzugeben. Die Finanzierung erfolgt über die
Gebühren der grauen Gefäße.
Der Kostenanteil für die Kleingeräte beträgt 0,66 %.
6
8. Samstagsannahme von Renovierungsabfällen
Gegen gesonderte Gebühr besteht 39-mal im Jahr die Möglichkeit, in den Stadtteilen Brauweiler, Pulheim und Stommeln samstags zugelassene Abfälle, in der
Regel Renovierungsabfälle, an mobilen Sammelgroßcontainern abzugeben.
Die Finanzierung erfolgt zum größeren Teil über die Sondergebühren, zum kleineren Teil über die Gebühren für die grauen Gefäße.
Der Kostenanteil beläuft sich nach Abzug der Einnahmen aus Sondergebühren
auf 0,33 %.
9. Müllsäcke
Es besteht die Möglichkeit, gegen gesonderte und kostendeckende Gebühr für
gelegentlich anfallende etwas größere Abfallmengen Müllsäcke zu erwerben, die
anlässlich der Abfuhr der grauen Gefäße mit eingesammelt werden.
Derzeitig sind die Müllsäcke an folgenden Verkaufsstellen erhältlich:
Brauweiler
Haushaltswaren Mehlhorn
Bernhardstraße 84
Geyen
Kiosk Kemmerling
Sintherner Straße 37
Pulheim
PAZ
Rewe Limbach
Rewe Rusche
Schreibwaren Gaspar
Alte Kölner Str. 46
Orrer Straße 25
Anemonenweg 2
Auf dem Driesch 12
Sinnersdorf
Edeka-Markt Mahr
Dorfplatz
Stommeln
Süße Ecke
Rewe-Markt Wingbermühle
Hauptstraße 87
Hauptstraße 81
7
10. Abfallberatung
Die Abfallberatung wird montags - freitags von 8:00 - 12:00 Uhr,
montags - mittwochs von 13:00 - 16:30 Uhr und donnerstags von
13:00 - 18:00 Uhr im Pulheimer Abfallberatungszentrum (PAZ), Alte
Kölner Str. 46 telefonisch (02238 - 83 97 14) und persönlich durchgeführt.
Die Gefäßverwaltung wird vom PAZ wahrgenommen. Das PAZ ist auch per Post,
Fax (02238 / 83 97 13) und Email (abfallberatung@paz-pulheim.de) erreichbar.
Im Internet werden vom Amt für Stadtfinanzen in Zusammenarbeit mit dem PAZ
Antragsformulare für Tonnentausch, Eigenkompostierung und Anschlussgemeinschaften sowie der Abfallkalender und eine Übersicht der Abfallgebühren bereitgestellt.
Es werden notwendige Überprüfungen vor Ort bezüglich Tonnenausstattungen und Eigenkompostierung vom PAZ - und
gelegentlich auch vom Amt für Stadtfinanzen - durchgeführt.
Die Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Erstellung des Abfallkalenders wird gewährleistet.
Das PAZ nimmt am Stadtfest mit einem Infostand teil und bietet Info-Material für
Bürgerinnen und Bürger, Schulen und Kindertagesstätten an.
Die Finanzierung erfolgt über die Entgelte für die grauen Gefäße. Zusätzlich werden die Beratungsleistungen auch für das DSD erbracht. Finanziert werden diese
außerhalb des Gebührenhaushaltes über entsprechende Einnahmen vom DSD.
Im PAZ können Flaschenkorken aus Naturmaterial und CD’s und DVD’s abgegeben werden.
11. Abstimmung mit dem DSD / Erklärungen an und von Systembetreiber(n)
Diese Leistungen erfolgen aufgrund der VerpVO überwiegend vom
Amt für Stadtfinanzen. Es werden Vereinbarungen mit dem DSD
getroffen und Erklärungen an und von Systembetreiber(n) abgegeben.
Die Abfuhrtermine werden abgestimmt und vom PAZ im Abfallkalender berücksichtigt.
8
F. Veränderungen im Vertragszeitraum seit dem 01.01.1992
Seit Vertragsbeginn am 01.01.1992 haben sich die Rahmenbedingen und Leistungen
wie nachfolgend dargestellt verändert:
1992
1.
2.
3.
Einführung der grauen 50 l-Tonne mit 14-täglicher Leerung.
Einführung der blauen 120 / 240 l-Tonnen.
Gründung des Dualen Systems Deutschland.
1993
4.
Einführung
5.
6.
7.
Aufnahme von Containerstandorten in Bebauungspläne.
Einführung der gelben Gefäße mit monatlicher Sammlung.
Einführung der Depotcontainer für Altglas und -papier.
der blauen 1.100 l-Sammelbehälter.
1994
8.
Die Altpapier- und Schadstoffverwertung wird vom Kreis auf die Stadt am
03.08.1994 übertragen.
1995
9.
Telefonische Terminvereinbarungen für die Holsysteme Elektrogroßgeräte-,
Sperrmüll- und Grünschnittabfuhr.
10. Einführung des Abfallkalenders mit allen Stadtteilterminen in der Monatsübersicht.
1996
11. Ab Juli wird die Biotonne eingeführt.
1998
12. Befestigung, Umzäunung und Begrünung von Containerstandorten.
13. Reinigung und Überwachung der Containerstandorte durch den Bauhof.
14. Mehrwertsteuererhöhung von 15 % auf 16 % zum 01.04.1998.
9
1999
15. Einführung des Eigenkompostiererabschlages.
16. Das PAZ wird zum 01.04.1999 gegründet.
2001
17. Die grauen räderlosen Kleingefäße aus Metall werden zur Gesundheitserhaltung
der Mitarbeiter zum 01.01.2001 abgeschafft (35 l / 50 l).
18. Bestands-Überprüfung der grauen Gefäße.
19. Einführung der 60 l-Tonne grau mit wöchentlicher Leerung.
20. Die Biotonnen werden
41- statt 39-mal pro Jahr geleert.
21. Die Sammlung der Elektrokleingeräte erfolgt über die gelben Gefäße.
22. Einführung der Samstagsannahme für Renovierungsabfälle /
Bauschutt.
2002
23. Durch Unternehmensveräußerung wechselt das beauftragte Entsorgungsunternehmen von der
AG am 29.07.2002 zur
GmbH.
2003
24. Einführung des Positivkataloges der zugelassenen Abfälle als Satzungsanlage.
25. Die Gewerbeabfallverordnung verpflichtet die Gewerbebetriebe, sich für den zu
beseitigenden Restmüll an der öffentlichen Abfallentsorgung anzuschließen bzw.
angeschlossen zu bleiben.
26. Es wird ein Mindestvolumen bezüglich der grauen Gefäße für privat und / oder
gewerblich genutzte Grundstücke eingeführt.
2005
27.
28.
29.
30.
Vereinbarung der 14-täglichen Sammlung der „gelben“ Abfälle mit dem DSD.
Die Sammlung der Elektrokleingeräte erfolgt neben dem Schadstoffmobil.
Ausschreibung und Vergabe von Leistungen durch das DSD.
Durch Unternehmensveräußerung wechselt das beauftragte Entsorgungsunternehmen von der RWE Umwelt GmbH am 21.03.2005 zu
Subunternehmer
.
10
mit dem
31. Die Kreisdeponie wird Mitte 2005 geschlossen.
Seitdem werden rund 40 % des Restmülls thermisch in
den Müllverbrennungsanlagen Köln und Weilerswist
beseitigt.
Das neue Kreisabfallkonzept bevorzugt Verwertung vor Verbrennung..
32. Der Markteintritt weiterer Systembetreiber gemäß der Verpackungsverordnung
beginnt ab Mai 2005 mit der 1. Abstimmungserklärung an / von Interseroh. Sieben Systembetreiber sind bisher gefolgt:
2006
33. Die Elektrokleingerätesammlung wird per Gesetz auf die
Kommunen übertragen. Mit dem gleichen Gesetz werden die
Hersteller ab dem 24.03.2006 zur Verwertung und Beseitigung
verpflichtet.
34. Festlegung der Normalausstattung mit blauen Gefäßen.
2007
35. Abschaffung der Quersubventionierung der Bioabfallverwertung durch den Kreis.
36. Festlegung der Normalausstattung mit braunen Gefäßen.
37. Mehrwertsteuererhöhung von 16 % auf 19 % zum 01.01.2007.
38. CD- / DVD-Sammlung ab November im PAZ.
11
1992 / 1996 / 1999 - 2008
39. Folgende Veränderungen bei den Sammelbehältern sind festzustellen:
Graue Gefäße
1992
16.115
2008
17.964
Blaue Gefäße
1992
4.688
2008
10.648
Braune Gefäße
1996
3.850
2008
13.152
Entwicklung
11,47 %
1.849
Entwicklung
127,13 %
5.960
Entwicklung
241,61 %
9.302
Gelbe Gefäße
1996
700
2008
11.390
Gesamt
1992
20.803
2008
53.154
Entwicklung
1.527,14 %
10.690
Entwicklung
155,51 %
32.351
40. Verkleinerung des Hauptkostenträgers, dem Volumenliter der grauen Gefäße:
Restabfallvolumen
1992
112.806.438 l
2008
67.502.890 l
Entwicklung
- 40,16 %
- 45.303.548 l
41. Entwicklung der Einwohnerzahlen:
Einwohnerzahlen
1992
50.122
2008
53.600
42. Reduzierung der Eigenkompostierer:
Eigenkompostierer
1999
1.787
2008
1.200
Entwicklung
- 32,85 %
- 587
12
Entwicklung
6,94 %
3.478
13
Jahr
Hausmüll
Sperrmüll
GrünabSumme
Biotonne
Elektro
fälle
Bio
1992
284,69
57,96
15,29
15,29
1,52
1993
260,36
59,76
20,17
20,17
4,99
1996
244,03
79,41
31,60
18,20
49,80
2007
183,12
35,99
21,06
142,54
163,60
DSD
Davon
Sondergetrennt
Gesamt
gesammüll
melt
Papier
Glas
61,45
29,40
1,59
451,90
167,21
14,17
58,91
31,68
1,52
451,56
191,20
4,25
25,62
69,86
29,09
1,65
503,71
259,68
4,95
26,59
100,27
26,24
1,72
542,48
359,36
-10,7%
8,2%
20,0%
114,9%
Entwicklung 1992 - 2007
-35,7%
-37,9%
37,7%
970,0% 225,7%
63,2%
Entwicklung 1993 - 2007
Trends
87,6%
Entwicklung 1996 - 2007
683,2%
43. Folgende Veränderungen der Sammelmengen sind eingetreten:
Abfallmengen in Kg / Einwohner 1992 / 1993 / 1996 - 2007
Entwicklung der Abfallentsorgungsgebühren 1999 - 2008
Graue
Abfallgefäße
DurchJahres- schnittliLitervolumen che Grö- gebühr
ße in l
1999
4.220.435 € 1.940.567 € 107,83 €
51,13 €
8.180
7.670
16.785 76.858.582
88,06
0,05496 €
2008
5.683.877 € 2.547.855 € 148,75 € 102,92 €
10.430
12.820
17.930 68.091.400
73,03
0,08319 €
27,51%
67,14%
6,82%
-17,06%
51,37%
82,43
0,07598 €
-6,39%
38,26%
Veränderung
34,68%
31,29%
37,95%
101,29%
-11,41%
Vergleich mit 1999, wenn das Jahresvolumen grau unverändert geblieben wäre
2008
14
Veränderung
5.839.794 € 2.547.855 €
38,37%
31,29%
10.430
12.820
17.930 76.858.582
27,51%
67,14%
6,82%
0,00%
Vergleich mit 1999, wenn das Jahresvolumen grau proportional zum Tonnenzuwachs grau gestiegen wäre
2008
Veränderung
5.933.035 € 2.547.855 €
40,58%
31,29%
10.430
12.820
17.930 82.101.542
88,06
0,07226 €
27,51%
67,14%
6,82%
0,00%
31,49%
6,82%
Vergleich mit 1999, wenn das Jahresvolumen grau proportional zum Tonnenzuwachs grau gestiegen wäre und die Leistungen und Kosten braun / blau nur proportional zu grau angestiegen wären
2008
Veränderung
Kosten 2008
5.363.724 € 2.547.855 €
27,09%
31,29%
8.738
8.193
17.930 82.101.542
88,06
0,06533 €
6,82%
6,82%
6,82%
0,00%
18,88%
202.900 € 1.486.274 €
6,82%
Entgelterhöhungen von
1999 - 2008
17,01%
1999 - 2008
Kosten
Braune
Abfallgfäße
44. Gebührenentwicklung im 10-Jahreszeitraum von 1999 - 2008:
Jahr
KreisDavon
KreisBlaue
gebühr
Kreisgebühr
AbfallBio/Grüngebühren Restmüll
gefäße
schnitt
2008
45. Kostenstellen und deren Anteile in der Gebührenkalkulation 2008:
Rhein-ErftUnternehmer
Stadt
Kreis
Verwertung / Beseitigung 3.284.836 €
Sammlung / Beratung
2.283.010 €
Personal / Sachkosten
109.125 €
Container / Wilder Müll /
215.253 €
Papierkörbe
Eigenkompostiererabschlag
27.612 €
Unterdeckung 2005
Unterdeckung 2006
Summen 3.284.836 € 2.283.010 €
351.990 €
Anteile
54,23%
37,69%
5,81%
Vorjahre
71.759 €
65.869 €
137.628 €
2,27%
Aus vorstehenden Tabellen und Entwicklungen ist zu erkennen, dass Hauptgründe
für die Gebührensteigerung von 51,37 % seit 1999
1.
2.
3.
4.
5.
der Anstieg der Entsorgungsgebühren des Rhein-Erft-Kreises um 37,95 % für
den Restmüll und um 101,29 % für die Bioabfallverwertung aufgrund Beendigung der Deponierung im Jahr 2005 und Wegfall der Quersubventionierung
der Bioabfallverwertung,
das erheblich gesunkene Gesamtlitervolumen, also die Reduzierung des Kostenträgers um rund 11,4 %,
die Leistungs- und Kostenzuwächse bei der Restmüll- und Bioabfallsammlung und Papierentsorgung auch aufgrund des Bevölkerungszuwachses (Mehr Gefäße und größere Mengen bei Bioabfall und Papier),
die Entgelterhöhungen aufgrund der Lohngleitklausel von 17,01 %,
und die Mehrwertsteuererhöhung um drei Prozentpunkte zum 01.01.2007.
sind.
Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar, denn die oben genannten verschiedenen Prozentsätze bezüglich der Entwicklung seit 1999
führten aufgrund der ebenfalls unterschiedlichen Kostenanteile, die
sich über 10 Jahre zudem verändert haben, zu unterschiedlichen
Auswirkungen. Eine seriöse Gewichtung ist aufgrund der jährlichen
Veränderungen der vielen Variablen (s. u.) schwierig herauszufinden.
Daher gilt die allgemeine Aussage:
Ohne die oben aufgeführten fünf Faktoren wären die Gebühren wesentlich geringer angestiegen.
15
Hauptvariablen in der Gebührenkalkulation 2008:
Verwertungsmengen der Abfallfraktionen
Tonnengrößen und jeweilige Anzahl grau, braun und blau
Erlösarten
Ausgleich von Über- / Unterdeckungen aus Vorjahren
Kosten Bauhof
Eigenkompostierer
7 Variablen
15 Variablen
4 Variablen
2 Variablen
1 Variable
1 Variable_
30 Variablen
G. Probleme und Lösungen
Aufgrund der vorstehenden Entwicklungen und der damaligen Ausschreibung, in welcher die nachfolgenden Veränderungen nur zu einem kleinen Teil vorhergesehen und
berücksichtigt werden konnten, haben sich folgende Problemstellungen und deren
Lösungen aus Sicht der Verwaltung ergeben:
1.
Preisentwicklung und Neuvergabe der Leistungen ab dem 01.11.2009 bzw.
01.01.2010
Durch die geplante Neuvergabe werden die Preise im Wettbewerb
neu gebildet und voraussichtlich zu einer Verringerung der
Abfallgebühren führen.
Diese Erwartung wird durch die Ergebnisse von kürzlich durchgeführten Ausschreibungen anderer Kommunen - auch im Rhein-Erft-Kreis (z. B. Kerpen und
Wesseling) - gestützt.
Die Ausschreibungsresultate zeigen, dass der Wettbewerb im Bereich der Abfallwirtschaft besser funktioniert als früher. Durch die europaweite Wettbewerbspolitik werden seit Jahren konsequent Kartelle bekämpft und dies führt zu günstigeren Preisen.
16
Dagegen ist eine interkommunale Zusammenarbeit zur Zeit nicht zu realisieren,
da die umliegenden Kommunen bereits vertraglich gebunden sind.
Die theoretische Überlegung, ob die Stadt Pulheim erstmals die Abfallsammelleistungen selbst ausführen soll, stellt sich aufgrund folgender Aspekte, die in einem Fachseminar von den Vertretern der Städte Bergkamen und Fröndenberg
und dem Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung aus dem Raum Aachen
vorgetragen wurden:
1. Der TVöD böte wirtschaftlich Möglichkeiten, eigenes Personal für diese Aufgaben zu beschäftigen.
2. Die Sammelfahrzeuge könnten gekauft oder geleast werden.
3. Die Mehrwertsteuer in Höhe von z. Zt. 19 % entfiele auf den Personalkostenanteil.
4. Die Verwertungsleistungen für Schadstoffe und Altpapier könnten vergeben
werden.
5. Mit der Beauftragung eines Entsorgungsunternehmens könnten Subunternehmerleistungen nicht verhindert werden. Zudem sei nicht sicher, welche
Unternehmen im Laufe des Vertragszeitraumes die Vertragsleistungen übernehmen. Insbesondere Subunternehmerleistungen seien kritisch zu bewerten.
6. Von der Stadt gezahlte Löhne führten in der Regel zu einer unmittelbaren
Nachfrage im Ort bzw. in der Region.
Die theoretische Überlegung, ob die Stadt die Müllabfuhr selbst übernehmen sollte, ist jedoch risikobehaftet, da die Frage schwierig zu klären ist, ob es über den
achtjährigen Zeitraum der Vertragslaufzeit wirtschaftlicher wäre, Eigenleistung zu
erbringen oder ein Unternehmen zu beauftragen. Durch eine Vergabe der Leistungen blieben die eigenen Overhead-Kosten jedenfalls auf dem bewährt niedrigen Niveau. Insoweit rät die Verwaltung von einer gutachterlichen Stellungnahme
ab.
Der Rat hat am 29.04.2008 beschlossen, keine Kommunalisierung der Abfallentsorgung vorzunehmen, sondern die Leistungen auszuschreiben. Die Ausschreibung und deren Vorbereitung und Auswertung wird durch die Kommunal- und
Abwasserberatung NRW GmbH des Städte- und Gemeindebundes fachlich und
unternehmensunabhängig begleitet werden.
2.
Einheitspreise und Differenzierungsvorteil
Die Preisfindung soll durch die Neuvergabe differenzierter als bisher erfolgen.
Durch die bisherige Einkalkulation vieler Leistungsbestandteile in das Unternehmerentgelt für die grauen Gefäße - dies sind Grünschnittabfuhr, Sperrmüllentsorgung, Schadstoffentsorgung, die Abfallberatung und die Elektrogroßgerätesammlung sowie der Transport der Gefäße bei An-, Um-, und Abmeldungen - ist es
derzeit nicht möglich, die Kosten den einzelnen Kostenstellen genau zuzuordnen.
Als die damalige Ausschreibung durchgeführt wurde, konnten
die o. a. Entwicklungen nicht alle vorhergesehen werden und
daher wurden die Sonderleistungen mit damals relativ geringem
Zusatzaufwand in die Entgelte der grauen Gefäße eingerechnet.
17
Vorteil einer differenzierteren Preisfindung ist, dass Sondergebühren für überdurchschnittliche Inanspruchnahmen von Teilleistungen genauer kalkuliert werden können.
Beispielsweise ist es notwendig, den Preis für eine Tonnenveränderung zu wissen, also Bestellung einer Tonne oder Veränderung einer Tonnengröße, um einen entsprechenden Gebührensatz kalkulieren zu können.
Es ist ebenso denkbar, ähnlich wie bei den blauen und braunen Tonnen eine
Grundleistung einer zweimal jährlichen Grünschnittabfuhr und Sperrmüllsammlung als mit der Tonnengebühr abgegolten zu kalkulieren und für zusätzliche Abfuhren Sondergebühren einzuführen (s. auch unten Nr. 8.).
Es soll die Option offen bleiben diese Leistungen, die bisher aufgrund der Einheitspreislösung von allen Bürgerinnen und Bürgern mitbezahlt wurden, zukünftig
gesondert mit kostendeckenden Gebühren belegen zu können. Dann würden nur
die Bürgerinnen und Bürger für die überdurchschnittliche Nutzung dieser Leistungen verursachungsgerecht bezahlen, die diese entsprechend in Anspruch
nehmen.
3.
Entsorgungskosten Bioabfall
Ein stetig wachsender Anteil an den Gesamtkosten entfällt auf die Bioabfallsammlung und -entsorgung. Der Rhein-Erft-Kreis strebt an, die Verwertungskosten durch Neuvergabe der Leistungen ab dem 01.01.2011 zu reduzieren.
4.
Grundgebühr und 40 l-Tonne
Seit Jahren wird von Teilen des Stadtrates die Einführung noch kleinerer grauer
Abfallgefäße gefordert. Das angeführte Hauptargument ist, dass kleinere Haushalte weniger Müll produzieren und mit den Gebühren für das heutige Tonnenangebot benachteiligt würden.
Diese Argumentation vernachlässigt, dass die öffentliche Abfallentsorgung mit
einem erheblichen Fixkostenanteil (s. o. F Nr. 45, Seite 15) belastet ist und zudem geringen Restmüllmengen erheblich größere Müllmengen anderer Abfallfraktionen entgegenstehen können.
Der derzeitige - rechtlich zulässige - Litermaßstab führt systembedingt dazu,
dass die Nutzer der kleinen Abfallbehälter die von ihnen verursachten Kosten nur
zu einem Teil tragen.
Durch die Einführung einer Grundgebühr kann eine angemessene
Gebührenregelung für die Nutzer der kleinen Tonnen erzielt werden. Dazu sollte der absehbare Erfolg der Neuvergabe in Form
niedrigerer Preise und Kosten entsprechend eingesetzt werden.
Zudem kann auf diese Weise die Einführung einer 40 l-Tonne
ermöglicht werden, ohne die Diskrepanz zwischen im Einzelfall verursachten
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Kosten und der Gebührenzahlung zu erhöhen. Eine langjährige - auch politische
- Differenz kann auf diese Weise beigelegt werden.
Ungeachtet dieser Überlegungen bleibt die größere Kippanfälligkeit von Abfallgefäßen mit Einsätzen bzw. höherem Boden und Schwerpunkt bestehen. Bei Verwendung solcher Tonnen erhöht sich die Gefahr, dass Bürgersteige und Straßen
durch Abfälle aus umgefallenen Tonnen verschmutzt werden. Insofern sollten
Gefäße mit niedrigem Schwerpunkt bevorzugt werden.
5.
Entsorgungsgemeinschaften
Es bestehen derzeit rund 60 Entsorgungsgemeinschaften von Eigentümern unmittelbar aneinander grenzender Grundstücke, welche die Abfallgefäße gemeinsam nutzen. Diese Entsorgungsgemeinschaften ersparen zwar TonnenSammlungskosten, beteiligen sich allerdings mit einem zu geringen Anteil an den
Verwertungskosten und den Sammlungskosten für die Abfallfraktionen, die nicht
über die Tonnen gesammelt werden. Insofern ist es folgerichtig, neuen Entsorgungsgemeinschaften mit Einführung einer Grundgebühr durch Änderung der
Abfallentsorgungssatzung die Genehmigungsgrundlage zu entziehen.
6.
Mindestvolumen für die grauen Gefäße
Das Mindestvolumen von 7,5 l bei Nutzung der Biotonne oder nachgewiesener
Eigenkompostierung wurde 2003 eingeführt, um fast niemanden, der die kleinste
Tonne bisher nutzte, eine größere Tonne aufzwingen zu müssen.
Aufgrund der häufig aufstehenden Deckel der Restmülltonnen, RestmüllFehlwürfen in gelbe Säcke und Tonnen, in und an Containern für Altglas und Altpapier sowie zunehmend in Straßenpapierkörben, wird eine maßvolle Erhöhung
des Mindestvolumens von 7,5 l auf 10 l pro Person und Woche vorgeschlagen.
Dies würde maximal einem 2-Personen Haushalt die Nutzung einer 40 l-Tonne
mit 14-täglicher Leerung ermöglichen.
7.
Reduzierung der Sammlungskosten
Mit einer ausschließlichen 14-täglichen Abfuhr der grauen Tonnen können die
Sammlungskosten gesenkt werden. Über 77 % der Nutzer nehmen bereits die
14-tägliche Abfuhr der grauen Tonnen in Anspruch. Insofern bestehen bereits
heute weit überwiegend nicht das Bedürfnis und die Notwendigkeit, das wöchentliche Angebot für die grauen Tonnen zu erhalten.
Da der Platzbedarf auf den Grundstücken für die Großbehälter mit 770 l- / 1.100
l-Volumen (Anteil: 1,53 %) nicht ohne weiteres verdoppelt werden kann und aus
hygienischen Gründen, soll für diese alternativ die wöchentliche Abfuhr beibehalten werden.
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Die Stadt kann evtl. die Sammlungskosten darüber hinaus geringfügig durch Angebote von größeren Sammlungsbehältern bezüglich der Bioabfälle reduzieren.
Großsammelbehälter könnten von Abfallerzeugern eingesetzt werden, die z. B.
mehr als zwei braune 240 l-Tonnen benötigen. Ein entsprechender Preis soll in
der Ausschreibung abgefragt werden.
8.
Gefäßüberwachung und Gebührengerechtigkeit
Aufgrund der inzwischen rund 42.000 grauen, blauen und braunen Abfallgefäße,
die Gebührenpflichten auslösen bzw. - im Falle der blauen und braunen Gefäße auslösen können, ist es erforderlich, ein Gefäßüberwachungssystem einzuführen.
Zwar hat die einmalige Überprüfungsaktion der grauen Gefäße
Anfang des Jahres 2001 lediglich eine begrenzte Zahl an illegalen
grauen Tonnen ergeben, doch kann bei Fortführung differenzierter
Gebühren nur auf diese Weise die Gebührengerechtigkeit dauerhaft
gesichert werden.
Zudem erfordert die neueste Rechtsprechung bezüglich berechtigter Gebührennachforderungen Nachweise der Stadt über die Nutzung von Fremdtonnen.
Durch Verwendung eines Chipsystems werden Leistungserschleichungen erheblich erschwert. Das Entsorgungsunternehmen kann mit Hilfe eines Chipsystems
Kosten senken und günstigere Entgelte anbieten.
9.
Beschränkungen bei Holsystemen
Die Gebühren für die blauen und braunen Zusatz-Gefäße sind erfolgreich eingeführt worden.
In beiden Fällen bestehen für Nutzer zurzeit unterschiedliche Gebührenvermeidungsstrategien. Zum einen können die blauen Papiercontainer kostenlos genutzt werden und zum anderen ist eine Verlagerung von der Biotonnennutzung
zur Grünschnittabfuhr denkbar.
Beim Altpapier ist dies derzeit nicht so gravierend, da die
Gebühreneinnahmen für Zusatzgefäße und die Kosten
insgesamt nur einen geringen Anteil am gesamten Gebührenhaushalt ausmachen. Dies gilt allerdings nur, solange weiterhin ein hoher Verkaufserlös für Altpapier zu erzielen ist.
Nutzungen der Grünschnitt- und der Sperrmüllabfuhr sowie der Haushaltsgroßgeräteabfuhr, die eine normale Inanspruchnahme überschreiten, sollen mit einer
Zusatzgebühr belegt werden. Die Verwaltung schlägt vor, ab der dritten Inanspruchnahme im Kalenderjahr jeweils eine Zusatzgebühr zu erheben.
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10. Gebühren für Gefäßummeldungen
Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen der Ausschreibung den Preis für einen
Gefäßumtausch anbieten zu lassen. Dies schafft die Möglichkeit, zukünftig für einen Gefäßumtausch eine gesonderte Gebühr zu erheben.
11. Datenverarbeitung
Durch die Neuvergabe soll die EDV-Technik im PAZ auf den neuesten Stand gebracht und Abfragevarianten aller Art seitens der Verwaltung ermöglicht werden.
Es sollen zukünftig keine Zusatzkosten entstehen, wenn eine neue Gebührenvariante überlegt wird oder eine sonstige Untersuchung aus aktuellem Interesse
stattfindet.
12. Klimawandel und Wetterereignisse
Für zukünftige einmalige Ereignisse mit erhöhten Abfallmengen, wie z.
B. Sturm oder Starkregen, soll ein Preis für einen zusätzlichen
Einsatztag von Fahrzeug und Mannschaft abgefragt werden, wenn die
Leistungen an ein Unternehmen vergeben werden sollten.
13. Demografischer Wandel
Nach bisher vorliegenden Informationen wird der demografische Wandel im Zeitraum vom Jahre 2010 an bis zum Ende der zukünftigen Vertragslaufzeit noch
keine gravierenden Probleme in der Abfallwirtschaft bewirken.
Verteilung der Altersgruppen gestern, heute und morgen:
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H. Ausschreibungsinhalt
Das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung soll den unter Buchstabe E Nr. 1 - 10
beschriebenen Leistungsbestand beinhalten. Zudem werden die vom Stadtrat zu
Buchstabe G und zum Ende der bisherigen und Beginn der neuen Vertragslaufzeit zu
fassenden Beschlüsse berücksichtigt.
I.
Vertragslaufzeit
Der neue Vertrag soll auf acht Jahre abgeschlossen werden. Dies ist die durchschnittlich übliche Vertragslaufzeit für kommunale Entsorgungsverträge, weil sie aufgrund der durchschnittlichen Abschreibungszeit für Sammelfahrzeuge auch Neubewerbern ermöglicht, ein wirtschaftliches Angebot abzugeben.
J.
Fazit und Ausblick
Die Abfallwirtschaft unterliegt auch in Pulheim ständigen Veränderungen.
Bewirkt werden diese durch geänderte und neue Gesetze und Verordnungen sowie durch die dazu ergehende Rechtsprechung.
Das zum Ende des letzten Jahrhunderts notwendigerweise gestiegene Umweltbewusstsein von allen gesellschaftlichen, politischen und auch wirtschaftlichen Akteuren
führte zu einem erheblich verbesserten Umweltschutz, von dem alle Bürgerinnen und
Bürger profitieren, der allerdings auch zu gestiegenen Kosten und Gebühren beigetragen hat.
Es gilt nun, für den neuen Vertragszeitraum bei unverändert hohem Standard die für
alle Bürger/innen wirtschaftlichste Lösung für die Abfallentsorgung in Pulheim zu erreichen.
Der Beschluss des Rates vom 29.04.2008 und die o. a. Vorschläge der Verwaltung
-
Vergabeentscheidung,
differenziertere Kostenermittlung,
Einführung einer Grundgebühr,
moderate Erhöhung des Mindestvolumens,
Reduzierung der Sammlungskosten,
Gefäßkontrolle,
maßvolle Beschränkungen der Holsysteme und
Option zur Einführung von Gefäßwechselgebühren
führen in ihrer Gesamtheit zu wirtschaftlichen Abfallgebühren, die dem Maß der jeweiligen Inanspruchnahme der Leistungen entsprechen.
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