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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 74/2008)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
361 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50

Inhalt der Datei

Anlage 1 Abfallwirtschaftskonzept 2010 der Stadt Pulheim Inhaltsverzeichnis Seite/n A. Rechtsgrundlagen 3 B. Aufgaben der Stadt Pulheim 3 C. Derzeitige Organisation und Durchführung 4 D. Finanzierung 4 E. Derzeitiges Angebot 4- 8 F. Veränderungen im lfd. Vertragszeitraum 9 - 16 G. Probleme und Lösungen 16 - 21 H. Ausschreibungsinhalt 22 I. Vertragsdauer 22 J. Fazit und Ausblick 22 Pulheim, im Oktober 2008 Amt für Stadtfinanzen Abfallwirtschaft David Gerhards 2 A. Rechtsgrundlagen Die städtischen Abfallentsorgungsleistungen werden auf der Grundlage der folgenden Rechtsvorschriften erbracht: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Verpackungsverordnung (VerpVO) Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkatalogs Gewerbeabfallverordnung Elektro- und Eletronik-Altgerätegesetz Landesabfallgesetz Kommunalabgabengesetz (KAG, Gebühren) Gemeindeordnung Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Erft-Kreis Abfallgebührensatzung des Rhein-Erft-Kreis Abfallentsorgungssatzung der Stadt Pulheim Abfallgebührensatzung der Stadt Pulheim Rechtsprechung der verschiedenen Gerichtsinstanzen B. Aufgaben der Stadt Pulheim Die Stadt Pulheim ist gemäß der o. g. abfallrechtlichen Bestimmungen von Bund und Land sowie der o. g. Satzungen des Rhein-Erft-Kreises und der eigenen Abfallentsorgungssatzung verpflichtet, die Abfälle der Privathaushalte und die hausmüllähnlichen Abfälle der Gewerbebetriebe und wilden Müll einzusammeln, zu befördern und dem Rhein-Erft-Kreis zur Verwertung und zur Beseitigung zu überlassen. Darüber hinaus hat sie die Aufgaben der Schadstoffentsorgung und der Papierverwertung vom Rhein-Erft-Kreis übertragen bekommen. Weiterhin ist eine Beratung der privaten Haushalte über die Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen durchzuführen. Mit dem Dualen System Deutschland (DSD) wurde die Gestellung und Unterhaltung von Containerstandorten und die Abfallberatung für die privaten Systembetreiber gemäß § 6 Absatz 3 der VerpVO vereinbart. 3 C. Durchführung Im Dezernat III und dem Amt für Stadtfinanzen werden satzungsrechtliche, gebührenrechtliche, vertragliche und organisatorische Fragestellungen zur Abfallwirtschaft bearbeitet. Die Sammlungs-, Verwertungs- und Beratungsleistungen sind bis zum 31.10.2009 an die GmbH vergeben. Der Vertrag kann zum 31.10.2009 bzw. 31.12.2009 beendet werden. D. Finanzierung Die Abfallentsorgungsleistungen werden zu fast 100 % über die gemäß dem Kommunalabgabengesetz zu erhebenden Benutzungsgebühren finanziert. Geringe Einnahmen ergeben sich aus Papiererlösen und einen kleinen Sonderbeitrag leisten die Systembetreiber gemäß VerpVO zur Unterhaltung der Containerstandorte für die Glas- und Papiersammlung. E. Derzeitiges Angebot (Quellen: Städtische Satzungen, Abfallstatistik 2007, Abfallkalender und Gebührenkalkulation 2008) 1. Restmüll Die grauen Abfallgefäße (60, 80, 120, 240, 770 und 1.100 l) werden wahlweise 14-täglich (60, 80 und 120 l) bzw. wöchentlich (alle) geleert. Die vier kleinsten Tonnengrößen werden von über 81 % der Anschlusspflichtigen genutzt. Es besteht eine Mindestvolumenregelung für private Haushalte (7,5 l / 15 l) und Gewerbebetriebe (Einwohnergleichwerte = EGW). Das Tonnenvolumen ist der Hauptkostenträger und Grundlage für die lineare Gebührenbemessung. Der Kostenanteil beträgt 53,74 %. 4 2. Bioabfälle Die Bioabfälle werden 41-mal pro Jahr mittels brauner 120 l- und 240 l-Tonnen getrennt gesammelt. Noch vorhandene 80 l-Tonnen können weiter genutzt werden. Zudem werden die Weihnachtsbäume sowie an weiteren neun Terminen Grünschnitt (letzterer auf telefonische Anforderung) abgeholt. Die Nutzungen der Biotonnen-Normalausstattung und der Weihnachtsbaum- und Grünschnittabfuhr sind nicht mit Zusatzgebühren verbunden, sondern werden über die grauen Gefäße finanziert. Es besteht alternativ die Möglichkeit, bei Besitz eines ausreichend großen Grundstücks Eigenkompostierung zu betreiben und einen Gebührenabschlag dafür zu erhalten. Der Kostenanteil beträgt 26,15 %. 3. Schadstoffe Die schadstoffhaltigen Abfälle werden mit dem Schadstoffmobil monatlich nach Stadtteilen getrennt gesammelt und entsorgt. Die Finanzierung erfolgt über die Gebühren für die grauen Gefäße. Der Kostenanteil beträgt 6,01 %. 4. Sperrmüll Der Sperrmüll wird auf telefonische Bestellung am Grundstück abgeholt. Es gibt keine Mengen- und Häufigkeitsbegrenzung. Die Kosten werden über die Gebühren für die grauen Gefäße finanziert. Der Kostenanteil beträgt 4,24 %. 5 5. Papierabfälle Das Altpapier wird monatlich getrennt gesammelt. Dafür stehen auf freiwilliger Basis blaue 120 l-, 240 l- und 1.100 l- Gefäße für die Sammlung an den angeschlossenen Grundstücken zur Verfügung. Die Nutzung einer Papiertonne und der Altpapiercontainer ist ohne Zusatzgebühren möglich, weil die Finanzierung der Normalausstattung über die grauen Gefäße erfolgt. Für Zusatzgefäße über die Normalausstattung hinaus werden Zusatzgebühren erhoben. Zudem gibt es an rund 60 Standorten im Stadtgebiet Groß-Sammelcontainer (3,5 cbm), die dreimal wöchentlich geleert werden. Der Kostenanteil fällt wegen der derzeitig aus der Altpapierverwertung erzielbaren Erlöse mit 3,57 % relativ gering aus. 6. Straßenpapierkörbe und Hundetoiletten / Containerstandorte / Wilder Müll Insgesamt stehen über 680 Straßenpapierkörbe und 15 Hundetoiletten zur Verfügung. Diese werden vom Bauhof unterhalten und regelmäßig geleert. Der Bauhof pflegt die 60 Containerstandorte, an denen neben den Papier- auch die Altglascontainer bereitstehen und beseitigt zudem die wilden Müllablagerungen. Diese Leistungen werden - bis auf die Altglassammlung mit DSD-Finanzierung ebenfalls überwiegend aus den Gebühren für die grauen Gefäße finanziert. Die Kostenanteile betragen 2,51 % (Papierkörbe und Hundetoiletten), 0,92 % (Containerstandorte) und 0,47 % (Wilder Müll) 7. Elektro- und Elektronik-Altgeräte Elektrogroßgeräte werden auf telef. Bestellung am Grundstück abgeholt. Für die Elektro- und Elektronikkleingeräte besteht die Verpflichtung, diese an den mobilen Sammlungsstellen, die monatlich gemeinsam mit dem Schadstoffmobil in den Stadtteilen eingerichtet werden, abzugeben. Die Finanzierung erfolgt über die Gebühren der grauen Gefäße. Der Kostenanteil für die Kleingeräte beträgt 0,66 %. 6 8. Samstagsannahme von Renovierungsabfällen Gegen gesonderte Gebühr besteht 39-mal im Jahr die Möglichkeit, in den Stadtteilen Brauweiler, Pulheim und Stommeln samstags zugelassene Abfälle, in der Regel Renovierungsabfälle, an mobilen Sammelgroßcontainern abzugeben. Die Finanzierung erfolgt zum größeren Teil über die Sondergebühren, zum kleineren Teil über die Gebühren für die grauen Gefäße. Der Kostenanteil beläuft sich nach Abzug der Einnahmen aus Sondergebühren auf 0,33 %. 9. Müllsäcke Es besteht die Möglichkeit, gegen gesonderte und kostendeckende Gebühr für gelegentlich anfallende etwas größere Abfallmengen Müllsäcke zu erwerben, die anlässlich der Abfuhr der grauen Gefäße mit eingesammelt werden. Derzeitig sind die Müllsäcke an folgenden Verkaufsstellen erhältlich: Brauweiler Haushaltswaren Mehlhorn Bernhardstraße 84 Geyen Kiosk Kemmerling Sintherner Straße 37 Pulheim PAZ Rewe Limbach Rewe Rusche Schreibwaren Gaspar Alte Kölner Str. 46 Orrer Straße 25 Anemonenweg 2 Auf dem Driesch 12 Sinnersdorf Edeka-Markt Mahr Dorfplatz Stommeln Süße Ecke Rewe-Markt Wingbermühle Hauptstraße 87 Hauptstraße 81 7 10. Abfallberatung Die Abfallberatung wird montags - freitags von 8:00 - 12:00 Uhr, montags - mittwochs von 13:00 - 16:30 Uhr und donnerstags von 13:00 - 18:00 Uhr im Pulheimer Abfallberatungszentrum (PAZ), Alte Kölner Str. 46 telefonisch (02238 - 83 97 14) und persönlich durchgeführt. Die Gefäßverwaltung wird vom PAZ wahrgenommen. Das PAZ ist auch per Post, Fax (02238 / 83 97 13) und Email (abfallberatung@paz-pulheim.de) erreichbar. Im Internet werden vom Amt für Stadtfinanzen in Zusammenarbeit mit dem PAZ Antragsformulare für Tonnentausch, Eigenkompostierung und Anschlussgemeinschaften sowie der Abfallkalender und eine Übersicht der Abfallgebühren bereitgestellt. Es werden notwendige Überprüfungen vor Ort bezüglich Tonnenausstattungen und Eigenkompostierung vom PAZ - und gelegentlich auch vom Amt für Stadtfinanzen - durchgeführt. Die Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Erstellung des Abfallkalenders wird gewährleistet. Das PAZ nimmt am Stadtfest mit einem Infostand teil und bietet Info-Material für Bürgerinnen und Bürger, Schulen und Kindertagesstätten an. Die Finanzierung erfolgt über die Entgelte für die grauen Gefäße. Zusätzlich werden die Beratungsleistungen auch für das DSD erbracht. Finanziert werden diese außerhalb des Gebührenhaushaltes über entsprechende Einnahmen vom DSD. Im PAZ können Flaschenkorken aus Naturmaterial und CD’s und DVD’s abgegeben werden. 11. Abstimmung mit dem DSD / Erklärungen an und von Systembetreiber(n) Diese Leistungen erfolgen aufgrund der VerpVO überwiegend vom Amt für Stadtfinanzen. Es werden Vereinbarungen mit dem DSD getroffen und Erklärungen an und von Systembetreiber(n) abgegeben. Die Abfuhrtermine werden abgestimmt und vom PAZ im Abfallkalender berücksichtigt. 8 F. Veränderungen im Vertragszeitraum seit dem 01.01.1992 Seit Vertragsbeginn am 01.01.1992 haben sich die Rahmenbedingen und Leistungen wie nachfolgend dargestellt verändert: 1992 1. 2. 3. Einführung der grauen 50 l-Tonne mit 14-täglicher Leerung. Einführung der blauen 120 / 240 l-Tonnen. Gründung des Dualen Systems Deutschland. 1993 4. Einführung 5. 6. 7. Aufnahme von Containerstandorten in Bebauungspläne. Einführung der gelben Gefäße mit monatlicher Sammlung. Einführung der Depotcontainer für Altglas und -papier. der blauen 1.100 l-Sammelbehälter. 1994 8. Die Altpapier- und Schadstoffverwertung wird vom Kreis auf die Stadt am 03.08.1994 übertragen. 1995 9. Telefonische Terminvereinbarungen für die Holsysteme Elektrogroßgeräte-, Sperrmüll- und Grünschnittabfuhr. 10. Einführung des Abfallkalenders mit allen Stadtteilterminen in der Monatsübersicht. 1996 11. Ab Juli wird die Biotonne eingeführt. 1998 12. Befestigung, Umzäunung und Begrünung von Containerstandorten. 13. Reinigung und Überwachung der Containerstandorte durch den Bauhof. 14. Mehrwertsteuererhöhung von 15 % auf 16 % zum 01.04.1998. 9 1999 15. Einführung des Eigenkompostiererabschlages. 16. Das PAZ wird zum 01.04.1999 gegründet. 2001 17. Die grauen räderlosen Kleingefäße aus Metall werden zur Gesundheitserhaltung der Mitarbeiter zum 01.01.2001 abgeschafft (35 l / 50 l). 18. Bestands-Überprüfung der grauen Gefäße. 19. Einführung der 60 l-Tonne grau mit wöchentlicher Leerung. 20. Die Biotonnen werden 41- statt 39-mal pro Jahr geleert. 21. Die Sammlung der Elektrokleingeräte erfolgt über die gelben Gefäße. 22. Einführung der Samstagsannahme für Renovierungsabfälle / Bauschutt. 2002 23. Durch Unternehmensveräußerung wechselt das beauftragte Entsorgungsunternehmen von der AG am 29.07.2002 zur GmbH. 2003 24. Einführung des Positivkataloges der zugelassenen Abfälle als Satzungsanlage. 25. Die Gewerbeabfallverordnung verpflichtet die Gewerbebetriebe, sich für den zu beseitigenden Restmüll an der öffentlichen Abfallentsorgung anzuschließen bzw. angeschlossen zu bleiben. 26. Es wird ein Mindestvolumen bezüglich der grauen Gefäße für privat und / oder gewerblich genutzte Grundstücke eingeführt. 2005 27. 28. 29. 30. Vereinbarung der 14-täglichen Sammlung der „gelben“ Abfälle mit dem DSD. Die Sammlung der Elektrokleingeräte erfolgt neben dem Schadstoffmobil. Ausschreibung und Vergabe von Leistungen durch das DSD. Durch Unternehmensveräußerung wechselt das beauftragte Entsorgungsunternehmen von der RWE Umwelt GmbH am 21.03.2005 zu Subunternehmer . 10 mit dem 31. Die Kreisdeponie wird Mitte 2005 geschlossen. Seitdem werden rund 40 % des Restmülls thermisch in den Müllverbrennungsanlagen Köln und Weilerswist beseitigt. Das neue Kreisabfallkonzept bevorzugt Verwertung vor Verbrennung.. 32. Der Markteintritt weiterer Systembetreiber gemäß der Verpackungsverordnung beginnt ab Mai 2005 mit der 1. Abstimmungserklärung an / von Interseroh. Sieben Systembetreiber sind bisher gefolgt: 2006 33. Die Elektrokleingerätesammlung wird per Gesetz auf die Kommunen übertragen. Mit dem gleichen Gesetz werden die Hersteller ab dem 24.03.2006 zur Verwertung und Beseitigung verpflichtet. 34. Festlegung der Normalausstattung mit blauen Gefäßen. 2007 35. Abschaffung der Quersubventionierung der Bioabfallverwertung durch den Kreis. 36. Festlegung der Normalausstattung mit braunen Gefäßen. 37. Mehrwertsteuererhöhung von 16 % auf 19 % zum 01.01.2007. 38. CD- / DVD-Sammlung ab November im PAZ. 11 1992 / 1996 / 1999 - 2008 39. Folgende Veränderungen bei den Sammelbehältern sind festzustellen: Graue Gefäße 1992 16.115 2008 17.964 Blaue Gefäße 1992 4.688 2008 10.648 Braune Gefäße 1996 3.850 2008 13.152 Entwicklung 11,47 % 1.849 Entwicklung 127,13 % 5.960 Entwicklung 241,61 % 9.302 Gelbe Gefäße 1996 700 2008 11.390 Gesamt 1992 20.803 2008 53.154 Entwicklung 1.527,14 % 10.690 Entwicklung 155,51 % 32.351 40. Verkleinerung des Hauptkostenträgers, dem Volumenliter der grauen Gefäße: Restabfallvolumen 1992 112.806.438 l 2008 67.502.890 l Entwicklung - 40,16 % - 45.303.548 l 41. Entwicklung der Einwohnerzahlen: Einwohnerzahlen 1992 50.122 2008 53.600 42. Reduzierung der Eigenkompostierer: Eigenkompostierer 1999 1.787 2008 1.200 Entwicklung - 32,85 % - 587 12 Entwicklung 6,94 % 3.478 13 Jahr Hausmüll Sperrmüll GrünabSumme Biotonne Elektro fälle Bio 1992 284,69 57,96 15,29 15,29 1,52 1993 260,36 59,76 20,17 20,17 4,99 1996 244,03 79,41 31,60 18,20 49,80 2007 183,12 35,99 21,06 142,54 163,60 DSD Davon Sondergetrennt Gesamt gesammüll melt Papier Glas 61,45 29,40 1,59 451,90 167,21 14,17 58,91 31,68 1,52 451,56 191,20 4,25 25,62 69,86 29,09 1,65 503,71 259,68 4,95 26,59 100,27 26,24 1,72 542,48 359,36 -10,7% 8,2% 20,0% 114,9% Entwicklung 1992 - 2007 -35,7% -37,9% 37,7% 970,0% 225,7% 63,2% Entwicklung 1993 - 2007 Trends 87,6% Entwicklung 1996 - 2007 683,2% 43. Folgende Veränderungen der Sammelmengen sind eingetreten: Abfallmengen in Kg / Einwohner 1992 / 1993 / 1996 - 2007 Entwicklung der Abfallentsorgungsgebühren 1999 - 2008 Graue Abfallgefäße DurchJahres- schnittliLitervolumen che Grö- gebühr ße in l 1999 4.220.435 € 1.940.567 € 107,83 € 51,13 € 8.180 7.670 16.785 76.858.582 88,06 0,05496 € 2008 5.683.877 € 2.547.855 € 148,75 € 102,92 € 10.430 12.820 17.930 68.091.400 73,03 0,08319 € 27,51% 67,14% 6,82% -17,06% 51,37% 82,43 0,07598 € -6,39% 38,26% Veränderung 34,68% 31,29% 37,95% 101,29% -11,41% Vergleich mit 1999, wenn das Jahresvolumen grau unverändert geblieben wäre 2008 14 Veränderung 5.839.794 € 2.547.855 € 38,37% 31,29% 10.430 12.820 17.930 76.858.582 27,51% 67,14% 6,82% 0,00% Vergleich mit 1999, wenn das Jahresvolumen grau proportional zum Tonnenzuwachs grau gestiegen wäre 2008 Veränderung 5.933.035 € 2.547.855 € 40,58% 31,29% 10.430 12.820 17.930 82.101.542 88,06 0,07226 € 27,51% 67,14% 6,82% 0,00% 31,49% 6,82% Vergleich mit 1999, wenn das Jahresvolumen grau proportional zum Tonnenzuwachs grau gestiegen wäre und die Leistungen und Kosten braun / blau nur proportional zu grau angestiegen wären 2008 Veränderung Kosten 2008 5.363.724 € 2.547.855 € 27,09% 31,29% 8.738 8.193 17.930 82.101.542 88,06 0,06533 € 6,82% 6,82% 6,82% 0,00% 18,88% 202.900 € 1.486.274 € 6,82% Entgelterhöhungen von 1999 - 2008 17,01% 1999 - 2008 Kosten Braune Abfallgfäße 44. Gebührenentwicklung im 10-Jahreszeitraum von 1999 - 2008: Jahr KreisDavon KreisBlaue gebühr Kreisgebühr AbfallBio/Grüngebühren Restmüll gefäße schnitt 2008 45. Kostenstellen und deren Anteile in der Gebührenkalkulation 2008: Rhein-ErftUnternehmer Stadt Kreis Verwertung / Beseitigung 3.284.836 € Sammlung / Beratung 2.283.010 € Personal / Sachkosten 109.125 € Container / Wilder Müll / 215.253 € Papierkörbe Eigenkompostiererabschlag 27.612 € Unterdeckung 2005 Unterdeckung 2006 Summen 3.284.836 € 2.283.010 € 351.990 € Anteile 54,23% 37,69% 5,81% Vorjahre 71.759 € 65.869 € 137.628 € 2,27% Aus vorstehenden Tabellen und Entwicklungen ist zu erkennen, dass Hauptgründe für die Gebührensteigerung von 51,37 % seit 1999 1. 2. 3. 4. 5. der Anstieg der Entsorgungsgebühren des Rhein-Erft-Kreises um 37,95 % für den Restmüll und um 101,29 % für die Bioabfallverwertung aufgrund Beendigung der Deponierung im Jahr 2005 und Wegfall der Quersubventionierung der Bioabfallverwertung, das erheblich gesunkene Gesamtlitervolumen, also die Reduzierung des Kostenträgers um rund 11,4 %, die Leistungs- und Kostenzuwächse bei der Restmüll- und Bioabfallsammlung und Papierentsorgung auch aufgrund des Bevölkerungszuwachses (Mehr Gefäße und größere Mengen bei Bioabfall und Papier), die Entgelterhöhungen aufgrund der Lohngleitklausel von 17,01 %, und die Mehrwertsteuererhöhung um drei Prozentpunkte zum 01.01.2007. sind. Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar, denn die oben genannten verschiedenen Prozentsätze bezüglich der Entwicklung seit 1999 führten aufgrund der ebenfalls unterschiedlichen Kostenanteile, die sich über 10 Jahre zudem verändert haben, zu unterschiedlichen Auswirkungen. Eine seriöse Gewichtung ist aufgrund der jährlichen Veränderungen der vielen Variablen (s. u.) schwierig herauszufinden. Daher gilt die allgemeine Aussage: Ohne die oben aufgeführten fünf Faktoren wären die Gebühren wesentlich geringer angestiegen. 15 Hauptvariablen in der Gebührenkalkulation 2008: Verwertungsmengen der Abfallfraktionen Tonnengrößen und jeweilige Anzahl grau, braun und blau Erlösarten Ausgleich von Über- / Unterdeckungen aus Vorjahren Kosten Bauhof Eigenkompostierer 7 Variablen 15 Variablen 4 Variablen 2 Variablen 1 Variable 1 Variable_ 30 Variablen G. Probleme und Lösungen Aufgrund der vorstehenden Entwicklungen und der damaligen Ausschreibung, in welcher die nachfolgenden Veränderungen nur zu einem kleinen Teil vorhergesehen und berücksichtigt werden konnten, haben sich folgende Problemstellungen und deren Lösungen aus Sicht der Verwaltung ergeben: 1. Preisentwicklung und Neuvergabe der Leistungen ab dem 01.11.2009 bzw. 01.01.2010 Durch die geplante Neuvergabe werden die Preise im Wettbewerb neu gebildet und voraussichtlich zu einer Verringerung der Abfallgebühren führen. Diese Erwartung wird durch die Ergebnisse von kürzlich durchgeführten Ausschreibungen anderer Kommunen - auch im Rhein-Erft-Kreis (z. B. Kerpen und Wesseling) - gestützt. Die Ausschreibungsresultate zeigen, dass der Wettbewerb im Bereich der Abfallwirtschaft besser funktioniert als früher. Durch die europaweite Wettbewerbspolitik werden seit Jahren konsequent Kartelle bekämpft und dies führt zu günstigeren Preisen. 16 Dagegen ist eine interkommunale Zusammenarbeit zur Zeit nicht zu realisieren, da die umliegenden Kommunen bereits vertraglich gebunden sind. Die theoretische Überlegung, ob die Stadt Pulheim erstmals die Abfallsammelleistungen selbst ausführen soll, stellt sich aufgrund folgender Aspekte, die in einem Fachseminar von den Vertretern der Städte Bergkamen und Fröndenberg und dem Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung aus dem Raum Aachen vorgetragen wurden: 1. Der TVöD böte wirtschaftlich Möglichkeiten, eigenes Personal für diese Aufgaben zu beschäftigen. 2. Die Sammelfahrzeuge könnten gekauft oder geleast werden. 3. Die Mehrwertsteuer in Höhe von z. Zt. 19 % entfiele auf den Personalkostenanteil. 4. Die Verwertungsleistungen für Schadstoffe und Altpapier könnten vergeben werden. 5. Mit der Beauftragung eines Entsorgungsunternehmens könnten Subunternehmerleistungen nicht verhindert werden. Zudem sei nicht sicher, welche Unternehmen im Laufe des Vertragszeitraumes die Vertragsleistungen übernehmen. Insbesondere Subunternehmerleistungen seien kritisch zu bewerten. 6. Von der Stadt gezahlte Löhne führten in der Regel zu einer unmittelbaren Nachfrage im Ort bzw. in der Region. Die theoretische Überlegung, ob die Stadt die Müllabfuhr selbst übernehmen sollte, ist jedoch risikobehaftet, da die Frage schwierig zu klären ist, ob es über den achtjährigen Zeitraum der Vertragslaufzeit wirtschaftlicher wäre, Eigenleistung zu erbringen oder ein Unternehmen zu beauftragen. Durch eine Vergabe der Leistungen blieben die eigenen Overhead-Kosten jedenfalls auf dem bewährt niedrigen Niveau. Insoweit rät die Verwaltung von einer gutachterlichen Stellungnahme ab. Der Rat hat am 29.04.2008 beschlossen, keine Kommunalisierung der Abfallentsorgung vorzunehmen, sondern die Leistungen auszuschreiben. Die Ausschreibung und deren Vorbereitung und Auswertung wird durch die Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH des Städte- und Gemeindebundes fachlich und unternehmensunabhängig begleitet werden. 2. Einheitspreise und Differenzierungsvorteil Die Preisfindung soll durch die Neuvergabe differenzierter als bisher erfolgen. Durch die bisherige Einkalkulation vieler Leistungsbestandteile in das Unternehmerentgelt für die grauen Gefäße - dies sind Grünschnittabfuhr, Sperrmüllentsorgung, Schadstoffentsorgung, die Abfallberatung und die Elektrogroßgerätesammlung sowie der Transport der Gefäße bei An-, Um-, und Abmeldungen - ist es derzeit nicht möglich, die Kosten den einzelnen Kostenstellen genau zuzuordnen. Als die damalige Ausschreibung durchgeführt wurde, konnten die o. a. Entwicklungen nicht alle vorhergesehen werden und daher wurden die Sonderleistungen mit damals relativ geringem Zusatzaufwand in die Entgelte der grauen Gefäße eingerechnet. 17 Vorteil einer differenzierteren Preisfindung ist, dass Sondergebühren für überdurchschnittliche Inanspruchnahmen von Teilleistungen genauer kalkuliert werden können. Beispielsweise ist es notwendig, den Preis für eine Tonnenveränderung zu wissen, also Bestellung einer Tonne oder Veränderung einer Tonnengröße, um einen entsprechenden Gebührensatz kalkulieren zu können. Es ist ebenso denkbar, ähnlich wie bei den blauen und braunen Tonnen eine Grundleistung einer zweimal jährlichen Grünschnittabfuhr und Sperrmüllsammlung als mit der Tonnengebühr abgegolten zu kalkulieren und für zusätzliche Abfuhren Sondergebühren einzuführen (s. auch unten Nr. 8.). Es soll die Option offen bleiben diese Leistungen, die bisher aufgrund der Einheitspreislösung von allen Bürgerinnen und Bürgern mitbezahlt wurden, zukünftig gesondert mit kostendeckenden Gebühren belegen zu können. Dann würden nur die Bürgerinnen und Bürger für die überdurchschnittliche Nutzung dieser Leistungen verursachungsgerecht bezahlen, die diese entsprechend in Anspruch nehmen. 3. Entsorgungskosten Bioabfall Ein stetig wachsender Anteil an den Gesamtkosten entfällt auf die Bioabfallsammlung und -entsorgung. Der Rhein-Erft-Kreis strebt an, die Verwertungskosten durch Neuvergabe der Leistungen ab dem 01.01.2011 zu reduzieren. 4. Grundgebühr und 40 l-Tonne Seit Jahren wird von Teilen des Stadtrates die Einführung noch kleinerer grauer Abfallgefäße gefordert. Das angeführte Hauptargument ist, dass kleinere Haushalte weniger Müll produzieren und mit den Gebühren für das heutige Tonnenangebot benachteiligt würden. Diese Argumentation vernachlässigt, dass die öffentliche Abfallentsorgung mit einem erheblichen Fixkostenanteil (s. o. F Nr. 45, Seite 15) belastet ist und zudem geringen Restmüllmengen erheblich größere Müllmengen anderer Abfallfraktionen entgegenstehen können. Der derzeitige - rechtlich zulässige - Litermaßstab führt systembedingt dazu, dass die Nutzer der kleinen Abfallbehälter die von ihnen verursachten Kosten nur zu einem Teil tragen. Durch die Einführung einer Grundgebühr kann eine angemessene Gebührenregelung für die Nutzer der kleinen Tonnen erzielt werden. Dazu sollte der absehbare Erfolg der Neuvergabe in Form niedrigerer Preise und Kosten entsprechend eingesetzt werden. Zudem kann auf diese Weise die Einführung einer 40 l-Tonne ermöglicht werden, ohne die Diskrepanz zwischen im Einzelfall verursachten 18 Kosten und der Gebührenzahlung zu erhöhen. Eine langjährige - auch politische - Differenz kann auf diese Weise beigelegt werden. Ungeachtet dieser Überlegungen bleibt die größere Kippanfälligkeit von Abfallgefäßen mit Einsätzen bzw. höherem Boden und Schwerpunkt bestehen. Bei Verwendung solcher Tonnen erhöht sich die Gefahr, dass Bürgersteige und Straßen durch Abfälle aus umgefallenen Tonnen verschmutzt werden. Insofern sollten Gefäße mit niedrigem Schwerpunkt bevorzugt werden. 5. Entsorgungsgemeinschaften Es bestehen derzeit rund 60 Entsorgungsgemeinschaften von Eigentümern unmittelbar aneinander grenzender Grundstücke, welche die Abfallgefäße gemeinsam nutzen. Diese Entsorgungsgemeinschaften ersparen zwar TonnenSammlungskosten, beteiligen sich allerdings mit einem zu geringen Anteil an den Verwertungskosten und den Sammlungskosten für die Abfallfraktionen, die nicht über die Tonnen gesammelt werden. Insofern ist es folgerichtig, neuen Entsorgungsgemeinschaften mit Einführung einer Grundgebühr durch Änderung der Abfallentsorgungssatzung die Genehmigungsgrundlage zu entziehen. 6. Mindestvolumen für die grauen Gefäße Das Mindestvolumen von 7,5 l bei Nutzung der Biotonne oder nachgewiesener Eigenkompostierung wurde 2003 eingeführt, um fast niemanden, der die kleinste Tonne bisher nutzte, eine größere Tonne aufzwingen zu müssen. Aufgrund der häufig aufstehenden Deckel der Restmülltonnen, RestmüllFehlwürfen in gelbe Säcke und Tonnen, in und an Containern für Altglas und Altpapier sowie zunehmend in Straßenpapierkörben, wird eine maßvolle Erhöhung des Mindestvolumens von 7,5 l auf 10 l pro Person und Woche vorgeschlagen. Dies würde maximal einem 2-Personen Haushalt die Nutzung einer 40 l-Tonne mit 14-täglicher Leerung ermöglichen. 7. Reduzierung der Sammlungskosten Mit einer ausschließlichen 14-täglichen Abfuhr der grauen Tonnen können die Sammlungskosten gesenkt werden. Über 77 % der Nutzer nehmen bereits die 14-tägliche Abfuhr der grauen Tonnen in Anspruch. Insofern bestehen bereits heute weit überwiegend nicht das Bedürfnis und die Notwendigkeit, das wöchentliche Angebot für die grauen Tonnen zu erhalten. Da der Platzbedarf auf den Grundstücken für die Großbehälter mit 770 l- / 1.100 l-Volumen (Anteil: 1,53 %) nicht ohne weiteres verdoppelt werden kann und aus hygienischen Gründen, soll für diese alternativ die wöchentliche Abfuhr beibehalten werden. 19 Die Stadt kann evtl. die Sammlungskosten darüber hinaus geringfügig durch Angebote von größeren Sammlungsbehältern bezüglich der Bioabfälle reduzieren. Großsammelbehälter könnten von Abfallerzeugern eingesetzt werden, die z. B. mehr als zwei braune 240 l-Tonnen benötigen. Ein entsprechender Preis soll in der Ausschreibung abgefragt werden. 8. Gefäßüberwachung und Gebührengerechtigkeit Aufgrund der inzwischen rund 42.000 grauen, blauen und braunen Abfallgefäße, die Gebührenpflichten auslösen bzw. - im Falle der blauen und braunen Gefäße auslösen können, ist es erforderlich, ein Gefäßüberwachungssystem einzuführen. Zwar hat die einmalige Überprüfungsaktion der grauen Gefäße Anfang des Jahres 2001 lediglich eine begrenzte Zahl an illegalen grauen Tonnen ergeben, doch kann bei Fortführung differenzierter Gebühren nur auf diese Weise die Gebührengerechtigkeit dauerhaft gesichert werden. Zudem erfordert die neueste Rechtsprechung bezüglich berechtigter Gebührennachforderungen Nachweise der Stadt über die Nutzung von Fremdtonnen. Durch Verwendung eines Chipsystems werden Leistungserschleichungen erheblich erschwert. Das Entsorgungsunternehmen kann mit Hilfe eines Chipsystems Kosten senken und günstigere Entgelte anbieten. 9. Beschränkungen bei Holsystemen Die Gebühren für die blauen und braunen Zusatz-Gefäße sind erfolgreich eingeführt worden. In beiden Fällen bestehen für Nutzer zurzeit unterschiedliche Gebührenvermeidungsstrategien. Zum einen können die blauen Papiercontainer kostenlos genutzt werden und zum anderen ist eine Verlagerung von der Biotonnennutzung zur Grünschnittabfuhr denkbar. Beim Altpapier ist dies derzeit nicht so gravierend, da die Gebühreneinnahmen für Zusatzgefäße und die Kosten insgesamt nur einen geringen Anteil am gesamten Gebührenhaushalt ausmachen. Dies gilt allerdings nur, solange weiterhin ein hoher Verkaufserlös für Altpapier zu erzielen ist. Nutzungen der Grünschnitt- und der Sperrmüllabfuhr sowie der Haushaltsgroßgeräteabfuhr, die eine normale Inanspruchnahme überschreiten, sollen mit einer Zusatzgebühr belegt werden. Die Verwaltung schlägt vor, ab der dritten Inanspruchnahme im Kalenderjahr jeweils eine Zusatzgebühr zu erheben. 20 10. Gebühren für Gefäßummeldungen Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen der Ausschreibung den Preis für einen Gefäßumtausch anbieten zu lassen. Dies schafft die Möglichkeit, zukünftig für einen Gefäßumtausch eine gesonderte Gebühr zu erheben. 11. Datenverarbeitung Durch die Neuvergabe soll die EDV-Technik im PAZ auf den neuesten Stand gebracht und Abfragevarianten aller Art seitens der Verwaltung ermöglicht werden. Es sollen zukünftig keine Zusatzkosten entstehen, wenn eine neue Gebührenvariante überlegt wird oder eine sonstige Untersuchung aus aktuellem Interesse stattfindet. 12. Klimawandel und Wetterereignisse Für zukünftige einmalige Ereignisse mit erhöhten Abfallmengen, wie z. B. Sturm oder Starkregen, soll ein Preis für einen zusätzlichen Einsatztag von Fahrzeug und Mannschaft abgefragt werden, wenn die Leistungen an ein Unternehmen vergeben werden sollten. 13. Demografischer Wandel Nach bisher vorliegenden Informationen wird der demografische Wandel im Zeitraum vom Jahre 2010 an bis zum Ende der zukünftigen Vertragslaufzeit noch keine gravierenden Probleme in der Abfallwirtschaft bewirken. Verteilung der Altersgruppen gestern, heute und morgen: 21 H. Ausschreibungsinhalt Das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung soll den unter Buchstabe E Nr. 1 - 10 beschriebenen Leistungsbestand beinhalten. Zudem werden die vom Stadtrat zu Buchstabe G und zum Ende der bisherigen und Beginn der neuen Vertragslaufzeit zu fassenden Beschlüsse berücksichtigt. I. Vertragslaufzeit Der neue Vertrag soll auf acht Jahre abgeschlossen werden. Dies ist die durchschnittlich übliche Vertragslaufzeit für kommunale Entsorgungsverträge, weil sie aufgrund der durchschnittlichen Abschreibungszeit für Sammelfahrzeuge auch Neubewerbern ermöglicht, ein wirtschaftliches Angebot abzugeben. J. Fazit und Ausblick Die Abfallwirtschaft unterliegt auch in Pulheim ständigen Veränderungen. Bewirkt werden diese durch geänderte und neue Gesetze und Verordnungen sowie durch die dazu ergehende Rechtsprechung. Das zum Ende des letzten Jahrhunderts notwendigerweise gestiegene Umweltbewusstsein von allen gesellschaftlichen, politischen und auch wirtschaftlichen Akteuren führte zu einem erheblich verbesserten Umweltschutz, von dem alle Bürgerinnen und Bürger profitieren, der allerdings auch zu gestiegenen Kosten und Gebühren beigetragen hat. Es gilt nun, für den neuen Vertragszeitraum bei unverändert hohem Standard die für alle Bürger/innen wirtschaftlichste Lösung für die Abfallentsorgung in Pulheim zu erreichen. Der Beschluss des Rates vom 29.04.2008 und die o. a. Vorschläge der Verwaltung - Vergabeentscheidung, differenziertere Kostenermittlung, Einführung einer Grundgebühr, moderate Erhöhung des Mindestvolumens, Reduzierung der Sammlungskosten, Gefäßkontrolle, maßvolle Beschränkungen der Holsysteme und Option zur Einführung von Gefäßwechselgebühren führen in ihrer Gesamtheit zu wirtschaftlichen Abfallgebühren, die dem Maß der jeweiligen Inanspruchnahme der Leistungen entsprechen. 22