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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 67/2008)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
10 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 67/2008) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 67/2008)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim -Rhein-Erft-Kreis- Anlage 1 zur Vorlage 67/2008 2. Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr der Stadt Pulheim vom 19.12.1997 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW vom 14.07.1994) in der zur Zeit geltenden Fassung, § 36 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 (GV.NRW.1998 S 122/SGV.NRW.213) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2007 (GV.NRW.2007 S. 662) in Verbindung mit den §§ 4,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 16.12.1969 in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 04. November 2008 folgende 2. Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr der Stadt Pulheim vom 19.12.1997 beschlossen: § 1 Änderungen Anlage zur Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr der Stadt Pulheim Kostentarif gem. § 2 Abs. 3 und § 3 Abs. 2 Tarif zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pulheim vom 19.12.1997 1. Personalkosten a) Einsatz eines hauptamtlichen Mitarbeiters (Mittlerer Dienst b) Einsatz einer hauptamtlichen Kraft (gehobener Dienst) c) Einsatz eines Freiwilligen Feuerwehrmannes d) Pauschale für Aufwandsentschädigung, Einsatzverpflegung und Lohnfortzahlung 23,73 € 38,36 € 4,00 € 18,10 € Die Personalkosten sowie die Pauschale werden je Stunden und je Mitarbeiter erhoben. 2. Fahrzeugkosten a) EvD-Fahrzeug Kommandowagen ELW VLF Drehleiter HTLF 30,93 € 34,91 € 11,79 € 25,80 € 162,48 € 15,28 € Tanklöschfahrzeug Löschfahrzeug MTW Gerätewagen WLF Pulveranhänger 3. 39,43 € 33,54 € 32,11 € 35,40 € 119,98 € 16,82 € Geräte-, Ausrüstungs- und Sachkosten Pauschalsatz für die Nutzung der Gerätschaften und Bekleidung, sowie der Sachkosten 54,71 € Die Pauschale wird pro angefangene Stunde berechnet. Alle Verbrauchsmittel wie Ölbindemittel, Sandsäcke, Entsorgungskosten durch Fremdfirmen usw. werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Für in Folge eines Einsatzes nicht mehr zu reinigenden oder unbrauchbar gewordene Geräte oder Ausrüstungsgegenstände erfolgt die Ersatzbeschaffung zu Lasten der/ des Kostenpflichtigen.