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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 20/2008)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
6,9 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 20/2008)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim - Rhein - Erft - Kreis - Anlage zu 20/2008 21. Änderung vom ….. der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren der Stadt Pulheim vom 23.12.1991 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994 S. 666) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 09.10.2007 (GV NRW 2007 S. 380), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW 1969 S. 712), zuletzt geändert durch Artikel X des Gesetzes vom 09.10.2007 (GV NRW 2007 S. 380) und § 21 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Pulheim hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ….. folgende 21. Änderung der Satzung vom 23.12.1991 beschlossen: § 1 - Änderungen § 3 - Gebührenmaßstab, Gebührensätze (1) Absatz 2, Satz 3: Die Gebührensätze betragen für die braunen Zusatzgefäße 0,016780 €/l und für die blauen Zusatzgefäße 0,002686 €/l. Die Gebührensätze werden mit dem jeweiligen Jahresvolumen multipliziert. (9) Die Benutzungsgebühr für ein braunes Zusatzgefäß (Gebührensatz multipliziert mit dem Jahresvolumen) beträgt für 41 Abfuhren: für ein für ein für ein 80 l Gefäß 120 l Gefäß 240 l Gefäß 55,11 € 82,67 € 165,34 € Die Benutzungsgebühr für ein blaues Zusatzgefäß (Gebührensatz multipliziert mit dem Jahresvolumen) beträgt bei vierwöchentlicher Abfuhr: für ein 120 l Gefäß für ein 240 l Gefäß für ein 1.100 l Gefäß 4,19 € 8,39 € 38,44 € § 2 - Inkrafttreten Diese 21. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren vom 23.12.1991 tritt zum 01.01.2009 in Kraft.