Daten
Kommune
Pulheim
Größe
6,9 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
- Rhein - Erft - Kreis -
Anlage zu 20/2008
21. Änderung vom ….. der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren
der Stadt Pulheim vom 23.12.1991
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994 S. 666) zuletzt geändert
durch Artikel I des Gesetzes vom 09.10.2007 (GV NRW 2007 S. 380), der §§ 1, 2, 4 und 6
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV
NRW 1969 S. 712), zuletzt geändert durch Artikel X des Gesetzes vom 09.10.2007 (GV NRW
2007 S. 380) und § 21 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Pulheim hat der Rat der Stadt
Pulheim in seiner Sitzung am ….. folgende 21. Änderung der Satzung vom 23.12.1991 beschlossen:
§ 1 - Änderungen
§ 3 - Gebührenmaßstab, Gebührensätze
(1) Absatz 2, Satz 3:
Die Gebührensätze betragen für die braunen Zusatzgefäße 0,016780 €/l und für die blauen Zusatzgefäße 0,002686 €/l. Die Gebührensätze werden mit dem jeweiligen Jahresvolumen multipliziert.
(9) Die Benutzungsgebühr für ein braunes Zusatzgefäß (Gebührensatz multipliziert mit dem
Jahresvolumen) beträgt für 41 Abfuhren:
für ein
für ein
für ein
80 l Gefäß
120 l Gefäß
240 l Gefäß
55,11 €
82,67 €
165,34 €
Die Benutzungsgebühr für ein blaues Zusatzgefäß (Gebührensatz multipliziert mit dem
Jahresvolumen) beträgt bei vierwöchentlicher Abfuhr:
für ein 120 l Gefäß
für ein 240 l Gefäß
für ein 1.100 l Gefäß
4,19 €
8,39 €
38,44 €
§ 2 - Inkrafttreten
Diese 21. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren vom
23.12.1991 tritt zum 01.01.2009 in Kraft.