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Beschlussvorlage (Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Alten Rathaus Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Beschlussvorlage (Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Alten Rathaus Brauweiler) Beschlussvorlage (Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Alten Rathaus Brauweiler)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat III/26-Ba (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 04.11.2008 X Herr Batist (Verfasser/in) 104/2008 nö. S. TOP 23.10.2008 (Datum) BETREFF: Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Alten Rathaus Brauweiler VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Seniorenbeirat HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: 180.000 € - im Haushalt des laufenden Jahres: 0€ - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2009 Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: 180.000 € € € ja x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Bereitstellung im Haushalt 2009 BESCHLUSSVORSCHLAG: a) Der Rat beschließt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2009 einen Betrag von 58.000 € im Investitionshaushalt für den Anbau einer Rollstuhlhebebühne an dem Alten Rathaus Brauweiler bereit zu stellen, die eine barrierefreie Erreichbarkeit des Hochparterres gewährleistet. alternativ b) Der Rat beschließt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2009 einen Betrag von 180.000 € im Investitionshaushalt für den Anbau einer Außenaufzugs an dem Alten Rathaus Brauweiler bereit zu stellen, der sowohl eine barrierefreie Erreichbarkeit des Hochparterres als auch des 1. OG gewährleistet. Das Investitionskonto soll mit einem Sperrvermerk versehen werden. Über die Aufhebung des Sperrvermerks soll entschieden werden, wenn feststeht ob und in welcher Höhe sich die kath. Kirchengemeinde an den Kosten beteiligt. -1- ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 13.02.2008 beantragte der Seniorenbeirat u.a. einen barrierefreien Zugang zum Alten Rathaus Brauweiler zu schaffen. Dieser Antrag wurde durch die CDU-Brauweiler mit Schreiben vom vom 23.01.08 sowie durch die SPD-Fraktion mit Schreiben vom vom 05.03.2008 jeweils unterstützt. Mit Schreiben vom 08.05.08 beantragte die katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus Brauweiler darüber hinaus auch die im 1. OG gelegene Bücherei der katholischen Kirche durch Anbau eines Aufzugs barrierefrei erreichbar zu machen. Die Verwaltung hat die Anträge und die technischen Möglichkeiten in Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden intensiv geprüft und ist hierbei zu dem Ergebnis gekommen, dass sich dies nur durch den Anbau einer Rollstuhlhebebühne an der Gebäudeseite Glessener Straße bzw. eines Außenaufzugs an der Gebäuderückseite zum Lidl-Parkplatz realisieren lässt. Die Verwaltung vertritt den Standpunkt, dass grundsätzlich nur für städtische Einrichtungen eine barrierefreie Erreichbarkeit durch die Stadt gewährleistet werden sollte. Die einzige städtische Einrichtung (die Nebenstelle zum Einwohnermeldeamt) befindet sich im Erdgeschoss und wäre mit der Rollstuhlhebebühne erreichbar. Die übrigen Nutzungen sind nicht öffentlich-rechtlich sondern privater Natur, wobei die Besucher des AWO-Stübchens die Rollstuhlhebebühne natürlich auch benutzen könnten. Die Verwaltung hatte dem LHA in seiner Sitzung am 05.06.2008 unter TOP I.2 daher vorgeschlagen, nur für das EG die barrierefreie Erreichbarkeit sicher zu stellen und die Verwaltung zu beauftragen, bis zu den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2009 eine Kostenschätzung für den Anbau einer Rollstuhlhebebühne vorzulegen, um im Rahmen der Haushaltsplanberatungen über die Umsetzung zu entscheiden. Der LHA ist diesem Beschlussvorschlag grundsätzlich gefolgt, hat darüber hinaus aber auch beschlossen alternativ die Kosten für einen Außenaufzug zu ermitteln und mit der kath. Kirchengemeinde, die im 1. OG die Bücherei betreibt, Gespräche über eine finanzielle Beteiligung zu führen. Die Kostenschätzungen wurden zwischenzeitlich angefertigt und haben Kosten von 58.000 € für die Hebebühne bzw. 180.000 € für den Außenaufzug ergeben. Vor diesem Hintergrund wurden Gespräche mit der kath. Kirchengemeinde Brauweiler über eine Kostenbeteiligung geführt. Hierbei hat die Kirchengemeinde grundsätzliche Bereitschaft signalisiert sich an den Kosten -möglichst unter Einbeziehung von Spenden und Zuschüssen- zu beteiligen. Voraussetzung für eine solche Beteiligung sei eine längerfristige Vertragsbindung für die Räumlichkeiten der Bücherei. Es könne zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine Aussage über die konkrete Höhe der Kostenbeteiligung getroffen werden. Die Verwaltung schlägt daher vor den höheren Betrag von 180.000 € in den Haushalt 2009 einzustellen und mit einem Sperrvermerk zu versehen, der erst aufgehoben werden soll, wenn eine konkrete Aussage der Kirchengemeinde darüber vorliegt, ob und in welcher Höhe sie sich an den Kosten beteiligt. -2-