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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/3 Stommeln Bereich: zwischen Venloer Straße / Hagelkreuzstraße / Neusser Gasse und dem ehemaligen Nilos-Gelände Einstellung des Verfahrens)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
29.04.2009
Erstellt
29.04.09, 09:59
Aktualisiert
29.04.09, 09:59
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/3 Stommeln
Bereich: zwischen Venloer Straße / Hagelkreuzstraße / Neusser Gasse und dem ehemaligen Nilos-Gelände
Einstellung des Verfahrens) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/3 Stommeln
Bereich: zwischen Venloer Straße / Hagelkreuzstraße / Neusser Gasse und dem ehemaligen Nilos-Gelände
Einstellung des Verfahrens)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV-61 ho/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 29.04.2009 ö. S. X Frau Hoss (Verfasser/in) 57/2009 nö. S. TOP 8 02.02.2009 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 16/3 Stommeln Bereich: zwischen Venloer Straße / Hagelkreuzstraße / Neusser Gasse und dem ehemaligen Nilos-Gelände Einstellung des Verfahrens VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger/Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16/3 Stommeln wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986) eingestellt. ERLÄUTERUNGEN: -1- In seiner Sitzung am 23.05.2007 hatte der Umwelt- und Planungsausschuss die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16/3 Stommeln gemäß § 13 a BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Durchführung der Beteiligung gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB gefasst. Ziel der Planung sollte – neben der planungsrechtlichen Sicherung des Bestandes – die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete, nachhaltige städtebauliche Entwicklung mit zentraler Erschließung des noch unbebauten Areals im innenliegenden Bereich sein. Dort ist prinzipiell ein Planrecht zugunsten einer Bebauung in Form des rechtskräftigen Planes 16/3 vorhanden, welches jedoch wiederum wegen der derzeit nicht zu verwirklichbaren Erschließung nicht umsetzbar ist. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 07.08.2007 bis 29.08.2007. In den darauf folgenden Monaten fanden mehrere Abstimmungsgespräche der hauptsächlich von der Planung betroffenen Grundstückseigentümer vor Ort statt. Als Endergebnis dieses Prozesses teilte derjenige Grundstückseigentümer, dessen Flächen in erster Linie zur Herstellung der inneren Erschließung der in Rede stehenden Flächen hätten in Anspruch genommen werden müssen mit, dass das Projekt aufgrund der für alle Beteiligten zu hohen Kosten nicht weiter verfolgt werden soll. Daher schlägt die Verwaltung vor, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16/3 Stommeln einzustellen und dazu den entsprechenden Beschluss zu fassen. Das Verfahren fort zu führen, ohne die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer oder alternativ dem Instrument der Umlegung wäre abwägungstechnisch fragwürdig, da die Realisierung der Planung nicht hinreichend zu sichern wäre. Das bestehende Planrecht in Form des BP 16/3 Stommeln bzw. der rechtskräftigen Änderungen bleibt unberührt. -2-