Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
29.04.2009
Erstellt
29.04.09, 09:59
Aktualisiert
29.04.09, 09:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV-61 ho/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
29.04.2009
ö. S.
X
Frau Hoss
(Verfasser/in)
57/2009
nö. S. TOP
8
02.02.2009
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 16/3 Stommeln
Bereich: zwischen Venloer Straße / Hagelkreuzstraße / Neusser Gasse und dem ehemaligen
Nilos-Gelände
Einstellung des Verfahrens
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Bürger/Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss:
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16/3 Stommeln wird gem. § 1 Abs. 8
BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
22.12.2008 (BGBl. I S. 2986) eingestellt.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
In seiner Sitzung am 23.05.2007 hatte der Umwelt- und Planungsausschuss die Neuaufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 16/3 Stommeln gemäß § 13 a BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde
der Beschluss zur Durchführung der Beteiligung gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB gefasst.
Ziel der Planung sollte – neben der planungsrechtlichen Sicherung des Bestandes – die Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete, nachhaltige städtebauliche Entwicklung mit zentraler Erschließung des noch unbebauten Areals im innenliegenden Bereich sein. Dort
ist prinzipiell ein Planrecht zugunsten einer Bebauung in Form des rechtskräftigen Planes 16/3
vorhanden, welches jedoch wiederum wegen der derzeit nicht zu verwirklichbaren Erschließung
nicht umsetzbar ist.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 07.08.2007 bis 29.08.2007.
In den darauf folgenden Monaten fanden mehrere Abstimmungsgespräche der hauptsächlich von
der Planung betroffenen Grundstückseigentümer vor Ort statt.
Als Endergebnis dieses Prozesses teilte derjenige Grundstückseigentümer, dessen Flächen in
erster Linie zur Herstellung der inneren Erschließung der in Rede stehenden Flächen hätten in
Anspruch genommen werden müssen mit, dass das Projekt aufgrund der für alle Beteiligten zu
hohen Kosten nicht weiter verfolgt werden soll.
Daher schlägt die Verwaltung vor, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16/3
Stommeln einzustellen und dazu den entsprechenden Beschluss zu fassen. Das Verfahren fort zu
führen, ohne die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer oder alternativ dem Instrument der Umlegung wäre abwägungstechnisch fragwürdig, da die Realisierung der Planung nicht hinreichend zu
sichern wäre. Das bestehende Planrecht in Form des BP 16/3 Stommeln bzw. der rechtskräftigen
Änderungen bleibt unberührt.
-2-