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Beschlussvorlage (Anlage 5 zur Beschlussvorlage 153/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,9 MB
Datum
28.04.2009
Erstellt
29.04.09, 10:43
Aktualisiert
29.04.09, 10:43
Beschlussvorlage (Anlage 5 zur Beschlussvorlage 153/2009) Beschlussvorlage (Anlage 5 zur Beschlussvorlage 153/2009) Beschlussvorlage (Anlage 5 zur Beschlussvorlage 153/2009) Beschlussvorlage (Anlage 5 zur Beschlussvorlage 153/2009)

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Inhalt der Datei

AfJ{-66, E 5 a^ To? T, / Bauablaufschema für Projekte der Stadt Pulheim Um die wirksame Nutzung der Durchführung von Baumaßnahmen zu erreichen ist von allen am Bau Beteiligten ein gemeinsamer, verbindlicher Bauablaufplan einzuhalten. Zu den am Bau Beteiligten gehören Architekten, Planer, ausführende Firmen, sowie die Entscheider aus Politik, Amtern, Nutzern, Hausverwaltern, Bauherrn und Beteiligten, die mit der Umsetzung beauftragt werden. Alle Beteiligten sind gefordert, Vorraussetzungen zu schaffen, damit ein optimaler Bauablauf, eine transparente Kostendarstellung und eine wirtschaftliche Umsetzung erfolgt. Die Vorraussetzungen für einen kostenoptimierten Betrieb eines Gebäudes oder einer verabschiedeten Maßnahme müssen also bereits in der Planungsphase angelegt und umgesetzt werden. Mit der Entwicklung oder Bekanntgabe eines Bauvorhabens ist der Umfang, des an diesem zu beteiligenden Personenkreis bzw. der Unternehmen bereits zwangsläufig festgelegt. Ein Projektplan, der die Zuständig,- und Verantwortlichkeiten, sowie die Bring- und Holschulden festlegt ist gleich zu Beginn eines Projektes zu erstellen. Als weitere Leitgedanken werden in der beigefügten Anlage die notwendigen Planungsschritte orientiert an den Leistungsphasen der Objektplanung für Architekten und an der DIN 18205 beigefügt. lm Vorfeld der Umsetzung müssen die Entscheider / Auftraggeber der Bauleistungen jedoch konkrete Festlegungen zum Projekt vorgeben und sich über Umfang und Leistungsinhalt klar sein. Die Leistungsphasen werden jeweils schriftlich verabschiedet, um Bauwünsche und Beauftragungen festzuhalten. Nachträge s.ollen vermieden werden, sind jedoch realistisch nicht auszuschließen. Werden Nachträge oder Anderungswünsche höher als 2.500 ,- € müssen diese als neues Budget vom Antragsteller (Politik, Amtern, Nutzer, Hausverwalter, Bauherr, Beteiligte) zusätzlich beantragt werden. Ein konkretes Projekt- bzw. Bauprogramm beinhaltet Festlegungen zu folgenden Aspekten: - was soll gebaut werden ( Flächen-, Raum- und Funktionsprogramm) wie soll gebaut werden ( Bau- und Ausstattungsbeschreibung als Qualitätsbeschreibung ) wie teuer darf die Baumaßnahme werden ( Fixierung mit Festlegung, für welche Kostengruppen gemäß DIN 276 der Betrag gilt, Preise sind immer Bruttopreise. Baukostenindizes sollten 2 x jährlich fortgeschrieben werden. Festlegung eines Fixtermins oder einer präzisen Frist in Verbindung mit einem präzisen Auslösungsergebnis (2.8. Zeitpunkt der Erteilung der behördlichen Baugenehmigung)für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des zu erstellenden Objektes usw. ist mittels Zeitplan festzulegen. Entscheidend für einen erfolgreichen Projektablauf ist eine gut vorbereitete Projektentwicklung an der die Auftraggeber (Politik, Amter, Nutzer)entscheidend mitwirken. Die ldeenfindung und Planung der lmmobilie , wozu außer der konkreten Bauumsetzung auch die Bauherrenaufgaben , Nutzerangaben usw. gehören, legen die Planung entscheidend fest. Während der Phasen der Grundermittlung und Vorplanung werden eine Menge Informationen und ldeen gesammelt, welche in die Planung der lmmobilie eingehen. Diese informationen werden in den weiteren Planungsphasen fortgeschrieben und müssen bis zum Beginn der Bauphase verabschiedet sein. Auftraggeber (Politik, Amter, Nutzer) müssen sich an dem verabschiedeten Kostenrahmen orientieren und die Pläne verbindlich verabschieden. Zu unterscheiden sind drei Bereiche: 1. 2. 3. Projektvorbereitung und Planung > Erstellung eines Raum- und Funktionsprogramms durch den Nutzer und Bauherrn Objektrealisierung > Umsetzung durch das lmmobilienmanagement / Vertreter des Bauherrn oder externe Planer Nutzung des Objektes > Übergabe zur Nutzung und Inbetriebnahme nach Abnahme der Bauleistungen Die Objektrealisierung erfolgt federführend oder bei Einschaltung eines Architekten begleitend durch das lmmobilienmanagements. Projektbeteiligte bei der Stadt Pulheim Aufträge an externe UN und Planer werden bei bestimmten Größenordnungen durch Vergabestelle und RPA begleitet und geprüft. Rat vertreten durch HFA, LHA Und VGA tL \,/.@\ 0) -c A\ \,/-e' f o s43 ,4";'b $' L nl N P z3 -f ".""'C *ls>l Bautisch c0 c :1 Zuarbeit durch Abteilungsleiter der Amter 26.r,26.2,26.3 für Bauprojekte )l u q =o --t, zo Informationsund Datenübergabe erforderlich E (l) E € "-qsd= *J*"-i{"V e. s-/ I :(o -o o fn _"s/ ''. nd/ e. 'ProJekte Umbau / Sanierung Schäden Instand haltu ng Mä ngelbeseitig ung Sicherhe itsma ßnah men Neubau Bei Bedarf wird die Teilnahme der Amter am Bautisch -c, -o ö -..+ u / Beteiligte an Baumaßnahmen Notwendige Zusammenarbeit mit den folgenden Beteiligteh : Ergebnisse Softwa re'Lösu ngen müssen mlteinander Verbunden werden Nutzer Baumaßnahmen Budget- und Projektfreigaben vom Rat über Dezernat III mittels verabschiedeter Haushaltsplanung und zusätzlich genehmigter Anträge € r-\ l,/ \--------- N 1// / Mieter Prozess: Phase ll Vorentwurfsplanung Ubergabe eines Bauprojektes an das lmmobilienmanagement wird benannt und das Projektkonzept wird an ihn übergeben Projektkonzept auf Vollständigkeit + flankierende Eckdaten prüfen Klärung relevanter Fragen mit dem Nutzern / Entscheidern Ev. Kontaktaufnahme mit planern 2. Projektentwicklung intern LP 1-4 Projektkonzept / Vorentwurf inkl Zeitplan und Kostenschätzung wird in der Projektgruppe vorgestellt Prüfung der vorgelegten Planung Projektfreigabe für Geneh migungsplanung ( Bauamt ) und Budgetfreigabe an den Verwaltungsvorstano Prozessende Phasse ll Beginn der Phase lll FW Derzernat lll und Verwaltungsvorstand ersteilt: G. Hajok Datum : 19.04.2009