Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
12.05.2009
Erstellt
08.05.09, 00:30
Aktualisiert
08.05.09, 00:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
IV/003
Termin
ö. S.
29.04.2009
X
12.05.2009
X
Frau Dr.
Cassens-Sasse
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
156/2009
nö. S. TOP
09.04.2009
(Datum)
BETREFF:
Landschaftsplan Köln
9. Änderung (Naturschutzgebiet "Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache")
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 a LG
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss / der Rat nimmt die Erläuterungen zur 9. Änderung des
Landschaftsplans der Stadt Köln zur Kenntnis.
Der Umweltausschuss empiehlt / der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme.
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ERLÄUTERUNGEN:
Mit Schreiben vom 16.02.2009 beteiligt das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt
Köln die Stadt Pulheim im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gem § 27 a LG an der 9. Änderung des Landschaftsplanes Köln (Naturschutzgebiet „Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache“,
Inhalt der Landschaftsplanänderung ist die Festsetzung eines Naturschutzgebietes zwischen dem
Auweiler Weg, der Autobahn A1, der Venloer Straße und der Stadtgrenze zum Stadtgebiet Pulheim (s. Plan in der Anlage).
Hinsichtlich der Unterschutzstellung der Baadenberger Senke und des Stöckheimer Sees bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken. Die Schutzfestsetzungen decken sich mit den im
Rahmen der RegioGrün-Planung entwickelten Zielsetzungen für diesen Bereich des Grünzugs.
Die Unterschutzstellung des Bereichs der Großen Laache, der auf Kölner Stadtgebiet liegt,
schließt an das Naturschutzgebiet ‚Große Laache’ auf Pulheimer Stadtgebiet an. Hier wird auf
Kölner Stadtgebiet eine Anpassung an die vorhandene Abgrenzung erfolgen.
Für den Bereich des geplanten Naturschutzgebietes auf Kölner Stadtgebiet gilt das gleiche wie für
das Naturschutzgebiet Orrer Busch/Große Laache auf Pulheimer Stadtgebiet, das durch den
Landschaftsplan 7 im Rahmen der 7. Änderung 1999 als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde:
Die Unterschutzstellung darf zu keiner Einschränkung des zukünftigen Naherholungsgebietes
Stöckheimer Hof führen.
Daher wird vorgeschlagen, wie im Landschaftsplan 7 ‚Rommerskirchener Lössplatte’ eine Unberührtheitsklausel mit folgendem Inhalt aufzunehmen:
„Unberührt bleibt die Herstellung des geplanten Erholungsschwerpunktes ‚Stöckheimer Hof
- Pulheimer See’ gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 29.06.1994.“
Durch den Planfeststellungsbeschluss herrscht Rechtssicherheit hinsichtlich Art und Umfang der
geplanten Maßnahmen zur Herrichtung des Freizeitsees. Die vorgesehenen Maßnahmen sind mit
allen Beteiligten abgestimmt.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, die in der Anlage beigefügte Stellungnahme abzugeben.
Wegen der Fristwahrung wurde die Stellungnahme an die Stadt Köln vorab vorbehaltlich der Zustimmung des Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Rates zugeleitet.
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