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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 156/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
864 kB
Datum
12.05.2009
Erstellt
08.05.09, 00:30
Aktualisiert
08.05.09, 00:30

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Firihuiitr Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 2009 1g,FEB. 67 StadthausDeutz- Westgebäude Willy-BrandtPlatz2, 50679 Köln AuskunftHerr Pniewski,Zimmelt0F61 Telefon 0221 221 -25456, Telefax 0221 221 -26916 E-Mailgruenflaechenamt@stadt-koeln.de StadtKöln- Amt für Landschanspflege und GrünflächenInternetwww.stadt-koeln.de willy-Brandt-PIatz 2, 50679Köh Sorechzeiten M o . M i . u . D o . 0 8 . 0 0- 1 6 . 0 0U h r D i . 0 8 . 0 0- 1 8 . 0 0U h r F r . 0 8 . 0 0- 1 2 . 0 0U h r und nachbesondererVereinbaruno StadtPulheim Alte KölnerStraße //53 61O 50259Pulheim 2 0,Feb,2$ü9 ngegangen ,/ *s lhr Schreiben y'E*u,nr",!n.n 6 7 1 1 1P 0n L2' z-t,'-. KVB StadtbahnLinien1, 3, 4, I B u s L i n i e n1 5 0 .1 5 3 .1 5 6 S-BahnLinien56, S11, S'12,S13 sowieRE-/RB-und Fernverke HaltestelleBf. Deutz/MesseLANXESSarena I tr. ur\ t; u -/ v l,f U (nr6 O 3 Darum 16.02.2009 LandschaftsplanKöln 9. Anderung (Naturschutzgebiet,,BaadenbergerSenke,StöckheimerSee und Große Laache") FrühzeitigeBeteiligungder Träger öffentlicherBelangegem. g 27a LG SehrgeehrteDamenund Herren, der Rat der StadtKölnhat am 18.12.2008beschlossen, die 9. Anderungdes LandKölneinzuleitenund die Beteiligung schaftsplans der Trägeröffentlicher Belange durchzuführen. Die 9. Anderungdes Landschaftsplans umfasstdie Festsetzung einesNaturschutzgebietes(NSG,,Baadenberger Senke,Stöckheimer See und GroßeLaache")für eine Flächezwischendem AuweilerWeg, der AutobahnA1, der VenloerStraßeund der Stadtgrenzeauf der Grenzeder StadtbezirkeEhrenfeldund Chorweiler. Gemäß$ 27a LG sollendie Trägeröffentlicher Belange,die von der Planungberührt werdenkönnen,bei der Aufstellungdes Landschaftsplans zum frühestmöglichen werden. In ihrer Zeitpunktbeteiligt Stellungnahme habensie dem Trägerder LandauchAufschlussübervon ihnenbeabsichtigte schaftsplanung oder bereitseingeleitete Planungenund sonstigeMaßnahmensowiederenzeitlicheAbwicklungzu geben, und die Landschaftspflege die für den Naturschutz im Plangebietvon Bedeutungsein können. AusdiesemGrundübersende ichihnendenEntwurfder Landschaftsplanänderung, bestehend auseinemKartenausschnitt, dentextlichen Festsetzungen undErläuterungen. t2 findenSie unterwww.stadlkoeln.de AlleAmterund Dienststellen derStadtverualtung oder im örtlichenTelefonbuch. Fragenzu den Dienstlhnenmontags- freitagsvon 7:00- 19:00Uhr gernedas Cali-Center:02211221-0 leistungen der StadtKölnbeantwortet DerOberburgermeister Seite2 betroffensind,richtenSie ihreStelSofernSie von der Landschaftsplanänderung l u n g n ah meb i tteb i s zu m 25.03.2009 Anschrift. an die im Briefkopfangegebene Grüßen Mit freundlichen lm Auftrag La.q M i c h ae E l P P e n i ch A n l a g en Landschaftsplan Köln 9. Anderung N 23 ,,Baadenberger senke,stöckheimersee und Große Laache" Aufnahmevon textlichenFestsetzungen und Erläuterungen für das neueNaturschutzgebiet ln [apitel 3.2.2(Gebietsspezifische textticheFestsetzungen für Naturschutzgebiete (NSG)gem'S 20 LG)wirdnachdentextlichen Festsetzungen zu N 21 (NSG,,Chorbusch")folgenderTexteingefügt: Textliche Festsetzungen Erläuterungen N22 mer Seeund GroßeLaache,, DasNaturschutzgebiet ist in den planquadraten (PQ)5848,5850und6050in Blatt5 und6 der Festsetzungskarte im It4aßstab 1 : 10.000festgesetzt. ZurAbgrenzung des Schutzgebietes gelten die Hinweise unterGliederungspunkt 3.1.1. Schutzzweck DasNSG,,Baadenberger Senke,StöckheimerSeeundGroßeLaache" wird nach$ 20 Satz1 a), b), c) sowieSatz2 LG festgesetzt . zur Erhaltung, Entwicklung undWie- Derstrukturreiche Biotopkomplex wird derherstellung deraufgelassenen Ab- geprägtdurchzweigroßeAbgrabungsgrabungen alsbesonders wertvoller gewässer mitSteilböschungen und Sekundärlebensraum für Artender Flachwasserbereichen sowieweiteren Feuchtbiotope, offenerWasserfläNass-,Feucht-sowietrockenen Rudechen,Steilböschungen, Röhrichtsäu-ralflächen, dermarkantausgeprägten me sowiemagererBödenundwech- Mittelterrassenkante, derdavorliegenden selfeuchter Bereiche, altenRheinrinne gut mit ausgeprägter Bestockung, einergroßenGrünlandbrazur Erhaltung undEntwicklung von che,stellenweise vernässten Laubwaldstellenweise vernässten Laubwaldbe-bereichen, einemVillengarten mitaltem reichen,extensivgenutzten Obstwie- Baumbestand undextensivgenu.tzten sen undaltemBaumbestand, Obstwiesen. ngen Textliche Festsetzu Erläuterungen zur Erhaltung derAbgrabungsgewäsBesondere Bedeutung habendieAbgraLebensraum ser alswichtiger und bungsgewässer als Rastpl atz für Durchinsbesondere Rastplatz, für Wasser- züglerundWinterhabitat für selteneWasvögel, servögel. zum Schutzeinesderbedeutendsten Amphibienlaichplätze im finksrheinischenKöln, zur Sicherung der Funktion desin diesemLandschaftsraum einzigen zusammenhängenden Waldkomplexes (mitFortsetzung aufdemGebietdes Rhein-Erft-Kreises) alsTrittstein biotop für die Faunader umgebenden Ackerflächen, wegendeskulturhistorischen und geowissenschaftlichen Wertesder Mittelterrassenböschung mitdavorgelagerter Alluvialrinne, Als weiterebedeutsame Elementesind Relikteder bäuerlichen Kulturlandschaft zu nennenwie Hohlwege, Eiben-Hecke undEsskastanien-Reihe. wegender Seltenheit, besonderen Eigenart undhervorragenden Schönheit,insbesondere aufgrund desVorkommens vielerseltener Tierarten, geologischer seltener undmorphologischerStrukturen undder herausragendenVielfaltan naturnah entwickelundgliedernden ten,belebenden Elementenin einemansonsten starkgenutztenundausgeräumten Umfeld. pezifischeVerbote Gebietss des Schutzzwecks Zur Gewährleistung ist im NSG,,Baadenberger Senke,StöckheimerSeeundGroßeLaache"überdie AllgemeinenVerboteunterGliederungspunkt 3.2.1hinausverboten: 1. das Betreten der Böschungen derAbgrabungsbereiche sowieder übrigen Flächen mitAusnahme derausgebauten StraßenundWege, 2 Fahrzeuge einschließlich Anhänger undGeräteallerAft abzustellen. Textliche Festsetzungen Erläuterungen allerArt durchzufüh3 . Veranstaltungen ren, 4 . Einrichtungen für Erholungs-, Freizeit- zu errichten, und Sportzweck zu erweitern,zu unterhalten oderbereitzustellen, zu verän5 . den Grundwasserspiegel EntwäsdernsowieBewässerungs-, serungsoderanderedenWasserhaushalt verändernden Maßnahmen durchzuführen. Mist-oderKompost6 . Mieten,Silagen, sowiesonstigefeshaufenanzulegen te oderflüssigeStoffeoderGegenstände,wie z. B. Boden,Gartenabfälle oderBauschutt einzubringen oderzu lagern, jeglicherArt undMo7 . Wassersport EineErhaltung des Gebietes alsVorrangzu betreiben sowiezu flächefür denWasservogelschutz ist ohdellsportgeräte zu betreten, ne dieseRuhigstellung badenundEisflächen nurunzureichend möglich. Darüberhinauswärendurch der Bestandunddie eineFreizeitnutzung gefährEntwicklu ng der Ufervegetation det. . i s '15.02. 8 . i n d e r Z e i tvo m 1 6 .1 2 b sow o h l d i e A u sü b u n gd e r Ja g d im engeren Sinnedes $ I Abs. 4 BJG als auch das Erlegenvon Rabenkrähen und Elstern, 9 . d i e a cke rb a u l i chNeu tzu n q . DasVerbotzieltaufden Schutzder FauFürdie na,insbesondere derVogelwelt. Wintergäste undDurchzügler istdie Jagd ein Störfaktor. DieAusübung derJagdist mit einemörtlichenVertreibungseffekt verbunden, dersichnegativaufdie Energiereserven, insbesondere ziehender Wasservögel auswirkt.Dennvor allem ziehende VögelmüssenmitihrerEnergie haushalten, um die Distanzen vomSommerlebensraum zum Übenlrinterungsquartierundzurückerfolgreich bewältigen zu können.Durchdengewählten Zeitraumwirdzumindest erreicht, dassin der jagdbedingte KernzeitdesVogelfluges Störungen werdes Gebietesvermieden den. gen Textliche Festsetzun Erläuterungen zu fördern. 10.dieBodenerosion Nicht betroffeneNutzunqen - hierzuzählen tr"*en t*.de - bleibenvonallenoder auchTätigkeiten Allgemeinen und/oder nureinzelnen GeVerbotenunberührt: bietsspezifischen Verbot1 und DieseRegelung 1 . vomgebietsspezifischen beziehtsichinsbesondeVerboten1, 3, 7 und denallgemeinen 11dieordnungsgemäße Landwirtschaftaufdenbisherackerbaulich genutzten Flächenbiszur Umwandlungin einemitdemSchuLzweckzu gemäßdes vereinbarende Nutzung gebietsspezifischen GebotesNr. 3, genutzten re aufdie ackerbaulich Flächen im Anschluss an dieAbgrabungsbereiche undan die GroßeLaache,diewegenihrer Pufferfunktionen in das Naturschutzgebieteinbezogen wurden. 2 . das Betretendes Gebieteszum Zweckdes Jagdschutzes undder Jagdausübung mitAusnahme derals gekennzeichneten nichtstandsicher Böschungen, Maßnahmen 3 . unaufschiebbare zur Abwehreinerunmittelbar drohenden gegenwärtigen Gefahr.DieMaßnahmensinddemOberbürgermeister der Köln Stadt als untereLandschaftsbehördeunverzüglich zu melden, mitdemSchutz4 . die rechtmäßige, DieübrigenVerbotesindzu beachten, fischereiliche zweckzu vereinbarende nachdenenz. B. dieVeränderung der Nutzungim Sinnedes Runderlasses Ufer,dieZerstörung des Bewuchses, die desMinisteriums für Umwelt,Raum- Errichtung baulicher Anlagenunddas ordnungundLandwirtschaft vom Befahren desGebietes verboten sind. (MBl.NW.S. 1480)von 14.11.1997 SeitensderVenaraltung wirdeineeinverdenallgemeinen Verboten 2,3, 11 nehmliche Lösung mit Fischereiausden und26,soweitArt undUmfangder übungsberechtigten währenddesVerfaheinvernehmlich durcheine Nutzung rens zur 9. Anderuno des Landschaftsvertragl icheVereinbarung zwischen plans angestrebt. derunterenLandschaftsbehörde, der Fischereibehörde unteren undder höabgestimmt herenFischereibehörde wurden.KommtdieseVereinbarung von 12 Monatennach nichtinnerhalb der 9. LandschaftsplanRechtskraft zustande, kanndie Fischeänderung der naturschutzfachlichen reiaufgrund (Schutzzweck) Erfordernisse durch TextlicheFestsetzungen Erläuterungen eingedie untereLandschaftsbehörde werden. schränkt Stilllegungsmaßnah5 . abfallrechtliche Herrichmen,abgrabungsrechtliche tungs-undRekultivierungsmaßnahAusmensowielandschaftsrechtliche gleichsmaßnahmen, soweitsie mit vereinbaren und zu Schutzzweck dem mit der unterenLandschaftsbehörde sind, abgestimmt undordnungsge6 . andererechtmäßig soweit Nutzungen, mäßausgeübte in EindiesemitdemSchutzzweck klangstehenbzw.zu bringensind. GebietsspezifischeGebote ist des .Schutzzwecks Zur Gewährleistun0 Senke,Stöckheiin NSG ,,Baadenberger mer Hof und großeLaache"(N 22) über die AllgemeinenGebote unterGliede3 .2 .1h i n a u sg e b o ten: r u n g s pu n kt g n d g g f. E ntsiegelung DerWegistan beidenEndenmiteinem 1 . d i e E i n zi e h u n u der der ein Befahren Wallzu versehen, zwischen des Verbindungsweges macht;die Passierunmöglich Weg Flächen AuweilerWeg und Stöckheimer ist undFußgänger und Sperrungfür den Kfz-Verkehr, barkeitfür Radfahrer zu ermöglichen. sobaldkeineentgegenstehenden weiterhin aus bestehenden Verpflichtungen Rechtengegebensind, geackerbaulich 2. die Herausnahme nutzterFlächenaus der derzeitigen ungsformunter BerückBewirtschaft sichtigungdes $ 7 LG NW und Umwandlungin eine mit dem SchutzNutzung. zweckzu vereinbarende 6 Anderungvon Entwicklungszielen festzusetzenden Fürdie als Naturschutzgebiet Flächen werdendie bislangdargedurchdasEntwicklungsziel stelltenEntwicklungsziele 7 (Sicherung undEntwicklung für PflanzenundTiere)ersetzt. Lebensstätten von besonderen Naturschutzgebietes Dieaußerhalb desgeplanten liegenden Flächen Baazwischen SenkeundStadtgrenze, zwischen denberger derGroßenLaacheundStadtgrenze sowienördlich an das Naturschutzgebiet angrenzend biseinschließlich desgeschützten Landschaftsbestandteils 6.25erhalten ebenfalls das Entwicklungsziel 7 (Sicherung vonbesonderen undEntwicklung Lebensstätten für Pflanzen undTiere), für das Naturschutzgebiet da sie als Pufferzone dienen. Streichung des geschütztenLandschaftsbestandtei ls LB 6.25,,Feldgehölze und Parkresteam StöckheimerHof' undFestsetzungskarte In der Entwicklungswirdder geschützte Landschaftsbestandteil 6.25,,Feldgehölze undParkreste am Stöckheimer Hof'gestrichen, da dieser Naturschutzgebietes Teildesgeplanten wird. ln Kapitel3.5.2(Gebietsundobjektspezifische textliche Festsetzungen für geschütz(LB)gemäßS 23 Satz1 LG in der Gliederung te Landschaftsbestandteile der StadtFestsetzungen bezirke)werdendietextlichen und Erläuterungen für dengeschützten gestrichen." LB 6.25ebenfalls Landschaftsbestandteil Streichungdes Signetsfür die Pflegemaßnahme 6.4- 20 DasSignetPf 6.4:20 in der EntwicklungsundFestsetzungskarte wirdgestrichen. (Festsetzungen Festsetzungen ln Kapitel4.2.2dertextlichen für Maßnahmen in den wirdin dentextlichen Festsetzungen Stadtbezirken) für die Maßnahme 6.4- 20,die Stöckheimer Hof,HausFühlingen sichaufdie Bereiche undLindweiler Hoferstreckt, Hof'gestrichen. der Begriff,,Stöckheimer SomitgiltdieseMaßnahme nichtmehrfür Hofs,sondernnurnochfür die anderenim Festsetden Bereichdes Stöckheimer genannten Bereiche. zungstext R 403und R 413 Streichungder Maßnahme undFestsetzungskarte In der Entwicklungswirddie Maßnahme R 413 gestrichen. ln für Maßnahmen Kapitel4.2.2(Festsetzungen in denStadtbezirken) werdendietextliunddie Erläuterungen chenFestsetzungen fürdie Kiesgrube R 403 und413 ebenfallsgestrichen. der Maßnahme R 612 Streichung In der EntwicklungsundFestsetzungskarte wirddie Maßnahme R 612gestrichen. In für Maßnahmen Kapitel4.2.2(Festsetzungen in denStadtbezirken) werdendietextliunddie Erläuterungen gestrichenFestsetzungen für die Kiesgrube R 612ebenfalls chen. Umweltbericht im Rahmender Strategischen Umweltprüfung gemäßS 14 UVPG GesetzlicheGrundlage (Richtlinie Mitder SUP-Richtlinie 2001142/EG des Europäischen Parlaments unddes Ratesvom 27. Juni2001überdie Prüfungder Umweltauswirkungen bestimmter Pläne (ABl.EG Nr. L 197S. 30))wurdedie Grundlage und Programme geschaffen, um beider Ausarbeitung bestimmter Pläneund Programme erhebliche Auswirkungen auf die Umweltfrühzeitig zu berücksichtigen. Mitdem Gesetzzur Einführung einerStrategischen Umweltprüfung vom 25.06.2005 wurdendie Vorgabender SUP-Richtlinie auf nationaler Ebeneumgesetzt, indemsie in das Gesetzüberdie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)aufgenommen wurden. strategischeumweltprüfungfür die Landschaftsplanänderung Zieleinerstrategischen Umweltprüfung ist einewirksameUmweltvorsorge. Fürdie im UVPGfür behördliche Planungsvorhaben vorgesehen Fällesollendie UmweltauswirkurrljeneinerPlanungsystematisch ermittelt,beschrieben unrJbewerteiweirje,,r. Diqs geschehen, sollmöglichst frühzeitig damitAlternativen berücksichtigt werdenkönnen. GemäßS 14bAbs. 1, Nr. 1 UVPGistfür die Landschaftsplanung die strategische Umweltprüfung nachDefinition derAnlage3 Nr. 1.9obligatorisch. Diesgiltauchfür Landschaftspla n-Anderu ngen. Einschränkend unterliegen Pläneund Programme nachS 14bAbs.2UVPG,die nurgegeändertwerdenoderdie NutzungkleinerGebieteauf lokalerEbenefestlegen, ringfügig nur dannder SUP-Pflicht, wenneineVorprüfung des Einzelfalls im Sinnevon g 14Abs. 4 ergibt,dassder Planoderdas Programm voraussichtlich erhebliche Umweltauswirk u n g e nh a t. Ziel und Inhaltder Landschaftsplanänderung Die Landschaftsplanänderung dientder Unterschutzstellung von Baadenberger Senke, Stöckheimer See und GroßerLaacheals Naturschutzgebiet. DieAnderungerstreckt sich auf die Entwicklungsziele, Schutzfestsetzungen sowieauf die Pflege-,Entwicklungsund Erschließungsmaßnahmen. Sie umfassttextliche und kartografische Festsetzungen und Darstellungen. Die Entwicklungsziele des Landschaftsplans stellenflächendeckend das Schwergewicht der im Plangebiet zu erfüllenden Aufgabender Landschaftsentwicklung dar.Entsprechendder beabsichtigten Naturschutzfestsetzung werdendie Entwicklungsziele im zukünftigenNaturschutzgebiet undden angrenzenden Übergangsbereichen geändertin Entwicklungsziel 7 (Sicherung und Entwicklung von besonderen Lebensstätten für Tiere I DiesesEntwicklungsziel und Pflanzen). siehtdie Optimierung der schützenswerten Fläche in Sinnedes Naturschutzes unddie Verhinderung von störendenNutzungen vor. Mitder Festsetzung als Naturschutzgebiet werdendie bislangals LandschaftsschutzgegeschütztenBereicheeinem biet und teilweiseals geschützter Landschaftsbestandteil strengerenSchutzunterstellt. Es werdenVerboteund Gebotefestgesetzt, die der Erreidienen.DieVerbotesollennegativen chungdes Schutzwecks Veränderungen entgegenwirken. DieGebotesollenVerbesserungen im.Sinne des Naturschutzes bewirken. Pflege-und Erschließungsmaßnahmen Mitden Entwicklungs-, werdenkonkreteMaßnahmenfestgesetzt, die der Umsetzungder im Entwicklungsziel vorgegebenen Ziele dienen. Vorprüfunggem. S 14bAbs.2 SUPGnach den KriterienderAnlage4 des SUPG Die Landschaftsplanänderung, mitder die Baadenberger Senkeals Naturschutzgebiet festgesetzt werdensoll,erfülltzum einendas Kriterium der geringfügigen Anderungdes Landschaftsplans Kölnundzum anderendas Kriterium der Festlegung der NutzungeineskleinenGebietesauf lokalerEbene,EineSUP-Pflicht bestehtsomitnicht. gem.S 14bAbs.2, nachden in Anlalm Folgenden wirddas Ergebnis derVorprüfung ge 4 vorgegebenen (,,Kriterien Kriterien für dieVorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einerstrategischen Umweltprüfung") dargestellt. 1. Me rkma l e d e rL a n d schaftsplanänder ung,insbesonder eauf 1.1 das Ausmaß,in dem die AnderungeinenRahmensetzt Die Festsetzung als Naturschutzgebiet dientdem Schutzdes GebietesundseinerBestandteile vor Zerstörung, Beschädigung oderVeränderung undvor nachhaltigen Störungen.Die Festsetzung als Naturschutzgebiet schafftdie rechtliche Grundlage, um ordnungsrechtliche Maßnahmen zum Schutzdes Gebietes zu ergreifen. Dazuwerdenentsprechende, ausdem Schutzzweck abgeleitete, allgemein verbindliche VerboteundGeboteerlassen.DieseRegelungen beziehensichausschließlich auf die als Naturschutzgebietfestzusetzenden Flächenselbst. 1.2 das Ausmaß,in dem die Landschaftsplanänderung anderePläneoder Programmebeeinflusst Festsetzungen, Diegebietsspezifischen insbesondere die Verbote,dienenderVerhinderungvon Beeinträchtigungen des Naturschutzgebietes. AnderePläneoderProgramme nur können durchgeführt oderumgesetzt werden,soweitsie nichtgegendie im Naturgeltenden Verboteverstoßen schutzgebiet odersoweitsie nichtauf einerentsprechen(2.B. Planfeststellung, Grundlage den rechtlichen landschaftsrechtliche Befreiung) im zugelassen Einzelfall werdenkönnen. 9 1.3 die Bedeutungder Landschaftsplanänderung für die Einbeziehungumwelt-' insbesondereim Hinblickauf die Förderungder bezogenerEnarägungen, nachhaltigenEntwicklung demAuftragdes Bundesnaturschutzgesetzes lndemder Landschaftsplan, unddes folgend,die Grundlage Landschaftsgesetzes bildetfür die Entwicklung, den Schutzund sindumweltbezogene die Pflegeder Landschaft, Erwägungen nichtnureinbezogen, ZielderPlanung.Da nebendem Schutzdie Entwicklung, die Herstelsonderngleichsam von Lebensgemeinschaften lungoderWiederherstellung oderLebensstätten Zielder ist,wirdeinenachhaltige Landschaftsplanänderung Entwicklung ermöglicht. '1.4 die für die Landschaftsplanänderung relevantenumweltbezogenen, einschließlichgesundheitsbezogener Probleme als Naturschutzgebiet Die Festsetzung führtnichtzu umweltbezogenen odergesundheitsbezogenen Problemen. 1.5 die Bedeutungder Landschaftsplanänderung für die Durchführungnationaler und europäischerUmweltvorschriften ist der Landschaftsplan In Nordrhein-Westfalen das entscheidende Instrument zur örtlider Zielevon Naturund Landschaft. Er dientdarnitder Umsetzung der chenUmsetzung Bundesnaturschutzgesetzes. des ZieleundGrundsätze In dem mehrstufigen Andemit weitgehender Beteiligung rungsverfahren Fachbehörden der Öffentlichkeit. und IntewerdenUmweltbelange umfassend ressenvertretern eingebracht undgewürdigt. 2. Merkmaleder möglichenAuswirkungenund der voraussichtlichbetroffenen Gebiete,insbesonderein Bezugauf 2.1 Dauer,Häufigkeitund Umkehrbarkeit die Wahrscheinlichkeit, der Auswirku n g e n geltenfür das Plangebiet der Landschaftsplanänderung Mit Inkrafttreten Festsetzungen, Schutzundder Entwicklung des Naturschutzgebietes die dem dauerhaften dienen. bzw.die Aufhebung Die Umkehrbarkeit der Naturschutzfestsetzung wäredurcheineermöglich.DieAufhebung der Naturschutzfestsetzung neuteLandschaftsplanänderung würdeaberden Zielendes Naturschutzes undder Landschaftspflege widersprechen. 2.2 den kumulativenund grenzüberschreitenden Gharakterder Auswirkungen ng hat keinengrenzübersch Die Landschaftsplanänderu reitenden Charakter. 2.3 d i e R i si ke nfü r d i e U mwelt,einschließlich der m enschlichen Gesundhei t (zum Beispielbei Unfällen) Die Landschaftsplanänderung dienteinzigdem Schutzundder naturschutzgerichteten positiv des Gebietes.DieAuswirkungen Entwicklung auf die Umweltsindausschließlich Risiken sind weder für die Umweltnochfür die menschliche zu bewerten. zu Gesundheit enryarten. 10 2.4 den Umfangund die räumlicheAusdehnungder Auswirkungen gehennichtüberdas Auswirkungen der Landschaftsplanänderung Die unmittelbaren geplanteNaturschutzgebiet hinaus.Soferndie Naturschutzgebietsfestsetzung überhaupt auf angrenzende Flächenhat,so sinddiese,bezogenauf die Umwelt, Auswirkungen positiv(2.B. Verbesserung grundsätzlich der Grundwasserqualität durchDünge-oder zu beurteilen. Herbizidverbote) 2.5 die Bedeutungund die Sensibilitätdes voraussichtlichbetroffenenGebiets aufgrundder besonderennatürlichenMerkmale,des kulturellenErbes,der lntensitätder Bodennutzungdes Gebietsjeweils unter Berücksichtigung der Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten führtnichtzu Überschreitung Die Landschaftsplanänderung von Umweltqualitätsnormen Da mit dervorgesehenen und Grenzwerten. Festsetzung des Gebietesals Naturschutzpositive gebietgrundsätzlich Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu erwartensind,unterstütztdie Landschaftsplanänderung die Einhaltung von Umweltqualitätszielen. 2.6 Gebietenach Nummer2.3 der Anlage2 (FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete, gesetzlich Nationalparke,Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, geschützteBiotope,Wasserschutzgebiete, Gebietebei denenUmweltqualitätsnormenü berschrittens ind, Gebietemit hoher Bevölkerungsdichte, Denkmalgebiete) Die Festsetzung des Naturschutzgebietes, der erforderlichen Ge- undVerbotesowieder für die Erhaltung Pflegemaßnahmen ökologisch wertvoller Strukturen und Lebensräume für PflanzenundTierewirkensichpositivauf die Umweltaus.Negative Auswirkungen genannten Bereiche auf die in der Überschrift sindnichtzu erurrarten. ZusammenfassendeBewertungder Umweltauswirkungen Mitder Landschaftsplanänderung solldie Baaderiberger Senkeals Naturschutzgebiet getroffen, werden.DazuwerdenRegelungen festgesetzt die das GebietvorZerstörung, undvor nachhaltigen Beschädigung Störungen schützen. AußerdemwerdenEntwickdie einenachhaltige, lungsmaßnahmen festgesetzt, ausdem Schutzzweck abgeleitete des Gebietes fördern.DieAuswirkungen der Landschaftsplanänderung Entwicklung auf positiveinzuFloraund Fauna,aberauchauf andereUmweltmedien sindausschließlich DieAusweisung als Naturschutzgebiet schätzen. wirdsichin ersterLinieauf das Gebiet Dochsindauchweiterreichende selbstbeschränken. Wirkungen(2. B. Verbesserung der durchDünge-oderHerbizidverbote) Grundwasserqualität möglichund beabsichtigt. Insg e s a mtsi n dd u rchd i e P l a n u n g, insbesonderim e Hinblick aufdie in $ 2 UVPGgenannpositive, ausschließlich ten Schutzgüter, zumeistaufdas Gebietbeschränkte Umweltrten. ngenzu enara auswirku