Daten
Kommune
Pulheim
Größe
864 kB
Datum
12.05.2009
Erstellt
08.05.09, 00:30
Aktualisiert
08.05.09, 00:30
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Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Firihuiitr
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
2009
1g,FEB.
67
StadthausDeutz- Westgebäude
Willy-BrandtPlatz2, 50679 Köln
AuskunftHerr Pniewski,Zimmelt0F61
Telefon 0221 221 -25456, Telefax 0221 221 -26916
E-Mailgruenflaechenamt@stadt-koeln.de
StadtKöln- Amt für Landschanspflege
und GrünflächenInternetwww.stadt-koeln.de
willy-Brandt-PIatz
2, 50679Köh
Sorechzeiten
M o . M i . u . D o . 0 8 . 0 0- 1 6 . 0 0U h r
D i . 0 8 . 0 0- 1 8 . 0 0U h r
F r . 0 8 . 0 0- 1 2 . 0 0U h r
und nachbesondererVereinbaruno
StadtPulheim
Alte KölnerStraße //53 61O
50259Pulheim
2 0,Feb,2$ü9
ngegangen
,/ *s
lhr Schreiben
y'E*u,nr",!n.n
6 7 1 1 1P
0n
L2'
z-t,'-.
KVB StadtbahnLinien1, 3, 4, I
B u s L i n i e n1 5 0 .1 5 3 .1 5 6
S-BahnLinien56, S11, S'12,S13 sowieRE-/RB-und Fernverke
HaltestelleBf. Deutz/MesseLANXESSarena
I tr.
ur\
t;
u -/ v l,f U (nr6 O 3
Darum
16.02.2009
LandschaftsplanKöln
9. Anderung (Naturschutzgebiet,,BaadenbergerSenke,StöckheimerSee und
Große Laache")
FrühzeitigeBeteiligungder Träger öffentlicherBelangegem. g 27a LG
SehrgeehrteDamenund Herren,
der Rat der StadtKölnhat am 18.12.2008beschlossen,
die 9. Anderungdes LandKölneinzuleitenund die Beteiligung
schaftsplans
der Trägeröffentlicher
Belange
durchzuführen.
Die 9. Anderungdes Landschaftsplans
umfasstdie Festsetzung
einesNaturschutzgebietes(NSG,,Baadenberger
Senke,Stöckheimer
See und GroßeLaache")für eine
Flächezwischendem AuweilerWeg, der AutobahnA1, der VenloerStraßeund der
Stadtgrenzeauf der Grenzeder StadtbezirkeEhrenfeldund Chorweiler.
Gemäß$ 27a LG sollendie Trägeröffentlicher
Belange,die von der Planungberührt
werdenkönnen,bei der Aufstellungdes Landschaftsplans
zum frühestmöglichen
werden.
In
ihrer
Zeitpunktbeteiligt
Stellungnahme
habensie dem Trägerder LandauchAufschlussübervon ihnenbeabsichtigte
schaftsplanung
oder bereitseingeleitete Planungenund sonstigeMaßnahmensowiederenzeitlicheAbwicklungzu geben,
und die Landschaftspflege
die für den Naturschutz
im Plangebietvon Bedeutungsein
können.
AusdiesemGrundübersende
ichihnendenEntwurfder Landschaftsplanänderung,
bestehend
auseinemKartenausschnitt,
dentextlichen
Festsetzungen
undErläuterungen.
t2
findenSie unterwww.stadlkoeln.de
AlleAmterund Dienststellen
derStadtverualtung
oder im örtlichenTelefonbuch.
Fragenzu den Dienstlhnenmontags- freitagsvon 7:00- 19:00Uhr gernedas Cali-Center:02211221-0
leistungen
der StadtKölnbeantwortet
DerOberburgermeister
Seite2
betroffensind,richtenSie ihreStelSofernSie von der Landschaftsplanänderung
l u n g n ah meb i tteb i s zu m
25.03.2009
Anschrift.
an die im Briefkopfangegebene
Grüßen
Mit freundlichen
lm Auftrag
La.q
M i c h ae E
l P P e n i ch
A n l a g en
Landschaftsplan
Köln
9. Anderung
N 23 ,,Baadenberger
senke,stöckheimersee und Große
Laache"
Aufnahmevon textlichenFestsetzungen
und Erläuterungen
für das neueNaturschutzgebiet
ln [apitel 3.2.2(Gebietsspezifische
textticheFestsetzungen
für Naturschutzgebiete
(NSG)gem'S 20 LG)wirdnachdentextlichen
Festsetzungen
zu N 21 (NSG,,Chorbusch")folgenderTexteingefügt:
Textliche Festsetzungen
Erläuterungen
N22
mer Seeund GroßeLaache,,
DasNaturschutzgebiet
ist in den planquadraten
(PQ)5848,5850und6050in
Blatt5 und6 der Festsetzungskarte
im
It4aßstab
1 : 10.000festgesetzt.
ZurAbgrenzung
des Schutzgebietes
gelten die Hinweise
unterGliederungspunkt
3.1.1.
Schutzzweck
DasNSG,,Baadenberger
Senke,StöckheimerSeeundGroßeLaache"
wird
nach$ 20 Satz1 a), b), c) sowieSatz2
LG festgesetzt
.
zur Erhaltung,
Entwicklung
undWie- Derstrukturreiche
Biotopkomplex
wird
derherstellung
deraufgelassenen
Ab- geprägtdurchzweigroßeAbgrabungsgrabungen
alsbesonders
wertvoller gewässer
mitSteilböschungen
und
Sekundärlebensraum
für Artender
Flachwasserbereichen
sowieweiteren
Feuchtbiotope,
offenerWasserfläNass-,Feucht-sowietrockenen
Rudechen,Steilböschungen,
Röhrichtsäu-ralflächen,
dermarkantausgeprägten
me sowiemagererBödenundwech- Mittelterrassenkante,
derdavorliegenden
selfeuchter
Bereiche,
altenRheinrinne
gut
mit
ausgeprägter
Bestockung,
einergroßenGrünlandbrazur Erhaltung
undEntwicklung
von
che,stellenweise
vernässten
Laubwaldstellenweise
vernässten
Laubwaldbe-bereichen,
einemVillengarten
mitaltem
reichen,extensivgenutzten
Obstwie- Baumbestand
undextensivgenu.tzten
sen undaltemBaumbestand,
Obstwiesen.
ngen
Textliche Festsetzu
Erläuterungen
zur Erhaltung
derAbgrabungsgewäsBesondere
Bedeutung
habendieAbgraLebensraum
ser alswichtiger
und
bungsgewässer
als Rastpl
atz für Durchinsbesondere
Rastplatz,
für Wasser- züglerundWinterhabitat
für selteneWasvögel,
servögel.
zum Schutzeinesderbedeutendsten
Amphibienlaichplätze
im finksrheinischenKöln,
zur Sicherung
der Funktion
desin diesemLandschaftsraum
einzigen
zusammenhängenden
Waldkomplexes
(mitFortsetzung
aufdemGebietdes
Rhein-Erft-Kreises)
alsTrittstein
biotop
für die Faunader umgebenden
Ackerflächen,
wegendeskulturhistorischen
und
geowissenschaftlichen
Wertesder
Mittelterrassenböschung
mitdavorgelagerter
Alluvialrinne,
Als weiterebedeutsame
Elementesind
Relikteder bäuerlichen
Kulturlandschaft
zu nennenwie Hohlwege,
Eiben-Hecke
undEsskastanien-Reihe.
wegender Seltenheit,
besonderen
Eigenart
undhervorragenden
Schönheit,insbesondere
aufgrund
desVorkommens
vielerseltener
Tierarten,
geologischer
seltener
undmorphologischerStrukturen
undder herausragendenVielfaltan naturnah
entwickelundgliedernden
ten,belebenden
Elementenin einemansonsten
starkgenutztenundausgeräumten
Umfeld.
pezifischeVerbote
Gebietss
des Schutzzwecks
Zur Gewährleistung
ist
im NSG,,Baadenberger
Senke,StöckheimerSeeundGroßeLaache"überdie
AllgemeinenVerboteunterGliederungspunkt
3.2.1hinausverboten:
1. das Betreten
der Böschungen
derAbgrabungsbereiche
sowieder übrigen
Flächen
mitAusnahme
derausgebauten StraßenundWege,
2 Fahrzeuge
einschließlich
Anhänger
undGeräteallerAft abzustellen.
Textliche Festsetzungen
Erläuterungen
allerArt durchzufüh3 . Veranstaltungen
ren,
4 . Einrichtungen
für Erholungs-,
Freizeit-
zu errichten,
und Sportzweck
zu erweitern,zu unterhalten
oderbereitzustellen,
zu verän5 . den Grundwasserspiegel
EntwäsdernsowieBewässerungs-,
serungsoderanderedenWasserhaushalt
verändernden
Maßnahmen
durchzuführen.
Mist-oderKompost6 . Mieten,Silagen,
sowiesonstigefeshaufenanzulegen
te oderflüssigeStoffeoderGegenstände,wie z. B. Boden,Gartenabfälle
oderBauschutt
einzubringen
oderzu
lagern,
jeglicherArt undMo7 . Wassersport
EineErhaltung
des Gebietes
alsVorrangzu betreiben
sowiezu flächefür denWasservogelschutz
ist ohdellsportgeräte
zu betreten, ne dieseRuhigstellung
badenundEisflächen
nurunzureichend
möglich.
Darüberhinauswärendurch
der Bestandunddie
eineFreizeitnutzung
gefährEntwicklu
ng der Ufervegetation
det.
. i s '15.02.
8 . i n d e r Z e i tvo m 1 6 .1 2 b
sow o h l d i e A u sü b u n gd e r Ja g d im engeren Sinnedes $ I Abs. 4 BJG als
auch das Erlegenvon Rabenkrähen
und Elstern,
9 . d i e a cke rb a u l i chNeu tzu n q .
DasVerbotzieltaufden Schutzder FauFürdie
na,insbesondere
derVogelwelt.
Wintergäste
undDurchzügler
istdie Jagd
ein Störfaktor.
DieAusübung
derJagdist
mit einemörtlichenVertreibungseffekt
verbunden,
dersichnegativaufdie Energiereserven,
insbesondere
ziehender
Wasservögel
auswirkt.Dennvor allem
ziehende
VögelmüssenmitihrerEnergie
haushalten,
um die Distanzen
vomSommerlebensraum
zum Übenlrinterungsquartierundzurückerfolgreich
bewältigen
zu können.Durchdengewählten
Zeitraumwirdzumindest
erreicht,
dassin der
jagdbedingte
KernzeitdesVogelfluges
Störungen
werdes Gebietesvermieden
den.
gen
Textliche Festsetzun
Erläuterungen
zu fördern.
10.dieBodenerosion
Nicht betroffeneNutzunqen
- hierzuzählen
tr"*en
t*.de
- bleibenvonallenoder
auchTätigkeiten
Allgemeinen
und/oder
nureinzelnen
GeVerbotenunberührt:
bietsspezifischen
Verbot1 und DieseRegelung
1 . vomgebietsspezifischen
beziehtsichinsbesondeVerboten1, 3, 7 und
denallgemeinen
11dieordnungsgemäße
Landwirtschaftaufdenbisherackerbaulich
genutzten
Flächenbiszur Umwandlungin einemitdemSchuLzweckzu
gemäßdes
vereinbarende
Nutzung
gebietsspezifischen
GebotesNr. 3,
genutzten
re aufdie ackerbaulich
Flächen
im Anschluss
an dieAbgrabungsbereiche
undan die GroßeLaache,diewegenihrer Pufferfunktionen
in das Naturschutzgebieteinbezogen
wurden.
2 . das Betretendes Gebieteszum
Zweckdes Jagdschutzes
undder
Jagdausübung
mitAusnahme
derals
gekennzeichneten
nichtstandsicher
Böschungen,
Maßnahmen
3 . unaufschiebbare
zur
Abwehreinerunmittelbar
drohenden
gegenwärtigen
Gefahr.DieMaßnahmensinddemOberbürgermeister
der
Köln
Stadt
als untereLandschaftsbehördeunverzüglich
zu melden,
mitdemSchutz4 . die rechtmäßige,
DieübrigenVerbotesindzu beachten,
fischereiliche
zweckzu vereinbarende
nachdenenz. B. dieVeränderung
der
Nutzungim Sinnedes Runderlasses Ufer,dieZerstörung
des Bewuchses,
die
desMinisteriums
für Umwelt,Raum- Errichtung
baulicher
Anlagenunddas
ordnungundLandwirtschaft
vom
Befahren
desGebietes
verboten
sind.
(MBl.NW.S. 1480)von
14.11.1997
SeitensderVenaraltung
wirdeineeinverdenallgemeinen
Verboten
2,3, 11
nehmliche
Lösung
mit
Fischereiausden
und26,soweitArt undUmfangder
übungsberechtigten
währenddesVerfaheinvernehmlich
durcheine
Nutzung
rens
zur
9.
Anderuno
des Landschaftsvertragl
icheVereinbarung
zwischen
plans
angestrebt.
derunterenLandschaftsbehörde,
der
Fischereibehörde
unteren
undder höabgestimmt
herenFischereibehörde
wurden.KommtdieseVereinbarung
von 12 Monatennach
nichtinnerhalb
der 9. LandschaftsplanRechtskraft
zustande,
kanndie Fischeänderung
der naturschutzfachlichen
reiaufgrund
(Schutzzweck)
Erfordernisse
durch
TextlicheFestsetzungen
Erläuterungen
eingedie untereLandschaftsbehörde
werden.
schränkt
Stilllegungsmaßnah5 . abfallrechtliche
Herrichmen,abgrabungsrechtliche
tungs-undRekultivierungsmaßnahAusmensowielandschaftsrechtliche
gleichsmaßnahmen,
soweitsie mit
vereinbaren
und
zu
Schutzzweck
dem
mit der unterenLandschaftsbehörde
sind,
abgestimmt
undordnungsge6 . andererechtmäßig
soweit
Nutzungen,
mäßausgeübte
in EindiesemitdemSchutzzweck
klangstehenbzw.zu bringensind.
GebietsspezifischeGebote
ist
des .Schutzzwecks
Zur Gewährleistun0
Senke,Stöckheiin NSG ,,Baadenberger
mer Hof und großeLaache"(N 22) über
die AllgemeinenGebote unterGliede3 .2 .1h i n a u sg e b o ten:
r u n g s pu n kt
g n d g g f. E ntsiegelung DerWegistan beidenEndenmiteinem
1 . d i e E i n zi e h u n u
der
der ein Befahren
Wallzu versehen,
zwischen
des Verbindungsweges
macht;die Passierunmöglich
Weg Flächen
AuweilerWeg und Stöckheimer
ist
undFußgänger
und Sperrungfür den Kfz-Verkehr, barkeitfür Radfahrer
zu ermöglichen.
sobaldkeineentgegenstehenden weiterhin
aus bestehenden
Verpflichtungen
Rechtengegebensind,
geackerbaulich
2. die Herausnahme
nutzterFlächenaus der derzeitigen
ungsformunter BerückBewirtschaft
sichtigungdes $ 7 LG NW und Umwandlungin eine mit dem SchutzNutzung.
zweckzu vereinbarende
6
Anderungvon Entwicklungszielen
festzusetzenden
Fürdie als Naturschutzgebiet
Flächen
werdendie bislangdargedurchdasEntwicklungsziel
stelltenEntwicklungsziele
7 (Sicherung
undEntwicklung
für PflanzenundTiere)ersetzt.
Lebensstätten
von besonderen
Naturschutzgebietes
Dieaußerhalb
desgeplanten
liegenden
Flächen
Baazwischen
SenkeundStadtgrenze,
zwischen
denberger
derGroßenLaacheundStadtgrenze
sowienördlich
an das Naturschutzgebiet
angrenzend
biseinschließlich
desgeschützten
Landschaftsbestandteils
6.25erhalten
ebenfalls
das Entwicklungsziel
7
(Sicherung
vonbesonderen
undEntwicklung
Lebensstätten
für Pflanzen
undTiere),
für das Naturschutzgebiet
da sie als Pufferzone
dienen.
Streichung des geschütztenLandschaftsbestandtei
ls LB 6.25,,Feldgehölze
und Parkresteam StöckheimerHof'
undFestsetzungskarte
In der Entwicklungswirdder geschützte
Landschaftsbestandteil
6.25,,Feldgehölze
undParkreste
am Stöckheimer
Hof'gestrichen,
da dieser
Naturschutzgebietes
Teildesgeplanten
wird.
ln Kapitel3.5.2(Gebietsundobjektspezifische
textliche
Festsetzungen
für geschütz(LB)gemäßS 23 Satz1 LG in der Gliederung
te Landschaftsbestandteile
der StadtFestsetzungen
bezirke)werdendietextlichen
und Erläuterungen
für dengeschützten
gestrichen."
LB 6.25ebenfalls
Landschaftsbestandteil
Streichungdes Signetsfür die Pflegemaßnahme
6.4- 20
DasSignetPf 6.4:20 in der EntwicklungsundFestsetzungskarte
wirdgestrichen.
(Festsetzungen
Festsetzungen
ln Kapitel4.2.2dertextlichen
für Maßnahmen
in den
wirdin dentextlichen
Festsetzungen
Stadtbezirken)
für die Maßnahme
6.4- 20,die
Stöckheimer
Hof,HausFühlingen
sichaufdie Bereiche
undLindweiler
Hoferstreckt,
Hof'gestrichen.
der Begriff,,Stöckheimer
SomitgiltdieseMaßnahme
nichtmehrfür
Hofs,sondernnurnochfür die anderenim Festsetden Bereichdes Stöckheimer
genannten
Bereiche.
zungstext
R 403und R 413
Streichungder Maßnahme
undFestsetzungskarte
In der Entwicklungswirddie Maßnahme
R 413 gestrichen.
ln
für Maßnahmen
Kapitel4.2.2(Festsetzungen
in denStadtbezirken)
werdendietextliunddie Erläuterungen
chenFestsetzungen
fürdie Kiesgrube
R 403 und413 ebenfallsgestrichen.
der Maßnahme
R 612
Streichung
In der EntwicklungsundFestsetzungskarte
wirddie Maßnahme
R 612gestrichen.
In
für Maßnahmen
Kapitel4.2.2(Festsetzungen
in denStadtbezirken)
werdendietextliunddie Erläuterungen
gestrichenFestsetzungen
für die Kiesgrube
R 612ebenfalls
chen.
Umweltbericht
im Rahmender Strategischen
Umweltprüfung
gemäßS 14 UVPG
GesetzlicheGrundlage
(Richtlinie
Mitder SUP-Richtlinie
2001142/EG
des Europäischen
Parlaments
unddes
Ratesvom 27. Juni2001überdie Prüfungder Umweltauswirkungen
bestimmter
Pläne
(ABl.EG Nr. L 197S. 30))wurdedie Grundlage
und Programme
geschaffen,
um beider
Ausarbeitung
bestimmter
Pläneund Programme
erhebliche
Auswirkungen
auf die Umweltfrühzeitig
zu berücksichtigen.
Mitdem Gesetzzur Einführung
einerStrategischen
Umweltprüfung
vom 25.06.2005
wurdendie Vorgabender SUP-Richtlinie
auf nationaler
Ebeneumgesetzt,
indemsie in
das Gesetzüberdie Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG)aufgenommen
wurden.
strategischeumweltprüfungfür die Landschaftsplanänderung
Zieleinerstrategischen
Umweltprüfung
ist einewirksameUmweltvorsorge.
Fürdie im
UVPGfür behördliche
Planungsvorhaben
vorgesehen
Fällesollendie UmweltauswirkurrljeneinerPlanungsystematisch
ermittelt,beschrieben
unrJbewerteiweirje,,r.
Diqs
geschehen,
sollmöglichst
frühzeitig
damitAlternativen
berücksichtigt
werdenkönnen.
GemäßS 14bAbs. 1, Nr. 1 UVPGistfür die Landschaftsplanung
die strategische
Umweltprüfung
nachDefinition
derAnlage3 Nr. 1.9obligatorisch.
Diesgiltauchfür Landschaftspla
n-Anderu
ngen.
Einschränkend
unterliegen
Pläneund Programme
nachS 14bAbs.2UVPG,die nurgegeändertwerdenoderdie NutzungkleinerGebieteauf lokalerEbenefestlegen,
ringfügig
nur dannder SUP-Pflicht,
wenneineVorprüfung
des Einzelfalls
im Sinnevon g 14Abs.
4 ergibt,dassder Planoderdas Programm
voraussichtlich
erhebliche
Umweltauswirk u n g e nh a t.
Ziel und Inhaltder Landschaftsplanänderung
Die Landschaftsplanänderung
dientder Unterschutzstellung
von Baadenberger
Senke,
Stöckheimer
See und GroßerLaacheals Naturschutzgebiet.
DieAnderungerstreckt
sich
auf die Entwicklungsziele,
Schutzfestsetzungen
sowieauf die Pflege-,Entwicklungsund
Erschließungsmaßnahmen.
Sie umfassttextliche
und kartografische
Festsetzungen
und
Darstellungen.
Die Entwicklungsziele
des Landschaftsplans
stellenflächendeckend
das Schwergewicht
der im Plangebiet
zu erfüllenden
Aufgabender Landschaftsentwicklung
dar.Entsprechendder beabsichtigten
Naturschutzfestsetzung
werdendie Entwicklungsziele
im zukünftigenNaturschutzgebiet
undden angrenzenden
Übergangsbereichen
geändertin
Entwicklungsziel
7 (Sicherung
und Entwicklung
von besonderen
Lebensstätten
für Tiere
I
DiesesEntwicklungsziel
und Pflanzen).
siehtdie Optimierung
der schützenswerten
Fläche in Sinnedes Naturschutzes
unddie Verhinderung
von störendenNutzungen
vor.
Mitder Festsetzung
als Naturschutzgebiet
werdendie bislangals LandschaftsschutzgegeschütztenBereicheeinem
biet und teilweiseals geschützter
Landschaftsbestandteil
strengerenSchutzunterstellt.
Es werdenVerboteund Gebotefestgesetzt,
die der Erreidienen.DieVerbotesollennegativen
chungdes Schutzwecks
Veränderungen
entgegenwirken.
DieGebotesollenVerbesserungen
im.Sinne
des Naturschutzes
bewirken.
Pflege-und Erschließungsmaßnahmen
Mitden Entwicklungs-,
werdenkonkreteMaßnahmenfestgesetzt,
die der Umsetzungder im Entwicklungsziel
vorgegebenen
Ziele
dienen.
Vorprüfunggem. S 14bAbs.2 SUPGnach den KriterienderAnlage4
des SUPG
Die Landschaftsplanänderung,
mitder die Baadenberger
Senkeals Naturschutzgebiet
festgesetzt
werdensoll,erfülltzum einendas Kriterium
der geringfügigen
Anderungdes
Landschaftsplans
Kölnundzum anderendas Kriterium
der Festlegung
der NutzungeineskleinenGebietesauf lokalerEbene,EineSUP-Pflicht
bestehtsomitnicht.
gem.S 14bAbs.2, nachden in Anlalm Folgenden
wirddas Ergebnis
derVorprüfung
ge 4 vorgegebenen
(,,Kriterien
Kriterien
für dieVorprüfung
des Einzelfalls
im Rahmen
einerstrategischen
Umweltprüfung")
dargestellt.
1.
Me rkma l e d e rL a n d schaftsplanänder ung,insbesonder eauf
1.1
das Ausmaß,in dem die AnderungeinenRahmensetzt
Die Festsetzung
als Naturschutzgebiet
dientdem Schutzdes GebietesundseinerBestandteile
vor Zerstörung,
Beschädigung
oderVeränderung
undvor nachhaltigen
Störungen.Die Festsetzung
als Naturschutzgebiet
schafftdie rechtliche
Grundlage,
um ordnungsrechtliche
Maßnahmen
zum Schutzdes Gebietes
zu ergreifen.
Dazuwerdenentsprechende,
ausdem Schutzzweck
abgeleitete,
allgemein
verbindliche
VerboteundGeboteerlassen.DieseRegelungen
beziehensichausschließlich
auf die als Naturschutzgebietfestzusetzenden
Flächenselbst.
1.2
das Ausmaß,in dem die Landschaftsplanänderung
anderePläneoder Programmebeeinflusst
Festsetzungen,
Diegebietsspezifischen
insbesondere
die Verbote,dienenderVerhinderungvon Beeinträchtigungen
des Naturschutzgebietes.
AnderePläneoderProgramme
nur
können durchgeführt
oderumgesetzt
werden,soweitsie nichtgegendie im Naturgeltenden
Verboteverstoßen
schutzgebiet
odersoweitsie nichtauf einerentsprechen(2.B. Planfeststellung,
Grundlage
den rechtlichen
landschaftsrechtliche
Befreiung)
im
zugelassen
Einzelfall
werdenkönnen.
9
1.3
die Bedeutungder Landschaftsplanänderung
für die Einbeziehungumwelt-'
insbesondereim Hinblickauf die Förderungder
bezogenerEnarägungen,
nachhaltigenEntwicklung
demAuftragdes Bundesnaturschutzgesetzes
lndemder Landschaftsplan,
unddes
folgend,die Grundlage
Landschaftsgesetzes
bildetfür die Entwicklung,
den Schutzund
sindumweltbezogene
die Pflegeder Landschaft,
Erwägungen
nichtnureinbezogen,
ZielderPlanung.Da nebendem Schutzdie Entwicklung,
die Herstelsonderngleichsam
von Lebensgemeinschaften
lungoderWiederherstellung
oderLebensstätten
Zielder
ist,wirdeinenachhaltige
Landschaftsplanänderung
Entwicklung
ermöglicht.
'1.4
die für die Landschaftsplanänderung
relevantenumweltbezogenen,
einschließlichgesundheitsbezogener
Probleme
als Naturschutzgebiet
Die Festsetzung
führtnichtzu umweltbezogenen
odergesundheitsbezogenen
Problemen.
1.5
die Bedeutungder Landschaftsplanänderung
für die Durchführungnationaler und europäischerUmweltvorschriften
ist der Landschaftsplan
In Nordrhein-Westfalen
das entscheidende
Instrument
zur örtlider Zielevon Naturund Landschaft.
Er dientdarnitder Umsetzung
der
chenUmsetzung
Bundesnaturschutzgesetzes.
des
ZieleundGrundsätze
In dem mehrstufigen
Andemit weitgehender
Beteiligung
rungsverfahren
Fachbehörden
der Öffentlichkeit.
und IntewerdenUmweltbelange
umfassend
ressenvertretern
eingebracht
undgewürdigt.
2.
Merkmaleder möglichenAuswirkungenund der voraussichtlichbetroffenen
Gebiete,insbesonderein Bezugauf
2.1
Dauer,Häufigkeitund Umkehrbarkeit
die Wahrscheinlichkeit,
der Auswirku n g e n
geltenfür das Plangebiet
der Landschaftsplanänderung
Mit Inkrafttreten
Festsetzungen,
Schutzundder Entwicklung
des Naturschutzgebietes
die dem dauerhaften
dienen.
bzw.die Aufhebung
Die Umkehrbarkeit
der Naturschutzfestsetzung
wäredurcheineermöglich.DieAufhebung
der Naturschutzfestsetzung
neuteLandschaftsplanänderung
würdeaberden Zielendes Naturschutzes
undder Landschaftspflege
widersprechen.
2.2
den kumulativenund grenzüberschreitenden
Gharakterder Auswirkungen
ng hat keinengrenzübersch
Die Landschaftsplanänderu
reitenden
Charakter.
2.3
d i e R i si ke nfü r d i e U mwelt,einschließlich
der m enschlichen
Gesundhei t
(zum Beispielbei Unfällen)
Die Landschaftsplanänderung
dienteinzigdem Schutzundder naturschutzgerichteten
positiv
des Gebietes.DieAuswirkungen
Entwicklung
auf die Umweltsindausschließlich
Risiken
sind
weder
für die Umweltnochfür die menschliche
zu bewerten.
zu
Gesundheit
enryarten.
10
2.4
den Umfangund die räumlicheAusdehnungder Auswirkungen
gehennichtüberdas
Auswirkungen
der Landschaftsplanänderung
Die unmittelbaren
geplanteNaturschutzgebiet
hinaus.Soferndie Naturschutzgebietsfestsetzung
überhaupt
auf angrenzende
Flächenhat,so sinddiese,bezogenauf die Umwelt,
Auswirkungen
positiv(2.B. Verbesserung
grundsätzlich
der Grundwasserqualität
durchDünge-oder
zu beurteilen.
Herbizidverbote)
2.5
die Bedeutungund die Sensibilitätdes voraussichtlichbetroffenenGebiets
aufgrundder besonderennatürlichenMerkmale,des kulturellenErbes,der
lntensitätder Bodennutzungdes Gebietsjeweils unter Berücksichtigung
der Überschreitung
von Umweltqualitätsnormen
und Grenzwerten
führtnichtzu Überschreitung
Die Landschaftsplanänderung
von Umweltqualitätsnormen
Da mit dervorgesehenen
und Grenzwerten.
Festsetzung
des Gebietesals Naturschutzpositive
gebietgrundsätzlich
Auswirkungen
auf den Naturhaushalt
zu erwartensind,unterstütztdie Landschaftsplanänderung
die Einhaltung
von Umweltqualitätszielen.
2.6
Gebietenach Nummer2.3 der Anlage2 (FFH-Gebiete,
Naturschutzgebiete,
gesetzlich
Nationalparke,Biosphärenreservate,
Landschaftsschutzgebiete,
geschützteBiotope,Wasserschutzgebiete,
Gebietebei denenUmweltqualitätsnormenü berschrittens ind, Gebietemit hoher Bevölkerungsdichte,
Denkmalgebiete)
Die Festsetzung
des Naturschutzgebietes,
der erforderlichen
Ge- undVerbotesowieder
für die Erhaltung
Pflegemaßnahmen
ökologisch
wertvoller
Strukturen
und Lebensräume
für PflanzenundTierewirkensichpositivauf die Umweltaus.Negative
Auswirkungen
genannten
Bereiche
auf die in der Überschrift
sindnichtzu erurrarten.
ZusammenfassendeBewertungder Umweltauswirkungen
Mitder Landschaftsplanänderung
solldie Baaderiberger
Senkeals Naturschutzgebiet
getroffen,
werden.DazuwerdenRegelungen
festgesetzt
die das GebietvorZerstörung,
undvor nachhaltigen
Beschädigung
Störungen
schützen.
AußerdemwerdenEntwickdie einenachhaltige,
lungsmaßnahmen
festgesetzt,
ausdem Schutzzweck
abgeleitete
des Gebietes
fördern.DieAuswirkungen
der Landschaftsplanänderung
Entwicklung
auf
positiveinzuFloraund Fauna,aberauchauf andereUmweltmedien
sindausschließlich
DieAusweisung
als Naturschutzgebiet
schätzen.
wirdsichin ersterLinieauf das Gebiet
Dochsindauchweiterreichende
selbstbeschränken.
Wirkungen(2. B. Verbesserung
der
durchDünge-oderHerbizidverbote)
Grundwasserqualität
möglichund beabsichtigt.
Insg e s a mtsi n dd u rchd i e P l a n u n g,
insbesonderim
e Hinblick
aufdie in $ 2 UVPGgenannpositive,
ausschließlich
ten Schutzgüter,
zumeistaufdas Gebietbeschränkte
Umweltrten.
ngenzu enara
auswirku