Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
12.05.2009
Erstellt
08.05.09, 00:30
Aktualisiert
08.05.09, 00:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
IV-61 ho/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
29.04.2009
X
12.05.2009
X
Frau Hoss
(Verfasser/in)
52/2009
nö. S. TOP
7
2
12.02.2009
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 64 Pulheim 1301
Bereich: Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstück 517 und Teilstück des Flurstücks 516
Satzungsbeschluss
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Bürger
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986) in Verbindung
mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994
(GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV. NRW.
S. 514) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB "Bebauungsplan Nr. 64 Pulheim 1301", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus
der Planzeichnung.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
In seiner Sitzung am 03.12.2008 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss, den Entwurf der
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 Pulheim öffentlich auszulegen sowie die
betroffenen Träger öffentlicher Belange und Behörden zu beteiligen.
Letzteres geschah mit Schreiben vom 02.01.2009; die öffentliche Auslegung wurde in der Zeit vom
07.01.2009 bis 09.02.2009 durchgeführt.
Während dieses Zeitraumes wurden weder von Seiten der Träger öffentlicher Belange bzw. der
Behörden noch von Seiten betroffener Bürger Anregungen zu der vorgesehenen Planänderung
vorgetragen, so dass diese nunmehr als Satzung beschlossen werden kann.
-2-