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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 64 Pulheim 1301 Bereich: Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstück 517 und Teilstück des Flurstücks 516 Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
12.05.2009
Erstellt
08.05.09, 00:30
Aktualisiert
08.05.09, 00:30
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 64 Pulheim 1301
Bereich: Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstück 517 und Teilstück des Flurstücks 516
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 64 Pulheim 1301
Bereich: Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstück 517 und Teilstück des Flurstücks 516
Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Rat IV-61 ho/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 29.04.2009 X 12.05.2009 X Frau Hoss (Verfasser/in) 52/2009 nö. S. TOP 7 2 12.02.2009 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 64 Pulheim 1301 Bereich: Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstück 517 und Teilstück des Flurstücks 516 Satzungsbeschluss VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB "Bebauungsplan Nr. 64 Pulheim 1301", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. -1- ERLÄUTERUNGEN: In seiner Sitzung am 03.12.2008 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss, den Entwurf der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 Pulheim öffentlich auszulegen sowie die betroffenen Träger öffentlicher Belange und Behörden zu beteiligen. Letzteres geschah mit Schreiben vom 02.01.2009; die öffentliche Auslegung wurde in der Zeit vom 07.01.2009 bis 09.02.2009 durchgeführt. Während dieses Zeitraumes wurden weder von Seiten der Träger öffentlicher Belange bzw. der Behörden noch von Seiten betroffener Bürger Anregungen zu der vorgesehenen Planänderung vorgetragen, so dass diese nunmehr als Satzung beschlossen werden kann. -2-