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Beschlussvorlage (Zukunftsinvestitionsgesetz ( Konjunkturpaket II))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
21 kB
Datum
12.05.2009
Erstellt
08.05.09, 00:30
Aktualisiert
08.05.09, 00:30
Beschlussvorlage (Zukunftsinvestitionsgesetz ( Konjunkturpaket II)) Beschlussvorlage (Zukunftsinvestitionsgesetz ( Konjunkturpaket II)) Beschlussvorlage (Zukunftsinvestitionsgesetz ( Konjunkturpaket II)) Beschlussvorlage (Zukunftsinvestitionsgesetz ( Konjunkturpaket II))

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat III (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 12.05.2009 X Herr Thelen (Verfasser/in) 191/2009 nö. S. TOP 06.05.2009 (Datum) BETREFF: Zukunftsinvestitionsgesetz ( Konjunkturpaket II) VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: 4.870.822€ - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Rat bestätigt seinen Beschluss vom 31.03.2009, von den Mitteln des Investionsschwerpunktes Bildung (3.472.430 EURO) anteilig zu verwenden: a) ca. 500.000 EURO für den Neubau eines Kindergartens im BP 94 Brauweiler, konkret für den Bauabschnitt I zur Realisierung der Ersatzräume im Fortfall des Kindergartens Helmholtzstraße. Der Abschnitt II für die Schaffung von 25 Plätzen für U3-jährige wird angegangen, wenn der Bewilligungsbescheid für diese gesondert zu fördernde Maßnahme vorliegt. b) ca. 305.000 EURO für die energetische Sanierung der Gesamtschule Papst-Johannes -1- XIII. des Erzbistums Köln in Stommeln 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Beteiligung der Freien Träger noch nicht abgeschlossen ist. Eine endgültige Entscheidung über die Aufteilung der verbleibenden ca. 2,7 Mio. EURO ist deshalb erst im Rat am 30.06.2009 möglich. 3. Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Ergebnisses der Beteiligung der Freien Träger die verbleibenden ca. 2,7 Mio. EURO grundsätzlich ausschließlich für die energetische Sanierung von Schulen und Kindergärten einzusetzen. Eine etwaige Änderung des Grundgesetzes in Artikel 104 b soll unbeachtet bleiben, weil mit Blick auf das Rückforderungsrisiko unstreitig bei den energetischen Sanierungsmaßnahmen sichergestellt werden kann, dass dabei die Gelder entsprechend der gesetzlichen Vorgabe nachhaltig und wirtschaftlich eingesetzt werden können. 4. Der Rat beschließt, aus dem Investitionsschwerpunkt Infrastruktur (1.398.392 EURO) Mittel für folgende Maßnahmen zu reservieren: a) Bis zu 180.000 € für den behindertengerechten Zugang am Alten Rathaus Brauweiler b) Bis zu 200.000 € für das Schaumagazin im Abteigelände Brauweiler c) Bis zu 280.000 € für eine Lärmminderungsmaßnahme in der Nettegasse, Stommeln im Abschnitt Ortsmitte bis Kreisverkehr d) Bis zu 28.000 € für den behindertengerechten Umbau der Einmündung Albrec hatDürer-Straße/Sinnersdorfer Straße in Pulheim e) Bis zu 70.000 € für die Erneuerung der Brücke über den Stommeler Bach, ca. 100 m östlich von Ingendorf 5. Über die Zuteilung des verbleibenden Betrages von ca. 640.000 EURO für Infrastrukturmaßnahmen soll abschlileßend im Rat am 30.06.2009 entschieden werden unter Beachtung der Beschlusslage vom 31.03.2009. ERLÄUTERUNGEN: Mit der Vorlage zur Ratssitzung am 31.03.2009 hatte die Verwaltung umfassend die Fördergrundsätze und die sich daraus ergebenden Probleme erläutert. Dies gilt uneingeschränkt fort mit folgenden Ergänzungen: Zum Beschlussentwurf 1a Der Landtag hat entgegen den Bemühungen des Städte- und Gemeindebundes auch bei einer Förderung aus Landesprogrammen das Verbot der Doppelförderung bestätigt. Zur Vermeidung dieses Problems wird nach der FAQ-Liste des Innenministeriums die Realisierung in getrennten Bauabschnitten aufgezeigt. Dies ist in Brauweiler möglich und die Vorgehensweise wird auch vom Landesjugendamt ausdrücklich bestätigt. -2- Zum Beschlussentwurf 1b Das geplante Projekt der energetischen Sanierung der Gesamtschule des Erzbistums in Stommeln soll unterstützt werden, weil sich das Erzbistum schon sehr frühzeitig beworben hat. Diese Entscheidung soll durch den Rat bestätigt werden auch in Kenntnis des Umstandes, dass a) damit fast 10 Prozent des Gesamtfördervolumens belegt werden und b) damit für eine Dotierung anderer Maßnahmen von Freien Trägern die Möglichkeiten unter Beachtung einer angemessenen Trägerneutralität stark eingeschränkt werden. Zum Beschlussentwurf 2 Das Beteiligungsverfahren der Freien Träger ist noch nicht abgeschlossen. Die bisher vorliegenden Anträge sind beigefügt als Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 - Evangelische Kirchengemeinde Pulheim vom 28.04.2009 Evangelische Kirchengemeinde Weiden vom 30.04.2009 Kirchengemeindeverband „Am Stommelerbusch“ vom 30.04.2009 Zum Beschlussentwurf 4a Die Schaffung der Barrierefreiheit für Behinderte als sonstige Infrastrukturmaßnahme ist auch nach Artikel 104 b GG zulässig (Artikel 74, Absatz 1, Ziffer 7 GG). Die bisher im Haushalt hierfür vorgesehenen Mittel sind mit dem Beschluss des Rates vom 31.03.2009 zur Errichtung von Räumen zur Deckung des OGS – Bereichs an den Grundschulen Sinthern/Geyen und Auweiler Straße als Deckung herangezogen worden und stehen deshalb nicht mehr zur Verfügung. Die Verwaltung geht davon aus, dass damit die geforderte „Zusätzlichkeit“ gegeben ist. Vorsorglich wurde der Städte- und Gemeindebund um eine Bestätigung durch das Innenministerium im Rahmen der FAQ-Liste gebeten. Diese liegt noch nicht vor. Zum Beschlussentwurf 4b Der Rat wird gebeten für dieses über den örtlichen Wirkungskreis von Pulheim hinausgehende Projekt den genannten Betrag vorerst zu reservieren. Voraussetzung für die endgültige Zuteilung ist der positive Abschluss der initiierten Grundgesetzänderung und der Nachweis seitens des Landes hinsichtlich der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit für dieses Projekt. Zum Beschlussentwurf 4c Nach Prüfung durch das Tiefbauamt können nur bei der Nettegasse in Stommeln die Fördervoraussetzungen erfüllt werden, weil dort durch den Einbau einer speziellen Asphaltschicht eine Lärmminderung um mehr als 2 db (A) nachgewwiesen werden kann. Bei der benfalls untersuchten Bergheimer Straße und bei der Orrer Straße ist dieser Nachweis nicht möglich. Die Sanierung der Nettegasse im gesamten Straßenverlauf bis Ortsende würde über 380.000 EURO erfordern. Es wird vorgeschlagen, die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel auf den kritischeren (weil engen) Abschnitt zwischen Ortsmitte und Kreisel zu beschränken. -3- Zum Beschlussentwurf 4d Der barrierefreie Umbau dieses Einmündungsbereichs war schon Gegenstand der Diskussion im TVA. Eine positive Entscheidung scheiterte an dem errechneten Kostenvolumen. Auch mit Blick auf die Auswirkungen des demografischen Wandels hält die Verwaltung diese Maßnahme für geboten. Zum Beschlussentwurf 4e Aus dem Förderbereich "Ländliche Infrastruktur" soll die abgängige Brücke über den Stommeler Bach bei Ingendorf mit den Fördermitteln erneuert werden. Es besteht für diesen Wirtschaftsweg akuter HAndlun gsbedarf seitens der für die Verkehrssicherung verantwortlichen Stadt. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Ortsteil Ingendorf die Kriterien für die Förderung erfüllt. Eine eventuell ebenfalls förderfähige Sanierung der Brücke über die Eisnebahntrasse zum Bolander Hof wird nicht vorgeschlagen, weil damit voraussichtlich alle restlichen Fördermittel blockiert wären. -4-