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Beschlussvorlage (Entfernung von Eichen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
25 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
09.06.09, 21:37
Aktualisiert
09.06.09, 21:37
Beschlussvorlage (Entfernung von Eichen) Beschlussvorlage (Entfernung von Eichen) Beschlussvorlage (Entfernung von Eichen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss IV/003 Termin 29.04.2009 16.06.2009 ö. S. X X Frau Dr. Cassens-Sasse (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 157/2009 nö. S. TOP 09.04.2009 (Datum) BETREFF: Entfernung von Eichen VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, den erneuten Antrag auf Fällung der beiden städtischen, auf dem Kinderspielplatz Pletschmühlenweg stehenden Eichen nach nochmaliger Prüfung abzulehnen. Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt den Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vom 29.04.2009 und erklärt die Beschwerde als erledigt. -1- ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 18.11.2008 (Anlage 1) hat sich ein Bürger aus dem Pletschmühlenweg erneut an die Verwaltung gewandt und sich über zwei Eichen auf dem Kinderspielplatz am Verbindungsweg zwischen von-Humboldt-Str. und Pletschmühlenweg beschwert. Die Angelegenheit wurde bereits 2007 umfangreich im Umwelt- und Planungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss behandelt (s. Vorlage Nr. 1072, UPA 28.02.2007 und HFA 13.03.2007). Damals war das Fällen der beiden Eichen einstimmig abgelehnt worden. Dieses Ergebnis war dem Beschwerdeführer sowohl unmittelbar nach der Entscheidung im März 2007 als auch als Antwort auf das erneute Schreiben im November 2008 (Anlage 2) mitgeteilt worden. Trotzdem bittet der Antragsteller mit Schreiben vom 12.12.2008 und 29.12.2008 (Anlage 3 und 5) wiederum die beiden Eichen zu fällen bzw. den Spielplatz am besten aufzulösen. Seitens der Verwaltung wurde in den Antwortschreiben vom 18.12.2008 sowie vom 05.01.2009 Anlage 4 und 6) nochmals auf die Beschlusslage hingewiesen und erläutert, dass auch nach erneuter Überprüfung kein veränderter Sachverhalt vorliegt. Mit Schreiben vom 12.01.2009 (Anlage 7) teilt der Beschwerdeführer mit, dass er nicht auf eine Behandlung seines Antrags im zuständigen Fachausschuss verzichten möchte. Hinsichtlich der vom Beschwerdeführer vorgeschlagenen Schließung des Kinderspielplatzes weist das Jugenamt darauf hin, dass im Rahmen der Vorberatung des Eckwertebeschlusses 2007 seitens des Fachamtes vorgeschlagen worden war zur Haushaltskonsoloidierung 20 Spielplätze im Stadtgebiet zu schließen. Unter den vorgeschlagenen Spielplätzen war auch der vom Beschwerdeführer angesprochene Spielplatz. Die politischen Gremien sind diesen Überlegungen nicht gefolgt. Der Antragsteller verfolgt bereits seit 1999 das Ziel der Fällung der Eichen auf dem Kinderspielplatz. Die Argumentation ist in allen Beschwerdeschreiben ähnlich. Der Antragsteller hat sich mehrfach bei der Verwaltung über die Eichen - hierbei besonders über den Laubfall und die Eicheln - sowie den Zustand des Kinderspielplatzes beschwert. In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und dem Ordnungsamt wurde die Situation von der Verwaltung mehrfach in Augenschein genommen und beurteilt. Gründe, die ein Fällen der Bäume rechtfertigen würden, liegen nicht vor. Der Sachverhalt hat sich auch in den zurückliegenden zwei Jahren nicht geändert. Insofern kann hinsichtlich der Bäume folgendes festgehalten werden: ♦ zwischen dem Kinderspielplatz, an dessen Grenze die Bäume stehen und dem Grundstück des Antragstellers befindet sich ein drei Meter breiter Fußweg (s. Lageplan NÖ), so dass die Grenzabstände eingehalten werden. ♦ Das behauptete erhebliche Überragen von Eichenästen auf das Grundstück des Beschwerdeführers konnte zu keinem Zeitpunkt festgestellt werden. Rückschnitte wurden zugesagt, sobald die Kronen sich weiter entwickeln und auf das Grundstück ragen. ♦ Der durch die Bäume verursachte Schattenwurf ist nicht unzumutbar, da sich die Eichen im Osten bzw. Ostsüdosten des betroffenen Grundstücks befinden. Insofern ist davon auszugehen, dass eine Beschattung lediglich am Morgen erfolgt. ♦ Eine Verkehrsgefährdung, die durch die Baumwurzeln verursacht ist, kann zur Zeit nicht festgestellt werden. Im Nahbereich einer Eiche hat sich lediglich der Seitenbordstein leicht an-2- gehoben. Dieser Sachverhalt führt jedoch zu keiner Gefährdung bei der Nutzung des Weges. ♦ ♦ Um dem Anliegen des Beschwerdeführers entgegen zu kommen, wurde 2002 bereits die mittlere der ursprünglich drei Eichen gefällt. Die beiden anderen Eichen haben einen Kronenpflegeschnitt erhalten. Dieser kann bei Bedarf wiederholt werden. ♦ Laubfall und Abwurf von Früchten (hier Eicheln) werden von der Rechtsprechung als natürliche Lebensäußerungen von Bäumen bewertet. Diese Beeinträchtigungen sind in der Regel entschädigungslos hinzunehmen – zumal, wenn sie als ortsüblich angesehen werden können. ♦ Es handelt sich um gesunde Bäume. Ein Ersatz durch eine Hecke oder Thujas ist auch aus finanzieller Sicht nicht sinnvoll, da unnötig Kosten durch die Fällung und Wiederanpflanzung verursacht würden. ♦ Eine mögliche Verschmutzung des Kinderspielplatzes wird nicht durch die Eichen verursacht und ist nicht von der gepflanzten Baumart abhängig. Im Gegenteil ist davon auszugehen, dass die Fläche bei Pflanzung einer Thujahecke weniger einsehbar und dadurch das Müllproblem eher zunehmen würde. Entsprechend der obigen Ausführungen wird vorgeschlagen, den Antrag auf Fällung der beiden Eichen nach wie vor abzulehnen. -3-