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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 262/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,5 MB
Datum
16.06.2009
Erstellt
10.06.09, 21:54
Aktualisiert
10.06.09, 21:54
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 262/2009) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 262/2009)

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Inhalt der Datei

Auua € A Vorlage zu TOp T Frakffin FRAKTION BgO/DIE GRÜNEN. RATHAUS, 50259 PULHEIM im Rat der Stadt Pulheim Herrn Bürgermeister Dr. Karl-August Morisse Stadt Pulheinr - Sekrelariat Bürclermeister - im Hause Ehs. 2 7. MAI 200$ Thomas Roth Fraktionssprecher Inge Bröhl-Groth stv. Fraktionssprecherin Renate Thiel Sekretariat c/o Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim Tel: +49 2238 808-197 Fax: +49 2238 808-155 ,t{ '€ß Q,a.t, 6rtn t -?t -1./ 3, oru e nefra ktion @pu lh e im.de www. gruene-pulheim. de 27. Mai 2009 Veröffentlic hu ng des Organ isationsg utachtens über d ie Amter 40 (Schulverwaltungs- Kultur- und Sportamt) 50 (Sozialamt) 51 {Jugendamt) zur Sitzung des HFA am 16'06.2009 (Offentlicher Teil!) Sehr geehrter Herr Dr. Morisse, hiermit bitten wir um die Beantwodung der folgenden Fraqen: veröffentlichen? (TOP ll.4 - 11.32) tr ausschließlich nicht-öffentlich zu diskutieren? persönlichkeitsrechten von Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern zu veröffentlichen? Gleichzeitig beantraqen wir, das Organisationsgutachten unter Beachtung gegebenenfalls zu berücksichtigender Persön ichkeitsrechte zu veröffentlichen. I Begründung: Wie die Veröffenilichung von Kaufverhandlungen über Grundstücke in der Verlängerung des Roßackerwegs in einem Info-Flyer der CDU gezeigt hat, ist die Frage nicht geklärt, auf welcher rechlichen Grundlage die Entscheidung fällt, ob über ein bestimmtes Thema öffenilich oder nicht-öffenflich verhandelt wird. Auch ist nicht geklärt, inwieweit aus nichtöffenlichen Verhandlungen von Rat oder Ausschüssen berichtet bzw. zitiert werden darf' 52 Bankverbindung: Volksbank Erft eG, Konto-Nummer,: 640 344 90 14, Bankleitzahl: 370 692 u// ( t'tr voilgqle.ry ref Ia lm Fall der Veröffentlichung von anstehenden Kaufverhandlungen kann ein Schaden für die Stadt nicht ausgeschlossen werden" Es ist aber nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen detaillierte und umfangreiche Kürzungsvorschläge nicht der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Nach Auffassung der Grünen gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit, denn die Bürgerlnnen haben einen Anspruch auf Information über die Tätigkeit des Rates, seiner Ausschüsse und der Venvaltung. Nur in begründeten Einzelfällen darf die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, Es scheint bislang nicht geklärt zu sein, wann ein solcher Einzelfall gegeben ist. Bündnis 90/Die Grünen sind nach wie vor der Auffassung, dass die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf hat, die Inhalte des Organisationsgutachtens und die dortigen Kürzungsvorschläge zu erfahren. Bereits in der Sitzung des HFA am 26.08.2008 hatten wir beantragt, das Organisationsgutachten unter den TOP ll.4 - 11.32 im öffentlichen Teil der Ausschusssitzung zu diskutieren. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Doch immerhin geht es in dem Gutachten um Kürzungsvorschläge von weitreichender Bedeutung. Dabei handelt es sich um Vorschläge, über die aus grüner Sicht nicht diskutiert werden muss. Die Pulheimer Grünen wollen nicht kürzen. die Kürzungsvorschläge sind nicht diskutabel. Denn deren Umsetzung würde eine wesentliche Beeinträchtigung der Angebotsvielfalt in Pulheim bedeuten. Die Diskussion über die Abschaffung des Seniorenbeirats ist da nur ein Beispiel. Andererseits enthält das Gutachten Konsolidierungsmaßnahmen, die von den Pulheimer Grünen schon lange gefordert werden, wie beisprelsweise die Einsparung von Energiekosten oder die Einführung eines Vermarktungskonzepts für das Kultur- und Medienzentrum. Betdes wurde bislang von der Mehrheit des Rates abgelehnt. Die gegenwärtige Diskussion zeigt, dass möglicherweise nicht immer alle nicht-öffentlich behandelten Themen auch der Öffentlichkeit vorenthalten werden dürfenlmüssen. Das bitten wir zu klären. Mit freundlichen Grüßen gez. Thorttas Roth Renate Thiel