Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
17.06.2009
Erstellt
16.06.09, 12:22
Aktualisiert
16.06.09, 12:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV-61 foi/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
17.06.2009
ö. S.
X
Frau Foitzik
(Verfasser/in)
211/2009
nö. S. TOP
3
22.05.2009
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.2 - Ortsteil Stommeln
Bereich: Grundstücksteile (Tiefe ca. 20 m bis 40 m) parallel zur Cäcilienstraße von der Gartenstraße bis einschließlich der bestehenden Gewächshäuser an der Cäcilienstraße.
Änderung der Darstellung gemischte Baufläche (M) in Wohnbaufläche (W)
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Behörden
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008
(BGBl. I S. 3018) die Aufstellung der Teilbereichsänderung Nr. 16.2 - Ortsteil Stommeln. (Bereich: Grundstücksteile ca. 20 m bis 40 m parallel zur Cäcilienstraße von der Gartenstraße bis
einschließlich der bestehenden Gewächshäuser an der Cäcilienstraße).
Ziel der Änderung ist es, für einen Teil dieses Bereiches die vorbereitenden planungsrechtli-1-
chen Voraussetzungen für einen Bebauungsplan (BP 43 Stommeln) zu schaffen, zwecks
Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung im Sinne der städtebaulichen Entwicklung und
Ordnung dieses Bereiches unter den Aspekten der Konfliktbewältigung in einer Gemengelage
sowie der Steuerung von Einzelhandelsbetrieben im Sinne der Zentrenverträglichkeit.
Lage und Umfang der Teilbereichsänderung Nr. 16.2 - Ortsteil Stommeln sind aus anliegender
Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß
§ 32 LPlG zu stellen und die Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und die Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden)
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008
(BGBl. I S. 3018) für die Teilbereichsänderung Nr. 16.2 - Ortsteil Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
ERLÄUTERUNGEN:
Der Bereich am süd-östlichen Ortseingang von Stommeln, entlang der Cäcilienstraße, ist derzeit
im Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim als gemischte Baufläche (M-Fläche) dargestellt. Beabsichtigt ist die Änderung in die Darstellung einer Wohnbaufläche (W), zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 43 Stommeln, der in
diesem Bereich den derzeitigen Bestand, der sich überwiegend als Wohnnutzung darstellt, festsetzen und die Nutzungen steuern soll. Ein Bereich nord-westlich des Bebauungsplanes
Nr. 43 wird aufgrund seiner faktischen Nutzung in diese geänderte Darstellung mit einbezogen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur frühzeitige Beteiligung zur Teilbereichsänderung Nr. 16.2 - Ortsteil Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt
Pulheim zu fassen. Anschließend wird die Anfrage bei der Bezirksplanungsbehörde gemäß § 32
Landesplanungsgesetz (LPIG) gestellt.
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