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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.2 - Ortsteil Stommeln Bereich: Grundstücksteile (Tiefe ca. 20 m bis 40 m) parallel zur Cäcilienstraße von der Gartenstraße bis einschließlich der bestehenden Gewächshäuser an der Cäcilienstraße. Änderung der Darstellung gemischte Baufläche (M) in Wohnbaufläche (W) 1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Behörden)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
17.06.2009
Erstellt
16.06.09, 12:22
Aktualisiert
16.06.09, 12:22
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim 
Teilbereichsänderung Nr. 16.2 - Ortsteil Stommeln
Bereich: Grundstücksteile (Tiefe ca. 20 m bis 40 m) parallel zur Cäcilienstraße von der Gartenstraße bis einschließlich der bestehenden Gewächshäuser an der Cäcilienstraße. 
Änderung der Darstellung gemischte Baufläche (M) in Wohnbaufläche (W)
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Behörden) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim 
Teilbereichsänderung Nr. 16.2 - Ortsteil Stommeln
Bereich: Grundstücksteile (Tiefe ca. 20 m bis 40 m) parallel zur Cäcilienstraße von der Gartenstraße bis einschließlich der bestehenden Gewächshäuser an der Cäcilienstraße. 
Änderung der Darstellung gemischte Baufläche (M) in Wohnbaufläche (W)
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Behörden)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV-61 foi/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 17.06.2009 ö. S. X Frau Foitzik (Verfasser/in) 211/2009 nö. S. TOP 3 22.05.2009 (Datum) BETREFF: Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.2 - Ortsteil Stommeln Bereich: Grundstücksteile (Tiefe ca. 20 m bis 40 m) parallel zur Cäcilienstraße von der Gartenstraße bis einschließlich der bestehenden Gewächshäuser an der Cäcilienstraße. Änderung der Darstellung gemischte Baufläche (M) in Wohnbaufläche (W) 1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Behörden VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) die Aufstellung der Teilbereichsänderung Nr. 16.2 - Ortsteil Stommeln. (Bereich: Grundstücksteile ca. 20 m bis 40 m parallel zur Cäcilienstraße von der Gartenstraße bis einschließlich der bestehenden Gewächshäuser an der Cäcilienstraße). Ziel der Änderung ist es, für einen Teil dieses Bereiches die vorbereitenden planungsrechtli-1- chen Voraussetzungen für einen Bebauungsplan (BP 43 Stommeln) zu schaffen, zwecks Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung im Sinne der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung dieses Bereiches unter den Aspekten der Konfliktbewältigung in einer Gemengelage sowie der Steuerung von Einzelhandelsbetrieben im Sinne der Zentrenverträglichkeit. Lage und Umfang der Teilbereichsänderung Nr. 16.2 - Ortsteil Stommeln sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 32 LPlG zu stellen und die Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und die Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) für die Teilbereichsänderung Nr. 16.2 - Ortsteil Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. ERLÄUTERUNGEN: Der Bereich am süd-östlichen Ortseingang von Stommeln, entlang der Cäcilienstraße, ist derzeit im Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim als gemischte Baufläche (M-Fläche) dargestellt. Beabsichtigt ist die Änderung in die Darstellung einer Wohnbaufläche (W), zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 43 Stommeln, der in diesem Bereich den derzeitigen Bestand, der sich überwiegend als Wohnnutzung darstellt, festsetzen und die Nutzungen steuern soll. Ein Bereich nord-westlich des Bebauungsplanes Nr. 43 wird aufgrund seiner faktischen Nutzung in diese geänderte Darstellung mit einbezogen. Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur frühzeitige Beteiligung zur Teilbereichsänderung Nr. 16.2 - Ortsteil Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim zu fassen. Anschließend wird die Anfrage bei der Bezirksplanungsbehörde gemäß § 32 Landesplanungsgesetz (LPIG) gestellt. -2-