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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln Bereich: Zwischen Venloer Straße und Cäcilienstraße, im Abschnitt Venloer Straße Haus-Nr. 503 bis 521 und Cäcilienstraße Haus-Nr. 21 bis 29 Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), und frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
17.06.2009
Erstellt
16.06.09, 12:22
Aktualisiert
16.06.09, 12:22
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln
Bereich: Zwischen Venloer Straße und Cäcilienstraße, im Abschnitt Venloer Straße Haus-Nr. 503 bis 521 und Cäcilienstraße Haus-Nr. 21 bis 29
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), und frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln
Bereich: Zwischen Venloer Straße und Cäcilienstraße, im Abschnitt Venloer Straße Haus-Nr. 503 bis 521 und Cäcilienstraße Haus-Nr. 21 bis 29
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), und frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV-61 foi/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 17.06.2009 ö. S. X Frau Foitzik (Verfasser/in) 210/2009 nö. S. TOP 22.05.2009 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln Bereich: Zwischen Venloer Straße und Cäcilienstraße, im Abschnitt Venloer Straße Haus-Nr. 503 bis 521 und Cäcilienstraße Haus-Nr. 21 bis 29 Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), und frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung -1- ERLÄUTERUNGEN: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln wurde am 22.10.2008 gefasst. Nach Vorlage der Kartengrundlage und eines schalltechnischen Gutachtens wurde der vorliegende Vorentwurf gefertigt. Potential für eine Neubebauung bietet nur das Grundstück auf dem sich zur Zeit eine Gärtnerei befindet. Das restliche Areal bietet gegebenen Falles Möglichkeiten von baulichen Anlagen in Form von Anbauten, geringfügigen Erweiterungen, die sich auf die Wohngebäude beziehen. Die ermittelten Lärmpegelbereiche gem. DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, sind in dem Entwurf dargestellt. Der gesamte Bereich ist auf Grund des Bestandes vorbelastet und auf Grund der örtlichen Gegebenheiten sind aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Erdwallschüttungen oder Schallschutzwänden nicht gegeben. Für eine Neubebauung oder bauliche Änderungen wird der Bebauungsplan die Lärmpegelbereiche festsetzen, um an Hand dieser Lärmpegelbereiche Maßnahmen, Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile entsprechend der DIN 4109 aufzuzeigen. Der Planungsstand zur frühzeitigen Beteiligung stellt die Konkretisierung der Planungsziele (Ordnung der Gemengelage) durch Abgrenzung eines Mischgebietes an der Venloer Straße und eines Allgemeinen Wohngebietes an der Cäcilienstraße dar (siehe Knotenlinie). Konkrete graphische Festsetzungen werden anschließend nach Auswertung der eingegangenen Anregungen formuliert werden. Der bereits beigefügte Entwurf für die textlichen Festsetzungen ermöglicht eine Einschätzung über die Auswirkungen der Baugebietsfestsetzungen. -2-