Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
17.06.2009
Erstellt
16.06.09, 12:22
Aktualisiert
16.06.09, 12:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV-61 foi/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
17.06.2009
ö. S.
X
Frau Foitzik
(Verfasser/in)
210/2009
nö. S. TOP
22.05.2009
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln
Bereich: Zwischen Venloer Straße und Cäcilienstraße, im Abschnitt Venloer Straße Haus-Nr.
503 bis 521 und Cäcilienstraße Haus-Nr. 21 bis 29
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB), und frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden
der Verwaltung
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ERLÄUTERUNGEN:
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln wurde am 22.10.2008 gefasst. Nach Vorlage der Kartengrundlage und eines schalltechnischen Gutachtens wurde der vorliegende Vorentwurf gefertigt.
Potential für eine Neubebauung bietet nur das Grundstück auf dem sich zur Zeit eine Gärtnerei
befindet. Das restliche Areal bietet gegebenen Falles Möglichkeiten von baulichen Anlagen in
Form von Anbauten, geringfügigen Erweiterungen, die sich auf die Wohngebäude beziehen.
Die ermittelten Lärmpegelbereiche gem. DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, sind in dem Entwurf
dargestellt. Der gesamte Bereich ist auf Grund des Bestandes vorbelastet und auf Grund der örtlichen Gegebenheiten sind aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Erdwallschüttungen oder
Schallschutzwänden nicht gegeben.
Für eine Neubebauung oder bauliche Änderungen wird der Bebauungsplan die Lärmpegelbereiche
festsetzen, um an Hand dieser Lärmpegelbereiche Maßnahmen, Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile entsprechend der DIN 4109 aufzuzeigen.
Der Planungsstand zur frühzeitigen Beteiligung stellt die Konkretisierung der Planungsziele (Ordnung der Gemengelage) durch Abgrenzung eines Mischgebietes an der Venloer Straße und eines
Allgemeinen Wohngebietes an der Cäcilienstraße dar (siehe Knotenlinie). Konkrete graphische
Festsetzungen werden anschließend nach Auswertung der eingegangenen Anregungen formuliert
werden. Der bereits beigefügte Entwurf für die textlichen Festsetzungen ermöglicht eine Einschätzung über die Auswirkungen der Baugebietsfestsetzungen.
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