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Beschlussvorlage (Begründung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
363 kB
Datum
17.06.2009
Erstellt
16.06.09, 12:22
Aktualisiert
16.06.09, 12:22

Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung Stand April 2009 Abteilung 610 Planung BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln Stand April 2009 INHALTSVERZEICHNIS 1. Planerfordernis Seite 3 2. Räumlicher Geltungsbereich Seite 3 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Seite 3 4. Bestand Seite 3 5. Planungsziel Seite 4 6. Erschließung Seite 4 7. Lärmschutz Seite 4 8. Eingriff in Natur und Landschaft Seite 5 9 Kosten Seite 5 10 Vorläufiger Umweltbericht Seite 5 Stadt Pulheim Abteilung 610 Planung Seite 2 von 8 BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln 1. Stand April 2009 Planerfordernis Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 42 Stommeln im Bereich parallel zur Venloer Straße, südlicher Ortseingang Stommeln, die an den jetzt vorgeschlagenen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 43 grenzt, führt zusammen mit aufgetretenen Konflikten innerhalb der Gemengelage zum Planungsanlass für den in Rede stehenden Bereich. Der derzeitige Bestand zeichnet sich durch große Grundstücke in der unmittelbaren Nachbarschaft des Bebauungsplanes Nr. 42 Stommeln aus, auf denen durch die vorbereitende (FNP 15.6 Stommeln) und verbindliche Planung (Bebauungsplan Nr. 42 Stommeln) für Vorhaben die Kriterien des § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) greifen. Die gewerblichen Nutzungen entlang der Venloer Straße grenzen ohne schützende Zäsur an die durch Wohnhäuser geprägten Grundstücke an der Cäcilienstraße an. Hier besteht ein Planungsanlass, um auf Basis schalltechnischer Untersuchungen die Belange von Gewerbe- und Wohnbebauung miteinander in Einklang zu bringen. Gleichzeitig sollen im Plangebiet Einzelhandelsnutzungen im Sinne einer Zentrenverträglichkeit gesteuert werden. Der Eigentümer der Erwerbsgärtnerei beabsichtigt, diese aufzugeben und hat über einen Architekten einen Bebauungsvorschlag für sein Grundstück eingereicht, der eine Wohnnutzung an der Cäcilienstraße vorsieht. 2. Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43 Stommeln umfasst den Bereich zwischen Venloer Straße und Cäcilienstraße, im Abschnitt Venloer Straße Haus-Nr. 503 bis 521 und Cäcilienstraße Haus-Nr. 21 bis 29. 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der derzeitige wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim stellt das gesamte Plangebiet als „gemischte Bauflächen“ (M-Fläche) dar. Er wird im Parallelverfahren (Teilbereichsänderung 16.2 Stommeln) dahingehend geändert, dass der Bereich entlang der Cäcilienstraße die Darstellung Wohnbaufläche (W-Fläche) erhält, um so die vorbereitende Planung für den Bebauungsplan 43 Stommeln zu erhalten. Der Aufstellungsbeschluss für die Teilbereichsänderung wurde durch den Umwelt- und Planungsausschuss am 17.06.2009 gefasst. Die Festsetzungen Mischgebiet (MI) entlang der Venloer Straße und WA – Gebiet entlang der Christianstraße im Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 Stommeln entspricht dieser Darstellung und dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB. 4. Bestand Im Geltungsbereich befindet sich an der Cäcilienstraße überwiegend eine Wohnbebauung, geprägt durch freistehende Gebäude mit Gartennutzung. An der Venloer Straße liegt eine Erwerbsgärtnerei, deren Grundstückstiefe bis an die Cäcilienstraße grenzt, an der derzeit Gewächshäuser stehen. Nordwestlich angrenzend liegt das Areal auf dem sich eine KFZWerkstatt, daneben ein Lebensmitteldiscounter (nicht großflächig) sowie weitere kleinere Betriebe wie z. B. Fliesenhandel, Bauunternehmer, Wohnbauvermittlung, Elektrotechnik und Wohnnutzung befinden. Dieser Bereich zeichnet sich durch einen hohen Versiegelungsgrad aus, bedingt durch Zufahrten, die Anordnung von Stellplätzen und Ausstellungsflächen. Stadt Pulheim Abteilung 610 Planung Seite 3 von 8 BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln 5. Stand April 2009 Planungsziel Ziel der Planung ist die Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung im Sinne der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung dieses Bereiches unter den Aspekten der Konfliktbewältigung in einer Gemengelage sowie der Steuerung von Einzelhandelsbetrieben im Sinne der Zentrenverträglichkeit. 6. Erschließung Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Venloer Straße und die Cäcilienstraße, deren Ausbau derzeit an dem Haus Cäcilienstraße 29 endet. Für die Erschließung der möglichen Neubebauung, im Anschluss an dieses Grundstück, ist der weitere Ausbau erforderlich. 7. Lärmschutz Die Grundstücke entlang der Cäcilienstraße sind im Wesentlichen durch eine Wohnnutzung geprägt. Die Grundstücke entlang der Venloer Straße weisen im Bestand eine eher gewerbliche Nutzung auf. Durch ein schalltechnisches Gutachten wurde die Lärmsituation untersucht. Anforderungen an das bewertete Schalldämm-Maß der Außenbauteile werden erforderlich. Zu berücksichtigen sind die Lärmpegelbereiche II bis IV der nachfolgenden Tabelle, die ein Auszug aus dem Gutachten ist: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (erf. R ´w, res. = resultierende Schalldämmung vorliegender Bezugsflächen) 1 Lärmpegelbereich 2 Maßgeblicher Außenlärmpegel 3 Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien 4 Raumarten Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches 5 1) Büroräume und ähnliches dB(A) 1) erf. R ´w, res.. des Außenbauteiles in dB II 56 bis 60 35 30 30 III 61 bis 65 40 35 30 IV 66 bis 70 45 40 35 In Außenbauteilen von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. In den Lärmpegelbereich II und III: Keine besonderen Anforderungen an den passiven Schallschutz, die über die bei Neubauten standardmäßigen Bauausführungen (z. B. aus Wärmeschutzgründen) hinausgehen. Im Lärmpegelbereich IV: Hier sollen Fenster der Schallschutzklasse 3 (SSK3) gemäß VDI 2719 – Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen – vorgesehen werden. Stadt Pulheim Abteilung 610 Planung Seite 4 von 8 BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln Stand April 2009 Hinweise zur Lüftung: Die baulichen Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außenlärm sind nur dann voll wirksam, wenn Fenster und Türen bei der Lärmeinwirkung geschlossen bleiben. Ein ausreichender Luftwechsel kann während der Tageszeit über die sogenannte „Stoßlüftung“ oder „indirekte Belüftung“ über Nachbarräume sichergestellt werden. Während der Nachtzeit sind diese Lüftungsarten nicht praktikabel, so dass bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) während der Nachtzeit für Schlafräume die Anordnung von schallgedämmten fensterunabhängigen Lüftungselementen empfohlen wird. 8. Eingriff in Natur und Landschaft Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB letzter Satz ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Die bestehende Bebauung bietet nur geringfügige bauliche Erweiterungen, die gegebenenfalls auf den Grundstücken auszugleichen sind. Bei Grundstücken an der Venloer Straße weist der Bestand bereits jetzt schon eine 100% Versiegelung auf. Das Grundstück mit dem größten Potential für eine künftige Bebauung ist derzeit mit Gewächshäusern bebaut. Die vorgeschlagene Bebauung an der Cäcilienstraße mit dem relativ großen Gartenanteil, wie im Entwurf dargestellt, ist somit für den Naturhaushalt positiv zu beurteilen. 9. Kosten Für die Stadt Pulheim entstehen durch die beabsichtigte Planung bis auf den Grunderwerb für die Weiterführung des Bürgersteiges und den Ausbau keine weiteren Kosten. 10. Vorläufiger Umweltbericht 10.1 Einleitung Der Bereich zwischen Venloer Straße und Cäcilienstraße, im Abschnitt Venloer Straße Haus-Nr. 503 bis 521 und Cäcilienstraße Haus-Nr. 21 bis 29 liegt derzeit im unbeplanten Innenbereich mit der Darstellung einer M- Fläche (gemischte Bauflächen) im zur Zeit wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim. Es handelt sich um eine bestehende Bebauung mit Wohnnutzungen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben wie z. B. einer Gärtnerei, einem Lebensmittelladen und einem KFZ-Betrieb neben kleineren Betrieben wie z. B. Immobilien-Service und Handel, Verlegung von Fliesen. Möglichkeiten einer baulichen Erweiterung sind beschränkt auf wenige Grundstücke an der Cäcilienstraße, wobei das Areal der derzeitigen Gärtnerei (Gewächshäuser an der Cäcilienstraße) das größte Potential für eine Wohnnutzung bietet, da beabsichtigt ist, sie aufzugeben. Für diesen Bereich wurde am 22.10.2008 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln gefasst, der als Ziel der Planung die Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung im Sinne der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung dieses Bereiches unter den Aspekten der Konfliktbewältigung in einer Gemengelage sowie der Steuerung von Einzelhandelsbetrieben im Sinne der Zentrenverträglichkeit hat. Im Rahmen des weiteren Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt, die die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Planvorhabens ermittelt und bewertet. Diese Ergebnisse werden in einem Umweltbericht dargestellt. Neben einer Bestandsaufnahme des Umweltzustandes erfolgt eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung (hinsichtlich der relevanten Schutzgüter). Es werden Überlegungen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich möglicher nachteiliger Folgen angestellt. Wesentliche Teile des Umweltberichts sind Stadt Pulheim Abteilung 610 Planung Seite 5 von 8 BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln Stand April 2009 außerdem Angaben über die wichtigsten Merkmale der bei der Umweltprüfung verwandten Verfahren bzw. Angaben über Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Daten. 10.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten für den Plan relevanten Ziele des Umweltschutzes Die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile umfasst die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 EAGBau benannten Schutzgüter. Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter berücksichtigt werden müssen. Schutzgut Tiere und Pflanzen Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NW Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6, Nr. 7). Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH-Gebiete und der europäischen Vogelschutzgebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b und § 1a Abs. 4. Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3) Schutzgut Boden Bundesbodenschutzgesetz Ziele des Bundesbodenschutzgesetzes sind der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbesondere als Lebensgrundlage und –raum für Menschen, Tiere, Pflanzen, Bestandteil des Naturhaushalts mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz), Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen, der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen, Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen, die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten. Baugesetzbuch (§ 1a Abs. 2) Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Stadt Pulheim Abteilung 610 Planung Seite 6 von 8 BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln Stand April 2009 Schutzgut Wasser Wasserhaushaltsgesetz Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen. Landeswassergesetz Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit. Wasserschutzgebietsverordnung Chorbusch Schutzgut Luft Bundesimmissionsschutzgesetz Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie der Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen). TA Luft Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. Schutzgut Klima Landschaftsgesetz NW Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung. Schutzgut Landschaft Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NW Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Schutzgut Mensch TA Lärm, Bundesimmissionsschutzgesetz und Verordnungen, DIN 18005 Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie Vorsorge schädlichen Umwelteinwirkungen. Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig. Die Verringerung der Schallentstehung soll insbesondere am Entstehungsort erfolgen, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden. Stadt Pulheim Abteilung 610 Planung Seite 7 von 8 BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln Stand April 2009 10.3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Eine detaillierte Beschreibung des Umweltzustandes bzw. der Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umwelt wird im Fortlauf des Verfahrens erarbeitet. Auf Grund der bestehenden Situation Gewerbe und Wohnen wurde ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet. Das Ergebnis wird im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Eine Überprüfung auf umweltrelevante Objekte hat bereits stattgefunden. Die Ergebnisse werden in die Beurteilung der Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie Landschaft und Mensch einbezogen. Die Objekte werden im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Pulheim, den 26.05.2009 Planungsabteilung Stadt Pulheim Abteilung 610 Planung Seite 8 von 8