Daten
Kommune
Pulheim
Größe
363 kB
Datum
17.06.2009
Erstellt
16.06.09, 12:22
Aktualisiert
16.06.09, 12:22
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Bebauungsplan Nr. 43
Stommeln
BEGRÜNDUNG
zu den Unterlagen
der frühzeitigen Beteiligung
Stand April 2009
Abteilung 610 Planung
BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen
der frühzeitigen Beteiligung
Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln
Stand April 2009
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Planerfordernis
Seite 3
2.
Räumlicher Geltungsbereich
Seite 3
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Seite 3
4.
Bestand
Seite 3
5.
Planungsziel
Seite 4
6.
Erschließung
Seite 4
7.
Lärmschutz
Seite 4
8.
Eingriff in Natur und Landschaft
Seite 5
9
Kosten
Seite 5
10
Vorläufiger Umweltbericht
Seite 5
Stadt Pulheim
Abteilung 610 Planung
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BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen
der frühzeitigen Beteiligung
Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln
1.
Stand April 2009
Planerfordernis
Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 42 Stommeln im Bereich parallel zur Venloer Straße,
südlicher Ortseingang Stommeln, die an den jetzt vorgeschlagenen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 43 grenzt, führt zusammen mit aufgetretenen Konflikten innerhalb der Gemengelage zum Planungsanlass für den in Rede stehenden Bereich. Der derzeitige Bestand zeichnet sich durch große Grundstücke in der unmittelbaren Nachbarschaft des Bebauungsplanes
Nr. 42 Stommeln aus, auf denen durch die vorbereitende (FNP 15.6 Stommeln) und verbindliche Planung (Bebauungsplan Nr. 42 Stommeln) für Vorhaben die Kriterien des § 34 BauGB
(unbeplanter Innenbereich) greifen. Die gewerblichen Nutzungen entlang der Venloer Straße
grenzen ohne schützende Zäsur an die durch Wohnhäuser geprägten Grundstücke an der
Cäcilienstraße an.
Hier besteht ein Planungsanlass, um auf Basis schalltechnischer Untersuchungen die Belange von Gewerbe- und Wohnbebauung miteinander in Einklang zu bringen.
Gleichzeitig sollen im Plangebiet Einzelhandelsnutzungen im Sinne einer Zentrenverträglichkeit gesteuert werden.
Der Eigentümer der Erwerbsgärtnerei beabsichtigt, diese aufzugeben und hat über einen
Architekten einen Bebauungsvorschlag für sein Grundstück eingereicht, der eine Wohnnutzung an der Cäcilienstraße vorsieht.
2.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43 Stommeln umfasst den Bereich zwischen
Venloer Straße und Cäcilienstraße, im Abschnitt Venloer Straße Haus-Nr. 503 bis 521 und
Cäcilienstraße Haus-Nr. 21 bis 29.
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der derzeitige wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim stellt das gesamte Plangebiet als „gemischte Bauflächen“ (M-Fläche) dar. Er wird im Parallelverfahren (Teilbereichsänderung 16.2 Stommeln) dahingehend geändert, dass der Bereich entlang der Cäcilienstraße die Darstellung Wohnbaufläche (W-Fläche) erhält, um so die vorbereitende Planung
für den Bebauungsplan 43 Stommeln zu erhalten. Der Aufstellungsbeschluss für die Teilbereichsänderung wurde durch den Umwelt- und Planungsausschuss am 17.06.2009 gefasst.
Die Festsetzungen Mischgebiet (MI) entlang der Venloer Straße und WA – Gebiet entlang
der Christianstraße im Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 Stommeln entspricht dieser
Darstellung und dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB.
4.
Bestand
Im Geltungsbereich befindet sich an der Cäcilienstraße überwiegend eine Wohnbebauung,
geprägt durch freistehende Gebäude mit Gartennutzung. An der Venloer Straße liegt eine
Erwerbsgärtnerei, deren Grundstückstiefe bis an die Cäcilienstraße grenzt, an der derzeit
Gewächshäuser stehen. Nordwestlich angrenzend liegt das Areal auf dem sich eine KFZWerkstatt, daneben ein Lebensmitteldiscounter (nicht großflächig) sowie weitere kleinere
Betriebe wie z. B. Fliesenhandel, Bauunternehmer, Wohnbauvermittlung, Elektrotechnik und
Wohnnutzung befinden. Dieser Bereich zeichnet sich durch einen hohen Versiegelungsgrad
aus, bedingt durch Zufahrten, die Anordnung von Stellplätzen und Ausstellungsflächen.
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BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen
der frühzeitigen Beteiligung
Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln
5.
Stand April 2009
Planungsziel
Ziel der Planung ist die Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung im Sinne der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung dieses Bereiches unter den Aspekten der Konfliktbewältigung in einer Gemengelage sowie der Steuerung von Einzelhandelsbetrieben im Sinne
der Zentrenverträglichkeit.
6.
Erschließung
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Venloer Straße und die Cäcilienstraße,
deren Ausbau derzeit an dem Haus Cäcilienstraße 29 endet.
Für die Erschließung der möglichen Neubebauung, im Anschluss an dieses Grundstück, ist
der weitere Ausbau erforderlich.
7.
Lärmschutz
Die Grundstücke entlang der Cäcilienstraße sind im Wesentlichen durch eine Wohnnutzung
geprägt. Die Grundstücke entlang der Venloer Straße weisen im Bestand eine eher gewerbliche Nutzung auf. Durch ein schalltechnisches Gutachten wurde die Lärmsituation untersucht.
Anforderungen an das bewertete Schalldämm-Maß der Außenbauteile werden erforderlich.
Zu berücksichtigen sind die Lärmpegelbereiche II bis IV der nachfolgenden Tabelle, die ein
Auszug aus dem Gutachten ist:
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen
(erf. R ´w, res. = resultierende Schalldämmung vorliegender Bezugsflächen)
1
Lärmpegelbereich
2
Maßgeblicher Außenlärmpegel
3
Bettenräume in
Krankenanstalten
und Sanatorien
4
Raumarten
Aufenthaltsräume in
Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches
5
1)
Büroräume
und ähnliches
dB(A)
1)
erf. R ´w, res.. des Außenbauteiles in dB
II
56 bis 60
35
30
30
III
61 bis 65
40
35
30
IV
66 bis 70
45
40
35
In Außenbauteilen von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.
In den Lärmpegelbereich II und III:
Keine besonderen Anforderungen an den passiven Schallschutz, die über die bei Neubauten
standardmäßigen Bauausführungen (z. B. aus Wärmeschutzgründen) hinausgehen.
Im Lärmpegelbereich IV:
Hier sollen Fenster der Schallschutzklasse 3 (SSK3) gemäß VDI 2719 – Schalldämmung von
Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen – vorgesehen werden.
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Hinweise zur Lüftung:
Die baulichen Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außenlärm sind nur dann
voll wirksam, wenn Fenster und Türen bei der Lärmeinwirkung geschlossen bleiben. Ein ausreichender Luftwechsel kann während der Tageszeit über die sogenannte „Stoßlüftung“ oder
„indirekte Belüftung“ über Nachbarräume sichergestellt werden. Während der Nachtzeit sind
diese Lüftungsarten nicht praktikabel, so dass bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) während der Nachtzeit für Schlafräume die Anordnung von schallgedämmten fensterunabhängigen Lüftungselementen empfohlen wird.
8.
Eingriff in Natur und Landschaft
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB letzter Satz ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe
bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.
Die bestehende Bebauung bietet nur geringfügige bauliche Erweiterungen, die gegebenenfalls auf den Grundstücken auszugleichen sind. Bei Grundstücken an der Venloer Straße
weist der Bestand bereits jetzt schon eine 100% Versiegelung auf.
Das Grundstück mit dem größten Potential für eine künftige Bebauung ist derzeit mit Gewächshäusern bebaut. Die vorgeschlagene Bebauung an der Cäcilienstraße mit dem relativ
großen Gartenanteil, wie im Entwurf dargestellt, ist somit für den Naturhaushalt positiv zu
beurteilen.
9.
Kosten
Für die Stadt Pulheim entstehen durch die beabsichtigte Planung bis auf den Grunderwerb
für die Weiterführung des Bürgersteiges und den Ausbau keine weiteren Kosten.
10.
Vorläufiger Umweltbericht
10.1 Einleitung
Der Bereich zwischen Venloer Straße und Cäcilienstraße, im Abschnitt Venloer Straße
Haus-Nr. 503 bis 521 und Cäcilienstraße Haus-Nr. 21 bis 29 liegt derzeit im unbeplanten
Innenbereich mit der Darstellung einer M- Fläche (gemischte Bauflächen) im zur Zeit wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim. Es handelt sich um eine bestehende Bebauung mit Wohnnutzungen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben wie z. B.
einer Gärtnerei, einem Lebensmittelladen und einem KFZ-Betrieb neben kleineren Betrieben
wie z. B. Immobilien-Service und Handel, Verlegung von Fliesen. Möglichkeiten einer baulichen Erweiterung sind beschränkt auf wenige Grundstücke an der Cäcilienstraße, wobei das
Areal der derzeitigen Gärtnerei (Gewächshäuser an der Cäcilienstraße) das größte Potential
für eine Wohnnutzung bietet, da beabsichtigt ist, sie aufzugeben.
Für diesen Bereich wurde am 22.10.2008 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 43 Stommeln gefasst, der als Ziel der Planung die Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung im Sinne der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung dieses Bereiches unter
den Aspekten der Konfliktbewältigung in einer Gemengelage sowie der Steuerung von Einzelhandelsbetrieben im Sinne der Zentrenverträglichkeit hat.
Im Rahmen des weiteren Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt, die die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Planvorhabens ermittelt und bewertet. Diese Ergebnisse werden in einem Umweltbericht dargestellt.
Neben einer Bestandsaufnahme des Umweltzustandes erfolgt eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung (hinsichtlich der relevanten
Schutzgüter). Es werden Überlegungen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich möglicher nachteiliger Folgen angestellt. Wesentliche Teile des Umweltberichts sind
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außerdem Angaben über die wichtigsten Merkmale der bei der Umweltprüfung verwandten
Verfahren bzw. Angaben über Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Daten.
10.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten für den Plan relevanten Ziele des Umweltschutzes
Die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile umfasst die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 EAGBau benannten Schutzgüter.
Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter berücksichtigt
werden müssen.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NW
Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des
Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind.
Baugesetzbuch
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich
des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6, Nr. 7).
Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH-Gebiete und der europäischen Vogelschutzgebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b und § 1a Abs. 4.
Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3)
Schutzgut Boden
Bundesbodenschutzgesetz
Ziele des Bundesbodenschutzgesetzes sind
der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt,
insbesondere als
Lebensgrundlage und –raum für Menschen, Tiere, Pflanzen,
Bestandteil des Naturhaushalts mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen
Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz),
Archiv für Natur- und Kulturgeschichte,
Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen,
der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen,
Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen,
die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten.
Baugesetzbuch (§ 1a Abs. 2)
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung
von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden.
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Schutzgut Wasser
Wasserhaushaltsgesetz
Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere
und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung
vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen.
Landeswassergesetz
Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen
und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum
Wohl der Allgemeinheit.
Wasserschutzgebietsverordnung Chorbusch
Schutzgut Luft
Bundesimmissionsschutzgesetz
Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre
sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie
der Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche
Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht
Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).
TA Luft
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die
gesamte Umwelt.
Schutzgut Klima
Landschaftsgesetz NW
Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung.
Schutzgut Landschaft
Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NW
Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der
Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft.
Schutzgut Mensch
TA Lärm, Bundesimmissionsschutzgesetz und Verordnungen, DIN 18005
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Geräusche sowie Vorsorge schädlichen Umwelteinwirkungen.
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender
Schallschutz notwendig. Die Verringerung der Schallentstehung soll insbesondere am Entstehungsort erfolgen, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden.
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10.3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Eine detaillierte Beschreibung des Umweltzustandes bzw. der Auswirkungen des geplanten
Vorhabens auf die Umwelt wird im Fortlauf des Verfahrens erarbeitet.
Auf Grund der bestehenden Situation Gewerbe und Wohnen wurde ein schalltechnisches
Gutachten erarbeitet. Das Ergebnis wird im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt.
Eine Überprüfung auf umweltrelevante Objekte hat bereits stattgefunden. Die Ergebnisse
werden in die Beurteilung der Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie Landschaft und Mensch
einbezogen. Die Objekte werden im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt.
Pulheim, den 26.05.2009
Planungsabteilung
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