Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
17.06.2009
Erstellt
16.06.09, 12:22
Aktualisiert
16.06.09, 12:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV-61 ro/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
17.06.2009
ö. S.
X
Herr Rosenkranz
(Verfasser/in)
244/2009
nö. S. TOP
02.06.2009
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.4 Brauweiler/Freimersdorf
Änderung der Darstellung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Grünfläche - Zweckbestimmung Golfplatz"
- Aufstellungsbeschluss
- Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 32 LPlG
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Investor
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
-1-
ja
nein
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008
(BGBl. I S. 3018) die Aufstellung der Änderung Nr. 16.4 des Flächennutzungsplanes der Stadt
Pulheim (Bereich: Freimersdorf).
Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von neun Golfspielbahnen zu schaffen.
Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß
§ 32 LPlG zu stellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
ERLÄUTERUNGEN:
Am 03.06.2009 wurde mit einem offiziellen Akt die Golfanlage „GolfCity Pulheim“ der CLUBHAUS
AG in Freimersdorf eröffnet. Der Spielbetrieb war bereits im Frühsommer 2008 aufgenommen worden.
In einem Schreiben vom 04.05.2009 legt der Vorsitzende der CLUBHAUS AG dar, dass aufgrund
des guten Zuspruchs, den die GolfCity-Anlage in Freimersdorf erfahren hat, bereits jetzt Bedarf an
zusätzlichem Golf-Angebot erkennbar sei. Daher plane die CLUBHAUS AG den Bau weiterer neun
Spielbahnen auf einer Ackerfläche westlich der bereits vorhandenen Anlage (ANLAGE 1 n.ö.T.)
Die Projektidee wurde der Verwaltung erstmalig im Dezember 2008 in einem Gespräch im Rathaus vorgetragen. Seinerzeit bestand noch die Überlegung, die neuen Bahnen großzügig zu planen, indem auch westlich angrenzende Grundstücksflächen auf dem Gebiet der Stadt Frechen in
Anspruch genommen wurden. Von dieser Idee hat die CLUBHAUS AG inzwischen Abstand genommen.
Die Fläche, auf der die neuen 9 Spielbahnen angelegt werden sollen, ist auf dem Übersichtsplan
im Maßstab 1:1000 umgrenzt. Ihre westliche Grenze entspricht der Stadtgebietsgrenze. Die Gestaltung bzw. Positionierung der Bahnen ist dem als ANLAGE 1 ö.t. beigefügten Plan „GolfCity Pulheim II (kleine Lösung)“ zu entnehmen.
Für die zweite 9-Loch-Anlage sollen keine neuen Hochbauten errichtet werden. Sämtliche bauliche
und technische Infrastruktur der bereits vorhandenen Anlage soll vom Spielbetrieb der neuen Bahnen mitgenutzt werden.
Die Verwaltung steht dem Projekt grundsätzlich positiv gegenüber. Es ist städtebaulich und landschaftsplanerisch unbedenklich und steigert die Attraktivität Pulheims hinsichtlich seines Freizeitangebotes.
Die fraglichen Flächen sind derzeit ackerbaulich genutzt und als „Flächen für die Landwirtschaft“
so auch im Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim dargestellt. Zur Baurechtschaffung für die
neuen Bahnen sollte ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB muss dieser aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein. Es ist daher erforderlich, die Darstellung der
Projektflächen im Flächennutzungsplan von heute „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Grünfläche
– Zweckbestimmung Golfplatz“ zu ändern.
-2-
Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren zu fassen und
die Verwaltung zu beauftragen, bei der Bezirksregierung anzufragen, ob die Planänderung auf
landesplanerische Bedenken stößt. Weiterhin sollte beschlossen werden, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Basis der vorgelegten Planung durchzuführen.
-3-