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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler/Freimersdorf - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
17.06.2009
Erstellt
16.06.09, 12:22
Aktualisiert
16.06.09, 12:22
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler/Freimersdorf
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB 
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler/Freimersdorf
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB 
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV-61 ro/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 17.06.2009 ö. S. X Herr Rosenkranz (Verfasser/in) 250/2009 nö. S. TOP 14 03.06.2009 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler/Freimersdorf - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Investor HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 (Bereich: nördlich der Bahnlinie Köln – Aachen, südlich des Ortsteils Freimersdorf). Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von neun Golfspielbahnen am südlichen Stadtgebietsrand zu schaffen. . Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss -1- 2. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. ERLÄUTERUNGEN: Am 03.06.2009 wurde mit einem offiziellen Akt die Golfanlage „GolfCity Pulheim“ der CLUBHAUS AG in Freimersdorf eröffnet. Der Spielbetrieb war bereits im Frühsommer 2008 aufgenommen worden. In einem Schreiben vom 04.05.2009 legt der Vorsitzende der CLUBHAUS AG dar, dass aufgrund des guten Zuspruchs, den die GolfCity-Anlage in Freimersdorf erfahren hat, bereits jetzt Bedarf an zusätzlichem Golf-Angebot erkennbar sei. Daher plane die CLUBHAUS AG den Bau weiterer neun Spielbahnen auf einer Ackerfläche westlich der bereits vorhandenen Anlage (ANLAGE 1 n.ö.T.) Die Projektidee wurde der Verwaltung erstmalig im Dezember 2008 in einem Gespräch im Rathaus vorgetragen. Seinerzeit bestand noch die Überlegung, die neuen Bahnen großzügig zu planen, indem auch westlich angrenzende Grundstücksflächen auf dem Gebiet der Stadt Frechen in Anspruch genommen wurden. Von dieser Idee hat die CLUBHAUS AG inzwischen Abstand genommen. Die Fläche, auf der die neuen 9 Spielbahnen angelegt werden sollen, ist auf dem Übersichtsplan im Maßstab 1:1000 umgrenzt. Ihre westliche Grenze entspricht der Stadtgebietsgrenze. Die Gestaltung bzw. Positionierung der Bahnen ist dem als ANLAGE 1 ö.t. beigefügten Plan „GolfCity Pulheim II (kleine Lösung)“ zu entnehmen. Für die zweite 9-Loch-Anlage sollen keine neuen Hochbauten errichtet werden. Sämtliche bauliche und technische Infrastruktur der bereits vorhandenen Anlage soll vom Spielbetrieb der neuen Bahnen mitgenutzt werden. Die Verwaltung steht dem Projekt grundsätzlich positiv gegenüber. Es ist städtebaulich und landschaftsplanerisch unbedenklich und steigert die Attraktivität Pulheims hinsichtlich seines Freizeitangebotes. Zur Baurechtschaffung für die neuen Bahnen sollte ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Basis der vorgelegten Planung durchzuführen. -2-