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Beschlussvorlage (Budgetierung, 1. Budgetbericht 2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
Beschlussvorlage (Budgetierung, 1. Budgetbericht 2009) Beschlussvorlage (Budgetierung, 1. Budgetbericht 2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 20 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 16.06.2009 X 30.06.2009 X Frau Löbbert (Verfasser/in) 202/2009 nö. S. TOP 12.05.2009 (Datum) BETREFF: Budgetierung, 1. Budgetbericht 2009 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: 6.889.355 € - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat stimmt den Ergebnissen des 1. Budgetberichts 2009 zu und beschließt, zunächst auf weitere Vorgaben zur Haushaltsausführung zu verzichten. ERLÄUTERUNGEN: Allgemeines: In Anlage I werden die Prognosen mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung (Ansatz + übertragene Ermächtigung gem. Vorlagen Nr. 81/2009 (Rat 31.03.2009) und Nr. 164/2009 (Rat 12.05.2009)) verglichen und die Abweichungen dargestellt. In Spalte 4 werden die Zu-/Überschüsse der Budgets laut Haushaltsplanung zzgl. übertragene Ermächtigungen für Aufwendungen ausgewiesen. In Spalte 5 sind die prognostizierten Abwei-1- chungen dargestellt. Die Zu-/Überschüsse gemäß fortgeschriebener Haushaltsplanung wurden in Spalte 6 um die Ergebnisse des 1. Budgetberichts (Spalte 5) ergänzt. Soweit sich innerhalb der Unterbudgets Abweichungen zur fortgeschriebenen Haushaltsplanung von mehr als 10.000 € ergeben, wird auf die Erläuterungen der Fachämter verwiesen. Diese Erläuterungen werden als Anlage II beigefügt. Zusammengefasste Ergebnisse zum 1. Budgetbericht 2009 (Anlage I): Die vom Rat am 16.12.2008 beschlossene Haushaltsplanung 2009 weist ein Defizit von 2.485.500 € aus. Die mit der Übertragung von Aufwandsermächtigungen fortgeschriebene Haushaltsplanung führt zu einem Defizit von 5.884.325 €, obwohl diesem Defizit erwartete Mehrerträge aus dem Verkauf von Grundstücken von 2.587.200 € gegenüberstehen, die jedoch nach den neuen haushaltsrechtlichen Vorschriften – wie bereits in der Vorlage Nr. 81/2009 erläutert – nicht in das Jahr 2009 übertragen werden dürfen. Insoweit muss für den Budgetbericht von einem Defizit gemäß fortgeschriebener Haushaltsplanung 2009 von 5.884.325 € ausgegangen werden. • Freie Budgets (ohne Sonderbudgets, Finanzmasse und Personalkostenbudgets) Für die freien Budgets wurde eine Verbesserung gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung von 3.939.105 € prognostiziert. Der Zuschussbedarf der freien Budgets verringert sich somit um 21,1 % auf 14.768.808 €. • Sonderbudgets (Gebührenhaushalte) Der Überschuss der Sonderbudgets (ohne Personalkosten) reduziert sich um 348.095 € auf 5.470.833 €. Die Ergebnisse der Gebührenhaushalte werden im Rahmen der Betriebsabrechnung 2009 ermittelt und bei den Gebührenkalkulationen für die Jahre 2011/12 berücksichtigt. • Finanzmasse Die Finanzmasse wird auf 28.187.480 € prognostiziert. Dies bedeutet eine Verschlechterung von 4.509.970 € (13,8 %) gegenüber der Haushaltsplanung. • Personalkostenbudgets Im Bereich der Personalkosten ist nach jetzigem Kenntnisstand mit einer Verschlechterung von 86.070 € zu rechnen. Fazit: Gemäß den Prognosen des 1. Budgetberichts 2009 muss insgesamt mit einer weiteren Verschlechterung von 1.005.030 € gerechnet werden. Das mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung auszuweisende Defizit von 5.884.325 € erhöht sich somit auf 6.889.355 € und müsste aus Mitteln der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, soweit im Rahmen der Haushaltsausführung hierfür keine zusätzlichen Finanzierungsmittel aus Mehrerträgen bzw. Minderaufwendungen eingesetzt werden können. -2-