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Beschlussvorlage (Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
Beschlussvorlage (Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung) Beschlussvorlage (Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 70- Stei (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 16.06.2009 X 30.06.2009 X Herr Steinbacher (Verfasser/in) 182/2009 nö. S. TOP 30.04.2009 (Datum) BETREFF: Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt dem Rat zu beschließen: 1. Der Rat nimmt die allgemeinen Erläuterungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Rat beschließt, die Friedhofs- und Bestattungssatzung zu ändern und Gewerbetreibenden die über eine der Meisterprüfung vergleichbare Qualifikation verfügen die Zulassung zur gewerblichen Betätigung auf den städt. Friedhöfen möglich zu machen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Zu 1. Die am 12. Dezember 2006 in Kraft getretene Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU- Dienstleistungsrichtlinie) soll bürokratische Hindernisse abbauen und den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen fördern. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen den Binnenmarkt künftig uneingeschränkt nutzen können. Die Mitgliedstaaten haben die Richtlinie bis Ende 2009 umzusetzen. Die EU- Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bestehende Genehmigungsanforderungen zu prüfen und Rechts- und Verwaltungsvorschriften ggf. zu vereinfachen. Von dieser Verpflichtung ist auch die kommunale Friedhofs- und Bestattungssatzung betroffen, da sie dass Genehmigungsverfahren für gewerbliche Betätigung auf städt. Friedhöfen reglementiert. Zu 2. Die bisherige Regelung der Zulassung von Gewerbetreibenden auf dem Friedhof durch die Friedhofsverwaltung erfordert von dem Antragsteller die Eintragung in die Handwerksrolle, Eintragung in das Verzeichnis der Landwirtschaftskammer oder einen Nachweis der Meisterprüfung.( vergl. § 6 „Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof“ der städt. Friedhofs- und Bestattungssatzung) Diese Vorgabe benachteiligt Gewerbetreibende mit einer vergleichbaren Ausbildung und ist aus diesem Grund nicht Richtlinienkonform. Der Städte- und Gemeindebund NRW schlägt in seiner Mustersatzung folgende Formulierung für § 6, Absatz2 vor: Auf ihren Antrag hin werden nur solche Gewerbetreibende zugelassen, die a) in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind und b) ihre Eintragung in die Handwerksrolle bzw. (bei Antragstellern des handwersähnlichen Gewerbes) ihre Eintragung in das Verzeichnis gem. §19 Handwerksordnung nachweisen oder die selbst oder deren fachliche Vertreter die Meisterprüfung abgelegt haben oder die über eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Die Verwaltung übernimmt diese Formulierung und schlägt Sie gleichlautend für die Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stad Pulheim vor. -2-