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Beschlussvorlage (Bildung einer sonstigen Rückstellung nach Auflösung des Fördervereins FFC Brauweiler Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat Dezernat II (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 30.06.2009 X Herr Herpel (Verfasser/in) 293/2009 nö. S. TOP 18.06.2009 (Datum) BETREFF: Bildung einer sonstigen Rückstellung nach Auflösung des Fördervereins FFC Brauweiler Pulheim VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. ) Der Rat zieht die Zuständigkeit in dieser Angelegenheit an sich. 2. ) Der Rat beschließt, 3.000 € aus der Vermögensmasse des aufgelösten Fördervereins des FFC Brauweiler Pulheim als sonstige Rückstellung zu vereinnahmen. Dieser Betrag wird in der Bilanz der Stadt als gesonderte Position ausgewiesen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Zum 01.07.2009 wechselt der Trainings- und Spielbetrieb des FFC Brauweiler Pulheim zum 1. FC Köln. Parallel zu dieser Vereinsneuorganisation hat die Mitgliederversammlung des Fördervereins FFC Brauweiler Pulheim die Auflösung des Fördervereins beschlossen. (Schreiben des Fördervereins ist angekündigt; wird als Anlage nachgereicht). §9 der Fördervereinssatzung sieht vor, dass die Stadt Pulheim nach Auflösung des Vereins Eigentümerin des Vereinsvermögens wird. Ein Ziel des Fördervereins war die Unterstützung eines seinerzeit noch angestrebten Vereinsheimneubaus. Für dieses Vorhaben sind zweckgebunden ca. 3.000 € gesammelt worden. Es ist Wunsch der ehemaligen Fördervereins-Mitglieder, die Mittel auch nach Auflösung für diesen Zweck bereit halten zu können. Die Verwaltung empfiehlt, den o. g. Beschluss zu fassen, damit für den Fall, dass in Zukunft ein Vereinsheim in Brauweiler neu errichtet wird, eine zweckgebundene Teilfinanzierung realisiert werden kann. Die Mittel werden dann außerplanmäßig bereit gestellt. Formell ist dann die Genehmigung einer unerheblichen überplanmäßigen Ausgabe erforderlich, die über die Auflösung der sonstigen Rückstellung gedeckt werden kann. Die Kämmerei hat dieser haushaltsrechtlichen Regelung zugestimmt. Florian Herpel -2-