Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Rat
Dezernat II
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
30.06.2009
X
Herr Herpel
(Verfasser/in)
293/2009
nö. S. TOP
18.06.2009
(Datum)
BETREFF:
Bildung einer sonstigen Rückstellung nach Auflösung des Fördervereins FFC Brauweiler
Pulheim
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. ) Der Rat zieht die Zuständigkeit in dieser Angelegenheit an sich.
2. ) Der Rat beschließt, 3.000 € aus der Vermögensmasse des aufgelösten Fördervereins des
FFC Brauweiler Pulheim als sonstige Rückstellung zu vereinnahmen. Dieser Betrag wird in der
Bilanz der Stadt als gesonderte Position ausgewiesen.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Zum 01.07.2009 wechselt der Trainings- und Spielbetrieb des FFC Brauweiler Pulheim zum 1. FC
Köln. Parallel zu dieser Vereinsneuorganisation hat die Mitgliederversammlung des Fördervereins
FFC Brauweiler Pulheim die Auflösung des Fördervereins beschlossen. (Schreiben des Fördervereins ist angekündigt; wird als Anlage nachgereicht).
§9 der Fördervereinssatzung sieht vor, dass die Stadt Pulheim nach Auflösung des Vereins Eigentümerin des Vereinsvermögens wird.
Ein Ziel des Fördervereins war die Unterstützung eines seinerzeit noch angestrebten Vereinsheimneubaus. Für dieses Vorhaben sind zweckgebunden ca. 3.000 € gesammelt worden. Es ist
Wunsch der ehemaligen Fördervereins-Mitglieder, die Mittel auch nach Auflösung für diesen
Zweck bereit halten zu können.
Die Verwaltung empfiehlt, den o. g. Beschluss zu fassen, damit für den Fall, dass in Zukunft ein
Vereinsheim in Brauweiler neu errichtet wird, eine zweckgebundene Teilfinanzierung realisiert
werden kann. Die Mittel werden dann außerplanmäßig bereit gestellt. Formell ist dann die Genehmigung einer unerheblichen überplanmäßigen Ausgabe erforderlich, die über die Auflösung der
sonstigen Rückstellung gedeckt werden kann.
Die Kämmerei hat dieser haushaltsrechtlichen Regelung zugestimmt.
Florian Herpel
-2-