Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an der Donatusgrundschule in Liblar sowie dem Kindergarten in Dirmerzheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
27.11.08, 06:54
Aktualisiert
27.11.08, 06:54
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an der Donatusgrundschule in Liblar sowie dem Kindergarten in Dirmerzheim) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an der Donatusgrundschule in Liblar sowie dem Kindergarten in Dirmerzheim)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 606/2008 Az.: 6710-15 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 652 Datum: 17.11.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 09.12.2008 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an der Donatusgrundschule in Liblar sowie dem Kindergarten in Dirmerzheim Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Immobilien enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 17.11.2008 Beschlussentwurf: Der Fällung von einer mehrstämmigen Platane (Platanus acerifolia, StU 0,60 m, 0,98 m und 0,90 m) sowie von einer Ölweide (Elaeagnus angustifolia, StU 1,15 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: 1. Platane (Platanus acerifolia) Auf dem Gelände der städt. Donatusgrundschule in Erftstadt-Liblar steht eine ca. 8 m hohe, mehrstämmige Platane, die aufgrund der Summe ihrer Stammumfänge durch die Baumschutzsatzung geschützt ist. Der Baum weist einen stark eingefaulten Zwiesel auf, so dass der Baum in seiner Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist. Durch baumpflegerische Maßnahmen (Einbau einer Kronensicherung, Kroneneinkürzung) ließe sich eine Gefahr nur kurzfristig abwenden. Die Platane ist aufgrund der umfangreichen Schäden im Bereich des Zwiesels auf Dauer nicht zu erhalten und sollte (um eine Gefahr für Kinder auszuschließen) gefällt werden. 2. Ölweide (Elaeagnus angustifolia) Die betreffende Ölweide steht auf dem Grundstück des Dirmerzheimer Kindergartens und weist einen kritischen Schrägstand auf. Zur Reduzierung des Kronenvolumens wurde der Baum in den vergangenen Jahren bereits auf das maximal mögliche eingekürzt. Eine weitere Einkürzung ist aus baumpflegerischer Sicht nicht mehr durchführbar. Da sich unmittelbar unter der Ölweide Spielgeräte befinden, ist eine Fällung des Baumes zur Gefahrenabwehr erforderlich. (Bösche) -2-