Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
27.11.08, 06:54
Aktualisiert
27.11.08, 06:54
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 606/2008
Az.: 6710-15
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 652 Datum: 17.11.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
09.12.2008
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an der Donatusgrundschule
in Liblar sowie dem Kindergarten in Dirmerzheim
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Immobilien enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 17.11.2008
Beschlussentwurf:
Der Fällung von einer mehrstämmigen Platane (Platanus acerifolia, StU 0,60 m, 0,98 m und 0,90
m) sowie von einer Ölweide (Elaeagnus angustifolia, StU 1,15 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (h) der
Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
1. Platane (Platanus acerifolia)
Auf dem Gelände der städt. Donatusgrundschule in Erftstadt-Liblar steht eine ca. 8 m hohe,
mehrstämmige Platane, die aufgrund der Summe ihrer Stammumfänge durch die
Baumschutzsatzung geschützt ist.
Der Baum weist einen stark eingefaulten Zwiesel auf, so dass der Baum in seiner
Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist. Durch baumpflegerische Maßnahmen (Einbau einer
Kronensicherung, Kroneneinkürzung) ließe sich eine Gefahr nur kurzfristig abwenden. Die
Platane ist aufgrund der umfangreichen Schäden im Bereich des Zwiesels auf Dauer nicht zu
erhalten und sollte (um eine Gefahr für Kinder auszuschließen) gefällt werden.
2. Ölweide (Elaeagnus angustifolia)
Die betreffende Ölweide steht auf dem Grundstück des Dirmerzheimer Kindergartens und weist
einen kritischen Schrägstand auf. Zur Reduzierung des Kronenvolumens wurde der Baum in den
vergangenen Jahren bereits auf das maximal mögliche eingekürzt. Eine weitere Einkürzung ist
aus baumpflegerischer Sicht nicht mehr durchführbar. Da sich unmittelbar unter der Ölweide
Spielgeräte befinden, ist eine Fällung des Baumes zur Gefahrenabwehr erforderlich.
(Bösche)
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