Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III/26
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
28.10.2008
X
04.11.2008
X
Herr Batist
(Verfasser/in)
54/2008
nö. S. TOP
02.10.2008
(Datum)
BETREFF:
Erstellung eines Klimaschutzkonzepts
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher
Personalkosten) gesamt:
davon:
€
- im Haushalt des laufenden Jahres:
0€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2009
Jahr: 2010
Jahr: 2011
?€
?€
?€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Berücksichtigung im Haushalts- und Stellenplan 2009
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:
1. Ein Klimaschutzkonzept für alle städt. Gebäude soll erstellt werden.
2. Mit der Erstellung des Klimaschutzkonzepts soll ein geeignetes Ingenieurbüro /
Beratungsunternehmen beauftragt werden. Der hierfür entstehende Aufwand von 115.000
€ soll im Haushaltsplan für das Jahr 2009 bereit gestellt werden.
3. Beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit soll ein Antrag auf
Förderung der Maßnahme gestellt werden. Hierfür soll im Haushaltsplan für das Jahr 2009
ein Ertrag von 92.000 € berücksichtigt werden.
4. Über die Vergabe des Auftrags zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts soll im
Vergabeausschuss am 04.12.2008 entschieden werden, der Auftrag soll unter der
aufschiebenden Bedingung erteilt werden, dass Fördermittel bewilligt werden.
5. Im Stellenplan für das Jahr 2009 soll die Stelle eines Energiemanagers / einer
Energiemanagerin eingerichtet werden. Die Einrichtung dieser Stelle erfolgt zunächst für 3
Jahre. Die Stelle soll erst besetzt werden, wenn das Klimaschutzkonzept vorliegt, ein
Antrag zur Förderung der Umsetzungsbegleitung gestellt wurde und über diesen
Förderantrag entschieden worden ist.
ERLÄUTERUNGEN:
Zu 1. - 4.
Von der Bundesregierung wurde im Sommer dieses Jahres ein umfassendes Förderprogramm
zum Klimaschutz aufgelegt. Ein strategischer Schwerpunkt dieses Programms ist die Förderung
von Klimaschutz in Kommunen. Hierbei sollen einerseits die kostengünstigen Effizienzpotentiale
und Emmissionsminderungen in Kommunen erschlossen werden, andererseits sollen
Modellprojekte gefördert werden, die regional wie bundesweit als Vorbild dienen.
Hierzu wird insbesondere die Erstellung von umfassenden Klimaschutzkonzepten mit bis zu 80 %
gefördert. Diese Konzepte müssen Energie- und CO2-Bilanzen, Potenzialabschätzungen (Energieund CO2) sowie Maßnahmenkataloge und Zeitpläne zur Minderung von Treibhausgasen
umfassen.
Darüber hinaus kann der Aufbau eines Klimaschutzmanagements für die eigenen Liegenschaften
gefördert werden.
Diese Leistungen sollen durch fachlich ausreichend qualifizierte unabhängige Beratungs- und
Ingenieurbüros erbracht werden. Zudem sollen sich die Förderprojekte auf größere Einheiten
beziehen. Der Förderantrag muss bis zum 31.12.2008 gestellt werden.
Die Verwaltung schlägt vor ein solches Klimaschutzkonzept inkl. des Aufbaus eines
Klimaschutzmanagements durch ein geeignetes Beratungsunternehmen aufstellen zu lassen und
hierbei sämtliche städt. Gebäude in die Untersuchung und Analyse einzubeziehen.
Die Verwaltung hat hierzu bereits 8 fachlich qualifizierte Beratungsunternehmen und
Ingenieurbüros unter Berücksichtigung der Vorgaben der Förderrichtlinien um ein pauschaliertes
Angebot gebeten. Zum Stichtag 26.09.2008 gingen 3 Angebote ein. Die Angebotspreise lagen
zwischen 96.000 € bis 190.000 € inkl. MwSt.
Nach Durchsicht der Angebote ist die Verwaltung zu dem Schluss gekommen, dass auf dieser
Grundlage noch kein Auftrag erteilt werden kann. Die Heran- und Vorgehensweise der
Unternehmen ist sehr unterschiedlich. Insbesondere bei der Ist-Aufnahme, der Analyse –und
Bewertung sowie bei der Erstellung der Maßnahmenkataloge gibt es erhebliche Unterschiede.
So setzt z.B. ein Unternehmen seinen Untersuchungsschwerpunkt auf die Versorgungstechnik
während ein anderes eher die Gebäudehülle fokussiert. Nur ein Unternehmen bietet die
umfassende Untersuchung der Gebäude an.
Der vorgeschlagene Betrag für die Haushaltsanmeldung entspricht dem Angebot, dass die
Verwaltung nach erster Einschätzung als das wirtschaftlichste einstuft. Der Inhalt der
Leistungsbeschreibung muss jedoch noch hinterfragt und nachverhandelt werden. Aus heutiger
Sicht ist davon auszugehen, dass dieser Betrag in jedem Fall für die Erstellung des
Klimaschutzkonzepts ausreichen wird. Möglicherweise wird sich im Zuge der weiteren
Verhandlungen noch eine Reduzierung ergeben.
Zu 5.
Das Beratungsunternehmen WRW, das im Immobilienmanagement eine
Organisationsuntersuchung durchgeführt hatte, kam in seinem im Januar 2008 vorgelegten
Gutachten zu der dringenden Empfehlung, für das Energiemanagement eine zusätzliche
Vollzeitstelle zu schaffen, da hiermit nach dortiger Einschätzung jährliche Einsparungen im
kostenintensiven Energiebereich von min. 5% jährlich zu erwirtschaften seien.
Im Zuge des vorstehend beschriebenen Förderprogramms ergibt sich nunmehr die Möglichkeit, für
die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts die Einstellung von Fachpersonal über einen Zeitraum
von 3 Jahren fördern zu lassen. Förderfähig sind pro Jahr und Mitarbeiter maximal 70.000 €.
Die Verwaltung schlägt daher vor, eine solche Stelle einzurichten und hierzu ebenfalls einen
Förderantrag zu stellen. Voraussetzung für die Förderung der Umsetzungsbegleitung ist jedoch,
dass das Klimaschutzkonzept vorliegt. Insofern soll die Besetzung der Stelle erst erfolgen, wenn
das Konzept erstellt und über den Förderantrag entschieden wurde. Da es denkbar ist, dass mit
der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts bereits in 2009 begonnen werden kann, schlägt die
Verwaltung vor, auch die Einrichtung der Stelle vorsorglich schon im Stellenplan für das Jahr 2009
vorzusehen.
Wahrscheinlich ist jedoch, dass die umfassenden Untersuchungen, die für die Erstellung des
Klimaschutzprogramms erforderlich sind, soviel Zeit in Anspruch nehmen werden, dass die
Besetzung der Stelle erst in 2010 erfolgen kann.
Die Einrichtung der Stelle eines Energiemanagers / einer Energiemanagerin soll dem
Förderzeitraum entsprechend zunächst für 3 Jahre befristet erfolgen.