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Beschlussvorlage (Erstellung eines Klimaschutzkonzepts)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Beschlussvorlage (Erstellung eines Klimaschutzkonzepts) Beschlussvorlage (Erstellung eines Klimaschutzkonzepts) Beschlussvorlage (Erstellung eines Klimaschutzkonzepts)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III/26 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 28.10.2008 X 04.11.2008 X Herr Batist (Verfasser/in) 54/2008 nö. S. TOP 02.10.2008 (Datum) BETREFF: Erstellung eines Klimaschutzkonzepts VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: € - im Haushalt des laufenden Jahres: 0€ - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2009 Jahr: 2010 Jahr: 2011 ?€ ?€ ?€ Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Berücksichtigung im Haushalts- und Stellenplan 2009 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: 1. Ein Klimaschutzkonzept für alle städt. Gebäude soll erstellt werden. 2. Mit der Erstellung des Klimaschutzkonzepts soll ein geeignetes Ingenieurbüro / Beratungsunternehmen beauftragt werden. Der hierfür entstehende Aufwand von 115.000 € soll im Haushaltsplan für das Jahr 2009 bereit gestellt werden. 3. Beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit soll ein Antrag auf Förderung der Maßnahme gestellt werden. Hierfür soll im Haushaltsplan für das Jahr 2009 ein Ertrag von 92.000 € berücksichtigt werden. 4. Über die Vergabe des Auftrags zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts soll im Vergabeausschuss am 04.12.2008 entschieden werden, der Auftrag soll unter der aufschiebenden Bedingung erteilt werden, dass Fördermittel bewilligt werden. 5. Im Stellenplan für das Jahr 2009 soll die Stelle eines Energiemanagers / einer Energiemanagerin eingerichtet werden. Die Einrichtung dieser Stelle erfolgt zunächst für 3 Jahre. Die Stelle soll erst besetzt werden, wenn das Klimaschutzkonzept vorliegt, ein Antrag zur Förderung der Umsetzungsbegleitung gestellt wurde und über diesen Förderantrag entschieden worden ist. ERLÄUTERUNGEN: Zu 1. - 4. Von der Bundesregierung wurde im Sommer dieses Jahres ein umfassendes Förderprogramm zum Klimaschutz aufgelegt. Ein strategischer Schwerpunkt dieses Programms ist die Förderung von Klimaschutz in Kommunen. Hierbei sollen einerseits die kostengünstigen Effizienzpotentiale und Emmissionsminderungen in Kommunen erschlossen werden, andererseits sollen Modellprojekte gefördert werden, die regional wie bundesweit als Vorbild dienen. Hierzu wird insbesondere die Erstellung von umfassenden Klimaschutzkonzepten mit bis zu 80 % gefördert. Diese Konzepte müssen Energie- und CO2-Bilanzen, Potenzialabschätzungen (Energieund CO2) sowie Maßnahmenkataloge und Zeitpläne zur Minderung von Treibhausgasen umfassen. Darüber hinaus kann der Aufbau eines Klimaschutzmanagements für die eigenen Liegenschaften gefördert werden. Diese Leistungen sollen durch fachlich ausreichend qualifizierte unabhängige Beratungs- und Ingenieurbüros erbracht werden. Zudem sollen sich die Förderprojekte auf größere Einheiten beziehen. Der Förderantrag muss bis zum 31.12.2008 gestellt werden. Die Verwaltung schlägt vor ein solches Klimaschutzkonzept inkl. des Aufbaus eines Klimaschutzmanagements durch ein geeignetes Beratungsunternehmen aufstellen zu lassen und hierbei sämtliche städt. Gebäude in die Untersuchung und Analyse einzubeziehen. Die Verwaltung hat hierzu bereits 8 fachlich qualifizierte Beratungsunternehmen und Ingenieurbüros unter Berücksichtigung der Vorgaben der Förderrichtlinien um ein pauschaliertes Angebot gebeten. Zum Stichtag 26.09.2008 gingen 3 Angebote ein. Die Angebotspreise lagen zwischen 96.000 € bis 190.000 € inkl. MwSt. Nach Durchsicht der Angebote ist die Verwaltung zu dem Schluss gekommen, dass auf dieser Grundlage noch kein Auftrag erteilt werden kann. Die Heran- und Vorgehensweise der Unternehmen ist sehr unterschiedlich. Insbesondere bei der Ist-Aufnahme, der Analyse –und Bewertung sowie bei der Erstellung der Maßnahmenkataloge gibt es erhebliche Unterschiede. So setzt z.B. ein Unternehmen seinen Untersuchungsschwerpunkt auf die Versorgungstechnik während ein anderes eher die Gebäudehülle fokussiert. Nur ein Unternehmen bietet die umfassende Untersuchung der Gebäude an. Der vorgeschlagene Betrag für die Haushaltsanmeldung entspricht dem Angebot, dass die Verwaltung nach erster Einschätzung als das wirtschaftlichste einstuft. Der Inhalt der Leistungsbeschreibung muss jedoch noch hinterfragt und nachverhandelt werden. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass dieser Betrag in jedem Fall für die Erstellung des Klimaschutzkonzepts ausreichen wird. Möglicherweise wird sich im Zuge der weiteren Verhandlungen noch eine Reduzierung ergeben. Zu 5. Das Beratungsunternehmen WRW, das im Immobilienmanagement eine Organisationsuntersuchung durchgeführt hatte, kam in seinem im Januar 2008 vorgelegten Gutachten zu der dringenden Empfehlung, für das Energiemanagement eine zusätzliche Vollzeitstelle zu schaffen, da hiermit nach dortiger Einschätzung jährliche Einsparungen im kostenintensiven Energiebereich von min. 5% jährlich zu erwirtschaften seien. Im Zuge des vorstehend beschriebenen Förderprogramms ergibt sich nunmehr die Möglichkeit, für die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts die Einstellung von Fachpersonal über einen Zeitraum von 3 Jahren fördern zu lassen. Förderfähig sind pro Jahr und Mitarbeiter maximal 70.000 €. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine solche Stelle einzurichten und hierzu ebenfalls einen Förderantrag zu stellen. Voraussetzung für die Förderung der Umsetzungsbegleitung ist jedoch, dass das Klimaschutzkonzept vorliegt. Insofern soll die Besetzung der Stelle erst erfolgen, wenn das Konzept erstellt und über den Förderantrag entschieden wurde. Da es denkbar ist, dass mit der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts bereits in 2009 begonnen werden kann, schlägt die Verwaltung vor, auch die Einrichtung der Stelle vorsorglich schon im Stellenplan für das Jahr 2009 vorzusehen. Wahrscheinlich ist jedoch, dass die umfassenden Untersuchungen, die für die Erstellung des Klimaschutzprogramms erforderlich sind, soviel Zeit in Anspruch nehmen werden, dass die Besetzung der Stelle erst in 2010 erfolgen kann. Die Einrichtung der Stelle eines Energiemanagers / einer Energiemanagerin soll dem Förderzeitraum entsprechend zunächst für 3 Jahre befristet erfolgen.