Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
17.06.2009
Erstellt
16.06.09, 12:22
Aktualisiert
16.06.09, 12:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61 - ri/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
17.06.2009
ö. S.
X
Herr Ritter
(Verfasser/in)
221/2009
nö. S. TOP
26.05.2009
(Datum)
BETREFF:
Beteiligung der Stadt Pulheim im Rahmen von Planungen der Stadt Bergheim
hier: Stellungnahmen der Stadt Pulheim
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der unter Vorbehalt dieses Beschlusses abgegebenen Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Einzelhandelskonzeptes der
Stadt Bergheim zu:
Belange der Stadt Pulheim sind betroffen durch die Entwicklungsplanung für den Stadtteil
Glessen. Eine abschließende Stellungnahme ist nicht möglich, da der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes in Form einer zusammenfassenden Präsentation ohne den erläuternden
Textteil erfolgt.
Offenkundig ist die Neuentwicklung eines Nahversorgungsbereiches als Teil eines bipolaren Nahversorgungszentrums im Südosten Glessens geplant. Bei der angestrebten Einwohnerzahl von 6000 EW, die erfahrungsgemäß eine Untergrenze für die Ansiedlung eines
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Vollsortimenters oder Discounters ist, legt die Nähe zu Brauweiler und insbesondere
Dansweiler nahe, dass zumindest Dansweiler in den (erweiterten) Marktbereich einbezogen wird.
Es ist nach den vorliegenden Unterlagen nicht begründet, dass dies nicht so ist, auch eine
Begründung für die Entwicklung an diesem Ort fehlt ebenso wie eine Erläuterung über
mögliche Alternativstandorte. Auch eine Tragfähigkeitsberechnung liegt nicht vor, sodass
die Stellungnahme nur auf Basis der Darstellungen der CIMA erfolgen kann.
Zusammenfassend sieht die Stadt Pulheim bei Umsetzung der beschriebenen Entwicklungsplanung für Glessen das eigene Ziel der Nahversorgung der Dansweiler und Brauweiler Bevölkerung als betroffen und ggf. beeinträchtigt an. Durch die das sonstige Stadtgebiet
Bergheims betreffenden Inhalte des Einzelhandelskonzeptes ist die Stadt Pulheim nicht berührt.
2. Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der unter Vorbehalt dieses Beschlusses abgegebenen Stellungnahme der Verwaltung (im Zuge einer Vorabbeteiligung) zur Neuerarbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergheim zu:
Belange der Stadt Pulheim könnten betroffen sein durch Entwicklungen in der Nähe des
Pulheimer Stadtgebietes.
Dies beinhaltet nach heutigem Kenntnisstand folgende mögliche Inhalte:
Einzelhandelstandorte in Nähe des Pulheimer Stadtgebietes; insbesondere die im Entwurf
des Einzelhandelskonzeptes dargestellte Entwicklungsplanung für einen bipolaren Nahversorgungsbereich, der durch die Dansweiler zugewandte Lage diesen Pulheimer Ortsteil in
seinen Marktbereich einbeziehen könnte.
Mögliche weitere Arrondierungen der Siedlung zum Landschaftsschutzgebiet Ommelstal;
dies beträfe jedoch nur weitere, noch nicht bekannte Planungen.
Verkehr; Planungen die geeignet sind, die Verkehre – insbesondere auf der Dansweiler
passierenden L 91 – auf Pulheimer Stadtgebiet und speziell in Ortsdurchfahrten zu erhöhen, würden ggf. kritisch beurteilt.
3. Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der unter Vorbehalt dieses Beschlusses abgegebenen Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Planungen der Stadt Bergheim zu:
112. FNP-Änderung / BP Nr. 242 Fliesteden „ Am alten Fließ“
Belange der Stadt Pulheim sind durch die Planung nicht betroffen. Die Entwicklung der
Grünfläche entlang des Fließes wird ausdrücklich begrüßt.
BP Nr. 206.2 / Paffendorf „Industrie- und Gewerbepark Bergheim“
Belange der Stadt Pulheim sind durch die Planung nicht betroffen.
ERLÄUTERUNGEN:
Die Stadt Bergheim stellt derzeit den Flächennutzungsplan neu auf und erarbeitet ein Einzelhandelskonzept, welches u.a. die Ausweisung zentraler Versorgungsbereiche nach § 24a LEPro zum
Ziel hat. Die geplante Schaffung eines Einzelhandelsstandortes mit einer Verkaufsfläche von zusammen 2.400 m² für einen Vollsortimenter und einen Discounter in Ortsrandnähe zu Dansweiler
und Brauweiler ist voraussichtlich geeignet, Kaufkraft in einem relevantem Maß aus Dansweiler
und Brauweiler abfließen zu lassen und berührt somit das Ziel, für die Ortsteile Dansweiler und
Brauweiler selbst eine wohnungsnahe Versorgung zu erhalten und auszubauen.
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Durch die weiteren in den Beteiligungen vorgestellten Planungsinhalte ist Pulheim nicht in einer
Weise berührt, die eine Stellungnahme erforderte.
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