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Beschlussvorlage (Beteiligung der Stadt Pulheim im Rahmen von Planungen der Stadt Bergheim hier. Stellungnahmen der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
17.06.2009
Erstellt
16.06.09, 12:22
Aktualisiert
16.06.09, 12:22
Beschlussvorlage (Beteiligung der Stadt Pulheim im Rahmen von Planungen der Stadt Bergheim
hier. Stellungnahmen der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Beteiligung der Stadt Pulheim im Rahmen von Planungen der Stadt Bergheim
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61 - ri/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 17.06.2009 ö. S. X Herr Ritter (Verfasser/in) 221/2009 nö. S. TOP 26.05.2009 (Datum) BETREFF: Beteiligung der Stadt Pulheim im Rahmen von Planungen der Stadt Bergheim hier: Stellungnahmen der Stadt Pulheim VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der unter Vorbehalt dieses Beschlusses abgegebenen Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bergheim zu: Belange der Stadt Pulheim sind betroffen durch die Entwicklungsplanung für den Stadtteil Glessen. Eine abschließende Stellungnahme ist nicht möglich, da der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes in Form einer zusammenfassenden Präsentation ohne den erläuternden Textteil erfolgt. Offenkundig ist die Neuentwicklung eines Nahversorgungsbereiches als Teil eines bipolaren Nahversorgungszentrums im Südosten Glessens geplant. Bei der angestrebten Einwohnerzahl von 6000 EW, die erfahrungsgemäß eine Untergrenze für die Ansiedlung eines -1- Vollsortimenters oder Discounters ist, legt die Nähe zu Brauweiler und insbesondere Dansweiler nahe, dass zumindest Dansweiler in den (erweiterten) Marktbereich einbezogen wird. Es ist nach den vorliegenden Unterlagen nicht begründet, dass dies nicht so ist, auch eine Begründung für die Entwicklung an diesem Ort fehlt ebenso wie eine Erläuterung über mögliche Alternativstandorte. Auch eine Tragfähigkeitsberechnung liegt nicht vor, sodass die Stellungnahme nur auf Basis der Darstellungen der CIMA erfolgen kann. Zusammenfassend sieht die Stadt Pulheim bei Umsetzung der beschriebenen Entwicklungsplanung für Glessen das eigene Ziel der Nahversorgung der Dansweiler und Brauweiler Bevölkerung als betroffen und ggf. beeinträchtigt an. Durch die das sonstige Stadtgebiet Bergheims betreffenden Inhalte des Einzelhandelskonzeptes ist die Stadt Pulheim nicht berührt. 2. Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der unter Vorbehalt dieses Beschlusses abgegebenen Stellungnahme der Verwaltung (im Zuge einer Vorabbeteiligung) zur Neuerarbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergheim zu: Belange der Stadt Pulheim könnten betroffen sein durch Entwicklungen in der Nähe des Pulheimer Stadtgebietes. Dies beinhaltet nach heutigem Kenntnisstand folgende mögliche Inhalte: Einzelhandelstandorte in Nähe des Pulheimer Stadtgebietes; insbesondere die im Entwurf des Einzelhandelskonzeptes dargestellte Entwicklungsplanung für einen bipolaren Nahversorgungsbereich, der durch die Dansweiler zugewandte Lage diesen Pulheimer Ortsteil in seinen Marktbereich einbeziehen könnte. Mögliche weitere Arrondierungen der Siedlung zum Landschaftsschutzgebiet Ommelstal; dies beträfe jedoch nur weitere, noch nicht bekannte Planungen. Verkehr; Planungen die geeignet sind, die Verkehre – insbesondere auf der Dansweiler passierenden L 91 – auf Pulheimer Stadtgebiet und speziell in Ortsdurchfahrten zu erhöhen, würden ggf. kritisch beurteilt. 3. Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der unter Vorbehalt dieses Beschlusses abgegebenen Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Planungen der Stadt Bergheim zu: 112. FNP-Änderung / BP Nr. 242 Fliesteden „ Am alten Fließ“ Belange der Stadt Pulheim sind durch die Planung nicht betroffen. Die Entwicklung der Grünfläche entlang des Fließes wird ausdrücklich begrüßt. BP Nr. 206.2 / Paffendorf „Industrie- und Gewerbepark Bergheim“ Belange der Stadt Pulheim sind durch die Planung nicht betroffen. ERLÄUTERUNGEN: Die Stadt Bergheim stellt derzeit den Flächennutzungsplan neu auf und erarbeitet ein Einzelhandelskonzept, welches u.a. die Ausweisung zentraler Versorgungsbereiche nach § 24a LEPro zum Ziel hat. Die geplante Schaffung eines Einzelhandelsstandortes mit einer Verkaufsfläche von zusammen 2.400 m² für einen Vollsortimenter und einen Discounter in Ortsrandnähe zu Dansweiler und Brauweiler ist voraussichtlich geeignet, Kaufkraft in einem relevantem Maß aus Dansweiler und Brauweiler abfließen zu lassen und berührt somit das Ziel, für die Ortsteile Dansweiler und Brauweiler selbst eine wohnungsnahe Versorgung zu erhalten und auszubauen. -2- Durch die weiteren in den Beteiligungen vorgestellten Planungsinhalte ist Pulheim nicht in einer Weise berührt, die eine Stellungnahme erforderte. -3-