Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
16.01.09, 06:40
Aktualisiert
16.01.09, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 654/2008
Az.:
Amt: - 43 BeschlAusf.: - Datum: 12.12.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
29.01.2009
24.03.2009
Änderung der Honorarordnung der VHS Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Das Produktsachkonto 040271010100005019000 müsste im Zuge der Haushaltsplanberatungen um die vom
Fachamt angemeldeten Mittel für sonstige Dienstaufwendungen aufgestockt werden, allerdings in 2009 nur um
50 % der angemeldeten 8.519,- €, da das erste Semester bereits zu den alten Konditionen geplant wurde und
Mittel nur für das 2. Semester bereitgestellt werden müssten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 12.12.2008
Beschlussentwurf:
Der beigefügten Honorarordnung für VHS-Dozenten wird zugestimmt.
Die festgelegten Honorarsätze gelten ab dem 2. Semester 2009.
Begründung:
Die letzte Honorarerhöhung erfolgte vor 10 Jahren. Mit der Umstellung auf den Euro im Jahr 2001
wurden die Beträge aufgerundet, sodass zur Zeit eine Unterrichtsstunde inklusive der damit
verbundenen Vor- und Nachbereitung in der Regel mit 16,- € vergütet wird.
In den benachbarten Volkshochschulen im Rhein-Erft-Kreis wurden die Honorare in den letzten
Jahren angehoben, sodass dort mit Unterrichtsstundensätzen von 18,- bis 19,- € deutlich bessere
Honorare gezahlt werden. Das führt dazu, dass gerade die speziell auf die Erwachsenenbildung
ausgebildeten Lehrkräfte, die stundenintensive Kurse betreuen und insofern für den Bestand des
VHS-Angebots wichtig sind, abzuwandern drohen.
Die niedrigen Honorarsätze wurden in den jährlich stattfindenden Dozentenversammlungen immer
wieder beklagt. Der Beirat der VHS hat daher die VHS-Leitung in seiner Sitzung vom 15.8.2008
dazu aufgefordert, eine Erhöhung des Ansatzes für Dozentenhonorare um 5 % in Höhe von
8.589,- € bei der Mittelanmeldung einzubringen. Diese Summe ermöglicht ein Honorar von 17,- €
für fortlaufenden Kurse und ein Honorar von 18,- € bzw. 19,- € in Ausnahmefällen (s. beigefügte
Honorarordnung).
Von einer Refinanzierung der Honorarerhöhung durch eine Erhöhung der Teilnehmerentgelte wird
zum jetzigen Zeitpunkt abgeraten, weil die Kürzungen von Landeszuschüssen in den letzten
Jahren jeweils durch Gebührenerhöhungen ausgeglichen wurden und eine weitere
Gebührenerhöhung durch das Fernbleiben von Teilnehmern sogar zu Einnahmeverlusten führen
könnte.
(Bösche)
-2-