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Beschlussvorlage (Änderung der Honorarordnung der VHS Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
16.01.09, 06:40
Aktualisiert
16.01.09, 06:40
Beschlussvorlage (Änderung der Honorarordnung der VHS Erftstadt) Beschlussvorlage (Änderung der Honorarordnung der VHS Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 654/2008 Az.: Amt: - 43 BeschlAusf.: - Datum: 12.12.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 29.01.2009 24.03.2009 Änderung der Honorarordnung der VHS Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Das Produktsachkonto 040271010100005019000 müsste im Zuge der Haushaltsplanberatungen um die vom Fachamt angemeldeten Mittel für sonstige Dienstaufwendungen aufgestockt werden, allerdings in 2009 nur um 50 % der angemeldeten 8.519,- €, da das erste Semester bereits zu den alten Konditionen geplant wurde und Mittel nur für das 2. Semester bereitgestellt werden müssten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.12.2008 Beschlussentwurf: Der beigefügten Honorarordnung für VHS-Dozenten wird zugestimmt. Die festgelegten Honorarsätze gelten ab dem 2. Semester 2009. Begründung: Die letzte Honorarerhöhung erfolgte vor 10 Jahren. Mit der Umstellung auf den Euro im Jahr 2001 wurden die Beträge aufgerundet, sodass zur Zeit eine Unterrichtsstunde inklusive der damit verbundenen Vor- und Nachbereitung in der Regel mit 16,- € vergütet wird. In den benachbarten Volkshochschulen im Rhein-Erft-Kreis wurden die Honorare in den letzten Jahren angehoben, sodass dort mit Unterrichtsstundensätzen von 18,- bis 19,- € deutlich bessere Honorare gezahlt werden. Das führt dazu, dass gerade die speziell auf die Erwachsenenbildung ausgebildeten Lehrkräfte, die stundenintensive Kurse betreuen und insofern für den Bestand des VHS-Angebots wichtig sind, abzuwandern drohen. Die niedrigen Honorarsätze wurden in den jährlich stattfindenden Dozentenversammlungen immer wieder beklagt. Der Beirat der VHS hat daher die VHS-Leitung in seiner Sitzung vom 15.8.2008 dazu aufgefordert, eine Erhöhung des Ansatzes für Dozentenhonorare um 5 % in Höhe von 8.589,- € bei der Mittelanmeldung einzubringen. Diese Summe ermöglicht ein Honorar von 17,- € für fortlaufenden Kurse und ein Honorar von 18,- € bzw. 19,- € in Ausnahmefällen (s. beigefügte Honorarordnung). Von einer Refinanzierung der Honorarerhöhung durch eine Erhöhung der Teilnehmerentgelte wird zum jetzigen Zeitpunkt abgeraten, weil die Kürzungen von Landeszuschüssen in den letzten Jahren jeweils durch Gebührenerhöhungen ausgeglichen wurden und eine weitere Gebührenerhöhung durch das Fernbleiben von Teilnehmern sogar zu Einnahmeverlusten führen könnte. (Bösche) -2-