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Beschlussvorlage (Honorarordnung VHS Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
16.01.09, 06:40
Aktualisiert
16.01.09, 06:40
Beschlussvorlage (Honorarordnung VHS Erftstadt)

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Inhalt der Datei

Gegenüberstellung der alten und neuen Honorarordnung der VHS Erftstadt Veränderungen in Kursivdruck derzeit gültige Honorarordnung vorgeschlagene neue Honorarordnung (gültig ab dem 2. Semester 1999, EuroAnpassung erfolgte 2001) (ggf. gültig ab dem 2. Semester 2009) fortlaufende Kurse in allen Fachbereichen: fortlaufende Kurse in allen Fachbereichen: 16,- € pro Unterrichtsstunde 17,- € pro Unterrichtsstunde Lehrkräfte, die mit so hohem Stundenumfang unterrichten, dass sie als Selbständige kranken- und/oder rentenversicherungspflichtig sind: 19,- € pro Unterrichtsstunde Arbeitnehmerweiterbildungskurse, Auftragsmaßnahmen und sonstige spezielle Bildungsmaßnahamen: Arbeitnehmerweiterbildungskurse, Auftragsmaßnahmen und sonstige spezielle Bildungsmaßnahmen: 17,- € pro Unterrichtsstunde 18,- € pro Unterrichtsstunde Vorträge: Vorträge: 80,- € 80,- € Vorbereitungshonorare oder höhere Stundensätze bedürfen der Genehmigung der VHS-Leitung Vorbereitungshonorare oder höhere Stundensätze bedürfen der Genehmigung der VHS-Leitung und sind durch Mehreinnahmen zu decken Fahrtkosten Fahrtkosten 13 Cent je km für Dozenten, die außerhalb von Erftstadt wohnen 20 Cent je km für Kursleitende, die mehr als 5 km zur Unterrichtsstätte fahren müssen