Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
16.01.09, 06:40
Aktualisiert
16.01.09, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Gegenüberstellung der alten und neuen Honorarordnung der VHS Erftstadt
Veränderungen in Kursivdruck
derzeit gültige Honorarordnung
vorgeschlagene neue Honorarordnung
(gültig ab dem 2. Semester 1999, EuroAnpassung erfolgte 2001)
(ggf. gültig ab dem 2. Semester 2009)
fortlaufende Kurse in allen
Fachbereichen:
fortlaufende Kurse in allen
Fachbereichen:
16,- € pro Unterrichtsstunde
17,- € pro Unterrichtsstunde
Lehrkräfte, die mit so hohem
Stundenumfang unterrichten, dass sie als
Selbständige kranken- und/oder
rentenversicherungspflichtig sind:
19,- € pro Unterrichtsstunde
Arbeitnehmerweiterbildungskurse,
Auftragsmaßnahmen und sonstige
spezielle Bildungsmaßnahamen:
Arbeitnehmerweiterbildungskurse,
Auftragsmaßnahmen und sonstige
spezielle Bildungsmaßnahmen:
17,- € pro Unterrichtsstunde
18,- € pro Unterrichtsstunde
Vorträge:
Vorträge:
80,- €
80,- €
Vorbereitungshonorare oder höhere
Stundensätze bedürfen der
Genehmigung der VHS-Leitung
Vorbereitungshonorare oder höhere
Stundensätze bedürfen der
Genehmigung der VHS-Leitung
und sind durch Mehreinnahmen zu
decken
Fahrtkosten
Fahrtkosten
13 Cent je km für Dozenten, die
außerhalb von Erftstadt wohnen
20 Cent je km für Kursleitende, die mehr
als 5 km zur Unterrichtsstätte fahren
müssen