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Beschlussvorlage (1. Änderung der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt zum 01.01.2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
27.11.08, 06:54
Aktualisiert
27.11.08, 06:54
Beschlussvorlage (1. Änderung der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt zum 01.01.2009) Beschlussvorlage (1. Änderung der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt zum 01.01.2009)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 613/2008 Az.: 81 00-12 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 17.11.2008 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 10.12.2008 Rat 18.12.2008 Betrifft: Bemerkungen 1. Änderung der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt zum 01.01.2009 Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan Wasserversorgung auf der Einnahmeseite Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 17.11.2008 Beschlussentwurf: Die in der Anlage unter der Spalte „neue Fassung“ beigefügte 1. Änderung der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt wird zum 01.01.2009 beschlossen. Begründung: Die Stadtwerke geben an die Kunden – insbesondere Baufirmen- sog. Standrohre zur Entnahme von Frischwasser an Hydranten aus. Hierfür erheben diese ein Entgelt, welches bislang einen Grundpreis von 18,73 EURO je Ausleihe und angefangenem Jahr sowie eine Monatsmiete von 4,60 Euro je angefangenem Monat ausmacht. Ferner ist eine Kaution von 260,00 Euro zu hinterlegen. Die Teilung der Grundpreise in Monats- bzw. Jahresgrundpreise hat in der Vergangenheit immer wieder zu Unstimmigkeiten geführt. Wenn ein Standrohr z.B. im Dezember ausgeliehen wurde und die Rückgabe im Januar des folgenden Jahres erfolgte, waren vom Kunden zwei Jahresgrundpreise zu entrichten. Ähnlich verhält es sich bei zwei sich überschneidenden Monaten mit dem Monatsgrundpreis. Nach Auswertung der „Ausleihen“ im Zeitraum 2004 - 2008 zeigt sich, dass ein Standrohr einem Verschleiß unterliegt, der mit der Häufigkeit des Einsatzes zusammenhängt. Also der An- und Abmontage auf dem Hydranten sowie der Ausleihe an sich. (Ein Standrohr mit allen Armaturen kostet in der Anschaffung rd. 750,00 Euro) Gerade Baufirmen haben oftmals die Angewohnheit, die Standrohre in Containern zu lagern, wo diese nicht unbedingt eine pflegliche Behandlung erfahren. Entsprechend intensiv müssen dadurch die Standrohre bei der Rückgabe geprüft werden. Ferner müssen aufgrund veränderter technischer Vorgaben, Standrohre künftig über sog. Rückflussverhinderer (Verhinderung von Rückverkeimung bei Nutzung auf Volksfesten o.ä.) verfügen. Diese Armatur ist sehr teuer und muss zudem von einem Sachkundigen jährlich überprüft werden. Bereits der Ausleihvorgang an sich, die Rückgabe und die Rechnungsstellung führen zu nicht unerheblichen Verwaltungsaufwendungen, die sich aufgrund der vorliegenden „Ausleihdaten“ auch monetär erfassen lassen. Insofern bedarf der in der Preisregelung Wasser festgelegte Tarif für das Ausleihen eines Standrohres der Anpassung. Die Betriebsleitung schlägt daher vor, die unter § 2 Abs. 6 aufgeführten Preise entsprechend den derzeitigen veränderten Verhältnissen festzulegen. Künftig wäre demnach eine Kaution von 500 Euro zu hinterlegen. Ferner wird ein Grundpreis von einmalig 33,- Euro (Netto) erhoben. Dieser Betrag deckt die anfallenden Verwaltungskosten für die Ausleihe, die Rückgabe sowie Rechnungslegung. Die tatsächliche Miete wird künftig tageweise mit 1,00 Euro (Netto) abgerechnet. Durch diese Form der Berechnung wird der Monats- bzw. Jahresüberschneidung vorgebeugt. Mit diesen Ausleihpreisen bewegen sich die Stadtwerke Erftstadt auf dem Niveau der Nachbarversorgungsunternehmen. (Bösche) -2-