Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
27.11.08, 06:54
Aktualisiert
27.11.08, 06:54
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 613/2008
Az.: 81 00-12
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 17.11.2008
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
10.12.2008
Rat
18.12.2008
Betrifft:
Bemerkungen
1. Änderung der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt zum 01.01.2009
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan Wasserversorgung auf der Einnahmeseite
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 17.11.2008
Beschlussentwurf:
Die in der Anlage unter der Spalte „neue Fassung“ beigefügte 1. Änderung der Preisregelung
Wasser der Stadtwerke Erftstadt wird zum 01.01.2009 beschlossen.
Begründung:
Die Stadtwerke geben an die Kunden – insbesondere Baufirmen- sog. Standrohre zur Entnahme
von Frischwasser an Hydranten aus. Hierfür erheben diese ein Entgelt, welches bislang einen
Grundpreis von 18,73 EURO je Ausleihe und angefangenem Jahr sowie eine Monatsmiete von
4,60 Euro je angefangenem Monat ausmacht. Ferner ist eine Kaution von 260,00 Euro zu
hinterlegen.
Die Teilung der Grundpreise in Monats- bzw. Jahresgrundpreise hat in der Vergangenheit immer
wieder zu Unstimmigkeiten geführt. Wenn ein Standrohr z.B. im Dezember ausgeliehen wurde und
die Rückgabe im Januar des folgenden Jahres erfolgte, waren vom Kunden zwei
Jahresgrundpreise zu entrichten. Ähnlich verhält es sich bei zwei sich überschneidenden Monaten
mit dem Monatsgrundpreis.
Nach Auswertung der „Ausleihen“ im Zeitraum 2004 - 2008 zeigt sich, dass ein Standrohr einem
Verschleiß unterliegt, der mit der Häufigkeit des Einsatzes zusammenhängt. Also der An- und
Abmontage auf dem Hydranten sowie der Ausleihe an sich. (Ein Standrohr mit allen Armaturen
kostet in der Anschaffung rd. 750,00 Euro) Gerade Baufirmen haben oftmals die Angewohnheit,
die Standrohre in Containern zu lagern, wo diese nicht unbedingt eine pflegliche Behandlung
erfahren. Entsprechend intensiv müssen dadurch die Standrohre bei der Rückgabe geprüft
werden.
Ferner müssen aufgrund veränderter technischer Vorgaben, Standrohre künftig über sog.
Rückflussverhinderer (Verhinderung von Rückverkeimung bei Nutzung auf Volksfesten o.ä.)
verfügen. Diese Armatur ist sehr teuer und muss zudem von einem Sachkundigen jährlich
überprüft werden.
Bereits der Ausleihvorgang an sich, die Rückgabe und die Rechnungsstellung führen zu nicht
unerheblichen Verwaltungsaufwendungen, die sich aufgrund der vorliegenden „Ausleihdaten“ auch
monetär erfassen lassen. Insofern bedarf der in der Preisregelung Wasser festgelegte Tarif für das
Ausleihen eines Standrohres der Anpassung.
Die Betriebsleitung schlägt daher vor, die unter § 2 Abs. 6 aufgeführten Preise entsprechend den
derzeitigen veränderten Verhältnissen festzulegen.
Künftig wäre demnach eine Kaution von 500 Euro zu hinterlegen. Ferner wird ein Grundpreis von
einmalig 33,- Euro (Netto) erhoben. Dieser Betrag deckt die anfallenden Verwaltungskosten für die
Ausleihe, die Rückgabe sowie Rechnungslegung.
Die tatsächliche Miete wird künftig tageweise mit 1,00 Euro (Netto) abgerechnet. Durch diese Form
der Berechnung wird der Monats- bzw. Jahresüberschneidung vorgebeugt.
Mit diesen Ausleihpreisen bewegen sich die Stadtwerke Erftstadt auf dem Niveau der
Nachbarversorgungsunternehmen.
(Bösche)
-2-