Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
16.01.09, 06:40
Aktualisiert
16.01.09, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 7/2009
Az.:
Amt: - 20 BeschlAusf.: - Datum: 06.01.2009
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
20.01.2009
Rat
24.03.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Ablösung des KSK Darlehens unter Zuhilfenahme der Mittel des Deka-Fonds (EfoG)
Finanzielle Auswirkungen:
Der städtische Haushalt wird dauerhaft um die Zinszahlungen (in 2009: 22.200 EUR) vermindert um etwaige
Erträge des Deka-Fonds entlastet.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 06.01.2009
Beschlussentwurf:
Der im Jahr 2003 bei der Kreissparkasse Köln aufgenommene Kredit (Darl-Nr.: 6013010971) in
Höhe von 500.000 EUR (Ablösungsbetrag per 30.10.2008 beläuft sich auf 470.547,55 EUR) für
den städtischen Haushalt wird vorzeitig abgelöst.
Begründung:
Mit der Einführung des Ressourcenverbrauchskonzeptes (NKF) zum 01.01.2008 wurde das
bisherige Geldverbrauchskonzept (Kameralistik) aufgegeben.
Die haushaltsrechtlichen Bestimmungen sehen nunmehr vor, dass für die zukünftigen
Pensionsverpflichtungen Rückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen sind. Diese
ersetzen die bisherige Verpflichtung der Gemeinden zur Bildung einer Sonderrücklage nach dem
Gesetz zur Errichtung von Fonds für die Versorgung in Nordrhein-Westfalen
(Versorgungsfondsgesetz – EFoG).
Bei der Stadt Erftstadt hat diese ehemalige kamerale Sonderrücklage zum 06.01.2009 einen Wert
in Höhe von 476.080,71 EUR. In dieser Höhe wird somit auf der Aktivseite der städtischen Bilanz
im Bilanzposten „Wertpapiere des Anlagevermögens“ Finanzanlagevermögen ausgewiesen.
Eine Berechnung der RVK hat ergeben, dass der Fonds1 seit dem 20.07.1998 (Auflegung) bis
heute eine durchschnittliche Wertentwicklung (Rendite) in Höhe von 3,84% erwirtschaftet hat,
wobei es bereits in den Jahren 2001 und 2002 wie auch im vergangenen Jahr 2008 eine negative
1
Es handelt sich hierbei um einen Deka-Fonds, der speziell für Kommunen eingerichtet wurde.
Wertentwicklung gegeben hat. Es ist zudem wahrscheinlich, dass sich der Fonds wegen der
derzeitigen Finanzmarktkrise auch im Jahr 2009 nicht sehr positiv entwickeln wird.
Die für die Stadt Erftstadt erworbenen Anteile des Deka-Fonds sind lt. Auskunft der RVK jeweils
zur Mitte eines Quartals abrufbar / kündbar. Der nächste (reguläre) Rückkauftermin wäre der
16.02.2009.
Mit diesen liquiden Mitteln wird der im Jahr 2003 in Höhe von 500.000 EUR für den städtischen
Haushalt aufgenommene Kredit getilgt. Es handelt sich hierbei um den einzigen Investitionskredit
im städtischen Haushalt. Der Kernhaushalt der Stadt Erftstadt wäre demnach im Hinblick auf
Investitionskredite „schuldenfrei“. Die übrigen in der Bilanz der Stadt Erftstadt ausgewiesenen
Kredite sind Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite).
Der Ablösungsbetrag per 30.10.2008 inkl. der Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 1.831,39
EUR beträgt 470.547,55 EUR. Der anf. Effektivzins p.a. für das Darlehen beträgt 4,88%; der
Nominalzins 4,79%. Wirtschaftlich ist es wenig sinnvoll, Wertpapiere mit einem Zinssatz von 3,8%
zu verzinsen, wenn an anderer Stelle etwa 4,8% Zinsen für aufgenommene Kredite gezahlt
werden muss.
Bei dieser Kredittilgung handelt es sich bilanziell gesehen um eine sog. Aktiv-/Passiv-Minderung,
bei der das Eigenkapital der Stadt nicht tangiert wird. Es reduziert sich auf der Aktivseite der Bilanz
das Finanzanlagevermögen; gleichzeitig reduzieren sich die Schulden auf der Passivseite. Diese
Finanz-Transaktion wirkt sich somit zunächst nicht auf die Ergebnisrechnung aus. Jedoch wird der
städtsiche Haushalt dadurch entlastet, dass in Folge der Kredittilgung keine weiteren
Zinszahlungen mehr anstehen. Für das Jahr 2009 sind Zinsen in Höhe von 22.200 EUR
veranschlagt worden, die somit zukünftig dauerhaft entfallen. Zusätzlich entfallen die jährlichen
Tilgungsleistungen, so dass auch die Finanzrechnung entlastet wird.
Jede andere Verwendung der liquiden Mittel des Deka-Fonds, also z. B eine Verwendung der
Mittel für investive oder konsumtive Maßnahmen, hätte eine Belastung des Haushaltes entweder in
Form von Abschreibungen oder anderen Aufwendungen zur Folge, was zu einer weiteren
Verschlechterung der Haushaltslage der Stadt Erftstadt führen würde.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzmarktkrise ist es aber geboten, die Mittel des DekaFonds abzurufen, da die Gefahr besteht, dass der Fonds weiterhin an Wert verliert und so ggf.
außerplanmäßige Abschreibungen im Haushalt erforderlich sein könnten. Eine positive
Wertentwicklung des Fonds bzw. eine Wertentwicklung oberhalb des Zinsniveaus, das wir für
aufgenommene Kredite zahlen, ist kurz- bis mittelfristig eher unwahrscheinlich.
(Bösche)
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