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Beschlussvorlage (Ablösung des KSK Darlehens unter Zuhilfenahme der Mittel des Deka-Fonds (EfoG))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
16.01.09, 06:40
Aktualisiert
16.01.09, 06:40
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 7/2009 Az.: Amt: - 20 BeschlAusf.: - Datum: 06.01.2009 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 20.01.2009 Rat 24.03.2009 Betrifft: Bemerkungen Ablösung des KSK Darlehens unter Zuhilfenahme der Mittel des Deka-Fonds (EfoG) Finanzielle Auswirkungen: Der städtische Haushalt wird dauerhaft um die Zinszahlungen (in 2009: 22.200 EUR) vermindert um etwaige Erträge des Deka-Fonds entlastet. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 06.01.2009 Beschlussentwurf: Der im Jahr 2003 bei der Kreissparkasse Köln aufgenommene Kredit (Darl-Nr.: 6013010971) in Höhe von 500.000 EUR (Ablösungsbetrag per 30.10.2008 beläuft sich auf 470.547,55 EUR) für den städtischen Haushalt wird vorzeitig abgelöst. Begründung: Mit der Einführung des Ressourcenverbrauchskonzeptes (NKF) zum 01.01.2008 wurde das bisherige Geldverbrauchskonzept (Kameralistik) aufgegeben. Die haushaltsrechtlichen Bestimmungen sehen nunmehr vor, dass für die zukünftigen Pensionsverpflichtungen Rückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen sind. Diese ersetzen die bisherige Verpflichtung der Gemeinden zur Bildung einer Sonderrücklage nach dem Gesetz zur Errichtung von Fonds für die Versorgung in Nordrhein-Westfalen (Versorgungsfondsgesetz – EFoG). Bei der Stadt Erftstadt hat diese ehemalige kamerale Sonderrücklage zum 06.01.2009 einen Wert in Höhe von 476.080,71 EUR. In dieser Höhe wird somit auf der Aktivseite der städtischen Bilanz im Bilanzposten „Wertpapiere des Anlagevermögens“ Finanzanlagevermögen ausgewiesen. Eine Berechnung der RVK hat ergeben, dass der Fonds1 seit dem 20.07.1998 (Auflegung) bis heute eine durchschnittliche Wertentwicklung (Rendite) in Höhe von 3,84% erwirtschaftet hat, wobei es bereits in den Jahren 2001 und 2002 wie auch im vergangenen Jahr 2008 eine negative 1 Es handelt sich hierbei um einen Deka-Fonds, der speziell für Kommunen eingerichtet wurde. Wertentwicklung gegeben hat. Es ist zudem wahrscheinlich, dass sich der Fonds wegen der derzeitigen Finanzmarktkrise auch im Jahr 2009 nicht sehr positiv entwickeln wird. Die für die Stadt Erftstadt erworbenen Anteile des Deka-Fonds sind lt. Auskunft der RVK jeweils zur Mitte eines Quartals abrufbar / kündbar. Der nächste (reguläre) Rückkauftermin wäre der 16.02.2009. Mit diesen liquiden Mitteln wird der im Jahr 2003 in Höhe von 500.000 EUR für den städtischen Haushalt aufgenommene Kredit getilgt. Es handelt sich hierbei um den einzigen Investitionskredit im städtischen Haushalt. Der Kernhaushalt der Stadt Erftstadt wäre demnach im Hinblick auf Investitionskredite „schuldenfrei“. Die übrigen in der Bilanz der Stadt Erftstadt ausgewiesenen Kredite sind Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite). Der Ablösungsbetrag per 30.10.2008 inkl. der Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 1.831,39 EUR beträgt 470.547,55 EUR. Der anf. Effektivzins p.a. für das Darlehen beträgt 4,88%; der Nominalzins 4,79%. Wirtschaftlich ist es wenig sinnvoll, Wertpapiere mit einem Zinssatz von 3,8% zu verzinsen, wenn an anderer Stelle etwa 4,8% Zinsen für aufgenommene Kredite gezahlt werden muss. Bei dieser Kredittilgung handelt es sich bilanziell gesehen um eine sog. Aktiv-/Passiv-Minderung, bei der das Eigenkapital der Stadt nicht tangiert wird. Es reduziert sich auf der Aktivseite der Bilanz das Finanzanlagevermögen; gleichzeitig reduzieren sich die Schulden auf der Passivseite. Diese Finanz-Transaktion wirkt sich somit zunächst nicht auf die Ergebnisrechnung aus. Jedoch wird der städtsiche Haushalt dadurch entlastet, dass in Folge der Kredittilgung keine weiteren Zinszahlungen mehr anstehen. Für das Jahr 2009 sind Zinsen in Höhe von 22.200 EUR veranschlagt worden, die somit zukünftig dauerhaft entfallen. Zusätzlich entfallen die jährlichen Tilgungsleistungen, so dass auch die Finanzrechnung entlastet wird. Jede andere Verwendung der liquiden Mittel des Deka-Fonds, also z. B eine Verwendung der Mittel für investive oder konsumtive Maßnahmen, hätte eine Belastung des Haushaltes entweder in Form von Abschreibungen oder anderen Aufwendungen zur Folge, was zu einer weiteren Verschlechterung der Haushaltslage der Stadt Erftstadt führen würde. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzmarktkrise ist es aber geboten, die Mittel des DekaFonds abzurufen, da die Gefahr besteht, dass der Fonds weiterhin an Wert verliert und so ggf. außerplanmäßige Abschreibungen im Haushalt erforderlich sein könnten. Eine positive Wertentwicklung des Fonds bzw. eine Wertentwicklung oberhalb des Zinsniveaus, das wir für aufgenommene Kredite zahlen, ist kurz- bis mittelfristig eher unwahrscheinlich. (Bösche) -2-