Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
11.03.2009
Erstellt
12.12.08, 11:48
Aktualisiert
12.12.08, 11:48
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 525/2008
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 13.10.2008
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
04.12.2008
11.03.2009
Antrag bzgl.Verbesserung der Breitbandversorgung in den unversorgten Stadtteilen
und Gewerbegebieten
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 17.11.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit in einer globalisierten Wirtschaft ist es gerade auch für
mittelständische Unternehmen eine Grundvoraussetzung, einen kostengünstigen Zugang zu einer
Breitband-Internetverbindung zu erlangen.
Obwohl schon heute nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mehr
als 98 % der deutschen Haushalte über die Möglichkeit eines preiswerten Breitbandanschlusses
verfügen, ist in dünner besiedelten Regionen die Breitbandversorgung häufig schlechter als in den
Ballungsräumen. So können ca. 730.000 Haushalte bisher nur über Satellitenlösungen und nicht
auf konventioneller Weise breitbandig ins Internet.
Auch in Erftstadt bestehen im Hinblick auf breitbandige Internetverbindungen unterschiedliche
Versorgungsgrade für die verschiedenen Stadtteile: Gerade im südlichen Stadtgebiet mit den
Ortsteilen Borr-Scheuren, Niederberg und Friesheim sowie im nördlichen Bereich im Stadtteil
Gymnich besteht eine entsprechende infrastrukturelle Deckungslücke, da dort eine
Breitbandversorgung seitens der Deutschen Telekom derzeit nicht oder nur unzureichend gegeben
ist. Von diesem Infrastrukturdefizit sind auch die Gewerbegebiete in Friesheim und Gymnich
betroffen.
Diverse Gespräche mit den zuständigen Stellen des Unternehmens hatten leider bislang nicht zu
einem befriedigendem Ergebnis geführt, da die Deutsche Telekom stets betriebswirtschaftlich
argumentiert und in dieser Hinsicht die erforderlichen Ausbaukosten dem potentiellen Nutzerkreis
gegenüberstellt. Die Deutsche Telekom wird jedoch weiterhin darauf gedrängt, einen
beschleunigten Ausbau ihres DSL-Netzes in den unterversorgten Bereichen von Erftstadt
vorzunehmen.
Daneben gehe ich momentan auch den Möglichkeiten von Alternativen in unterversorgten
Bereichen nach. Zu nennen wäre in diesem Zusammenhang, z.B. das Produkt „AirDSL“ des
Telekommunikationsanbieters ‚Eifel-Net’, das im Stadtteil Niederberg zur Zeit schon gegeben ist.
Darüber hinaus wird vom gleichen Telekommunikationsanbieter seit neuestem im Stadtteil Borr
„CuDSL“ angeboten, welches über die bereits vorhandene Telefonanschlussleitung u.a. eine
schnelle Internetnutzung bis 6.144 Kbit ermöglicht.
Die Fa. ‚Eifel-Net’ ist vom Grundsatz her bereit, „CuDSL“ auch in anderen unterversorgten
Bereichen anzubieten und damit das Anwendungsgebiet dieser Technologie auszuweiten.
Bei entsprechender Nachfrage könnte „CuDSL“ darüber hinaus auch neben dem bestehenden
„AirDSL“ in Niederberg angeboten werden.
Voraussetzung dafür ist, dass das derzeitige Pilotprojekt in Borr – das sich noch in der Testphase
befindet - erfolgreich abgeschlossen wird und sich immer natürlich auch genügend
Anschlussteilnehmer finden.
Daneben prüfe ich derzeit auch die Fördermöglichkeiten eines Ausbaus der Breitbandinfrastruktur
in Erftstadt. Entsprechende Förderprogramme, die z.T. auch speziell zur Wirtschaftsförderung
angelegt wurden, sind vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und vom
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, aufgelegt
worden.
Nach dem Programm des Landes NRW können Kommunen, die Unternehmen der
Telekommunikationsbranche mit Infrastrukturzuschüssen zu den Kosten breitbandiger Anbindung
unterstützen, bis zu 40 % Landesförderung der nicht gedeckten Kosten bzw. maximal 50.000 €
erhalten. Der übrige Teil des Fehlbetrages ist durch die Kommune selbst zu tragen, wobei
bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten in die
Bemessungsgrundlage für die Zuwendung miteinbezogen werden kann.
Förderfähig sind dabei sowohl leitungs- als auch funkbasierte Lösungen. Die Förderung ist
möglich, wenn die Ortschaft nicht mehr als 10.000 Einwohner aufweist, Marktversagen vorliegt,
das Projekt zuvor technologieneutral sowie öffentlich ausgeschrieben und das wirtschaftlichste
Angebot ausgewählt worden ist.
Aufgrund der finanziellen Implikationen empfehle ich, den Antrag zur weiteren Beratung in die
Haushaltsplanberatungen zu verweisen.
(Bösche)
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