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Antrag (Antrag bzgl.Verbesserung der Breitbandversorgung in den unversorgten Stadtteilen und Gewerbegebieten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
11.03.2009
Erstellt
12.12.08, 11:48
Aktualisiert
12.12.08, 11:48
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 525/2008 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 13.10.2008 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 04.12.2008 11.03.2009 Antrag bzgl.Verbesserung der Breitbandversorgung in den unversorgten Stadtteilen und Gewerbegebieten Finanzielle Auswirkungen: Keine. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 17.11.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit in einer globalisierten Wirtschaft ist es gerade auch für mittelständische Unternehmen eine Grundvoraussetzung, einen kostengünstigen Zugang zu einer Breitband-Internetverbindung zu erlangen. Obwohl schon heute nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mehr als 98 % der deutschen Haushalte über die Möglichkeit eines preiswerten Breitbandanschlusses verfügen, ist in dünner besiedelten Regionen die Breitbandversorgung häufig schlechter als in den Ballungsräumen. So können ca. 730.000 Haushalte bisher nur über Satellitenlösungen und nicht auf konventioneller Weise breitbandig ins Internet. Auch in Erftstadt bestehen im Hinblick auf breitbandige Internetverbindungen unterschiedliche Versorgungsgrade für die verschiedenen Stadtteile: Gerade im südlichen Stadtgebiet mit den Ortsteilen Borr-Scheuren, Niederberg und Friesheim sowie im nördlichen Bereich im Stadtteil Gymnich besteht eine entsprechende infrastrukturelle Deckungslücke, da dort eine Breitbandversorgung seitens der Deutschen Telekom derzeit nicht oder nur unzureichend gegeben ist. Von diesem Infrastrukturdefizit sind auch die Gewerbegebiete in Friesheim und Gymnich betroffen. Diverse Gespräche mit den zuständigen Stellen des Unternehmens hatten leider bislang nicht zu einem befriedigendem Ergebnis geführt, da die Deutsche Telekom stets betriebswirtschaftlich argumentiert und in dieser Hinsicht die erforderlichen Ausbaukosten dem potentiellen Nutzerkreis gegenüberstellt. Die Deutsche Telekom wird jedoch weiterhin darauf gedrängt, einen beschleunigten Ausbau ihres DSL-Netzes in den unterversorgten Bereichen von Erftstadt vorzunehmen. Daneben gehe ich momentan auch den Möglichkeiten von Alternativen in unterversorgten Bereichen nach. Zu nennen wäre in diesem Zusammenhang, z.B. das Produkt „AirDSL“ des Telekommunikationsanbieters ‚Eifel-Net’, das im Stadtteil Niederberg zur Zeit schon gegeben ist. Darüber hinaus wird vom gleichen Telekommunikationsanbieter seit neuestem im Stadtteil Borr „CuDSL“ angeboten, welches über die bereits vorhandene Telefonanschlussleitung u.a. eine schnelle Internetnutzung bis 6.144 Kbit ermöglicht. Die Fa. ‚Eifel-Net’ ist vom Grundsatz her bereit, „CuDSL“ auch in anderen unterversorgten Bereichen anzubieten und damit das Anwendungsgebiet dieser Technologie auszuweiten. Bei entsprechender Nachfrage könnte „CuDSL“ darüber hinaus auch neben dem bestehenden „AirDSL“ in Niederberg angeboten werden. Voraussetzung dafür ist, dass das derzeitige Pilotprojekt in Borr – das sich noch in der Testphase befindet - erfolgreich abgeschlossen wird und sich immer natürlich auch genügend Anschlussteilnehmer finden. Daneben prüfe ich derzeit auch die Fördermöglichkeiten eines Ausbaus der Breitbandinfrastruktur in Erftstadt. Entsprechende Förderprogramme, die z.T. auch speziell zur Wirtschaftsförderung angelegt wurden, sind vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, aufgelegt worden. Nach dem Programm des Landes NRW können Kommunen, die Unternehmen der Telekommunikationsbranche mit Infrastrukturzuschüssen zu den Kosten breitbandiger Anbindung unterstützen, bis zu 40 % Landesförderung der nicht gedeckten Kosten bzw. maximal 50.000 € erhalten. Der übrige Teil des Fehlbetrages ist durch die Kommune selbst zu tragen, wobei bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten in die Bemessungsgrundlage für die Zuwendung miteinbezogen werden kann. Förderfähig sind dabei sowohl leitungs- als auch funkbasierte Lösungen. Die Förderung ist möglich, wenn die Ortschaft nicht mehr als 10.000 Einwohner aufweist, Marktversagen vorliegt, das Projekt zuvor technologieneutral sowie öffentlich ausgeschrieben und das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt worden ist. Aufgrund der finanziellen Implikationen empfehle ich, den Antrag zur weiteren Beratung in die Haushaltsplanberatungen zu verweisen. (Bösche) -2-