Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,4 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
05.12.08, 06:45
Aktualisiert
05.12.08, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwarngeldkatalog
(Grundlage Ordnungsbehördliche Verordnung/OVO vom 08.07.1992 i.d.F. vom 31.10.2000)
Zuwiderhandlung
Hecken, Sträucher, Äste von Bäumen ragen in den
Verkehrsraum
Rechtsgrundlage
§ 3 OVO
Böschungen, Gräben und Rasenkanten entlang von
Verkehrsflächen und Anlagen überackern und
abpflügen oder mit Chemikalien besprühen
§ 4 Satz 1 OVO
30,00 €
Hydranten, Löschwasserentnahmestellen, Schieber,
Straßenrinnen, Einflussöffnungen von Straßenkanälen
verstellen bzw. dazugehörige Hinweisschilder
verdecken
§ 4 Satz 4 OVO
30,00 €
wildes Plakatieren auf Verkehrsflächen und in Anlagen
§ 4.1. Abs. 1
OVO
§ 5 OVO
10,00 €
Im öffentlichen Interesse angebrachte Schilder,
Aufschriften und Zeichen (Straßennamen- schilder,
Hinweisschilder u. ä. ) beschmutzen, bemalen,
entfernen, versetzen, beschädigen
§ 7 OVO
25,00 €
Fehlende Hausnummern an Gebäuden
§ 8 OVO
10,00 €
Baustoffe ohne Genehmigung auf Straße und
Gehwegen lagern
§ 9 OVO
15,00 €
Reinigen von Fahrzeugen in den Anlagen
§ 12 Abs. 1 OVO
25,00 €
Reinigen von Fahrzeugen auf Verkehrsflächen mit
schaumbildenden Waschmitteln, brennbaren oder
ölauflösenden Stoffen und mit Ölen oder Fetten
§ 12 Abs. 1 OVO
25,00 €
Hunde in Anlagen nicht anleinen oder von
Kinderspielplätzen und Bolzplätzen nicht fernhalten
§ 13 Abs. 1 OVO
20,00 €
Verunreinigungen durch Hunde von Geh- und
Radwegen nicht entfernen
§ 13 Abs. 2 OVO
30,00 €
Lärmbelästigungen durch Maschinenlärm, Hämmern,
Klopfen, Bohren in Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten
an Werktagen in der Zeit von 19.00 Uhr bis 8 Uhr und
von 13 Uhr bis 15 Uhr
§ 14 Abs. 1 OVO
15,00 €
Verunreinigung der Verkehrsflächen und Anlagen
durch Abfälle z. B. Papier, Dosen, Zigarettenschachteln
(findet keine Anwendung auf landwirtschaftliche/gewerbliche Tätigkeiten)
Verwarngeld
15,00 €
15,00 €