Daten
Kommune
Kerpen
Größe
62 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
17.06.11, 13:59
Aktualisiert
08.07.11, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
Kerpen, 25.05.2011
Niederschrift
Erstes Treffen der Arbeitsgruppe „Neues Hallenbad“
Erarbeitung eines Management- und Betriebsführungsvertrags
Termin: Donnerstag, 19.05.2011, 17:00 Uhr
Ort:
Rathaus Stadt Kerpen, Raum 106
ANWESEND:
Von den Vereinen:
BSG Sindorf, Kopp, Udo
DLRG Kerpen, Gehring, Heide
ESV 1925 Horrem, Paffenholz, Uwe
SSK Kerpen e.V., Varoquier, Bernd
SV Horrem-Sindorf, Ubber, Friedhelm
von der Verwaltung:
Knopp, Peter
Heinen, Peter-Jürgen
Floryszak, Joachim
Geratz, Detlev
Neubacher, Gaby (Schriftführerin)
Herr Erster Beigeordneter Knopp begrüßt die anwesenden Mitglieder/ stv. Mitglieder der
Arbeitsgruppe „Neues Hallenbad“ und erläutert im Folgenden den von der Verwaltung in
Anlehnung an das Muster des Städte- und Gemeindebundes NW vorbereiteten Entwurf des
Management- und Betriebsführungsvertrags. Der Vertrag wird anschließend im einzelnen erörtert.
Bezüglich der Abrechnung der Nutzungsentgelte lässt die Stadt dem Dachverband einen
Entgeltbescheid für die Gesamtbelegung zukommen. Der Dachverband zahlt das Gesamtentgelt
unter Berücksichtigung der von den Mitgliedern erbrachten und von der Stadt anerkannten
Eigenleistungen an die Stadt.
Die Mitgliedsvereine müssen somit (wahrscheinlich quartalsweise) auf ein Konto des Dachvereins
einzahlen.
Herr Ubber äußert Bedenken für den Fall, dass ein Verein nicht zahlt. Hier stellt sich die Frage
nach den Konsequenzen und der Verfahrensweise. Herr Knopp bietet für einen solchen
„Ausnahmefall“ die Unterstützung der Verwaltung an.
Von den/der anwesenden Vereinsvertretern/in wird die Verwaltung gebeten, kurzfristig eine
Spezifizierung der Eigenleistungen vorzunehmen. Die zu erbringenden Eigenleistungen sollen
zwar hauptsächlich durch Ehrenamtler/innen erbracht werden, jedoch wird der Dachverein
verschiedene Leistungen auch „einkaufen“ müssen.
Die maximal anerkannte Höhe der Eigenleistungen ist auf die Höhe des Nutzungsentgeltes
begrenzt (Deckelung). Herr Knopp geht davon aus, dass im Optimalfall bei der Anrechnung der
Eigenleistungen auf das zu zahlende Nutzungsentgelt ein + / - 0 – Ergebnis verzeichnet werden
kann.
Herr Paffenholz stellt klar, dass die derzeit zu leistende Vorarbeit sehr zeitintensiv ist. Außer der
Klärung, wer in welcher Form Leistungen erbringen kann stellt sich auch noch die Frage nach der
Höhe der Kosten für „einzukaufende“ Leistungen, Versicherungsbeiträge pp.
Den Mitgliedern der Arbeitsgruppe wird zugesagt, bis Montag, 23.05.211, 17.00 Uhr, den Entwurf
einer Aufstellung über die Anrechnung von durch die Stadt anerkannten Eigenleistungen auf das
Nutzungsentgelt zu erhalten, aus der sich der von der Verwaltung derzeit zu Grunde gelegte – aus
steuerlichen Gründen noch nicht konkret festgelegte – Stundensatz ergibt (Anmerkung: Die
Aufstellung wurde termingerecht per Mail versandt).
Herr Knopp weist noch mal darauf hin, dass die technische Betreuung des Bades nicht
Vertragsbestandteil ist. Dies ist Aufgabe der Stadt.
Bezüglich der Höhe des Nutzungsentgeltes teilt Herr Knopp mit, dass für das Schwimmerbecken
ein Betrag von 15,-- € und für das Lehrschwimmbecken ein Betrag von 10 € zu Grunde gelegt
werden soll.
Zu § 11 Abs. 2 (Haftung für das Betriebsobjekt, Versicherungen) fragt Herr Paffenholz nach den
Regressansprüchen bei Vandalismus. Herr Knopp sichert zu, dass der Dachverband die
Begleichung von Vandalismusschäden nicht herangezogen wird. Die Ausgaben, die aufgrund von
Vandalismusschäden entstehen, gehen zu Lasten des städtischen Haushalts.
Abschließend teilt Herr Knopp zu § 14 abs. 1 noch mit, dass seitens der Verwaltung der Vertrag ab
01.09.2011 abgeschlossen werden soll, damit der Dachverband die Mitarbeiter/innen rechtzeitig
vor der Eröffnung des Bades an die Aufgaben heranführen kann.
Das 2. Treffen der Arbeitsgruppe wird terminiert auf Mittwoch, 25.05.2011, 17.00 Uhr, in Raum
106.
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Gaby Neubacher
Schriftführerin