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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 219.11)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
62 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
17.06.11, 13:59
Aktualisiert
08.07.11, 19:00
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN Kerpen, 25.05.2011 Niederschrift Erstes Treffen der Arbeitsgruppe „Neues Hallenbad“ Erarbeitung eines Management- und Betriebsführungsvertrags Termin: Donnerstag, 19.05.2011, 17:00 Uhr Ort: Rathaus Stadt Kerpen, Raum 106 ANWESEND: Von den Vereinen: BSG Sindorf, Kopp, Udo DLRG Kerpen, Gehring, Heide ESV 1925 Horrem, Paffenholz, Uwe SSK Kerpen e.V., Varoquier, Bernd SV Horrem-Sindorf, Ubber, Friedhelm von der Verwaltung: Knopp, Peter Heinen, Peter-Jürgen Floryszak, Joachim Geratz, Detlev Neubacher, Gaby (Schriftführerin) Herr Erster Beigeordneter Knopp begrüßt die anwesenden Mitglieder/ stv. Mitglieder der Arbeitsgruppe „Neues Hallenbad“ und erläutert im Folgenden den von der Verwaltung in Anlehnung an das Muster des Städte- und Gemeindebundes NW vorbereiteten Entwurf des Management- und Betriebsführungsvertrags. Der Vertrag wird anschließend im einzelnen erörtert. Bezüglich der Abrechnung der Nutzungsentgelte lässt die Stadt dem Dachverband einen Entgeltbescheid für die Gesamtbelegung zukommen. Der Dachverband zahlt das Gesamtentgelt unter Berücksichtigung der von den Mitgliedern erbrachten und von der Stadt anerkannten Eigenleistungen an die Stadt. Die Mitgliedsvereine müssen somit (wahrscheinlich quartalsweise) auf ein Konto des Dachvereins einzahlen. Herr Ubber äußert Bedenken für den Fall, dass ein Verein nicht zahlt. Hier stellt sich die Frage nach den Konsequenzen und der Verfahrensweise. Herr Knopp bietet für einen solchen „Ausnahmefall“ die Unterstützung der Verwaltung an. Von den/der anwesenden Vereinsvertretern/in wird die Verwaltung gebeten, kurzfristig eine Spezifizierung der Eigenleistungen vorzunehmen. Die zu erbringenden Eigenleistungen sollen zwar hauptsächlich durch Ehrenamtler/innen erbracht werden, jedoch wird der Dachverein verschiedene Leistungen auch „einkaufen“ müssen. Die maximal anerkannte Höhe der Eigenleistungen ist auf die Höhe des Nutzungsentgeltes begrenzt (Deckelung). Herr Knopp geht davon aus, dass im Optimalfall bei der Anrechnung der Eigenleistungen auf das zu zahlende Nutzungsentgelt ein + / - 0 – Ergebnis verzeichnet werden kann. Herr Paffenholz stellt klar, dass die derzeit zu leistende Vorarbeit sehr zeitintensiv ist. Außer der Klärung, wer in welcher Form Leistungen erbringen kann stellt sich auch noch die Frage nach der Höhe der Kosten für „einzukaufende“ Leistungen, Versicherungsbeiträge pp. Den Mitgliedern der Arbeitsgruppe wird zugesagt, bis Montag, 23.05.211, 17.00 Uhr, den Entwurf einer Aufstellung über die Anrechnung von durch die Stadt anerkannten Eigenleistungen auf das Nutzungsentgelt zu erhalten, aus der sich der von der Verwaltung derzeit zu Grunde gelegte – aus steuerlichen Gründen noch nicht konkret festgelegte – Stundensatz ergibt (Anmerkung: Die Aufstellung wurde termingerecht per Mail versandt). Herr Knopp weist noch mal darauf hin, dass die technische Betreuung des Bades nicht Vertragsbestandteil ist. Dies ist Aufgabe der Stadt. Bezüglich der Höhe des Nutzungsentgeltes teilt Herr Knopp mit, dass für das Schwimmerbecken ein Betrag von 15,-- € und für das Lehrschwimmbecken ein Betrag von 10 € zu Grunde gelegt werden soll. Zu § 11 Abs. 2 (Haftung für das Betriebsobjekt, Versicherungen) fragt Herr Paffenholz nach den Regressansprüchen bei Vandalismus. Herr Knopp sichert zu, dass der Dachverband die Begleichung von Vandalismusschäden nicht herangezogen wird. Die Ausgaben, die aufgrund von Vandalismusschäden entstehen, gehen zu Lasten des städtischen Haushalts. Abschließend teilt Herr Knopp zu § 14 abs. 1 noch mit, dass seitens der Verwaltung der Vertrag ab 01.09.2011 abgeschlossen werden soll, damit der Dachverband die Mitarbeiter/innen rechtzeitig vor der Eröffnung des Bades an die Aufgaben heranführen kann. Das 2. Treffen der Arbeitsgruppe wird terminiert auf Mittwoch, 25.05.2011, 17.00 Uhr, in Raum 106. ________________ Gaby Neubacher Schriftführerin